Anlegestellen fuer die Fahrgastschifffahrt und die Stern- und Kreisschifffahrt
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 2313 befasst sich mit der Zahl der Anlegestellen für die öffentliche Personenschifffahrt, die der Stern und Kreisschifffahrt GmbH gehören und gemeinsam mit dem Unternehmen durch das Land Berlin veräußert wurden, mit vertraglichen Regelungen zur Nutzung dieser Anlegestellen durch andere Unternehmen, mit der Zahl und Eigentümerschaft sonstiger Anlegestellen im Land Berlin sowie mit der Bewertung der gegenwärtigen Situation unter wirtschaftlichen und Wettbewerbsaspekten. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Ingo Schmitt, erklärt, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung über 87 eigene und sieben gepachtete Anlegebrücken an 58 Stationen verfügt habe und heute über 49 eigene Stationen zuzüglich vereinbarter Nutzungsrechte an 8 Anlegestellen fremder Eigentümer, dass der Vertrag keine die Anlegestellen betreffenden Regelungen enthalte, dass die Stern und Kreisschifffahrt GmbH bereits im April 1992 eine Brückenbenutzungsordnung erarbeitet habe und mit mehreren Reedereien eine enge Kooperation bestehe, dass an den schiffbaren Gewässern im Land Berlin insgesamt ca. 220 genehmigte Anlegestellen existierten und dass eine Bewertung der Verhältnisse keine Schlussfolgerung im Sinne der Fragestellung zulasse.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2313 (Kleine Anfrage Nr. 2313)
- Wie viele Anlegestellen für die öffentliche Personenschifffahrt gehören der Stern- und Kreisschifffahrt und wurden mit dem Unternehmen gemeinsam durch das Land Berlin veräußert?
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Wurden in den Verkaufsverhandlungen und in den dazugehörigen Verträgen Regelungen festgeschrieben, die eine Nutzung anderer Unternehmen der unter 1. bezeichneten Anlegestellen vor sieht, und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
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Wie viele andere Anlegestellen für den öffentlichen Personenverkehr mit Schiffen existieren im Land Berlin, und wem gehören sie? Welche Regelungen für die Nutzung durch andere als die Eigentümer existieren und sind dem Senat von Berlin bekannt?
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Hält der Senat von Berlin die gegenwärtige Situation unter wirtschaftlichen und Wettbewerbsaspekten für befriedigend? Wenn nein, warum nicht, und welchen Handlungsbedarf würde er gegebenenfalls davon ableiten?
Berlin, den 10. Juni 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2313
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Der von Ihnen in den Fragestellungen verwendete Begriff „öffentliche Personenschifffahrt“ wird zur Vermeidung von Mißverständnissen dahingehend interpretiert, daß hierunter die von privaten Reedereien oder einzelnen Schiffseignern betriebene Fahrgastschifffahrt zu verstehen ist.
Zu 1.:
Zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile des Landes Berlin an der Stern und Kreisschifffahrt GmbH verfügte die Gesellschaft über 87 eigene und sieben gepachtete Anlegebrücken an 58 Stationen im Stadtgebiet und der näheren Umgebung Berlins. Nach eigenen Angaben verfügt die Gesellschaft heute über 49 eigene Stationen zuzüglich vereinbarter Nutzungsrechte an 8 Anlegestellen fremder Eigentümer.
Die Anlegebrücken und die damit verbundenen Nutzungsrechte bilden zusammen mit den Fahrgastschiffen die wesentlichen, den Wert des Unternehmens bestimmenden Teile des Anlagevermögens, das einer Einzelveräußerung zum Zeitpunkt der Übertragung der Gesellschaftsanteile nicht zur Disposition gestanden hatte.
Zu 2.:
Gegenstand des Vertrages war der Verkauf und die Abtretung von Gesellschaftsanteilen; der Vertrag enthält keine die Anlegestellen betreffenden Regelungen.
Auf der Grundlage des vom Senat von Berlin im November 1991 beschlossenen Privatisierungskonzeptes hat die Stern und Kreisschifffahrt GmbH bereits im April 1992 eine Brückenbenutzungsordnung erarbeitet, um den zu diesem Zeitpunkt in Berlin ansässigen Fahrgastschifffahrtunternehmen die Möglichkeit zu geben, das Anlegestellennetz der Stern und Kreisschifffahrt GmbH unter bestimmten Voraussetzungen benutzen zu können.
Darüber hinaus besteht mit den nachfolgend aufgeführten Fahrgastschifffahrtunternehmen eine enge Kooperation hinsichtlich des teilweise gemeinsamen Betreibens bestimmter Linienverkehre und/oder der gegenseitigen Nutzung von Anlegestellen in Berlin und im Land Brandenburg:
Weiße Flotte Potsdam, Reederei Winkler, Berlin, Reederei Riedel GmbH, Berlin, Reederei Kutzker, Berlin und Brandenburg, Reederei Grasnik, Berlin, Reederei Kaubisch, Brandenburg und Scharmützelsee-Schifffahrtsgesellschaft mbH.
Zu 3.:
An den schiffbaren Gewässern im Land Berlin gibt es insgesamt ca. 220 genehmigte Anlegestellen für die Fahrgastschifffahrt. Genehmigungsträger sind neben dem Reederverband für die Berliner Fahrgastschifffahrt in erster Linie die einzelnen Fahrgastreedereien. Daneben können als Eigentümer der Anlagen auch die Garten- oder Tiefbauämter der Bezirksverwaltungen, – bei Einrichtungen wie dem Haus der Kulturen – die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur oder Gaststätten in den Ausflugsgebieten auftreten. Soweit die Eigentümer der Anlegebrücken selbst keine Fahrgastschifffahrt betreiben, liegen der Nutzung vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Die Fahrgastreedereien untereinander gewähren die Mitbenutzung von Anlegebrücken durch Dritte ebenfalls nach den Kriterien der in der Antwort zu 2. genannten Brückenbenutzungsordnung.
Zu 4.:
Eine Bewertung der Verhältnisse in wirtschaftlicher und/oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unter Berücksichtigung der in den Antworten zu 1. und 3. genannten Zahlen läßt keine Schlußfolgerung im Sinne des zweiten Teils Ihrer Fragestellung zu. Die Anzahl der einer Reederei zur Verfügung stehenden Anlegemöglichkeiten muß nicht unmittelbar in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens stehen.
Es gibt zahlreiche Unternehmen, die auf die Errichtung kostenaufwendiger Anlegebrücken verzichten und aus eigenem Interesse ausschließlich Rundfahrten ohne Zwischenstationen anbieten.
Berlin, den 25. Juni 1997
In Vertretung Ingo Schmitt Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt