Frage 1:
Wie ist der bauliche #Zustand folgender #Brücken, und wie stellt sich deren Sanierungsbedarf konkret
dar? (#Beusselbrücke, #Perleberger Brücke, #Putlitzbrücke)
Antwort zu 1:
Die Beusselbrücke hat auf Grundlage der regelmäßigen #Bauwerksprüfung nach
DIN 1076 mit einer #Zustandsnote von 2,5 einen ausreichenden Zustand bezüglich
der Standsicherheit; die #Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit haben leichte
Beeinträchtigungen; die Erhaltung und Verbesserung des Gesamtzustands werden
durch kontinuierliche kurz- und mittelfristige Unterhaltungsleistungen erreicht.
Die Perleberger Brücke hat mit einer Zustandsnote von 2,3 einen befriedigenden
Zustand
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bezüglich der Standsicherheit; die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit
haben leichte Beeinträchtigungen; die Erhaltung und Verbesserung des
Gesamtzustands werden durch kontinuierliche mittelfristige
Unterhaltungsleistungen erreicht.
Die Putlitzbrücke hat mit einer Zustandsnote von 3,0 einen nicht vollumfänglich
ausreichenden Zustand bezüglich der Standsicherheit; die Verkehrssicherheit und
die Dauerhaftigkeit haben Beeinträchtigungen, die durch Sonderprüfungen
engmaschiger als durch die reguläre Bauwerksprüfung bzw. Überwachung
kontrolliert werden. Eine unmittelbare Verkehrsgefährdung besteht nicht. Derzeit
erfolgt die Planung von grundhaften Instandsetzungsarbeiten.
Schlagwort: Bauwerksprüfung
Straßenverkehr: Spandaus wackelnde Havelbrücken? Wie regelmäßig wird die bauliche Integrität der Havelbrücken im Zusammenhang mit den dort geplanten oder stattfindenden Bauarbeiten untersucht?, aus Senat
www.berlin.de
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Durch Bauarbeiten senkte sich die #Wasserstadtbrücke in #Hakenfelde ab und es wurden 2018 Risse und
Verformungen an tragenden Brückenteilen festgestellt. Das Bauvorhaben „Deck One“ ist seitdem pausiert
und es wird gewartet, bis der Bauherr ein Instandsetzungsgutachten bei der zuständigen Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorlegt und dieses dann umgesetzt wird.
Grundsätzlich unterliegen die Spandauer Brücken einer regelmäßigen Bauwerksprüfung nach der
DIN Norm 1076. Der zuständige Straßenbaulastträger für die Brücken über die Havel ist in der Regel die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Um sicherzustellen, dass weitere Beschädigungen an Spandauer Havelbrücken im Zuge von geplanten
Bauarbeiten stattfinden, müssen alle Maßnahmen vorab geprüft werden. Wenn Schäden eingetreten sind, ist
es meistens zu spät und die Instandsetzung und die Baustopps binden sowohl bei der öffentlichen Hand als
auch bei privaten Bauherren Kapazitäten und können zukünftige verkehrspolitische Risiken darstellen.
Frage 1:
Wie viele Brücken queren in Spandau die #Havel?
Antwort zu 1:
Insgesamt queren die Havel in Spandau acht Brücken, die in der Zuständigkeit des
Landes Berlin liegen.
Frage 2:
Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand dieser Brücken? (Bitte die Errichtung, prognostizierte
Lebensdauer und Zeiträume für geplante Instandsetzungen aufführen)
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Frage 3:
Wie wird die Grundlage der Bauwerksprüfung gemäß der DIN 1076 an den Spandauer Brücken und Straße
sowie Schienentrassen über die Havel derzeit wahrgenommen? (Prüfintervalle, Ergebnisse und bauliche
Maßnahmen an den Brücken, und die darüber verlaufenden Straßen und Schienen aufführen)
Antwort zu 2 und 3:
Der bauliche Zustand der Brücken ist der nachfolgenden Auflistung im Zusammenhang mit
Errichtung, Prüfung, Ergebnis, prognostizierter Lebensdauer und baulicher Maßnahmen
zu entnehmen.
Die Bauwerksprüfung wird gemäß DIN 1076 wahrgenommen. Das heißt, die Bauwerke
werden im dreijährlichen Wechsel der einfachen Prüfung und der Hauptprüfung
unterzogen und unterliegen der jährlichen Bauwerksüberwachung mit einmaliger
Beobachtung und zweimaliger Besichtigung. Die prognostizierte Lebensdauer ist ein
theoretischer Wert, der angibt, wann ein Bauwerk zu ersetzen wäre, wenn keine
bauwerkserhaltenden Arbeiten mehr ausgeführt werden würden. Es ist häufig so, dass
Bauwerke, die noch den heutigen Verkehrsanforderungen genügen, im Zuge von
Grundinstandsetzungen deutlich länger ihrer Funktion gerecht werden können.
Bauwerksname Errichtung Hauptprüfung/ Ergebnis
Einfache Prüfung
#Wasserstadtbrücke 1999 2021 Zustandsnote 2,5
#Spandauer See Brücke 1997 2020 Zustandsnote 2,5
#Eiswerder Brücke westl. 1903 2020 Zustandsnote 2,4
Östl. Eiswerderbrücke 1891 2018 Zustandsnote 2,3
#Juliusturmbrücke 1939 2019 Zustandsnote 2,4
#Charlottenbrücke 1928 2020 Zustandsnote 2,9
#Dischinger Brücke 1981 2019 Zustandsnote 2,5
#Schulenburgbrücke 1909 2018 Zustandsnote 3,0
Bauwerksname prognostizierte Lebensdauer bauliche Maßnahmen
Wasserstadtbrücke 70 Jahre laufende Unterhaltung
Spandauer See Brücke 70 Jahre laufende Unterhaltung
Eiswerder Brücke 15 Jahre Lagererneuerung
Östl. Eiswerderbrücke 20 Jahre laufende Unterhaltung
Juliusturmbrücke 30 Jahre laufende Unterhaltung
Charlottenbrücke 15 Jahre laufende Unterhaltung
Dischinger Brücke 20 Jahre laufende Unterhaltung
Schulenburgbrücke 5 Jahre Beginn Ersatzneubauplanung
Frage 4:
Welche der Brücken über die Havel wurden in den letzten 10 Jahren in Spandau durch wen auf bauliche
Veränderungen, Abnutzungen und Schäden untersucht? (Bitte Art der Untersuchung, Messungen und
Ergebnisse darstellen)
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Antwort zu 4:
Über die kontinuierliche #Bauwerksprüfung und -überwachung hinaus wurden nachfolgende
Brücken auf Einflüsse durch nachbarschaftliche Bebauung statisch und geotechnisch
untersucht.
Bauwerksname Auftraggeber und Bauherr Ergebnis
Wasserstadtbrücke Silky Management S.A. Lux. geringe Auswirkungen
prognostiziert, dennoch
Setzungen, Risse am
Bauwerk WBM Berlin-Mitte mbH steht aus
Gewobag Wohnungsbau-AG geringe Auswirkungen
Dischinger Brücke Spandauer Ufer GmbH & Co. KG geringe Auswirkungen
Frage 5:
An welchen Spandauer Brücken wurden in diesem Zeitraum welche baulichen Veränderungen festgestellt
und dokumentiert?
Antwort zu 5:
Am Rampenbauwerk Wasserstadtbrücke wurden Setzungen mit Rissbildung festgestellt
und dokumentiert.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat diese baulichen Veränderungen der Brücken und der auf ihnen verlaufenden
Straßen und Schienen und welche Maßnahmen wurden durch wen ergriffen?
Antwort zu 6:
Eine Gefährdung der Verkehrs- und Standsicherheit besteht aktuell nicht.
Verkehrseinschränkungen waren bisher nicht erforderlich. Seitens des Senats besteht die
Forderung gegenüber dem Schadensverursacher, dass die eingetretenen Verformungen
der Brücke zunächst behoben werden. Ein entsprechendes Hebungskonzept wird durch
den Investor derzeit erarbeitet.
Frage 7:
Welche Maßnahmen und Rahmenbedingungen würden nach Ansicht des Senats zielführend sein, um die
bauliche Integrität der Brücken besser als bisher zu überwachen und sicherstellen zu können?
Antwort zu 7:
Der Einfluss auf Brücken und Ingenieurbauwerke steigt mit zunehmender Annäherung von
geplanten Bebauungen. Durch stadtplanerische Festlegung und Einhaltung von definierten
Abständen der Bebauungen zu den Bauwerken würde die bauliche Integrität der Brücken
verbessert.
Bei Baumaßnahmen von Dritten in unmittelbarer Nähe zu Bestandsingenieurbauwerken ist
sicherzustellen, dass die zuständige Senatsverwaltung bereits im Rahmen von
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Planfeststellungs-/Bebauungsplanverfahren, über die Baugenehmigung und sonstiger
öffentlich-rechtlicher Genehmigungen bis über die Fertigstellung der Bauvorhaben beteiligt
wird.
Frage 8:
Welche Gutachten und Untersuchungen wurden bisher im Rahmen der Planung des Bauvorhabens
Spandauer Ufer: Bebauungsplan VIII 66-2 VE ehemals Postgelände angestrebt, um eine bauliche
Beeinträchtigung der Dischinger Brücke und der Havelbrücke (Spandauer Bahnhof) auszuschließen?
Antwort zu 8:
Der Einfluss der geplanten Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes VIII 66-2 VE
auf die Dischinger Brücke wurde durch statische und geotechnische Untersuchungen und
Verformungsprognosen ermittelt und durch Anpassungen der geplanten Baumaßnahmen
minimiert. Weiterhin wurde ein Beweissicherungskonzept zur Feststellung von
Bewegungen und Veränderungen des Bauwerks erarbeitet. Die Inhalte werden während
der Bauausführung umgesetzt und die Brücke fortlaufend auf Ihren Zustand hin überprüft.
Berlin, den 30.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenverkehr: Perspektiven für den Gleimtunnel II, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wer hat die Aufhebung der #Sperrung des #Gleimtunnels wann veranlasst?
Die Verkehrsfreigabe erfolgte gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. VI. Im Rahmen des
Baufortschritts zur Errichtung des #Stauraumkanals im #Mauerpark wurde seitens der
bauausführenden Firma Anfang des Jahres ein Änderungsantrag für eine neue Bauphase
gestellt. Dieser beinhaltete neben kleineren, verbleibenden Baufeldern im Seitenbereich
und im Gehweg auch die Verkehrsfreigabe der #Gleimstraße und damit einhergehend,
auch die Öffnung des Gleimtunnels. Termin zur Umsetzung der neuen Bauphase war der
02.04.2020.
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Frage 2:
Welche Rahmenbedingungen haben die verlängerte Sperrung des Gleimtunnels verursacht?
Antwort zu 2:
Im Zuge der Errichtung des Stauraumkanales kam es immer wieder zu Verzögerungen im
Baufortschritt. Die Gründe waren beispielsweise die Erbringung von Mehrleistungen im
Baubereich sowie witterungsbedingte Bauverzögerungen.
Frage 3:
Gibt es eine Entscheidung in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin, der DB AG
sowie dem BEV und konnte die Baulastträgerschaft für die #Brückenbauwerke des Gleimtunnels geklärt
werden?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls Frage 3 mit „ja“ beantwortet wurde: Wer ist zukünftig mit der Instandhaltung des Gleimtunnels betraut
und wurden bereits Maßnahmen zur Instandhaltung ergriffen?
Frage 5:
Falls Frage 3 mit „nein“ beantwortet wurde: Wann wird mit einer Entscheidung gerechnet und wer übernimmt
bis dahin die Instandhaltungsmaßnahmen?
Antwort zu 4 und 5:
Ein verlässliches Zeitfenster bzgl. eines Termins zur mündlichen Verhandlung kann
angesichts der allgemein sehr langen Vorlaufzeiten in Verwaltungsstreitverfahren nicht
genannt werden; im Übrigen kommt erschwerend hinzu, dass für das Verwaltungsgericht
Berlin mit Wirkung vom 17. März 2020 die Pandemiestufe 1 des Pandemieplans des
Verwaltungsgerichts Berlin angeordnet wurde. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind
abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/.
Die Instandhaltungsmaßnahmen werden derzeit ohne präjudizielle Wirkung vom Land
Berlin wahrgenommen.
Frage 6:
Was hat die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Jahr 2019 bezüglich der Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Gleimtunnels ergeben – müssen kurz- oder mittelfristig
bestimmte Maßnahmen ergriffen werden?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Ergebnis der einfachen #Bauwerksprüfung nach DIN 1076 im Jahr 2019 wurde durch
die Gutachter festgestellt, dass im Vergleich zur vorangegangenen Hauptprüfung im Jahr
2016 an den vier Überbauten und an den Unterbauten keine erheblichen Veränderungen
am Schadensbild festgestellt werden konnten. Es wurden Empfehlungen zu kurz-, mittelund langfristigen Maßnahmen aufgestellt.“
Frage 7:
Konnte eine Abstimmung zwischen dem Bezirk Pankow sowie der #BSR erzielt werden, was die regelmäßige,
möglichst umfassende #Reinigung des Gleimtunnels betrifft, um bei weiteren Starkregenereignissen keine
weiteren #Überschwemmungen befürchten zu müssen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Gleimstraße im Bereich des „Gleimtunnels“ ist als gewidmetes öffentliches
Straßenland zur regelmäßigen Straßenreinigung im #Straßenreinigungsverzeichnis des
Landes Berlin aufgeführt. Es besteht hier also für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe
(BSR) eine gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen #Straßenreinigung je nach
Reinigungsklasse. Der betroffene Straßenbereich gehört bei der BSR zum
Reinigungsbereich Wedding. Nach Aussage der BSR soll er auch nach der
Bezirksgrenzenänderung weiter in dortiger Zuständigkeit verbleiben.
Eine separate Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Pankow und der BSR ist somit nicht
erforderlich.“
Frage 8:
Wer ist für die direkt an die Erweiterungsflächen des Mauerparks angrenzende, asphaltbedeckte Oberfläche
des Gleimtunnels und die vielen dort aufgestellten Zäune (auch um die einzelnen Oberlichter) zuständig und
was wird perspektivisch mit dieser Fläche passieren?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu 3.
Die Fläche auf der Gleimstraßenbrücke wurde im Zuge der Herstellung des Mauerparks
hergestellt und mit Zäunen gesichert.“
Frage 9:
Ist die Presseberichterstattung über die Pläne zur vollständigen Schließung des Gleimtunnels noch in
diesem Jahr zutreffend und falls ja, wer ist hierfür zuständig?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Eine vollständige Schließung des Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung
einer #Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße wird bisher nicht beabsichtigt.“
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Frage 10:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecken beim bevorstehenden Abriss und Neubau der Schönhauser Allee Brücke zentrale
Durchwegungen – auch für den Autoverkehr – sein werden und deshalb eine temporäre Freigabe wird
erfolgen müssen?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Planungen einer Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße befinden
sich gegenwärtig noch im konzeptionellem Stadium. Eine Realisierung ist davon abhängig,
ob die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einer Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz zustimmt. Die Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz muss vom Bezirk Pankow bei
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt werden. Mit dem
Antrag sind seitens des Antragstellers umfangreiche verkehrstechnische Nachweise zu
erbringen. Diese konnten bisher aufgrund verschiedener Hindernisse noch nicht erarbeitet
werden.
Eine Änderung des Straßenquerschnitts der Gleimstraße ist mit der Einrichtung der
Fahrradstraße ohnehin nicht vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen beinhalten
überwiegend verkehrsrechtliche Anordnungen wie Fahrbahnmarkierungen und
Beschilderungen. Eine Aufhebung der Fahrradstraße ist im Falle einer #Umleitungsstrecke
durchaus denkbar und durch den Austausch von Verkehrszeichen schnell umsetzbar.“
Frage 11:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecke für den (inklusive) Besucherverkehr nach der Sanierung des #Friedrich-Ludwig-JahnSportparks benötigt werden könnte und deshalb ein übergeordnetes Verkehrskonzept für den gesamten
Gleimkiez benötigt wird?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Unserer aktuellen Kenntnis nach soll die Haupterschließung des Friedrich-Ludwig-JahnSportparks nicht über die Gleimstraße, sondern über die Eberswalder Straße im Süden
erfolgen. Die geplanten Maßnahmen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark dürfen zu keiner
zusätzlichen Belastung des Gleimkiezes durch den motorisierten Verkehr führen.
Dahingehend ist ein verkehrliches integriertes Gesamtkonzept für das Vorhaben FriedrichLudwig-Jahn-Sportpark seitens der zuständigen Hauptverwaltung zu erarbeiten und mit
den betroffenen Bezirken Pankow und Mitte abzustimmen. In diesem Konzept sollte auch
die aktuelle Erschließungssituation der #Max-Schmeling-Halle überdacht werden, die
gegenwärtig im Wesentlichen über die Gleimstraße erfolgt und den Kiez durch den von ihr
induzierten Veranstaltungsverkehr übermäßig stark belastet. Sollte eine Erschließung der
Max-Schmeling-Halle von der Eberswalder Straße über das Gelände des FriedrichLudwig-Jahn-Sportparks auch zukünftig versagt bleiben, wäre auch nach der Einrichtung
einer Fahrradstraße in der Gleimstraße die Erschließung der Max-Schmeling-Halle über
die Gleimstraße weiterhin gesichert, da diese für den Anliegerverkehr geöffnet bliebe. Eine
engere Involvierung des Betreibers der Max-Schmeling-Halle in den Planungsprozess zur
Fahrradstraße in der Gleimstraße ist seitens des BA Pankow beabsichtigt.“
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Frage 12:
Ist ein (Online-)Beteiligungsverfahren für die Anwohner des Gleimtunnels und die umliegenden
Gewerbetreibenden geplant, um sie als direkt Betroffene in die Frage, ob eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels für den Autoverkehr überhaupt gewollt ist, einzubinden und falls ja, wer wird dieses
Beteiligungsverfahren wann beginnen?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Wie in der Antwort zu Frage 9 bereits erläutert, ist eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der
Gleimstraße nicht beabsichtigt. Zu den konzeptionellen Planungen der Fahrradstraße gab
es im Oktober 2018 eine umfängliche öffentliche Informations- und
Beteiligungsveranstaltung, der eine vierwöchige Online-Beteiligung über die Plattform
„mein.berlin.de“ folgte. In den Auswertungsergebnissen der Partizipationsveranstaltungen
zeigte sich sowohl für die Stargarder Straße wie auch für die Gleimstraße ein deutlicher
mehrheitlicher Zuspruch für die Umwandlung des durchgängigen Streckenzuges in eine
Fahrradstraße.“
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
U-Bahn: Die BVG geht an die Decke, aus BVG
Wie bekannt, wurde im April dieses Jahres bei einer routinemäßigen #Bauwerksprüfung ein kleiner Hohlraum an der #Tunneldecke zwischen den U-Bahnhöfen #Senefelderplatz und #Rosa-Luxemburg-Platz festgestellt. Eine anschließende Statikprüfung ergab, dass ein sicherer Zugverkehr weiterhin gegeben ist. Sicherheitshalber wurde die über der betreffenden Stelle liegende Fahrspur der Schönhauser Allee verengt, um Vibrationen von der Oberfläche zu vermeiden.
Trotz alledem geht die BVG kein Risiko ein und saniert von Sonntag, den 23. Juni 2019 bis Donnerstag, den 18. Juli 2019 die Tunneldecke im betroffenen Bereich. Die U-Bahnlinie 2 pendelt jeweils von Sonntag bis Donnerstag, von zirka 22:00 Uhr bis 03:30 Uhr zwischen den U-Bahnhöfen Senefelderplatz und Alexanderplatz. Auf der restlichen Strecke fährt die #U2 wie gewohnt.
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Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
www.bvg.de/presse
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