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	Frage 1:
	Welche Gründe führen zur #Verzögerung des Ausbaus am #Karower Kreuz? Seit wann sind diese Gründe
	bekannt? Wer hat diese Gründe verursacht? Wer ist hierfür verantwortlich?
	Antwort zu 1:
	Die DB AG führt hierzu aus:
	„Der gestörte #Bauablauf des #Bahnbauvorhabens am Karower Kreuz ist im Wesentlichen
	auf die nicht genügende personelle und maschinelle #Ressourcenausstattung der
	bauausführenden Firma und erforderliche #Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
	oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen.“
	2
	Frage 2:
	Warum konnten die für November geplanten #Brückenbauarbeiten nicht stattfinden?
	Antwort zu 2:
	Die DB AG führt hierzu aus:
	„Für den Monat November war geplant, die #Kreuzungsbauwerke über den Berliner
	Außenring und die Verbindungskurve nach Schönfließ / Oranienburg zu errichten. Der bis
	zu diesem Zeitpunkt erzielte Baufortschritt an den Brückenbauwerken ließ die Einrichtung
	und zeitgerechte Aufhebung der #Totalsperrung der S-Bahnstrecke Blankenburg-Karow
	nicht zu. Die Bahn hat sich deshalb entschieden, den Brückeneinbau auf einen späteren
	Zeitpunkt zu verschieben.“
	Frage 3:
	Wann ist mit einem Baubeginn am Karower Kreuz nun zu rechnen?
	Antwort zu 3:
	Die DB AG führt hierzu aus:
	„Der Baubeginn am Karower Kreuz hat am 09.02.2017 stattgefunden.“
	Frage 4:
	Wann ist mit einer endgültigen #Fertigstellung zu rechnen?
	Antwort zu 4:
	Die DB AG führt hierzu aus:
	„Weiterhin ist die Fertigstellung der Arbeiten an der Bahnstrecke bis Ende 2020
	vorgesehen.“
	Frage 5:
	Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die #Berufspendler zu entlasten?
	Antwort zu 5:
	Die DB AG führt hierzu aus:
	„Der S-Bahnverkehr wird weitestgehend aufrecht erhalten. In der Zeit der erforderlichen
	Totalsperrung wird ein #Schienenersatzverkehr eingerichtet. Für den Regionalverkehr ist
	eine Umleitungsstrecke eingerichtet.“
	Seitens der Senatsverwaltung findet zusätzlich auch eine Koordinierung der
	verschiedenen Baustellen und der dadurch hervorgerufenen Einschränkungen statt, um
	die negativen Auswirkungen auf den Schienenersatzverkehr zu minimieren. Aufgrund der
	schwierigen Lage in dieser Region mit nur wenigen Querungsmöglichkeiten der
	Bahnanlagen lassen sich aber staubedingte Fahrzeitverlängerungen der
	Schienenersatzverkehrsbusse nicht vollständig ausschließen.
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	Frage 6:
	Kann für die Verzögerungen beim Bau Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden? Wenn ja, in
	welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?
	Antwort zu 6:
	Die DB AG führt hierzu aus:
	„Es ist davon auszugehen, dass der Fertigstellungstermin eingehalten wird und derzeit
	lediglich Anpassungen an Bauzwischenterminen vorgenommen werden. Ein unmittelbarer
	Schaden ist somit nicht ohne weiteres ableitbar. Sehr wohl sind im Vertragsverhältnis mit
	der bauausführenden Firma Fertigstellungstermine und Bauzwischentermine pönalisiert.
	Inwieweit die Vertragsstrafe auch gezogen werden kann, bleibt einer späteren rechtlichen
	Bewertung der Terminverschuldung vorbehalten.“
	Berlin, den 11. Januar 2018
	In Vertretung
	Jens-Holger Kirchner
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz