Tarife: Einzelfahrscheine im ÖPNV aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Vorteil hat die Umstellung des #Einzelfahrausweises auf die Begrenzung einer #Strecke im Verhältnis
zu der ursprünglichen Variante der #Hin- und #Rückfahrt gebracht?
Antwort zu 1:
Bis zum 31.03.2004 konnten Fahrgäste mit dem Einzelfahrschein Berlin AB zum Preis von
2,20 Euro innerhalb von 2 #Stunden beliebig viele Fahrten, sowohl in Richtung Fahrtziel als
auch in #Rückfahrtrichtung, unternehmen. Von dieser Möglichkeit machten entsprechend
einer damaligen Analyse der Verkehrsunternehmen und eines externen Gutachters
allerdings nur etwa 17 % der Kunden Gebrauch, was immer wieder zu Beschwerden von
Kunden führte, die nur eine Fahrt unternahmen und sich demzufolge hinsichtlich des
Preises benachteiligt sahen.
Als Reaktion wurde der Preis des Einzelfahrscheins Berlin AB zum 01.04.2004 auf
2,00 Euro gesenkt und gleichzeitig die Rückfahrtmöglichkeit ausgeschlossen. Mit diesem
Schritt änderte sich das Angebot von einem Kurzzeitfahrschein zu einem Einzelfahrschein
im eigentlichen Sinne, der lediglich für eine Fahrt gültig ist und in seinen Nutzungsbedingungen
damit an die entsprechenden Regelungen in den meisten anderen
deutschen Städten angepasst wurde. Die Gültigkeit des Fahrscheins blieb weiterhin auf
zwei Stunden festgelegt, da im Berliner Verkehrsgebiet mit einer Fläche von rd. 890 km2
auch sehr lange Strecken mit Fahrtzeiten von mehr als einer Stunde zurückgelegt und
auch eventuelle Umsteigezeiten berücksichtigt werden müssen.
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Frage 2:
Welche Mehreinnahmen sind in den letzten 10 Jahren durch die oben benannte Änderung entstanden?
Antwort zu 2:
Durch die Einführung neuer Tarifprodukte hat sich die Nachfrageentwicklung seit der
Abschaffung der Rückfahrtmöglichkeit deutlich verschoben. Beispielsweise wurde in der
Zwischenzeit die Vier-Fahrten-Karte eingeführt und die Mitnahmeregelung bei der
Tageskarte deutlich erweitert. Aus diesen Gründen ist eine seriöse Berechnung der
Mehreinnahmen für die letzten zehn Jahre so nicht möglich.
Frage 3:
Wurde bei einer Evaluierung festgestellt, inwieweit der Nutzer des ÖPNVs die ursprüngliche Variante der
Hin- und Rückfahrt oder die jetzige Variante in Richtung auf das Fahrziel befürwortet?
Antwort zu 3:
Aus der in Frage 1 genannten Analyse ging hervor, dass im untersuchten Zeitraum etwa
17 % der Kunden Gebrauch von der Rückfahrtmöglichkeit machten. Die restlichen 83 %
unternahmen nur eine einfache Fahrt.
Daraus ergibt sich, dass zum damaligen Zeitpunkt unter der genannten Preisdifferenz der
Großteil der Nutzer von Einzelfahrscheinen die aktuell gültige Regelung bevorzugte. Es
liegen keine aktuellen Untersuchungen zu diesem Thema vor.
Berlin, den 20.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Personalmangel bei der Bahn IRE zwischen Berlin und Hamburg fällt eine Woche lang aus Weil Personal fehlt, fuhr der IRE auf einigen Verbindungen über mehrere Tage nicht., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/personalmangel-bei-der-bahn-ire-zwischen-berlin-und-hamburg-faellt-eine-woche-lang-aus/24892926.html

Weil Personal fehlt, fuhr der #IRE auf einigen Verbindungen über mehrere Tage nicht. Die Bahn erstattet den Kaufpreis, in anderen Zügen gelten die Tickets nicht.

Die Deutsche Bahn hat den „#IRE“-Direktzug von Berlin nach #Hamburg eine Woche lang ausfallen lassen – aus #Personalmangel. Im Internet nennt die Bahn 14 Verbindungen von Donnerstag bis zum heutigen Montag, die Rede ist von „betrieblichen“ Gründen. Ein Bahnsprecher bestätigte, dass Personal fehle.

Für die Fahrgäste ist der Ausfall des „IRE“ bitter, weil die Tickets in keinem anderen Zug gelten, also nicht einmal in Regionalzügen. Die Bahn bietet nur die #Erstattung des Kaufpreises an. Den Tagesspiegel erreichten mehrere Klagen von Fahrgästen. Auch Florian Müller, Geschäftsführer des #Fahrgastverbands #Igeb, bezeichnete die Ersatz-Ticket-Möglichkeiten wegen der deutlichen Mehrkosten ironisch als „bemerkenswert“.

Ein verärgerter Fahrgast kritisierte, dass die Bahn gegen die EU-Verordnung „Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ verstoße. Dort heißt es in Artikel 16, dass bei absehbaren Verspätungen von mehr als 60 Minuten der Fahrgast „nach Wahl“ einen anderen Zug benutzen dürfe. Die Bahn kontert so: Die Tarife des „IRE“ gelten ausschließlich für diesen Zug, eine Nutzung anderer Züge …

Tarife: Neuregelung für Berliner und Brandenburger Schüler Auch Schulpendler können kostenfreies Schülerticket nutzen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/08/berlin-bvg-kostenfreies-schuelerticket-zahlen-abonnements.html

Berliner und Brandenburger Kinder, die im jeweils anderen #Bundesland zur Schule gehen, können nun auch das kostenfreie Schülerticket für die #Tarifbereiche #AB nutzen. Beim Antrag gibt es allerdings etwas zu beachten.

Das neue kostenfreie #Schülerticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gilt nun auch für Berliner Kinder und Jugendliche, die in Brandenburg zur Schule gehen. Das teilte eine Pressesprecherin des Senats für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Freitag rbb|24 auf Anfrage mit. Von den rund 360.000 Berliner Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2018/19 besuchen etwa 2.400 eine Brandenburger Schule. Das Ticket für Schüler gilt für den Tarifbereich AB.

Voraussetzung dafür, dass auch sie im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei fahren können, ist ein Wohnsitz in Berlin. Wer keinen Berliner Schülerausweis I vorlegen kann, weil er in Brandenburg zur Schule geht, kann stattdessen eine Meldebescheinigung oder einen Ausweis mit Adressangabe und Foto in Verbindung mit einem Schulbesuchsnachweis im Online-Antragsformular [bvg.de] hinterlegen, heißt es in der …

Bahnverkehr: Deutsche Bahn – Warum günstige Tickets alleine nicht reichen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article226657375/Deutsche-Bahn-Warum-guenstige-Tickets-alleine-nicht-reichen.html

Die #Bahn will #attraktiver werden. Billigere #Tickets könnten Kunden anlocken. Doch das alleine reicht nicht, sagt der Fahrgast-Verband.

Berlin.. Nun bekennt sich auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum #Bahnfahren. Der Politiker sprach sich am Wochenende für eine Senkung der #Mehrwertsteuer auf #Zugtickets aus und stimmt damit in einen anwachsenden Chor ein. Die Grünen fordern dies schon lange, Umweltverbände ebenso. Und auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte den Gedanken schon vor einigen Monaten ins Spiel gebracht.

Nur Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will noch nicht mitziehen. Schließlich müsste er dann ein Haushaltsloch von geschätzt bis zu 400 Millionen Euro pro Jahr stopfen.

Bahntickets könnten billiger werden
Darum geht es: Für Zugfahrten von mehr als 50 Kilometern müssen Kunden 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen, bei kürzeren Distanzen sind es sieben Prozent. Senkt die Bundesregierung die Abgabe auf den verminderten Satz, könnten die Tickets billiger werden.

Für die Fahrt von Hamburg nach Köln, die im Sparpreis heute 47,90 kostet, müssten Passagiere dann nur noch 43,06 Euro …

Tarife: Ab 1. August: Neue VBB-Tarifangebote für junge Menschen, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/ab-1-august-neue-vbb-tarifangebote-fuer-junge-menschen

#VBB-Abo Azubi und #kostenloses #Schülerticket Berlin AB

Ab dem 1. August 2019 werden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zwei neue Tarifangebote eingeführt: Das VBB-Abo Azubi und das kostenlose Schülerticket Berlin AB. Schülerinnen und Schüler in Berlin und Auszubildende in Berlin und Brandenburg profitieren von den neuen Produkten. Die Länder Berlin und Brandenburg entlasten damit Familien und junge Menschen bei ihren Mobilitätskosten und unterstützen umweltfreundliches Verhalten.

Das VBB-Abo Azubi wird ab 1. August 2019 im Abonnement als #VBB-fahrCard für das #VBB-Gesamtnetz ausgegeben. Für nur 365 Euro pro Jahr können damit alle öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg genutzt werden – egal zu welcher Zeit, ein ganzes Jahr lang. Das persönliche Abo gilt für alle Auszubildenden in Berlin und Brandenburg, die einen Berechtigungsnachweis ihres Ausbildungsträgers (beispielsweise berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) vorlegen können.

Beantragt wird das VBB-Abo Azubi bei einem der 38 VBB-Verkehrsunternehmen. Die Übersicht der anerkannten Ausbildungsträger und der Blanko-Berechtigungsnachweis können über vbb.de/aboazubi abgerufen werden.

Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Für nur einen Euro pro Tag können Auszubildende die Verkehrsangebote im gesamten VBB nutzen – das ist unser neues Azubi-Ticket. Damit schaffen wir für die Auszubildenden ein kostengünstiges und attraktives Angebot, um im gesamten Land unterwegs sein zu können. Das Azubiticket gehört zu den Verbesserungen der Mobilität, die wir unter dem Motto mehr Züge, mehr Angebot, mehr Qualität in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht haben.“

Das kostenlose Schülerticket Berlin AB erhalten Schüler*innen mit Berliner Schülerausweis I und Schüler*innen mit Wohnsitz in Berlin, die in Brandenburg zur Schule gehen. Schülertickets Berlin sind persönliche Abonnements und nicht übertragbar. Die Ausgabe erfolgt bei den Verkehrsunternehmen als VBB-fahrCard. Wer bereits Abonnent eines Schülertickets Berlin AB ist, muss keinen Antrag stellen. Die laufenden Abo-Verträge werden automatisch auf die neuen Bedingungen umgestellt und die monatlichen Abbuchungen werden eingestellt. Weitere Infos unter vbb.de/schuelerticket.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther: „Mit dem kostenlosen Schülerticket wird ein Meilenstein erreicht, um Jugendlichen den ÖPNV näher zu bringen. Es bedeutet Freiheit vom Elterntaxi. Familien profitieren durch eingesparte Kosten, das Klima durch vermiedene Emissionen.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir freuen uns, dass wir im 20. Jubiläumsjahr des VBB-Tarifs, drei neue Tarifangebote einführen, die das Bus- und Bahnfahren für Kinder und Jugendliche, junge Menschen und Pendlerinnen und Pendler deutlich günstiger machen. Mit dem VBB-Abo Azubi, dem VBB-Firmenticket mit Start zum 1. September und dem kostenlosen Schülerticket Berlin AB haben wir nun Tickets, die den Nahverkehr im VBB-Land noch attraktiver machen. Aber: Ausruhen gilt nicht. Auch zukünftig werden wir unseren Tarif als einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der Verkehrswende weiterentwickeln.“

Tarife: E-Scooter brauchen wie Fahrräder Ticket in Bus und Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226512763/E-Scooter-brauchen-wie-Fahrraeder-Ticket-in-Bus-und-Bahn.html

#E-Tretroller brauchen für Bus- oder Bahnfahrten in Berlin und Brandenburg in der Regel einen #Fahrschein. Sie werden wie Fahrräder behandelt und damit ist die Beförderung #kostenpflichtig, wie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auf Anfrage am Mittwoch mitteilte. Nur wer einen klappbaren Roller hat, …

Tarife + VBB: VBB-Krisensitzung zu Ticketpreisen „Das könnte das Ende des Verkehrsverbunds bedeuten“, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/07/berlin-brandenburg-vbb-tarife-preise-bus-bahn-tickets-streit.html

Ein schwerer Streit im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg über die #Ticketpreise könnte zum Problem für Tausende Pendler werden. Ohne eine Einigung drohen Bahn- und Buslinien zum Jahreswechsel #ausgedünnt zu werden – vor allem in Brandenburg.

Der Streit um die Tarife im öffentlichen Nahverkehr innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) droht zu eskalieren. Knackpunkt ist die Ankündigung des Landes Berlin, die Fahrpreise einseitig nicht zu erhöhen. Am Donnerstag beriet der VBB in einer #Krisensitzung über das Streitthema.

Sollte es in den nächsten Wochen und Monaten zu keiner Einigung kommen, könnten womöglich einzelne Buslinien ausgedünnt, oder einige Straßenbahnlinien, etwa in Frankfurt (Oder) oder Cottbus nicht mehr betrieben werden, sagt rbb-Verkehrsexperte Rico Herkner. Denn dazu würde den klammen Städten schlichtweg das Geld fehlen.

Ärger über den Alleingang Berlins
Der Haussegen hängt schief bei der VBB, seit Berlin im April im Alleingang eine Tariferhöhung abgelehnt hatte, ohne sich mit …

Taxi: Fahrpreise steigen So viel wird das Taxifahren in Berlin bald kosten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/fahrpreise-steigen-so-viel-wird-das-taxifahren-in-berlin-bald-kosten-32817754?dmcid=nl_20190708_32817754

So viel #Preisstabilität gibt es sonst nur selten. Schon seit mehr als vier Jahren sind die #Taxitarife in Berlin unverändert. Doch jetzt ist eine Erhöhung der #Fahrpreise in Sicht. „Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitet derzeit die Senatsvorlage zu den Taxitarifen vor“, sagte Behördensprecherin Dorothee Winden auf Anfrage. „Die nächsten Schritte sind die Mitzeichnung der beteiligten Senatsressorts und ein Senatsbeschluss.“ Noch in diesem Sommer, sagen Beobachter, könnten die neuen Tarife in Kraft treten. Was kommt dann auf die Fahrgäste zu?

Dazu zwei Beispielrechnungen: Eine Fünf-Kilometer-Tour, zum Beispiel vom Alexanderplatz zur Stargarder Straße in Prenzlauer Berg, verteuert sich um 1,50 Euro auf etwas mehr als 15 Euro. Wer zehn Kilometer im #Taxi zurücklegt, etwa vom Hardenbergplatz am Zoo zur Puschkinallee in Treptow, legt demnächst 2,55 Euro drauf. Dann werden für so eine #Taxifahrt knapp 25 Euro fällig.

#Grundpreis für #Taxi-Fahrten bleibt stabil
Wer sich den künftigen Preis für seine Strecke schon mal ausrechnen möchte, kann sich anhand des Entwurfs der neuen „Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxiverkehr“ orientieren. Der Tarifplan liegt der Berliner Zeitung vor.

Bis sieben Kilometer beträgt der Kilometertarif künftig 2,30 Euro – derzeit sind es zwei Euro. Danach werden statt 1,50 demnächst 1,65 Euro pro Kilometer fällig. Immerhin: Der Grundpreis bleibt in jedem Fall bei …

Tarife: Einführung des kostenlosen Schülertickets der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu diesen Sachverhalten die Berliner
Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Teile sind in
der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet.
Frage 1:
Welche zusätzlichen Ressourcen stellt der Senat den Schulen für die Ausstellung des zur Beantragung des
kostenlosen #Schülertickets notwendigen Schülerausweises zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Bis auf die Bereitstellung weiterer Schülerausweise I sind keine zusätzlichen Ressourcen
durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möglich.
Frage 2:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Schulen in der Lage sind, #Schülerausweise rechtzeitig vor
Schuljahresbeginn in ausreichender Zahl auszustellen, damit eine Beantragung des Tickets zum
Schuljahresbeginn erfolgen kann?
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Antwort zu 2:
In der 22. KW und in der 23. KW wurden alle Berliner Schulämter mit insgesamt 120.000
zusätzlichen Schülerausweisen I versorgt, um diese im Bedarfsfall an die Schulen mit
aktuellem Bedarf weiterzuleiten.
Darüber hinaus gibt es im Zuge der Umstellung des Schülertickets Berlin AB zum
01.08.2019 eine großzügige Übergangsregelung bis zum 30.11.2019, während der auch
vorhandene, aktuelle Schülerausweise zur Fahrt in Tarifzone Berlin AB anerkannt
werden.
Frage 3:
Kann der Senat garantieren, dass jede Schülerin und jeder Schüler, die einen Schülerausweis derzeit
beantragen, diesen bis zum 10.7.2019 ausgestellt bekommen?
Antwort zu 3:
Es ist davon auszugehen, dass alle Schüler und Schülerinnen, die einen entsprechenden
Antrag gestellt haben, bis zum Ferienbeginn (19.06.2019) mit diesem ausgestattet werden
konnten.
Frage 4:
Aus welchen Gründen hat der Senat darauf verzichtet, den Schülerausweis als ausreichende #Legitimation
zur Nutzung des #ÖPNV festzulegen?
Antwort zu 4:
Für jedes #Schülerticket erhält das ausgebende Verkehrsunternehmen auch weiterhin
#Fahrgelderlöse. Mit Beginn der Gültigkeit des neuen Schülertickets ab 1.8.2019 werden
diese jedoch zur Entlastung der Familien durch das Land Berlin übernommen. Aktuell
beträgt der Preis für ein Schülerticket Berlin AB 204 Euro/Jahr. Da das Land Berlin zu
einem wirtschaftlichen Umgang mit seinen Mitteln verpflichtet ist, kann es den Verkehrsunternehmen
nur den Ausgleich für tatsächlich in Anspruch genommene Schülertickets
zahlen. Daher müssen diese genau entsprechend der Inanspruchnahme des Angebots –
anhand der Zahl der beantragten Tickets – abgerechnet werden können. Ein pauschaler
Ausgleich, etwa auf Basis der Schülerzahl oder der ausgegebenen Schülerausweise bietet
keinerlei Anhaltspunkt über die tatsächliche Inanspruchnahme und ist daher ungeeignet.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausprägungen von Schülerausweisen
und schülerausweisähnlichen Schulbesuchsnachweisen genutzt, bei denen
vom Kontrollpersonal die Echtheit nicht ohne weiteres nachvollzogen werden kann. Da
viele Schulen die Herstellung von Schülerausweisen extern an Dienstleister, wie z.B.
Schulfotografen vergeben haben, ist eine Fälschungssicherheit nicht ausreichend
gewährleistet. Zudem berechtigen in Ausnahmefällen auch Kita- und Schulbesuchsbescheinigungen,
sowie Schulzuweisungs- oder Rückstellungsbescheide zur Nutzung des
Schülertickets.
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Daher ist eine zentralisierte und einheitlich qualifizierte Prüfung der Ausweise durch die
Verkehrsunternehmen und der Abgleich mit den Adressdaten im Zuge des
Antragsverfahrens notwendig.
Frage 5:
Warum kann das Ticket ausschließlich online beantragt werden?
Antwort zu 5:
Die Entscheidung, eine Beantragung des Tickets ausschließlich online anzubieten wurde
vor dem Hintergrund gefällt, dass gegenwärtig rund 350.000 Schülerinnen und Schüler in
Berlin antragsberechtigt sind. Davon sind bereits ca. 80.000 bereits Abonnenten des
bisherigen Schülertickets bei BVG und S-Bahn Berlin. Potenziell sind also bis zu
270.000 Neuanträge möglich, die weitgehend innerhalb weniger Wochen rund um den
Schuljahresbeginn eingehen und möglichst zeitnah abzuarbeiten sind. Würden diese
regulär in den Kundenzentren bearbeitet, wäre durch das Schülerticket mit einem
erheblichen Zuwachs an Servicenachfragen zusätzlich zum bereits bestehenden hohen
Kundenaufkommen zu rechnen. Würde nur ein Bruchteil der potenziellen Neuanträge über
die Kundenzentren zusätzlich abgewickelt werden müssen, würde das jedes Jahr aufs
Neue zu langen Wartezeiten und entsprechender Verärgerung bei Kundinnen und Kunden
führen.
Hinzu kommt die Vielzahl an Varianten von Schülerausweisen und sonstigen möglichen
Berechtigungsnachweisen, die dezentral in den Kundenzentren nur mit entsprechendem
zeitlichem Aufwand überprüft werden können. Das gewählte, zentrale, online-unterstützte
Verfahren ermöglicht eine schnelle, einheitliche und fundierte Prüfung. Es ist sowohl für
Antragsteller als auch BVG schlank gehalten, eine Beantragung ist in wenigen Minuten
möglich. Das Verfahren stellt einen guten Kompromiss zwischen den Erfordernissen von
Abrechenbarkeit und Missbrauchsverhinderung einerseits und dem Aufwand des
Antragsverfahrens für Kunden andererseits dar.
Das Online-Verfahren erlaubt es, allen Nutzenden eine barrierefreie Beantragung zu
ermöglichen, die bei der BVG kurzfristig auch auf Englisch, Französisch, Türkisch und
Arabisch zur Verfügung stehen soll. Ein Zugang zum Internet stationär oder über mobile
Endgeräte steht mittlerweile so gut wie allen Eltern zur Verfügung. Für Fälle, in denen dies
nicht möglich ist, soll es auf Anfrage einen assistierter Onlinezugang bei der BVG geben –
dies ist aktuell in Abstimmung.
Frage 6:
Inwiefern entspricht aus Sicht des Senats das derzeitige Onlineverfahren den Vorgaben der DSGVO?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden im Allgemeinen
und den der minderjährigen Nutzer insbesondere sehr ernst. Diese Daten unterliegen
daher denselben technisch-organisatorischen Maßnahmen, die für unsere IT- und
Datensicherheit im Allgemeinen gelten. Die Daten werden so lange gespeichert, wie diese
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für die Durchführung der Datenverarbeitung zugrundeliegenden Verträge erforderlich sind
bzw. die gesetzlichen Fristen (z.B. gem. des Steuerrechts) es vorgeben. Dies gilt nicht für
die Lichtbilder, die nach Herstellung der personengebundenen Schülerfahrausweise und
Ablauf eines Zeitfensters von acht Wochen gelöscht werden.“
Frage 7:
Warum ist für das Abschließen des Online-Antrages die Einwilligung der Weitergabe von
personenbezogenen Daten an Drittunternehmen und Werbepartner erforderlich bzw. wird diese nicht explizit
durch die BVG ausgeschlossen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten an Drittunternehmen und Werbepartner ist
keine Voraussetzung für die Online-Beantragung. Die Einwilligung zum Erhalt des
monatlichen BVG-Newsletters ist optional. Mit den externen Dienstleistern, die die BVG
zur Durchführung des Antragsprozesses sowie der Ausstellung der Fahrausweise
beauftragt, bestehen entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung.“
Frage 8:
Warum ist ein digitales Foto für die FahrCard erforderlich, wenn doch der Schülerausweis mit Lichtbild
trotzdem zur Legitimation mitgeführt werden muss?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei den fahrCards für Schüler handelt es sich um personengebundene Tickets. Wie bei
allen anderen Tickets dieser Art (Azubi-Abos, Abo 65+) ist dafür ein Lichtbild notwendig,
um eine sichere und schnell funktionierende Kontrolle zu gewährleisten. Das Mitführen
des Schülerausweises ist in diesem Fall nicht notwendig!
Weitere Informationen dazu sind auf der Website https://www.bvg.de/de/aboonline/
schuelerticket veröffentlicht.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + VBB: VBB-Abo Azubi für 365 Euro im Jahr, aus VBB

Jetzt #Abo beantragen – ab August verbundweit unterwegs

Ab dem 1. August 2019 gibt das neue Tarifprodukt für #Auszubildende in Berlin und Brandenburg – das #VBB-Abo Azubi. Für 365 Euro pro Jahr können Auszubildende alle öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg nutzen – egal zu welcher Zeit, ein ganzes Jahr lang. Das neue VBB-Abo Azubi gilt für alle #Auszubildenden in Berlin und Brandenburg, die einen #Berechtigungsnachweis ihrer Ausbildungsstätte vorlegen können. Weitere Informationen zum VBB-Abo Azubi gibt es unter vbb.de/aboazubi.

Mit dem neuen Angebot fördern die Länder Brandenburg und Berlin junge Menschen in Ausbildung, die regelmäßig mit Bus und Bahn zwischen Wohnort, Ausbildungsort und Berufsschule pendeln. Für sie gibt es ab August das preisgünstige, verbundweit gültige Abonnement für 365 Euro im Jahr. Brandenburger Auszubildende, die jetzt beispielsweise eine Monatskarte für einen Landkreis im monatlichen Abo nutzen, sparen damit fast 300 Euro, Inhaber*innen der Monatskarte Azubi Berlin AB im monatlichen Abo fast 170 Euro. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder lieber Monatskarten bzw. 7-Tage-Karten nutzen möchte, dem stehen weiterhin alle bisherigen Tarifangebote für Auszubildende im VBB-Tarif zur Verfügung. Das persönliche Abonnement kann ab sofort bei einem VBB-Verkehrsunternehmen beantragt werden. Voraussetzung ist ein Berechtigungsnachweis des Ausbildungsträgers (beispielsweise berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.).

Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Mit dem neuen Azubiticket können Lehrlinge für einen Euro pro Tag zu den betrieblichen und schulischen Ausbildungsstätten fahren und das Ticket privat nutzen. Damit schaffen wir für die Auszubildenden ein kostengünstiges und attraktives Angebot, um im gesamten Land unterwegs sein zu können. Das Azubiticket gehört zu den Verbesserungen der Mobilität, die wir unter dem Motto mehr Züge, mehr Angebot, mehr Qualität in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht haben.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Gerade der jungen Generation soll mit attraktiven Angeboten die Nutzung des ÖPNV leichtgemacht werden. Das neue Azubiticket sowie das kostenlose Schüler*innenticket sind hierfür wichtige Bausteine. Damit setzen wir im VBB eine konsequent umwelt- und klimafreundliche Verkehrspolitik um.“

Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin: „Das VBB-Abo Azubi ist ein weiterer Baustein für ein verbundweites, attraktives Tarif-Angebot im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Modern und zeitgemäß, als Flatrate im persönlichen Abonnement, zu einem unschlagbar günstigen Preis für junge Menschen, die in ihren Ausbildungsjahren ein kleines Einkommen haben – die Länder Berlin und Brandenburg und die Verkehrsunternehmen im VBB haben hier gemeinsam ein wegweisendes Produkt auf den Weg gebracht, das zudem einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leistet. Ein großer Dank geht auch an alle Ausbildungsträger, die uns bei der Umsetzung des neuen Angebots unterstützen.“

Ein VBB-Abo Azubi können Auszubildende, Schüler*innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit), Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1) und Teilnehmer*innen von Freiwilligendiensten beantragen, wenn der Ausbildungsträger als „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ benannt ist und die Ausbildung in Berlin oder Brandenburg mindestens zwölf Monate lang 20 Wochenstunden umfasst. Die Übersicht der anerkannten Ausbildungsträger und der Blanko-Berechtigungsnachweis können über vbb.de/aboazubi abgerufen werden.

VBB-Abo Azubi Kontakt zum VBB: vbb-abo-azubi@vbb.de

Flyer zum VBB-Abo Azubi zum Download

VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter vbb.de/presse.