Neues Beispiel fuer mangelnde Baukoordination zu Lasten der Strassenbahn-Fahrgaeste
Ereignis
Die Kleine Anfrage thematisiert wiederholte und langanhaltende Streckenunterbrechungen auf der Straßenbahnlinie 62 in der Köpenicker Wendenschloßstraße aufgrund aufeinanderfolgender Tiefbaumaßnahmen. Der Senat begründet die elfmonatige Sperrung ab Sommer 1997 mit unaufschiebbaren Kanalbauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (BWB), die die Gleisanlage direkt tangieren. Ein ursprünglich geplant beschleunigtes Gemeinschaftsprojekt scheiterte im Vorjahr an kurzfristigen Finanzierungs- und Vergabeschwierigkeiten der BWB über ein Budget von rund 20 Millionen DM, weshalb die BVG zur Sicherung der Betriebsbereitschaft vorab Teilstücke separat sanieren musste.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2181
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2181
des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD)
über neues Beispiel
für mangelnde Baukoordination
zu Lasten der Straßenbahn-Fahrgäste
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß der Straßenbahnbetrieb der Linie 62 zwischen Betriebshof Köpenick und Endstelle Wendenschloß wegen Straßen- und Gleisbauarbeiten in der Wendenschloßstraße zwischen Charlottenstraße und Lienhardtweg von September bis Dezember 1996, also über ein Vierteljahr, eingestellt war?
2. Ist dem Senat bekannt, daß im Amtsblatt Nr. 20 vom 25. April 1997 Bauarbeiten (diesmal zwischen Lienhardtweg und Endstelle Wendenschloß) ausgeschrieben wurden, die erneut die Stillegung der Gesamtstrecke südlich des Betriebshofes Köpenick zur Folge haben werden?
3. Ist die im Amtsblatt veröffentlichte Ausführungsfrist der Bauarbeiten (Juli 1997 bis Mai 1998) so zu verstehen, daß die Sanierung der Straßenbahnstrecke zu einer elfmonatigen, erneuten Unterbrechung des Straßenbahnbetriebes führen wird? Wenn ja, warum führt ein 600 m langer Bauabschnitt zu einer derart langen Betriebseinstellung, wenn nein, wie lange wird die Einstellung des Straßenbahnverkehrs dauern?
4. Wie hoch sind die durch den notwendigen Schienenersatzverkehr entstehenden Kosten, und wer übernimmt diese Kosten?
5. Warum konnten die in Frage 1. dargestellten Bauarbeiten im Nordabschnitt der Wendenschloßstraße nicht zeitgleich mit den in Frage 2. dargestellten Bauarbeiten im Südabschnitt der Wendenschloßstraße durchgeführt werden?
6. Wann ist mit der nächsten Betriebseinstellung in der Wendenschloßstraße zu rechnen (z. B. für Bauarbeiten zwischen Müggelheimer Damm und Betriebshof Köpenick), und warum waren sie nicht mit den in Frage 1. und 2. dargestellten Bauarbeiten koordinierbar?
Berlin, den 15. Mai 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2181
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf betriebliche Angelegenheiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben zu den Fragen folgendes mitgeteilt:
„Zu 1.:
Die Straßenbahnsperrpause der Linie 62 ab Betriebshof Köpenick (12 Wochen ab 40. KW) wurde der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr angekündigt mit dem Protokoll der ,Verkehrskonzeption Monat Oktober 1996‘. Ausgeführt wurden in diesem Zeitraum Gleiserneuerungen von Charlotten- bis Pritstabelstraße (800 m Strecke) ohne größere Begleitbaumaßnahmen z. B. der Berliner Wasserbetriebe.
Zu 2.:
Die vollständige Erneuerung der Wendenschloßstraße (durchgehend schadhafte und irreparable Großverbundplattenbauweise von Charlotten- bis Ekhofstraße auf 2 450 m Strecke) wurde der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr mehrfach als Komplettmaßnahme zur Aufnahme in die gemeinsame ,Investitionsplanung der Straßenbauvorhaben im ausgewählten Netz‘ benannt.
Zu 3.:
Es wird eine mindestens elfmonatige Straßenbahnsperrpause geben, die nicht durch die Gleiserneuerung von Pritstabelstraße bis Ekhofstraße (1 650 m Strecke) vorgegeben wird, sondern durch umfangreiche Bauaktivitäten der Berliner Wasserbetriebe. Dabei handelt es sich um Schmutz- und Regenwasserkanäle, die zu erneuern und neu zu bauen sind und in ihrer Trassenführung die Gleisanlage tangieren müssen. Die reine Gleisbausperrzeit ohne Vorableistungen der Leitungsbetriebe hätte maximal fünf Monate betragen.
Zu 4.:
Für den Herbst 1996 ergibt sich:
12 Wochen × 26 927,20 DM = 323 126,40 DM, komplett zu Lasten der BVG.
Für 1997/98 ergibt sich für die BVG:
20 Wochen × 26 927,20 DM = 538 544,00 DM
und für die BWB:
28 Wochen × 26 927,20 DM = 753 961,60 DM.
Zu 5.:
Der gemeinsame Baubeginn von BVG und BWB, der für Sommer 1996 vorgesehen war und den kompletten Streckenabschnitt umfaßte, mußte durch die BWB aufgekündigt werden. Die Gründe dafür waren unter anderem Finanzierungs- und damit Vergabeschwierigkeiten ihrer Baumaßnahme in einem Umfang von ca. 20 Mio. DM. Die BVG entschied sich daraufhin, ein Drittel der Strecke (von Charlotten- bis Pritstabelstraße) separat ab Oktober 1996 zu erneuern, da die Bauablaufkonstallationen mit dem Partner BWB dies zuließen.
Eine Verschiebung der Gesamtbaumaßnahme nach 1997 hätte unwiderruflich eine Sofortsanierung von Einzelschadstellen der vorhandenen Gleisanlage bedeutet, um über den Winter die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die dafür erforderlichen Kosten für Einzelgleisauswechslungen, Deckenschlußreparaturen, Schweißstoßbearbeitungen etc., und zwar speziell im Bereich zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße mit den größeren vorhandenen Schadensbildern, hätten (ohne SEV-Kosten) ca. 250 bis 300 TDM betragen, und zwar als Provisorium für ca. 8 Monate bis zum Zeitpunkt des Endausbaus.
Zu 6.:
Die Gleisanlagen im o. g. Abschnitt der Wendenschloßstraße wurden 1990 grundhaft in eingedecktem Schwellengleis erneuert. Frühestens ab 2010 wird sich hier ein Erneuerungsbedarf abzeichnen. Die für diese Bauweise leider typischen Deckenschlußschäden sind ohne Straßenbahnsperrpause leicht reparabel.“
Berlin, den 13. Juni 1997
In Vertretung
Ernst
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt