Technische Sicherheitskontrollen bei Fluggesellschaften auf den Flughafen Tegel und Tempelhof durch das Luftfahrtbundesamt

Technische Sicherheitskontrollen bei Fluggesellschaften auf den Flughafen Tegel und Tempelhof durch das Luftfahrtbundesamt

Ereignis

Die Kleine Anfrage erfasst die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der technischen Vor-Ort-Überprüfungen ausländischer Linien- und Chartermaschinen auf den Flughäfen Tegel und Tempelhof. Im Untersuchungszeitraum von Mai bis Oktober 1997 wurden durch die Luftverkehrssicherheitsgruppe (LVSG) des Luftfahrt-Bundesamtes insgesamt 13 Maschinen (zehn in Tegel, drei in Tempelhof) kontrolliert. Der Bausenator teilt mit, dass zwar bei sämtlichen überprüften Luftfahrzeugen Abweichungen vom internationalen ICAO-Standard registriert und beanstandet wurden, diese jedoch in keinem Fall flugsicherheitsrelevante Ausmaße annahmen oder betriebliche Konsequenzen erforderten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2951

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2951
der Abgeordneten Karin Hiller-Ewers (SPD)
über technische Sicherheitskontrollen
bei Fluggesellschaften auf den Flughäfen
Tegel und Tempelhof
durch das Luftfahrtbundesamt

Ich frage den Senat:
1. Wie viele Kontrollen wurden von Mitarbeitern des Luftfahrtbundesamtes bei Fluggesellschaften in der Zeit vom 1. Mai 1997 bis 31. Oktober 1997 durchgeführt
a) auf dem Flughafen Tegel,
b) auf dem Flughafen Tempelhof?
2. Bei welchen Fluggesellschaften wurden diese Kotnrollen durchgeführt?
3. Zu welchen Ergebnissen haben diese Kontrollen geführt
a) auf dem Flughafen Tegel,
b) auf dem Flughafen Tempelhof?
4. Welche erheblichen Mängel wurden konkret festgestellt, und zu welchen Auswirkungen bezüglich der Flugsicherheit hätten diese Mängel führen können?
5. Welche Konsequenzen (z. B. Startverbot, Entziehung der Einflugerlaubnis usw.) wurden daraus gezogen?

Berlin, den 4. November 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2951
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Das zuständige Luftfahrt-Bundesamt hat zu der Kleinen Anfrage wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.:
Im Zeitraum vom 1. Mai 1997 bis zum 31. Oktober 1997 wurden von der Luftverkehrssicherheitsgruppe (LVSG) folgende Kontrollen durchgeführt:
Flughafen Tegel: 10 Luftfahrzeuge
Flughafen Tempelhof: 3 Luftfahrzeuge

Zu 2.:
Die LVSG überprüft 6 bis 8 Luftfahrzeuge im Rahmen der Erstüberprüfung jeder Fluggesellschaft:
Flughafen Tegel:
Malev Ungarn, Finnair Finnland, Air France Frankreich, Cimber Air Dänemark, Alitalia Italien, Olympic Airways Griechenland, 2 x Delta Airlines USA, Nouvel Air Tounisie Tunesien, Royal Jordanian Jordanien.
Flughafen Tempelhof:
Luxair Luxemburg, Air Ostrava Tschechien, Wideroe Airlines Norwegen

Zu 3.:
Ergebnisse der Kontrollen:
Flughafen Tegel: Alle 10 Luftfahrzeuge wiesen Beanstandungen auf. Diese waren allerdings nicht flugsicherheitsrelevant, sondern stellen Abweichungen vom Standard der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) dar, die Grundlage für die Überprüfungen der Luftverkehrssicherheit (LVS) ist.
Flughafen Tempelhof: Alle 3 Luftfahrzeuge wiesen Beanstandungen auf, diese waren allerdings nicht flugsicherheitsrelevant, sondern stellen Abweichungen vom ICAO-Standard dar, der Grundlage für die Überprüfungen der LVS ist.

Zu 4.:
Mängel:
Flughafen Tegel: keine, daraus folgen keine Auswirkungen.
Flughafen Tempelhof: keine, daraus folgen keine Auswirkungen.

Zu 5.:
Konsequenzen:
Bei keinem der überprüften Luftfahrzeuge auf beiden Flughäfen wurden flugsicherheitsrelevante Beanstandungen festgestellt.

Berlin, den 1. Dezember 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Auswirkungen des Tegeler Fluglaerms auf Kinder

Auswirkungen des Tegeler Fluglaerms auf Kinder

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert die gesundheitlichen und kognitiven Auswirkungen des Fluglärms vom Flughafen Tegel auf Kinder in umliegenden Schulen und Kindertagesstätten unter Verweis auf internationale Studien. Der Senat bestätigt, dass sich zum Stichtag im Sommer 1996 insgesamt 38 Schulen und 60 Kindertagesstätten im betroffenen Lärmschutzbereich befanden. Zur Entlastung verweist die Verwaltung auf bestehende rechtliche Baubeschränkungen, ein Verbot für besonders laute Triebwerkstypen der sogenannten Kategorie II sowie ein Gerichtsurteil, das den rechtmäßigen Betrieb des Flughafens untermauert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1996

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/1996
der Abgeordneten Karin Hiller-Ewers (SPD)
über Auswirkungen des Tegeler Fluglärms
auf Kinder

Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat die Untersuchung von Berglund aus dem Jahr 1995 bekannt, wonach zur Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation in Klassenräumen der äquivalente Dauerschallpegel des Fluglärms 35 dB(A) nicht überschreiten soll?
2. In wie vielen Schulen und Kindertagesstätten in der Einflugschneise des Flughafens Tegel ist dieser Wert bei ausreichender Belüftung (Dämmwert gekippter Fenster mit 15 dB(A) angenommen) nicht einzuhalten?
3. Wie viele Schul- und Kindergartenkinder sind von der Nichteinhaltung dieses Grenzwertes durch Flugverkehr vom Flughafen Tegel betroffen?
4. Sind dem Senat die Münchener Untersuchungen (Bullinger 1995 usw.) bekannt, die belegen, daß fluglärmbelastete Kinder mehr Fehler bei schwierigen Leseaufgaben machen, eine reduzierte Erinnerungsleistung beim Langzeitgedächtnis und längere Reaktionszeiten aufweisen, als Kinder, die ohne Fluglärm leben?
5. Ist dem Senat die Studie von Los Angeles (Cohen 1980) bekannt, die deutlich belegt, daß bei fluglärmbelasteten Kindern keine Adaption an den Lärm stattfindet, sondern sich vielmehr eine „erlernte Hilflosigkeit“ entwickelt, die zu deutlichen Leistungsminderungen führt?
6. Sind dem Senat die Untersuchungen in Brooklyn und Queens (zwischen 1972 und 1976) bekannt, die belegen, daß fluglärmbelastete Kinder in ihrer Sprech- und Lesefähigkeit beeinträchtigt werden?
7. Wenn diese Untersuchungen dem Senat nicht bekannt sind, ist der Senat bereit, die Ergebnisse dieser Studien zur Kenntnis zu nehmen und in seiner aktuellen Flughafenpolitik entsprechend zu berücksichtigen?
8. Wenn die Studien bekannt sind, warum werden die Ergebnisse in der aktuellen Flughafenpolitik nicht umgesetzt?
9. Wenn der Senat der Ansicht ist, daß diese Studien von ihm aktuell berücksichtigt werden, in welcher Form geschieht dies nach Meinung des Senats?
10. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. will er ergreifen, um die Einhaltung der unter Punkt 1 und 2 genannten Grenzwerte zum Schutz der Kinder sicherzustellen?

Berlin, den 7. April 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1996
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Ja, wobei anzumerken ist, daß diese Übersichtsarbeit in ihrem Ausblick auf große Wissenslücken und erheblichen Forschungsbedarf im Bereich der Lärmwirkungsforschung verweist. Auch liegt es im Wesen einer Übersichtsarbeit, die sich zu einer Vielzahl von lärmbezogenen Themen äußert – von denen die Lärmwirkung auf schulische Leistungen von Kindern nur einen Aspekt darstellt – daß sie nicht in jedem Fall zu ausreichend differenzierten Aussagen kommen kann. Die qualitativen Aussagen, daß lärmbelastete Kinder schlechtere Lese- und Gedächtnisleistungen aufweisen als Kinder aus Kontrollgruppen, werden nicht quantifiziert. Ebenso kann eine solche Übersichtsarbeit keine ausreichenden Angaben über Randbedingungen und Störvariablen enthalten. Die zitierten 749 Arbeiten im Original zu beschaffen und kritisch zu überprüfen, würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Zu 2. und 3.:
Messungen, die im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage Nr. 1856 der Abgeordneten Judith Demba (Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV) vom 31. Januar 1992 über „Gesundheitsschäden durch Fluglärm und Schadstoffe bei Kindern“ von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz duchgeführt wurden, ergaben in Aufenthaltsräumen von zwei im Lärmschutzbereich gelegenen Kitas bei geöffneten Fenstern Maximalpegel von 60 bis 63 dB(A) bei Starts und Landungen von Flugzeugen mit Lärmzulassung nach Kapitel 3 der Lärmzulassungsvorschriften des ICAO Annex 16, Band 1, Teil III.
Es liegen 38 Schulen und 60 Kindertagesstätten mit 26 318 Schülern und 5 037 Kindergartenkindern in den genannten Zonen (Stichtag 30. Juni 1996).

Zu 4.:
Ja, wobei sich nach Wegfall der chronischen Lärmbelastung im Laufe der Zeit ein Ausgleich der Defizite einstellt.

Zu 5.:
Ja; die Verhältnisse, die dieser Untersuchung im Bereich des Flughafens von Los Angeles in den 70er Jahren zugrunde lagen, lassen sich nicht ohne weiteres auf die heutige Situation im Bereich des Flughafens Tegel übertragen. So dürfen laute Düsenflugzeuge den Flughafen Tegel nicht mehr anfliegen.

Zu 6.:
Ja. In dieser älteren US-amerikanischen Studie wurden beim Vergleich der Gruppen ethnische und sozioökonomische Faktoren als mögliche „confounder“ berücksichtigt – allerdings nicht so wichtige Einflußfaktoren wie Berufs- und Bildungsstand der Eltern. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, daß auf Grund sozialer Schichtung die schlechteren Leseleistungen von Kindern in lärmbelasteten Wohngebieten zumindest teilweise einer geringeren intellektuellen Förderung im Elternhaus zuzuschreiben sind.

Zu 7. bis 10.:
Maßnahmen gegen Fluglärm erfolgen im Rahmen des internationalen und nationalen Rechts (gemäß Artikel 73 Nr. 6 des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über den Luftverkehr).
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) vom 30. März 19971 (BGBl. I S. 282), zuletzt geändert durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106) werden z. B. Lärmschutzbereiche per Rechtsverordnung festgesetzt, in denen bestimmte Bauverbote gelten. Darüber hinaus hat der Senat bereits per Verfügung vom 7. April 1993 angeordnet, daß laute Düsenflugzeuge (sogenannte Kapitel-II-Flugzeuge) Tegel und Tempelhof nicht mehr anfliegen dürfen; die Anordnung wird befolgt.
Es gilt ferner festzuhalten, daß der Flughafen Berlin-Tegel gemäß Urteil vom 2. Mai 1996 des OVG Berlin (Az.: OVG 2 A 5.92) rechtmäßig betrieben wird. Das OVG hatte in diesem Verfahren u. a. zu prüfen, ob die Zumutbarkeitsgrenze hinsichtlich des Fluglärms für Flughafenanwohner überschritten wird. Das OVG kam zu dem Ergebnis, daß dies nicht der Fall ist.
Nach alledem muß festgehalten werden, daß Berlin alle derzeit rechtlich möglichen Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung ergriffen hat.

Berlin, den 29. Juli 1997

Beate H ü b n e r
Senatorin für Gesundheit und Soziales

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Sicherheitskontrollen bei Fluggesellschaften auf dem Flughafen Tegel durch das Luftfahrtbundesamt

Sicherheitskontrollen bei Fluggesellschaften auf dem Flughafen Tegel durch das Luftfahrtbundesamt

Ereignis

Die Kleine Anfrage listet die den Flughafen Tegel anfliegenden Luftverkehrsgesellschaften auf und hinterfragt die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen (Rampchecks) durch die Task Force des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Im Zeitraum von August 1996 bis April 1997 wurden 49 Kontrollen bei 25 ausländischen Fluggesellschaften durchgeführt, wovon 29 ohne Beanstandungen blieben, während bei zwei erhebliche Mängel direkt vor Ort behoben werden mussten. Details zu den einzelnen überprüften Airlines werden zum Schutz des Vertrauensverhältnisses und zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden durch das LBA nicht mehr veröffentlicht.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2071

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2071
der Abgeordneten Karin Hiller-Ewers (SPD)
über Sicherheitskontrollen bei
Fluggesellschaften auf dem Flughafen Tegel
durch das Luftfahrtbundesamt

Ich frage den Senat:
1. Welche Fluggesellschaften (bitte namentlich aufführen) fliegen den Flughafen Tegel inzwischen an?
2. Welche dieser Airlines wurden seit dem Bestehen der „Task Force“ von den Mitarbeitern des Luftfahrtbundesamtes auf dem Flughafen Tegel kontrolliert?
3. Wann wurden diese Kontrollen durchgeführt?
4. Zu welchem Ergebnis haben diese Kontrollen geführt?
5. Welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden, bzw. welche Konsequenzen wird der Senat daraus ziehen?

Berlin, den 23. April 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2071
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Folgende Luftverkehrsgesellschaften fliegen Tegel an:
Aero Lloyd, Air 2000, Air Alfa, Air Berlin, Air Charter, Air Columbus, Air Europa, Air France, Air Liberte France, Air Liberte Tunisie, Air Malta, Air Salzburg, Air UK Leisure, Airtours International, Alitalia, Austrian Airlines, Avio Impex, Balair, Brathens S.A.F.E., British Airways, Cimber, Condor, Corse Air, Croatia Airlines, Cronus Air, Cross Air, Delta Airlines, Deutsche BA, Deutsche Lufthansa, Edelweiss Air, Eurobelgian, Eurowings, Finnair, Futura, Germania, GTI Airlines, Hapag Lloyd, Iberia, Istanbul Airlines, Kibris Turkish Airlines, KLM, Lauda Air Charter, Lauda Air Linie, Lithuanian Airlines, LOT, LTU, Maersk Air, Malev, Martin Air, Monarch Airlines, Olympic Airways, Onur Air, Pegasus Airlines, Regional Airlines, Royal Jordanien, Spanair, Sun Express, Sunways Intersun, Sultan Air, Swiss Air, TAP Air Portugal, TEA Basel, TOP Air, Transavia, Translift Airways, Tunis Air, Turkish Airlines, Tyrolean Airways, Tyrolean Jet Service, Viva Air, VLM Vlaamse Luchtr.

Zu 2. bis 5.:
Hierzu hat das Luftfahrt-Bundesamt folgendes mitgeteilt:
„Folgende Überprüfungen ausländischer Fluggesellschaften sind durch die Gruppe Luftverkehrssicherheit LVSG des Luftfahrt-Bundesamtes auf dem Flughafen Berlin-Tegel durchgeführt worden:
Überprüfungszeitraum: August 1996 bis April 1997
Anzahl der Rampchecks: 49 Kontrollen bei 25 ausländischen Airlines
Betriebsart: Charter/Linie
Bei den durch das Luftfahrt-Bundesamt durchgeführten 49 Kontrollen ausländischer Fluggesellschaften auf dem Flughafen BerlinTegel waren bei 29 Checks keinerlei Beanstandungen festzustellen.
Bei 18 Rampchecks wurden kleinere Beanstandungen festgestellt, die durch eine Auflage des Luftfahrt-Bundesamtes in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu korrigieren sind. Die Beseitigung der Mängel wird durch Mitarbeiter der LVSG überprüft.
Bei 2 Kontrollen wurden erhebliche Mängel festgestellt. Diese wurden auf Anweisung der Mitarbeiter der LVSG direkt vor Ort behoben.
Als ein Ergebnis der durchgeführten Ramchecks auf allen deutschen Flughäfen kann positiv festgestellt werden, daß durch die nachfolgende und ständig wachsende Zusammenarbeit der LVSG mit den einzelnen Airlines, die meisten kooperativ bereit sind, an der Sicherung und Verbesserung des Sicherheitsstandards im Luftverkehr mitzuwirken.
Die Aufzählung der Kontrollen bestätigt jedoch auch, daß effektive und zielgerichtete Kontrollen auf den deutschen Flughäfen durch die Mitarbeiter der LVSG ein notwendiges Instrument zur Überwachung des Sicherheitsniveaus bei den Airlines sind. Im präventiven Bereich besteht durch enge Kooperation mit den Airlines noch ein erheblicher Handlungsbedarf.
Bezüglich der Airlines, die den Flughafen Tegel anfliegen, können wir Ihnen keine detaillierte Information liefern. Eine große Anzahl der insgesamt 500 Fluggesellschaften, die deutsche Flughäfen anfliegen, beantragen mit einem Vorlauf von drei Tagen Einzeleinfluuggenehmigungen zu verschiedenen deutschen Flughäfen, so auch nach Tegel. In Spitzenzeiten des Sommerflugplanes werden täglich bis zu 60 solcher Einzeleinfluuggenehmigungen vom Luftfahrt-Bundesamt bearbeitet.
Die Liste der LVSG über einzelne Rampchecks an Flugzeugen der verschiedenen Fluggesellschaften wird vom LBA der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht. Indiskretionen in der Vergangenheit haben nachhaltigen Schaden in dem notwendigen Vertrauensverhältnis zu den überprüften Fluggesellschaften hinterlassen. Ein gestörtes Vertrauensverhältnis ist der Einsatzaufgabe der LVSG abträglich.“

Berlin, den 18. Juni 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt