Straßenverkehr: Sanierung des Tunnels Ortskern Tegel, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist die Planung zur #Grundsanierung des #Tunnels #Ortskern #Tegel seit 2013 fortgeschrit-ten? Antwort zu 1: Der Tunnel Ortskern Tegel ist entspre-chend der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Tunnelanlagen (RABT 2006) bautechnisch, betriebs- und verkehrstechnisch grundhaft instandzusetzen. Da bedingt durch die vorhandenen Personalkapazitäten ins-besondere die Planung der erforderlichen bautechnischen Instandsetzung der Tunnelanlage bauherrenseitig nicht geleistet werden konnte, ist das Land Berlin der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) als Gesellschafter am 08.12.2014 beigetreten. Die DE-GES soll im Rahmen eines Projektvertrages die Gesamt-planung der bautechnischen Instandsetzung einschl. der Fortschreibung der vorliegenden betriebs- und verkehrs-technischen Planung sowie die Betreuung der Ausführung der Grundsanierung der Tunnelanlage abwickeln. Frage 2: Wann wird mit den Instandsetzungsarbeiten begonnen? Antwort zu 2: Die Benennung eines Beginns der In-standsetzungsarbeiten setzt einen bestimmten Planungs-tand voraus, der noch nicht erreicht ist. Aus diesem Grund kann derzeit kein konkreter Baubeginn genannt werden. Frage 3: In welchen Abschnitten wird der Tunnel sa-niert, ist mit einer Komplettsperrung zu rechnen oder kann eine Röhre nach der anderen saniert werden, um insbesondere die Ortsteile Tegel und Borsigwalde vom Verkehr zu entlasten und wann wird es hierfür eine Ge-samtkonzeption geben? Antwort zu 3: Vor der Umsetzung der Instandset-zungsarbeiten wird ein umfangreiches Verkehrskonzept erstellt, welches die noch differenziert zu benennenden Instandsetzungsabschnitte berücksichtigt und aus dem eine insbesondere die für angrenzenden Ortsteile Tegel und Borsigwalde geringstmögliche Verkehrsbelastung resultiert. Da die Instandsetzung des Tunnel Ortskern Tegel Bestandteil der erforderlichen Grundsanierung der Bundesautobahn A 111 ist, wird eine übergeordnete und abgestimmte verkehrliche Gesamtkonzeption während der Bauausführung wesentlicher Bestandteil der Planungsleis-tung sein. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird ein-geschätzt, dass diese Leistung nicht vor dem Winter 2016/2017 vorliegen wird. Frage 4: Welche Kosten sind durch die temporären In-standsetzungsmaßnahmen bislang entstanden? Antwort zu 4: In den Jahren 2012 – 2014 sind für In-standhaltungsarbeiten nachfolgend aufgeführte Mittel für den Tunnel Tegel Ortskern verausgabt worden. 2012 124.723,62 € 2013 466.586,93 € 2014 124.723,62 € Da es sich bei dem Tunnel Tegel Ortskern um ein Bauwerk des Bundes im Zuge einer Bundesfernstraße in der Auftragsverwaltung des Landes Berlin handelt, wer-den Instandhaltungskosten aus dem Bundeshaushalt beglichen. Frage 5: An wie vielen Tagen kam es bislang zu einer Fahrspur- bzw. Komplettsperrung des Tunnels Ortskern Tegel in den letzten fünf Jahren? Antwort zu 5: Neben den regelmäßigen und planmä-ßigen Sperrungen im Tunnel Ortskern Tegel (3 regelmä-ßige Sperrungen/Jahr für die Revision der Anlagen) kam es seit Februar 2012 zu ca. 150 kurzzeitigen Teil-Sperrungen für Sofortmaßnahmen (z.B. Schlaglochbesei-tigung). Frage 6: Wann wird eine Anlage zum Rundfunkemp-fang in den Tunnel Ortskern Tegel installiert? Antwort zu 6: Im Rahmen der grundhaften Instandset-zung wird auch eine Anlage zum Rundfunkempfang in-stalliert. Frage 7: Wann wird die Beschilderung auf diesem Au-tobahnabschnitt modernisiert? Antwort zu 7: Die Beschilderung auf der A 111 wird im Zusammenhang mit der Grundinstandsetzung des gesamten Autobahnabschnittes, welche auch den Tunnel Tegel Ortskern umfasst, erneuert werden. Frage 8: Wie viele Fahrzeuge passieren täglich den Abschnitt der A111? Antwort zu 8: Die Straßenverkehrszählung 2009 weist eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 86.600 Fahrzeugen innerhalb 24 h aus. Frage 9: Welche Rolle misst der Senat diesem Auto-bahnabschnitt bei? Antwort zu 9: Der Senat misst diesem Autobahnab-schnitt wie allen anderen Bundesfernstraßen eine bedeu-tende Rolle bei, da die Verkehrsbelastungszahlen die starke Nutzung belegen und die damit verbundene Bünde-lung des motorisierten Verkehrs im genannten Bereich zu einer spürbaren Entlastung der angrenzenden Ortsteile führt. Berlin, den 08. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)

Straßenverkehr: Instandhaltungsarbeiten auf der BAB A 111 Nächtliche Vollsperrungen zwischen den Anschlussstellen Schulzendorfer Straße und Waidmannsluster Damm in Fahrtrichtung Süd zwischen 9. und 11. April 2015, aus Senat

www.berlin.de

Die Tiefbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt zur #Instandhaltung der Bundesautobahn (#BAB) #A111 zwischen den Anschlussstellen Schulzendorfer Straße und Waidmannsluster Damm in Fahrtrichtung Süd eine Sanierung der Asphaltdeckschicht durch.

Dazu muss dieser Bereich in der Zeit

vom 09.04.2015, 21:00 Uhr bis zum 10.04.2015, 06:00 Uhr
und
vom 10.04.2015, 20:00 Uhr bis zum 11.04.2015, 06:00 Uhr

jeweils voll #gesperrt werden.

In der ersten Nacht erfolgt das Fräsen der alten Fahrbahndecke. Zum Morgen des 10.04.2015 wird die Strecke freigegeben und ist mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h befahrbar.

In der zweiten Nacht folgt dann der Einbau der neuen Asphaltdeckschicht, so dass am 11.04.2015 der Verkehr wieder uneingeschränkt freigegeben werden kann.

Die Umleitungsstrecke führt von der Anschlussstelle Schulzendorfer Straße über die Ruppiner Chaussee, Hennigsdorfer Straße und Heiligenseestraße zur Anschlussstelle Waidmannsluster Damm.Bilder:
A 111: Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Instandhaltungsarbeiten auf der BAB A 111 Nächtliche Vollsperrungen zwischen den Anschlussstellen Schulzendorfer Straße und Waidmannsluster Damm in Fahrtrichtung Süd zwischen 9. und 11. April 2015, aus Senat

www.berlin.de Die Tiefbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt zur #Instandhaltung der Bundesautobahn (#BAB) #A111 zwischen den Anschlussstellen Schulzendorfer Straße und Waidmannsluster Damm in Fahrtrichtung Süd eine Sanierung der Asphaltdeckschicht durch. Dazu muss dieser Bereich in der Zeit vom 09.04.2015, 21:00 Uhr bis zum 10.04.2015, 06:00 Uhr und vom 10.04.2015, 20:00 Uhr bis zum 11.04.2015, 06:00 Uhr jeweils voll #gesperrt werden. In der ersten Nacht erfolgt das Fräsen der alten Fahrbahndecke. Zum Morgen des 10.04.2015 wird die Strecke freigegeben und ist mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h befahrbar. In der zweiten Nacht folgt dann der Einbau der neuen Asphaltdeckschicht, so dass am 11.04.2015 der Verkehr wieder uneingeschränkt freigegeben werden kann. Die Umleitungsstrecke führt von der Anschlussstelle Schulzendorfer Straße über die Ruppiner Chaussee, Hennigsdorfer Straße und Heiligenseestraße zur Anschlussstelle Waidmannsluster Damm.Bilder: A 111: Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: A12 wird wieder zum Nadelöhr Das leidige Gewerkel auf der A12: Nach der Winterpause beginnen auf der Autobahn neue Bauarbeiten. Diesmal werden Fahrbahn und Brücken in Richtung Berlin überholt. Für Pendler zwischen Frankfurt (Oder) und Berlin gehen damit neue Einschränkungen einher. , aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/04/a12-neue-baustellen-bruecken-fuerstenwalde-storkow-spreeau.html

Die #Autobahn #12 zwischen #Berlin und #Frankfurt (Oder) wird ab Dienstag wieder zur #Baustelle. In Richtung Berlin wird auf mehreren Abschnitten die Fahrbahn grundlegend erneuert und erweitert. Außerdem würden mehrere Brücken abgerissen und neu errichtet, hieß es vom zuständigen Landesbetrieb.
Betroffen sind die Abschnitte zwischen Fürstenwalde, Storkow und dem Dreieck Spreeau. Im April wird zunächst zwischen der Anschlussstelle Storkow und dem Dreieck Spreeau auf mehr als sieben Kilometern gebaut. Die Ausfahrt Friedersdorf bleibt dabei gesperrt. Zudem wird zwischen Spreeau und der Ausfahrt Niederlehme auf rund einem Kilometer die Fahrbahn überholt.
Eine von vielen Bauetappen
Bereits im vergangenen Jahr wurde die #A12 in Richtung Frankfurt (Oder) auf …

Straßenverkehr: A12 wird wieder zum Nadelöhr Das leidige Gewerkel auf der A12: Nach der Winterpause beginnen auf der Autobahn neue Bauarbeiten. Diesmal werden Fahrbahn und Brücken in Richtung Berlin überholt. Für Pendler zwischen Frankfurt (Oder) und Berlin gehen damit neue Einschränkungen einher. , aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/04/a12-neue-baustellen-bruecken-fuerstenwalde-storkow-spreeau.html Die #Autobahn #12 zwischen #Berlin und #Frankfurt (Oder) wird ab Dienstag wieder zur #Baustelle. In Richtung Berlin wird auf mehreren Abschnitten die Fahrbahn grundlegend erneuert und erweitert. Außerdem würden mehrere Brücken abgerissen und neu errichtet, hieß es vom zuständigen Landesbetrieb. Betroffen sind die Abschnitte zwischen Fürstenwalde, Storkow und dem Dreieck Spreeau. Im April wird zunächst zwischen der Anschlussstelle Storkow und dem Dreieck Spreeau auf mehr als sieben Kilometern gebaut. Die Ausfahrt Friedersdorf bleibt dabei gesperrt. Zudem wird zwischen Spreeau und der Ausfahrt Niederlehme auf rund einem Kilometer die Fahrbahn überholt. Eine von vielen Bauetappen Bereits im vergangenen Jahr wurde die #A12 in Richtung Frankfurt (Oder) auf …

Radverkehr: Fahrradverkehr in Berlin Berlin soll ein Parkhaus für Fahrräder bekommen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/radfahren/fahrradverkehr-in-berlin-berlin-soll-ein-parkhaus-fuer-fahrraeder-bekommen,15042500,30288958.html Der Senat denkt über ein Konzept für #Abstellmöglichkeiten für die wachsende Zahl von #Fahrrädern in der Stadt nach. Im nächsten Jahr soll ein Entwurf fertig sein – quasi ein #Masterplan fürs #Fahrradparken. Sie stehen kreuz und quer vor Bahnhöfen, Sporteinrichtungen oder Einkaufszentren. Sie werden an Zäunen angeschlossen oder stehen einfach auf Bürgersteigen herum. Mit der Zahl der Fahrräder wächst in Berlin auch der Bedarf an Stellplätzen. Und weil sie diesen Bedarf einigermaßen decken will, erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jetzt einen Masterplan fürs Fahrradparken. „Im nächsten Jahr soll der Entwurf vorliegen“, sagte Burkhard Horn, Leiter der Abteilung Verkehr. Das beauftragte Ingenieurbüro wird sich auch mit einer Idee befassen, das schon seit Jahren diskutiert wird, aber bisher nicht umgesetzt wurde: Berlin soll endlich ein …

Radverkehr: Immer mehr Fahrraddiebstähle in Berlin Drei Minuten, um ein Fahrrad zu klauen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/radfahren/immer-mehr-fahrraddiebstaehle-in-berlin-drei-minuten–um-ein-fahrrad-zu-klauen-,15042500,30288726.html Berlin – In Berlin werden immer mehr #Fahrräder #gestohlen. Diebe brauchen dafür oft keine drei Minuten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Delikte um 16 Prozent gestiegen. Die Polizei gibt Tipps, wie man sein Rad am besten schützen kann. Hans-Peter J. aus Weißensee hat sich ein Ende März ein nagelneues Elektrofahrrad gekauft. 2100 Euro hat er dafür im Geschäft bezahlt. Zu Pfingsten wollte er, zusammen mit Freunden, an der Mosel entlang fahren. Zu Ostern sollte dafür an der Oder geübt werden. Daraus wird aber nichts. Sein Fahrrad wurde gestohlen. Aus dem Keller. J. hat Anzeige erstattet. Die Polizei gibt ihm wenig Hoffnung, es wieder zu bekommen. Hans-Peter J. hofft nun, dass wenigstens seine Versicherung zahlt. Sie hat sich jedoch noch nicht bei ihm gemeldet. Drei Minuten für ein Schloss Der 50-Jährige gehört zu den Opfern von Kleinkriminellen, die schnell Geld brauchen und deshalb …

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsmessungen seit 2010, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es jeweils in den Jahren 2010 bis einschließlich 2014? Zu 1.: Durch die Polizei Berlin wurde im genannten Zeitraum folgendes Überwachungsgerät eingesetzt: Jahr stationäre Anlagen zur Gescliwindig- keitsmessimg * Geschwindigkeits- messfahrzeuge (#Radarfahrzeuge) Videonachfahr- systeme (#Videofahrzeuge) Handlaser 2010 5 22 21 62 2011 6 22 21 62 2012 9 21 22 61 2013 12 21 20 61 2014 14 20 20 61 * Die Zunahme der stationären Anlagen resultiert aus-schließlich aus der Modernisierung älterer analoger Rot-lichtüberwachungsanlagen, die digitalisiert und seit 2011 technisch mit einem zusätzlichen Geschwindigkeitsüber-wachungsmodul kombiniert werden. 2. Wie ist die Auslastung der stationären und der mo-bilen Überwachungsanlagen, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen) in den Jahren 2010 bis einschließlich 2014 verändert? Zu 2.: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsan-lagen werden grundsätzlich täglich und über 24 Stunden betrieben. Unterbrechungen resultieren lediglich aus War-tungs- und Reparaturarbeiten sowie etwaigen Baustellen am Überwachungsstandort. Für die Videofahrzeuge werden die Einsatzzeiten zur Geschwindigkeitsüberwachung nicht gesondert erfasst, weil die Fahrzeuge in vielfältiger Weise zur Verkehrsun-fallbekämpfung eingesetzt werden. Für das mobile Geschwindigkeitsüberwachungsgerät (Radarfahrzeuge und Handlaser) wurden folgende – zur besseren Übersichtlichkeit auf volle Stunden gerundete – Einsatzzeiten erfasst: Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (Radarfahrzeuge) Monat 2010 2011 2012 2013 2014 Januar 1.416 2.644 2.084 1.839 2.578 Februar 1.217 1.804 2.099 1.807 2.140 März 2.297 2.118 2.105 1.855 2.275 April 2.054 2.004 2.519 2.055 2.282 Mai 1.665 2.489 2.298 2.037 1.851 Juni 1.846 1.965 2.259 2.106 2.006 Juli 2.130 2.219 2.462 2.602 1.921 August 2.230 2.499 2.248 2.515 2.030 September 1.852 1.690 2.208 2.151 2.117 Oktober 2.029 1.561 2.349 2.324 1.651 November 2.094 1.956 2.274 2.163 1.804 Dezember 1.124 1.498 1.468 2.087 1.812 Gesamt- stunden 21.954 24.447 26.373 25.541 24.467 #Handlaser Monat 2010 2011 2012 2013 2014 Januar 382 885 1.024 741 671 Februar 864 935 781 894 939 März 1.345 1.470 1.182 774 861 April 1.105 779 1.226 1.519 692 Mai 1.026 1.037 909 940 486 Juni 1.008 957 943 827 611 Juli 1.255 995 1.035 1.185 494 August 1.158 1.323 1.415 1.307 629 September 1.128 831 892 752 1.280 Oktober 666 630 790 1.326 580 November 681 978 771 485 587 Dezember 157 430 252 357 267 Gesamt- stunden 10.775 11.250 11.220 11.107 8.097 3. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Und wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die durchschnittlichen Einsatzzeiten von Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung erhöht werden? Zu 3.: Auch wenn im Rahmen der polizeilichen Ver-kehrssicherheitsarbeit eine intensivere Auslastung der Lasergeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfäl-len wünschenswert wäre, lässt sich dies insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmen-konzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt, Alkohol-/ Drogenbeeinflus-sung) und unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrerin-nen und Radfahrer) nicht durchgängig realisieren. Berlin, den 02. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)

Straßenverkehr: Blitzer mit neuer Technik am Innsbrucker Platz So funktionieren die neuen Kombiblitzer, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/blitzer-mit-neuer-technik-am-innsbrucker-platz-so-funktionieren-die-neuen-kombiblitzer,10809298,30267244.html #Avük, ein unauffälliges graues Gerät, fotografiert ab sofort am #Innsbrucker Platz #Tempo- und #Rotlichtsünder. Es ist die neunte Anlage dieser Art in Berlin. Ausgestattet mit neuster Technologie hat es auch bei viel Verkehr problemlos mehrere Fahrspuren im Blick. Sie ist grau und hat dunkel getönte Scheiben, die an Sehschlitze erinnern. Wer sich von ihr beobachtet fühlt, liegt richtig. Denn der graue Stahlzylinder auf dem Innsbrucker Platz in Schöneberg ist ein #Blitzer, der immer dann reagiert, wenn jemand zu schnell oder bei rot fährt. Nun hat die Polizei die neunte Anlage dieser Art in Berlin offiziell scharf geschaltet, ohne dies öffentlich anzukündigen. Nach Informationen der Berliner Zeitung wurde der Kombi-Blitzer am Montag gegen 14.30 Uhr in Betrieb genommen – nachdem er ausgiebig getestet und anschließend geeicht worden war. Mehrere Fahrspuren im Blick Avük, automatische Verkehrsüberwachungskamera, heißt die Anlage im Polizistendeutsch. Poliscan ist der Markenname, der Hersteller heißt Vitronic. Hinter der unauffälligen Hülle verbirgt sich aufwändige High Tech – der stationäre …

Straßenverkehr: Wann ist Berlins Luft sauber (VIII)? Wie sehr stinken die Ausnahmen in der Umweltzone?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ausnahmen gelten in der Umweltzo-ne? Antwort zu 1: Seit 1.1.2015 gelten in Berlin folgende Ausnahmen in der Umweltzone:  Die bundesweit in allen #Umweltzonen geltenden Ausnahmen: Gemäß Anhang 3 der 35. Bundes-Immissions-schutzverordnung (#BImSchV) sind folgende Fahr-zeuge oder Fahrzwecke in allen Umweltzonen Deutschlands von der #Plakettenpflicht befreit: mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwa-gen/ Arztwagen im Einsatz, Kraftfahrzeuge von Personen, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind, Fahrzeuge mit Sonderrech-ten nach § 35 der Straßenverkehrsordnung, Mili-tärfahrzeuge soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden, zivile Kraftfahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr, so-weit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfül-lung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr han-delt und für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder ro-tem Oldtimer-Kennzeichen.  Die in Berlin per Allgemeinverfügung erlassenen Ausnahmen für: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen mit beidseiti-ger Amelie oder Phokomelie fahren oder gefahren werden, Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, sofern diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Abgasstandards kennzeichnungsfä-hig wären, Fahrzeuge ausländischer diplomatischer Missionen, internationaler Organisationen und aus-ländischer berufskonsularischer Vertretungen mit entsprechenden Kennzeichen sowie Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge.  Einzelausnahmegenehmigungen, die von den zu-ständigen Straßenverkehrsbehörden der Bezirke in der Umweltzone Berlin erteilt werden: Seit 1.1.2015 können Einzelausnahmen nur erteilt werden für Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „G“ und geringen Einkommen oder für Sonderfahrzeuge. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das Fahrzeug nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden kann. Sonder-fahrzeuge erhalten zudem die Auflage, auf den bestmöglichen Standard unterhalb der grünen Pla-kette nachzurüsten, z.B. durch Nachrüstung eines ungeregelten Katalysators bei Fahrzeugen der Marke Trabant. Außerdem gelten Stichtage für die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs auf die An-tragstellerin oder den Antragsteller: bei Ausnah-megenehmigungen für Fahrzeuge der Schadstoff-gruppen 1 und 2 in der Regel vor dem 1.03.2007, bei Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 3 und bei Fahrzeugen mit besonderer Geschäftsidee vor dem 1.11.2014. Frage 2: Wie viele Ausnahmen wurden in 2014, wie viele für 2015 erteilt? Antwort zu 2.: Im Jahr 2014 wurden 143 und im Jahr 2015 (bis zum 23. März) 51 Einzelausnahmen erteilt. Frage 3: Welche der oben genannten Ausnahmege-nehmigungen werden ab dem 01.01.2015 nicht mehr erteilt? Antwort zu 3: Hierzu liegen keine Angaben vor. Frage 4: Für wie viele sogenannte „gewerblich genutz-te Sonderfahrzeuge für touristische Angebote der Schad-stoffgruppen 1 – 3, die eine Geschäftsidee verkörpern“, wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 und seit Anfang 2015 Einzelausnahmen für die Einfahrt in die Umweltzone erteilt? 1. Wie viele dieser Sonderfahrzeuge waren jeweils Oldtimer, London-Taxi, Trabant (bitte nach Schadstoff-gruppen 1 – 3 auflisten)? 2. Wie viele dieser Sonderfahrzeuge waren Busse, die für Stadtrundfahrten eingesetzt werden (bitte nach Schadstoffgruppen 1 – 3 auflisten)? Antwort zu 4.: Bis Ende 2014 wurden für diese Fall-gruppe nur Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 erteilt. Fahrzeuge der Schad-stoffgruppe 3, die nicht auf die grüne Plakette nachrüstbar waren, konnten aufgrund der bis Ende 2014 per Allge-meinverfügung erlassenen Ausnahmeregelung in der Umweltzone fahren. Für die Anzahl der in den Jahren 2012 bis 2015 erteil-ten Einzelausnahmen liegen folgende Angaben vor: Tabelle 1: Anzahl der erteilten Einzelausnahmen für Fahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee für touristische Angebote nach Jahren und Schadstoffgruppe 2012 2013 2014 2015 (bis 23. März) Schadstoffgruppe 1 27 20 65 18 Schadstoff gruppe 2 2 1 0 0 Gesamt 29 21 65 18 Für eine Differenzierung nach Art der Fahrzeuge ge-mäß Teilfrage 4.1 und 4.2 liegen keine Daten vor. Für Oldtimer muss keine Einzelausnahme erteilt wer-den, sofern diese mit einem H-Kennzeichen zugelassen sind. Denn dann gilt die Ausnahmereglung nach Anhang 3 Nr. 10 der 35. BImSchV. Über die Zahl der als Oldtimer zugelassenen Fahrzeuge, die für die oben genannten Zwe-cke eingesetzt werden, liegen keine Angaben vor. Frage 5: Für wie viele der unter Frage 4 erfassten Sonderfahrzeuge wird entsprechend der seit 2015 gelten-den Regelung für Einzel-Ausnahmegenehmigungen Be-standsschutz für wie lange gewährt? Antwort zu 5: Die Ausnahmegenehmigung kann für diese Fahrzeuge zunächst für eine Dauer von bis zu 2 Jahren erteilt werden. Bei Fortbestehen der Vorausset-zungen können erneut Ausnahmegenehmigungen bean-tragt und genehmigt werden. Insofern besteht für alle diese Fahrzeuge Bestandsschutz. Eine Befristung besteht nicht. Zu beachten ist jedoch die Stichtagsregelung. Sie bedeutet, dass keine Einzelausnahmen für Sonderfahrzeu-ge erteilt werden können, die erst nach dem 1.11.2014 von der Antragstellerin oder vom Antragsteller beschafft wurden. Damit ist die Zahl der Sonderfahrzeuge mit Ein-zelausnahme weitgehend auf den heutigen Bestand limi-tiert. Frage 6: Wie viele der unter Frage 1 erfassten gewerb-lich genutzten Sonderfahrzeuge wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 bei der Einfahrt in die Umweltzone bzw. in der Umweltzone durch die zuständigen Behörden auf die Einhaltung der bis Ende 2013 bzw. Ende 2014 und seit Anfang 2015 geltenden Regelungen für Ausnahmege-nehmigungen – hier hinsichtlich des Vorliegens von Ein-zelausnahmen für die Einfahrt in die Umweltzone – kon-trolliert und wie viel Verstöße gab es in den einzelnen Jahren a) bei solchen Fahrzeugen wie Oldtimern, London-Taxi, Trabant b) bei Bussen, die für Stadtrundfahrten eingesetzt werden? Antwort zu 6: Über die Zahl der kontrollierten Son-derfahrzeuge mit Einzelausnahmeregelungen können keine Angaben gemacht werden. Auch hinsichtlich der Zahl von Verstößen können keine Angaben gemacht werden, da diese Fahrzeuge bei der Registrierung von Verstößen nicht als eigene Kategorien ausgewiesen wer-den. Frage 7: Welche Erkenntnisse hat der Senat bzgl. des Schadstoffausstoßes und der Konzentration von Luft-schadstoffen wie Dieselruß, Feinstaub und Stickstoffdi-oxid – basierend auf einem zunehmenden Verkehr im touristischen Zentrum Berlins innerhalb der Umweltzone mit gewerblich genutzten Sonderfahrzeuge – hier vor allem von älteren Stadtrundfahrtbussen- , in den letzten Jahren ? Antwort zu 7: Zur Berechnung des Schadstoffaussto-ßes dieser Fahrzeuge liegen keine ausreichenden Daten vor, weder zur Fahrleistung noch zur spezifischen Emis-sion (Emissionsfaktoren) dieser Fahrzeuge. Aufgrund der geringen Gesamtzahl ist von zu vernachlässigenden Ef-fekten auszugehen. Frage 8: Inwieweit ist der Senat der Meinung, dass hier die großzügigen Ausnahmeregelungen verschärft werden müssen, so wie bereits im Luftreinhalteplan 2011-17 thematisiert? Antwort zu 8: Es gibt keine großzügigen Ausnah-meregelungen. Gemäß Luftreinhalteplan 2011-2017 sol-len Ausnahmen auf die in Anhang 3 der 35. BImSchV definierten Fälle begrenzt werden. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan vor, Einzelausnahmen nur für Spe-zialfahrzeuge mit geringer Fahrleistung und unter Beach-tung sozialer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte zuzu-lassen. Dieses Ziel ist mit der am 1.1.2015 in Kraft getre-tenen Beschränkungen der Ausnahmeregelungen auf Schwerbehinderte mit geringem Einkommen und auf Sonderfahrzeuge erreicht worden. Denn 95 % aller Ein-zelausnahmen wurden bisher für Fahrzeuge erteilt, die nicht in die diese verbliebenen Fallgruppen fallen. Für eine noch weitergehende Verschärfung der Regelungen für Einzelausnahmen besteht aus Sicht des Senats keine Notwendigkeit. Berlin, den 01. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)