Technische Sicherheitskontrollen bei Fluggesellschaften auf den Flughafen Tegel und Tempelhof durch das Luftfahrtbundesamt
Ereignis
Die Kleine Anfrage erfasst die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der technischen Vor-Ort-Überprüfungen ausländischer Linien- und Chartermaschinen auf den Flughäfen Tegel und Tempelhof. Im Untersuchungszeitraum von Mai bis Oktober 1997 wurden durch die Luftverkehrssicherheitsgruppe (LVSG) des Luftfahrt-Bundesamtes insgesamt 13 Maschinen (zehn in Tegel, drei in Tempelhof) kontrolliert. Der Bausenator teilt mit, dass zwar bei sämtlichen überprüften Luftfahrzeugen Abweichungen vom internationalen ICAO-Standard registriert und beanstandet wurden, diese jedoch in keinem Fall flugsicherheitsrelevante Ausmaße annahmen oder betriebliche Konsequenzen erforderten.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2951
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2951
der Abgeordneten Karin Hiller-Ewers (SPD)
über technische Sicherheitskontrollen
bei Fluggesellschaften auf den Flughäfen
Tegel und Tempelhof
durch das Luftfahrtbundesamt
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Kontrollen wurden von Mitarbeitern des Luftfahrtbundesamtes bei Fluggesellschaften in der Zeit vom 1. Mai 1997 bis 31. Oktober 1997 durchgeführt
a) auf dem Flughafen Tegel,
b) auf dem Flughafen Tempelhof?
2. Bei welchen Fluggesellschaften wurden diese Kotnrollen durchgeführt?
3. Zu welchen Ergebnissen haben diese Kontrollen geführt
a) auf dem Flughafen Tegel,
b) auf dem Flughafen Tempelhof?
4. Welche erheblichen Mängel wurden konkret festgestellt, und zu welchen Auswirkungen bezüglich der Flugsicherheit hätten diese Mängel führen können?
5. Welche Konsequenzen (z. B. Startverbot, Entziehung der Einflugerlaubnis usw.) wurden daraus gezogen?
Berlin, den 4. November 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2951
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Das zuständige Luftfahrt-Bundesamt hat zu der Kleinen Anfrage wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Im Zeitraum vom 1. Mai 1997 bis zum 31. Oktober 1997 wurden von der Luftverkehrssicherheitsgruppe (LVSG) folgende Kontrollen durchgeführt:
Flughafen Tegel: 10 Luftfahrzeuge
Flughafen Tempelhof: 3 Luftfahrzeuge
Zu 2.:
Die LVSG überprüft 6 bis 8 Luftfahrzeuge im Rahmen der Erstüberprüfung jeder Fluggesellschaft:
Flughafen Tegel:
Malev Ungarn, Finnair Finnland, Air France Frankreich, Cimber Air Dänemark, Alitalia Italien, Olympic Airways Griechenland, 2 x Delta Airlines USA, Nouvel Air Tounisie Tunesien, Royal Jordanian Jordanien.
Flughafen Tempelhof:
Luxair Luxemburg, Air Ostrava Tschechien, Wideroe Airlines Norwegen
Zu 3.:
Ergebnisse der Kontrollen:
Flughafen Tegel: Alle 10 Luftfahrzeuge wiesen Beanstandungen auf. Diese waren allerdings nicht flugsicherheitsrelevant, sondern stellen Abweichungen vom Standard der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) dar, die Grundlage für die Überprüfungen der Luftverkehrssicherheit (LVS) ist.
Flughafen Tempelhof: Alle 3 Luftfahrzeuge wiesen Beanstandungen auf, diese waren allerdings nicht flugsicherheitsrelevant, sondern stellen Abweichungen vom ICAO-Standard dar, der Grundlage für die Überprüfungen der LVS ist.
Zu 4.:
Mängel:
Flughafen Tegel: keine, daraus folgen keine Auswirkungen.
Flughafen Tempelhof: keine, daraus folgen keine Auswirkungen.
Zu 5.:
Konsequenzen:
Bei keinem der überprüften Luftfahrzeuge auf beiden Flughäfen wurden flugsicherheitsrelevante Beanstandungen festgestellt.
Berlin, den 1. Dezember 1997
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt