Ampelvorrangschaltung bei der Strassenbahn

Ampelvorrangschaltung bei der Strassenbahn

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Ausstattung Berliner Straßenbahnlinien mit einer Beeinflussung von Lichtsignalanlagen zur Erzielung eines Ampelvorrangs. Betroffen sind die Straßenbahnlinie 6 im Abschnitt vom Platz der Vereinten Nationen bis Hellersdorf sowie die im Bau befindliche Strecke zum Kupfergraben und die in der Planfeststellung befindliche Linie über den Alexanderplatz. Der Senat legt dar, dass grundsätzlich alle Ampelanlagen entlang dieser Strecken für eine Beeinflussung ausgerüstet werden, räumt jedoch verkehrliche und bauliche Einschränkungen im Bezirk Mitte ein.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2109

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2109
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Ampelvorrangschaltung
bei der Straßenbahn

Ich frage den Senat:
1. Wie viele Ampeln werden von der Straßenbahnlinie 6, die als erste mit einer Vorrangschaltung ausgestattet werden soll, passiert, und wie viele werden warum mit dem Ampelvorrang ausgestattet und wie viele warum nicht?
2. Wie viele Ampelanlagen werden von der im Bau befindlichen Straßenbahnlinie von der Weidendammer Brücke über den Bahnhof Friedrichstraße zum Kupfergraben passiert, und wie viele werden warum mit Ampelvorrang ausgestattet und wie viele warum nicht?
3. Wie viele Ampelanlagen werden bei der in Planfeststellung befindlichen Straßenbahnlinie vom Mollknoten über den Alexanderplatz zum Hackeschen Markt passiert, und wie viele werden warum mit Ampelvorrang ausgestattet und wie viele warum nicht?
4. Trifft es zu, daß der gesamte Bezirk Mitte als planungsbefangen gilt, weshalb in diesem Bezirk für die Straßenbahn kein Ampelvorrang eingerichtet wird? Wenn ja, warum?

Berlin, den 29. April 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2109
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Derzeit werden 27 Lichtsignalanlagen (LSA) von der Straßenbahnlinie6 im Abschnitt vom Platz der Vereinten Nationen bis zur Riesaer Straße in Hellersdorf befahren. Alle Anlagen auf diesem Abschnitt sollen mit einer Beeinflussung durch die Straßenbahn ausgerüstet werden.

Zu 2.:
Von der im Bau befindlichen Straßenbahnlinie von der Weidendammer Brücke über die Friedrichstraße bis zur Gleisschleife Kupfergraben werden in Zukunft 6 LSA befahren. Es werden grundsätzlich alle LSA mit einer Beeinflussung durch die Straßenbahn ausgestattet. Der enge Querschnitt der Friedrichstraße und dadurch bedingte gemeinsame Nutzung der Fahrspuren durch den Kfz-Verkehr und die Straßenbahn ermöglichen allerdings nur eine eingeschränkte Bevorrechtigung.

Zu 3.:
Von der in der Planfeststellung befindlichen Straßenbahnlinie vom Mollknoten über den Alexanderplatz zum Hackeschen Markt werden in Zukunft 7 LSA befahren. Es werden grundsätzlich alle LSA mit einer Beeinflussung durch die Straßenbahn gebaut. Einschränkungen ergeben sich allerdings gegebenenfalls durch gegenseitige Behinderungen der Straßenbahn und durch bauliche Randbedingungen.

Zu 4.:
Nein, diese Aussage trifft so nicht zu. Als planungsbefangen gilt lediglich der Bereich Mollstraße – Torstraße. Auf Grund der geplanten Straßenbahnneubaustrecken (Alexanderplatz 1. Bauabschnitt (siehe Punkt 3. und 2. Bauabschnitt) ändern sich die Streckenführung der Straßenbahnlinien und die Gleisgeometrie an wichtigen Knotenpunkten. Daher können erst nach dem Neubau dieser Strecken und den damit verbundenen Baumaßnahmen an LSA auch dort Beeinflussungsmöglichkeiten für die Straßenbahn eingeführt werden.

Berlin, den 18. Juni 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt