Straßenverkehr + Güterverkehr: Ein neues Bündnis für große und schwere Transporte aus Senat

Viele Industriezweige sowie die #Bau- und #Energiewirtschaft sind auf #Transporte von #großen und #schweren #Gütern angewiesen. In kleinen schlagkräftigen Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik werden nun gemeinsam konkrete Lösungen erarbeitet, um solche Transporte sicherzustellen. Denn marode Brücken und kaputte Straßen schränken mögliche Routen zu den für die Wirtschaft wichtigen Orten immer weiter ein.

Eine Umfrage der IHK Berlin im vergangenen Jahr hatte ergeben, dass die Zahl der Großraum- und Schwertransporte bei den Befragten in den letzten drei Jahren um fast 50 Prozent zugenommen hat. 2015 waren es rund 3.000 Transporte insgesamt. Die Umwege bei Transporten werden dabei immer größer. Fahrzeiten und Kosten steigen. Wegen notwendiger Sperrungen aufgrund des Infrastrukturzustands nehmen dann unerlässliche Transportbegleitungen durch die Polizei immer weiter zu. Der weiterhin steigende Aufgabenumfang der Polizei Berlin kann im Einzelfall dazu führen, dass gewünschte Transporttermine nicht immer realisierbar sind. Dazu wurden am Runden Tisch nun zwei Arbeitsgruppen zu den Themen Infrastruktur und Transportbegleitung gebildet. Vertreter der IHK, von Berliner Unternehmen, und der Senatsverwaltungen für Inneres und Sport, Stadtentwicklung und Umwelt sowie Wirtschaft, Technologie und Forschung, und der Polizei analysieren die Prozesse und erarbeiten im Einzelfall gemeinsam konkrete Verbesserungsvorschläge. Melanie Bähr, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Berlin: „Allein bei den großen Berliner Industrieunternehmen sind über 6.000 Arbeitsplätze direkt von hochinnovativen Exportprodukten wie Turbinen oder Transformatoren abhängig. Für den Transport solcher und anderer großer Güter ist die Straße Verkehrsträger Nummer eins. Wir haben uns verabredet, gemeinsam Lösungen zu finden, dass dafür die Rahmenbedingungen stimmen.“ „Bereits heute wird bei Instandhaltungsarbeiten und Neubauten von Brückenbauwerken durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt darauf geachtet, ob diese auf Routen von Großraum- und Schwertransporten liegen. Entsprechend wird auf eine ausreichende Dimensionierung geachtet", erklärt Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler. Mit einem fachlichen Austausch können notwendige Priorisierungen aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten in Zukunft noch besser vorgenommen werden", begrüßt Gaebler den Runden Tisch. „Mit der neu geschaffenen Zentralen Koordinierungsstelle für Großraum- und Schwertransporte wurden die Zuständigkeiten bei der Polizei Berlin gebündelt. Das ermöglicht u. a. bereits eine gute Abstimmung mit der Brandenburger Polizei, um länderübergreifende Transporte reibungsloser zu begleiten", erklärt Staatssekretär für Inneres, Bernd Krömer. Ein Runder Tisch Schwerverkehr mit einer Arbeitsgruppe „Transportbegleitung" ermöglicht mehr Transparenz und einen noch direkteren Informationsaustausch mit den Unternehmen, die auf der Straße unterwegs sind", so Krömer weiter. „Soweit es der Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz dient, können in geeigneten Fällen GRW-Infrastrukturmittel auch für die Errichtung oder den Ausbau von Brücken oder Straßen auf wichtigen Routen des Großraum- und Schwerverkehrs gezielt eingesetzt werden", erklärt der Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Hans Reckers. „Der Austausch am Runden Tisch bietet die Möglichkeit, die für die Wirtschaft vorrangigen Routen besser zu identifizieren“, so Reckers weiter. Bilder:
Schwertransport per Tieflader

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Güterverkehr + GVZ + Bahnverkehr: Wann bringt der Senat mehr Güterverkehr auf die Schiene?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Fort- schreibung des „Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept“ von 2005? Plant der Senat die Fortschreibung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen? Plant der Berli- ner Senat einen Bericht zu Umsetzungserfolgen des Wirt- schaftsverkehrskonzepts von 2005?

 

Frage 2: Welche Maßnahmen aus dem Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzept und der Teilstrategie Unter- stützung des Wirtschaftsverkehrs im STEP Verkehr konn- ten in den letzten 5 Jahren insbesondere im Bereich des #Güterverkehrs konkret umgesetzt werden?

 

Antwort zu den 1 und 2: Der Senat von Berlin hat am

31. Januar 2006 den von der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung vorgelegten Bericht über „Stadtverträglicher Wirtschafts- und Güterverkehr in Berlin“ beschlossen und dem Abgeordnetenhaus als  Mitteilung – zur Kenntnis- nahme – (Drs. 15/4720) übermittelt. Als Integriertes Wirt- schaftsverkehrskonzept für Berlin (IWVK) beinhaltet es aufbauend auf den Zielen des ersten Stadtentwicklungs- plans (StEP Verkehr) aus dem Jahr 2003 und einer erwei- terten Analyse der logistischen Anforderungen der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr ein Maßnahmenprogramm mit fünf Handlungsschwerpunkten und 21 unterschiedlich prioritären Maßnahmen. Als ein Schwerpunkt wurden gemäß dem Auftrag des Abgeordne- tenhauses die Sicherung von Infrastrukturen und Flächen, die die Nutzung der umweltverträglichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße ermöglichen, aufgenommen.

Berlin verfolgt die Ziele und Strategien des IWVK seit dem Beschluss und setzt die Handlungsempfehlungen des Maßnahmenkatalogs nach Prioritäten, personellen und finanziellen Möglichkeiten um. Berlin ist jedoch überall dort, wo keine direkte Handlungsmöglichkeit besteht, weiterhin auf Eigeninitiative oder die Unterstützung der Wirtschaft und der Verkehrsunternehmen angewiesen.

 

Die (Vor-)Arbeiten zur Neuauflage des IWVK laufen derzeit in unterschiedlichen Aufgabenfeldern. Der forma- le Start der Überarbeitung erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2016. Ein Abschluss in der laufenden Legislaturperiode ist daher nicht möglich.

 

Die Gegenüberstellung der Ziele des IWVK und des Erreichten bildet einen Prozessbestandteil. Eine Auswahl konkreter Maßnahmen bzw. des Status in den Maßnah- menfeldern stellt die Anlage dar.

 

 

Frage 3: Wie wird das Ziel der Bundesregierung der

„Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene“ in Berlin umgesetzt? Welche Fortschritte hat es bei der Verlagerung in den letzten fünf Jahren gegeben? Welche Ziele und Strategien verfolgt der Senat gegenüber der Deutschen Bahn? Welche Gespräche gibt es über die Verlagerung auf die Schiene und welche Absprachen hat der Senat mit der Bahn getroffen?

 

Antwort zu 3: Die Bewertung der Zielsetzung und der entsprechenden Zielerreichungen der Bundesregierung ist nicht Sache des Senats von Berlin.

 

Bezogen auf Berlin ist es Ziel des Landes, leistungs- und zukunftsfähige Gleisinfrastruktur und insbesondere logistische Knoten zu erhalten und Waren und Güter, wo immer machbar und (betriebs-)wirtschaftlich darstellbar, auf der Schiene zu transportieren. Diese Zielsetzung wird auch gegenüber der Deutschen Bahn AG vertreten.

 

Die konkrete Transportabwicklung ist eine unterneh- merische Entscheidung der Logistikunternehmen.

Frage 4: Welche Absprachen gibt es diesbezüglich mit der IHK?

 

Antwort zu 4: Die unter der Antwort zu Frage 3 dar- gestellte Zielsetzung des Landes Berlin ist Konsens mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin. Ge- meinsam wird diese Zielsetzung aktiv kommuniziert, ebenso wie die bestehenden Förderprogramme, die seitens des Bundes existieren.

 

 

Frage 5: Welche Absprachen mit welcher Zeitperspek- tive hat der Senat mit der Bahn bezüglich der einzelnen Güterbahnhöfe getroffen, damit sie auch in Zukunft ein Rückgrat für den Schienengüterverkehr bleiben, das noch genutzt und weiterentwickelt werden kann? Warum konn- ten bzw. können die Güterbahnhöfe Grunewald, Pankow, Wilmersdorf und der Rangierbahnhof Schöneweide ver- kauft werden? Welche Güterbahnhöfe sind noch für Gü- terverteilsubzentren vorhanden und benutzbar?

 

Frage 6: Welche Güterverteilsubzentren gibt es zur Zeit in Berlin? Wie ist deren Güterumschlagsentwicklung in den letzten 5 Jahren verlaufen? Welche Weiterentwick- lung bzw. neue Standorte von Güterverteilsubzentren ist geplant?

 

Antwort zu 5 und 6: Der Erhalt leistungs- und zu- kunftsfähiger Gleisinfrastruktur und insbesondere zu- kunftsfähiger logistischer Knoten ist dagegen planerisches Ziel. Dies betrifft insbesondere die sogenannten Güter- verkehrssubzentren (GSVZ), deren potenzielle Standorte

u.a.              der               StEP               Verkehr                darstellt (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pl   anung/step_verkehr/download/Wirtschaftsverkehr.pdf).

Der jeweilige Sachstand ist in der Anlage dargestellt.

 

Mit Abstand führend als Standorte sind das City- GVZ1 Berlin-Westhafen und das GVSZ Südhafen Span- dau. Die jeweiligen Umschlage sind nachfolgend darge- stellt.

Gütermengen Südhafen Spandau seit 2011 in [1.000 t]

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

Schiff

92

115

96

153

91

Bahn

171

179

159

129

122

Lkw

260

303

279

233

225

Gesamt

523

597

534

515

438

 

Gütermengen Berliner Westhafen seit 2011 in [1.000 t]

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

Schiff

312

331

425

384

358

Bahn

1.017

952

1.069

1.222

1.116

Lkw

988

980

1.190

1.261

1.203

Gesamt

2.317

2.263

2.684

2.867

2.677

Konkrete Untersuchungen zu möglichen Betriebskon- zepten laufen derzeit für den ehemaligen Güterbahnhof Tempelhof, den Standort des avisierten GVSZ Tempel- hof, im Rahmen des EU-Projekts Smartset.

 

 

Frage 7: Plant der Senat ein Schienengüterverkehrs- konzept zu erstellen und in die Klimastrategie des Senats zu integrieren?

 

Antwort zu 7: Die Erarbeitung eines separaten Schie- nengüterverkehrskonzepts ist nicht geplant. Vielmehr werden alle Verkehrsträger adäquat im Rahmen des neuen IWVK berücksichtigt werden.

 

 

Frage 8: Warum hat der Senat bisher kein Lkw- Routennetz erarbeitet und umgesetzt, das LKWs aus den Wohngebieten heraushält?

 

Antwort zu 8: In den Jahren 2000 und 2001 wurde un- ter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und unter Mitarbeit einer Vielzahl von Akteuren (u.

a. IHK Berlin, Fuhrgewerbe-Innung, Landesverband des Verkehrsgewerbes, Vertreter/innen des Rates der Bür- germeister, Land Brandenburg) ein Lkw-Routennetz für Berlin erarbeitet. Ziel war es, die Belastung für Anwoh- ner/innen mit Lärm und Luftschadstoffen durch den Lkw- Verkehr in ihrer Gesamtbilanz zu verringern. Prüfungen möglicher Netze zeigten aber, dass insbesondere durch die starke räumlich-funktionale Nutzungsmischung Ber- lins kein – in Bezug auf Anwohner/innen insgesamt – gering empfindliches Lkw-Routennetz bestimmt werden kann.

 

In vielen, zur Etablierung einer Netzstruktur notwen- digen Abschnitten hätten mangels Alternativen hochemp- findliche Stadträume durchfahren werden müssen, in denen Strecken bereits zum Untersuchungszeitraum durch Verkehr und Verkehrsemissionen hoch belastet waren. Eine verstärkte Bündelungsstrategie hätte damit Straßen- abschnitte des Hauptnetzes, in denen bereits damals die Richt- und Grenzwerte der Lärm- und Luftschadstoffbe- lastung überschritten wurden, durch die zusätzliche Bün- delung von Lkw-Verkehren im Routennetz noch stärker belastet.

 

Vor dem Hintergrund dieser Immissionsprobleme und zu erwartender Verkehrssicherheitsprobleme durch  den gebündelten Lkw-Verkehr wurde von einer Einführung des entwickelten Lkw-Routennetzes abgesehen.

 

 

Berlin, den 04. März 2016

 

 

In Vertretung

 

C h r i s t i a n  G a e b l e r

…………………………..

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2016)

Sachstand zum Maßnahmenkatalog, Stand 29.02.16

 

 

lfd. Nr.

Maßnahme

Stand der Umsetzung

1. (Engpassbezogene) Privilegierung des Güterverkehrs

1.1

Einrichtung von zusätzlichen Kombispuren in stark belasteten HV-Abschnitten, wo dies mit den Zielen der Busbeschleunigung und Radver-

kehrsförderung vereinbar ist

Untersuchung beauftragt, Konzept liegt vor. Umsetzung nicht sachgerecht.

Eine weitere Ausweitung wird derzeit nicht angestrebt,

u.a. wegen Konflikten mit dem Radverkehr.

1.2

Einrichtung von Ladezonen

Teilumwandlung von Stellplätzen in Flächen für Ladezonen

Umsetzung durch die Bezirke u.a. in Verbindung mit Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen    (Teilumwand- lungen im Rahmen der Erweiterung z.B. in der Span- dauer Vorstadt sind erfolgt).

1.3

Verstärkte Verfolgung von Falschnutzern von Kombi-Spuren und Ladezonen

  • Freihaltung der Ladezonen
  • Freihaltung der Kombi- Spuren

Die Durchsetzung/Überwachung der Verbote würde verstärkte Anstrengungen von Polizei und Ordnungsäm- tern erfordern, wünschenswert, aber derzeit nicht ab- sehbar.

Aktuell laufende F&E-Vorhaben zum Thema Detektion, die hier zukünftig als technische Lösung zur Anwendung kommen könnten.

1.4

Verringerung der Diskrepanz zwischen den Gebühren für die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone und dem Bußgeld für Falsch- parken

Umsetzung auf Bundesebene erfolgt, aber weitere Ver- besserungen sinnvoll und anzustreben.

2. Sicherung zukunftsfähiger Eisenbahninfrastruktur und Logistikknoten

2.1

Umsetzung des City-Terminal-Konzepts

 

a)   Weiterer Ausbau des Westhafens zu einem trimodalen, innerstädtischen Logistikzentrum, Vorhaltung von Gleiskapazitäten auf dem Ge- biet des ehemaligen Güterbahnhofs Moabit

Westhafen zum leistungsstärksten regionalen, tri- modalen Terminal ausgebaut.

 

Vom Terminal in Berlin-Westhafen werden tägliche Con- tainerzugverkehre zu den Relationen Unna/Bönen in Westfalen, Hamburg und Bremerhaven angeboten. Ein wöchentlich verkehrender Containershuttle verbindet  den Berlin-Westhafen mit dem Westhafen Amsterdam.

Der Kombinierte Verkehr verzeichnet einen ständigen Zuwachs. Von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau in den Jahren 2003 und 2004 von nur wenigen Containern wurde das Aufkommen 2006 auf ca. 60.000 TEU und 2015 auf 118.000 TEU gesteigert.

Außerhalb des Containerumschlages wird im Westhafen Kerosin für den Flughafen Berlin-Tegel von der Bahn  auf den Lkw umgeschlagen. Weitere Güter im Bahnum- schlag sind forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Baustoffe und feste Brennstoffe.

Das Aufkommen im Berliner Westhafen steigerte sich von Null Wagen im Jahr 2001 auf rund 5.000 im Jahr 2003, ca. 14.000 Wagen im Jahr 2006, ca. 22.000 Wa-

gen im Jahr 2010 auf gegenwärtig (2015) fast 35.000 Wagen. Zwei Portalkräne.

Gegenwärtig besteht die Möglichkeit einer Wagenüber- gabe zum und vom Westhafen auf vier elektrifizierten Gleisen mit Nutzlängen von 546 m, 546 m, 480 m und 418 m und zwei nicht elektrifizierten Gleisen mit jeweils 381 m Länge.

Die Anpassung von Gleisanlagen im Bahnhof Moabit wird wegen der hohen finanziellen Aufwendungen von DB Netz nicht forciert, ist aber wegen notwendiger Ab- stellflächen für Ganzzüge weiter notwendig. Diskussio- nen mit DB Netz hierzu laufen.

Diverse Aktivitäten im Kontext Schaufenster Elektromo- bilität, Projekt KV-e-Chain als Kernelement.

 

 

 

b)  Planungsrechtliche Sicherung und Entwicklung des Südhafens Spandau zu einem trimoda- len, innerstädtischen Logistikzentrum

Der Südhafen Spandau ist planungsrechtlich gesichert, die Ausgestaltung wird derzeit im Rahmen eines B- Plan-Verfahrens geprüft.

Der Hafen ist an den Bahnhof Berlin-Ruhleben ange- bunden.

Standort ist trimodal erschlossen, wird auch entspre- chend genutzt. Eine Infrastrukturskizze zur weiteren gleisseitigen Erschließung des Hafengeländes liegt vor. Geplant ist u.a. der Bau eines neuen Bahnüberganges zum Oberhafen, die Neutrassierung der Gleise im Oberhafen und an den Kaianlagen im Ober- und Unter- hafen sowie die Errichtung einer Gleisverbindung zwi- schen Ober- und Unterhafen im Kaibereich.

Das Scoping-Verfahren des Wasserstraßen Neubau Amtes (WNA) Berlin für den stadtverträglichen Ausbau des VDE 17 wurde abgeschlossen. Die jetzt, auch auf Grundlage des Abgeordnetenhaus-Beschlusses ange- strebte Variante beinhaltet eine Wartestelle für Großmo- torgüterschiffe (GMS) im Oberhafen. Planfeststellungs- verfahren steht unmittelbar bevor (Bericht hierzu auch durch WNA im Abgeordnetenhaus erfolgt).

c)   Entwicklung des Bahnhofs Nord-Ost als bimodaler logistischer Knoten für die bahnseiti- ge Ver- und Entsorgung der angrenzenden nordöstlichen Stadträume

Durch Teilflächenverkauf der DB AG und genehmigte Nutzungsänderung von Teilflächen langfristige Entwick- lung erschwert, aber generell weiterhin möglich.

Derzeit keine Priorität.

d)  Erhalt der planungsrechtlichen Sicherung und nachfrageabhängige Entwicklung des Güter- bahnhofes Tempelhof zu einem logistischen Knoten für die bahnseitige Ver- und Entsor- gung der angrenzenden südwestlichen Stadt- räume

Erhaltungsziel und Entwicklung werden weiter verfolgt,

u.a. im Rahmen des EU Projekts „Smartset“, in dessen Rahmen gemeinsam mit dem Bereich Logistik der TH Wildau mögliche Logistiknutzungen/-nutzer unter Betei- ligung der Schiene identifiziert werden. Hierzu intensive Zusammenarbeit mit Akteuren, inkl. BEHALA, DB Netz und LNBB.

 

e) Der Hafen Neukölln und der Güterbahnhof Treptow sollen als bimodale, innerstädtische Logistikzentren für „Bau- und Wertstoffe“ bei- behalten werden

Einen Großteil der Flächen des Güterbahnhofs Treptow hat die DB AG an ein Baustoffunternehmen verkauft, das hier baulogistische Aktivitäten unter Mitwirkung der Schiene etabliert hat.

Hafen Neukölln weiter aktiv, wasserseitiger Umschlag insbesondere im Bereich Schrott und Alt-Metall.

 

f)            Erhalt der Güterverkehrsstellen Schiene, insbesondere an Schnittstelle zu den NE- Bahnen

Mit der Stabilisierung des Schienengüterverkehrs und einer damit verbundenen positiven Entwicklung ist das Netz der Güterverkehrsstellen im Stadtgebiet Berlin weitestgehend erhalten geblieben.

Lokale Anpassungen erfolgt.

2.2

Sicherung der Zulaufstrecken zu den intermodalen City-Terminals und den zukunftsfähigen Gleisan- schlüssen

a)  Planungs- und eigentumsrechtliche Sicherung der Zulaufstrecken und Anschlussgleise zu den intermodalen City-Terminals

Umsetzung erfolgt im engen Zusammenwirken mit der DB Netz AG

b)  Planungs- und eigentumsrechtliche Sicherung derjenigen Trassen, welche die bahnaffinen Gebiete bzw. Nutzung des StEP Industrie und Gewerbe/EpB erschließen

Umsetzung mit der DB Netz AG und den nichtbundes- eigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen unter Be- rücksichtigung der Entwicklung dieser Gebiete.

Kontinuierlicher Austausch.

 

 

 

c)   Unternehmen für die Inanspruchnahme der Gleisanschlussförderung des Bundes werben

Kontinuierliche Bearbeitung, insbesondere im Rahmen von regionalen Veranstaltungen und direkten Gesprä- chen, enge Abstimmung und Kooperation mit IHK, dem Land Brandenburg und der Gemeinsamen Landespla- nung (GL). Aufgabenfeld erweitert Richtung KV- Förderung und Schienengüterfernverkehrsnetzförde- rungsgesetz (SGFFG).

2.3

Sicherung mittelfristig ungenutzter Umschlag- flächen durch Zwischennutzungsstrategien

Zwischennutzungsstrategien stellen sich wegen ge- meinsam notwendiger Interessen mit den Flächeneigen- tümern und potenziellen Nutzern als schwierig dar, wer- den aber bei prioritären Flächen weiter angestrebt bzw. vorangetrieben.

2.4

Überführung von sicherungsbedürftiger Bahn- Infrastruktur mit wirtschaftlicher Perspektive in ein zu bildendes Landes-Eisenbahn- Infrastrukturunternehmen, wenn andere Wege nicht zum gleichen Ziel führen

Die Voraussetzungen zur Gründung einer solchen Ge- sellschaft sind derzeit nicht gegeben.

3. Verkehrseffiziente Standortplanung und Ansiedlungspolitik

Erarbeitung eines Prüfkatalogs „Verkehrliche Standorteignung “ für stark verkehrserzeugen- de Unternehmen

Der Senat hat den Prüfkatalog erarbeiten lassen, um die zuständigen Bezirke und die verkehrlichen Gutachter  bei verkehrsgerechter Standortplanung zu unterstützen. Derzeit wird der Katalog den Bezirken und Unterneh- men nicht als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, da die zu Grunde liegenden Werte einer Überarbeitung bedür- fen.

Die strukturelle Überarbeitung ist angelaufen, die Ge- winnung der entsprechenden Datengrundlagen ist noch nicht angelaufen.

 

Regelmäßige Durchführung einer Verkehrsfol- genabschätzung bei verkehrsintensiven Groß- vorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsver- fahrens

Grundlage und Auftrag mit dem Prüfkatalog geschaffen (Pkt. 3.1)

 

Regelmäßige Berücksichtigung erforderlicher logistischer Maßnahmen bei Großvorhaben in städtebaulichen Verträgen

Kontinuierlich.

 

Erweiterung der vorliegenden Planwerke (StEP Gewerbe und des Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich) um detailliertere Aussagen zum Wirtschaftsverkehr

Erste Untersuchung von Gewerbegebieten hin- sichtlich ihrer Erschließungsqualität für den Wirt- schaftsverkehr

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des StEP Industrie und Gewerbe (inkl. des vormaligen EpB) er- folgte eine enge Abstimmung zwischen den Fachberei- chen und die explizite Thematisierung des Wirtschafts- verkehrs.

Kontinuierlicher Austausch.

 

Erweiterung der im Aufbau befindlichen Straßen- datenbank um wirtschaftsverkehrsrelevante Aus- sagen

Erfolgt und kontinuierlich weiter in Bearbeitung, insbe- sondere im Hinblick auf den Bedarf von Großraum und Schwertransporten (GST).

 

4. Stadtregionale Wirtschaftsverkehrsinitiative

Aufbau eines stadtregionalen Wirtschaftsver- kehrsinformationssystems

Weiterentwicklung bestehender Verkehrsinformati- onssysteme und Implementierung neuer Module zum Wirtschaftsverkehr

Vergabe der VIZ vollzogen, Bereitstellung von wirt- schaftsverkehrsrelevanten Daten über die VIZ; Abstimmung über mögliche weitere Module für den

Wirtschaftsverkehr läuft, bisher aber ohne konkrete

ergänzende Aufträge.

 

Benennung von Ansprechpartnern für Pla- nungsfragen des Wirtschaftsverkehrs

auf der Ebene der Unternehmen und der Verwal- tung

Auf Verwaltungsseite und der IHK erfolgt.

 

Einrichtung eines „Netzwerks Wirtschaftsver- kehr Berlin-Brandenburg“

zur Identifizierung und Umsetzung von spezifi- schen Logistiklösungen für die Problemstellungen des Wirtschaftsverkehrs vor Ort

Logistikinitiative Berlin/Brandenburg gegründet; kontinu- ierliche Zusammenarbeit.

 

Umsetzung des Lkw-Routennetzes für den Fernverkehr

–    Entschärfung der betroffenen Belastungs- schwerpunkte (Hot-Spots) des Lkw- Routennetzes für den Fernverkehr

– Herstellung geeigneter Informationsmaterialien

Konzept liegt vor, Umsetzung wegen kontraproduktiver Wirkung ausgesetzt.

 

Information über und Vermarktung des Inte- grierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes

Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept wird weiter im Internet bereitgestellt, wurde auch intensiv lokal, natio- nal und international kommuniziert.

 

5. Aktion „Verkehrssparsam Wirtschaften“

Förderung der Einführung von verkehrs- sensitiven   Umweltmanagementsystemen, insbesondere für kleinere und mittlere Unterneh-

men.

Förderinstrumentarium liegt derzeit nicht vor

 

Ausschreibungen von Transportleistungen z.B.

  • Vorgabe des Transportmittels (z.B. Eisenbahn, Binnenschiff oder auch Fahrrad)
  • Vorgabe des neuesten Stands der Technik (z.B. neuste EURO-Norm)

Einflussnahme des Senats bei volumenrelevanten priva- ten Ausschreibungen nicht gegeben

 

Identifizierung und Kommunikation von För- dermöglichkeiten und Nutzbarmachung der Förderprogramme

Fördermöglichkeiten im Transportbereich stark be- schränkt; umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen

 

 

GVZ: Kühne und Nagel baut in Großbeeren Dem Logistik-Riesen Kühne und Nagel wurde seine bisherige Fläche direkt am Berliner Autobahn-Südring zu klein. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Kuehne-und-Nagel-baut-in-Grossbeeren

Er verlegt seinen derzeitigen Hauptsitz Berlin-Brandenburg aus dem Ludwigsfelder Birkengrund von der eigens benannten Alfred-Kühne-Straße ins benachbarte Großbeeren. Dort wird zurzeit der neue regionale Firmensitz für Berlin-Brandenburg gebaut.

Großbeeren. Der Logistik-Riese Kühne + Nagel hat begonnen, sein neues #Logistikzentrum im Großraum der Bundeshauptstadt in #Großbeeren zu bauen. Wie berichtet will das Unternehmen seinen zu klein gewordenen Standort im Ludwigsfelder Birkengrund an der eigens benannten Alfred-Kühne-Straße verlassen.

Nach gegenwärtiger Information der MAZ plant Kühne + Nagel den Umzug für Ende des Jahres, noch im Frühjahr soll in Großbeeren Richtfest gefeiert werden. Wie viel Geld in diesen Umzug und den Neubau des regionalen Hauptsitzes investiert wird, wolle man zurzeit noch nicht bekanntgeben, hieß es am Dienstag aus der Marketing-Abteilung am Stammsitz in der Hamburger Hafen-City.

Das Unternehmen baut im #GVZ eine 14 000 Quadratemter große Logistikhalle mit Erweiterungsoptionen. Den Auftrag führt der Immobilienentwickler Goodman aus. Diese Firma wird dort zusätzlich weitere 20 000 Quadratmeter spekulative Fläche bauen, heißt es in einer Information vom Projektentwickler und GVZ-Betreiber, der Potsdamer Firma IPG. Gebaut wird auf einem sieben Hektar großen Grundstück in der GVZ-Erweiterungsfläche …

Güterverkehr: Monstertrucks kommen auch in Brandenburg – die Landesregierung knickt ein, aus DBV

Presseinformation des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 17.12.2015

(17.12.2015) Der #DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg hält überhaupt nichts von der #Zulassung von #Monstertrucks auf ausgewählten #Brandenburger Straßen. Die "testweise" Zulassung von 25,5 Meter langen und 44 Tonnen schweren Lkw wird kein verkehrs- und umweltpolitisches Problem lösen. Im Gegenteil: durch den Verlagerungseffekt weg vom umweltfreundlichen Schienenverkehr werden die Probleme noch größer werden. "Wenn Brandenburg beim Feldversuch mitmacht, zeigt das, wer die verkehrspolitischen Hosen anhat. Nicht die Politik, sondern die Straßenlobby bestimmt die Marschrichtung" sagt dazu Frank Böhnke, Vorsitzender des Landesverbandes.

Ab dem kommenden Jahr soll es sie auch in Brandenburg geben. Die harmlos als "#Lang-Lkw" titulierten Gütertransporte auf der Straße. Brandenburgs Verkehrsministerin Schneider: "Da wir als Logistikregion auch von dem wachsenden Seehafenhinterlandverkehr profitieren, ergibt es keinen Sinn, sich dem Feldversuch zu verschließen." Wenn alle den gleichen Fehler machen, darf Brandenburg nicht abseits stehen? Nutzung der vorhandenen Schieneninfrastruktur und Ausbau von Polen und Tschechien nach Brandenburg wäre das Gebot der Stunde. Da wäre gerade eine Nichtbeteiligung an Bundesverkehrsminister Dobrindts Lieblingsprojekt das richtige Signal.

Angeblich tut die Landesregierung alles für den Erhalt des Bahn-Ausbesserungswerkes in Eberswalde. Dort werden hauptsächlich Güterwagen gewartet und repariert. Andererseits befördert die Zustimmung zum Monstertruck, dass immer mehr Transporte auf die Straße verlagert werden. Hier kommt die Landesregierung logischerweise in Erklärungsnot. Konsequent wäre es, wenn die Verladeeinrichtungen für den Kombinierten Verkehr Straße/Schiene an den Autobahnen und Bahn-Knotenpunkten ausgebaut werden würden. Dann bräuchte man auch im Transit durch Brandenburg keine Zulassungen für diese Lkws.

Untersuchungen zur Verkehrsverlagerung, zur Verkehrssicherheit und zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Monstertrucks gibt auf der Internetseite http://www.nomegatrucks.eu/deu/wissenschaftliche-studien/

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV):

Als „Lobby der Bahnkunden“ versteht sich der Deutsche Bahnkunden-Verband. Dabei vertritt der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein sowohl die Interessen von Fahrgästen im Nahverkehr, von Reisenden im Fernverkehr und Kunden im Güterverkehr. 1990 in Berlin gegründet, hat der bundesweit tätige Dachverband heute über 7.500 Mitglieder. Sie sind in Landesverbänden organisiert, die sich wiederum in Regionalverbände, Vereine und Initiativen untergliedern. Parteipolitisch neutral und auch ansonsten unabhängig beschäftigen sich die ehrenamtlichen DBV-Mitglieder mit Themen wie Mobilität auf der Schiene, Infrastruktur, Finanzierung und barrierefreies Reisen. Neben der Interessenvertretung von Bahnkunden erarbeitet der DBV auch alternative Verkehrsmodelle, Verbindungen und gesetzliche Regelungen. Eines der Ziele des Verbraucherschutzvereins ist die Verbesserung des Kundenservices. Daneben widmen sich die DBV-Landesverbände der  „Bewahrung von eisenbahngeschichtlichen Werten“ und zeichnen Personen bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar.

Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.

Güterverkehr + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Verlängerung der BAB 100 (II), aus Senat

www.berlin.de

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann wurde durch wen der #Güterbahnhof #Frankfurter Allee aufgegeben?
Antwort zu 1: Nach Aussage der DB AG wurde der #Containerbahnhof Frankfurter Allee im Mai 2006 durch die DB AG aufgegeben.
Frage 2: Ist das Gelände inzwischen entwidmet, also kein Bahngelände mehr?
Frage 3: Welche Stellungnahme hat der Senat inner-halb des #Entwidmungsverfahrens abgegeben (bitte im Wortlaut)?
Antwort zu 2 und 3: Die DB AG teilt mit:
„Die Fläche ist gem. §23 AEG noch nicht von #Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nach unserem Kenntnis-stand ist derzeit ein entsprechender Antrag weder anhän-gig noch in Vorbereitung.“
Frage 4: Warum hat der Senat eine rechtliche Siche-rung des Geländes für schienengebundenen Wirtschafts-verkehr ausgeschlossen?
Antwort zu 4: Der Senat hat eine rechtliche Sicherung des Geländes für den schienengebundenen Wirtschafts-verkehr nicht ausgeschlossen.
Vielmehr ist der Senat bestrebt, möglichst alle für den schienengebundenen #Wirtschaftsverkehr geeigneten Bahnanlagen zu sichern. Im konkreten Fall ist die Fläche noch als Eisenbahnfläche gewidmet. Daher wäre derzeit eine Nutzung grundsätzlich zumindest planungsrechtlich noch möglich.
Frage 5: Wem gehört jetzt das Gelände und wie ver-läuft die Bezirksgrenze grundstücksgenau in diesem Be-reich, einschließlich der Straße Am Containerbahnhof?
Antwort zu 5: Die DB AG führt hierzu aus:
„Die gesamte Fläche einschließlich der Straße Am Containerbahnhof befindet sich Eigentum der DB Netz AG. Das Verfahren zur Zuordnung der o. g. Straßen an das Land Berlin ist noch offen.
Nach unserem Kenntnisstand gehören die o. g. Zu-fahrtstraße sowie eine an die Straße angrenzende Teilflä-che zum Bezirk Lichtenberg, die übrigen Flächen des Güterbahnhofs gehören zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.“
Berlin, den 20. November 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)

Elektromobilität + Güterverkehr + Straßenverkehr: Transporter mit Geweih auf dem Führerhaus Strom-Lkw vor Praxiseinführung in Deutschland / Teststrecke bei Templin in der Uckermark für mehr Umweltfreundlichkeit, aus Lausitzer Rundschau

http://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/Transporter-mit-Geweih-auf-dem-Fuehrerhaus;art25,5236990

#TEMPLIN/BERLIN Der #Güterverkehr in Deutschland wächst. Doch nur einen Teil dieses #Zuwachses kann die Schiene übernehmen. Lkw-Strecken unter Strom könnten helfen, mehr Transporte ohne zusätzlichen CO2-Ausstoß zu bewältigen. Bald wird das in der Praxis getestet.
Es ist ein seltsamer Anblick. Ein Stück Autobahn in der Uckermark, zwei Spuren, kein Verkehr. Rechts am Fahrbahnrand, direkt neben der Leitplanke, säumen #Strommasten die Strecke. Im November-Nieselregen nähern sich zwei Lastwagen. Sie sehen aus, als trügen sie Geweihe auf dem Führerhaus. Es sind Stromabnehmer, die sich an eine Oberleitung drücken.
Was hier auf einer 2,2 Kilometer langen Teststrecke des #Siemens-Konzerns in Templin- #Groß Dölln – 60 Kilometer nördlich von Berlin – zu beobachten ist, könnte schon bald Realität auf einem echten Autobahn-Abschnitt werden. Nach Tausenden Probefahrten mit mehreren Lkw-Prototypen seit …

Bahnverkehr: BAHNVERKEHR Güterzüge – Jetzt wird es richtig laut im Berliner Süden, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206221529/Gueterzuege-Jetzt-wird-es-richtig-laut-im-Berliner-Sueden.html Noch mehr #Lärm an der Stadtautobahn: Die Bahn #reaktiviert Ende 2016 den #Güterverkehr auf dem #Südring. Der Lärmschutz kommt später. Am Bundesplatz in Wilmersdorf kommt so einiges zusammen: Oben auf der Brücke donnern Autos über die Stadtautobahn, direkt daneben dreht die Ringbahn ihre Kreise. Unten rollt der Straßenverkehr – ober- und unterirdisch. Nur Binnenschifffahrt, so wird im Kiez gescherzt, gibt es am Bundesplatz noch nicht. Doch vielen ist das Lachen vergangen. Neuerdings ist bekannt, dass die Deutsche Bahn den Güterverkehr auf dem Südring zwischen den Bahnhöfen Halensee und Tempelhof wieder aufnehmen will. Die Gleise verlaufen auf der sieben Kilometer langen Strecke parallel zu Ringbahn und – teilweise – auch Autobahn. Die durch Autos und S-Bahn ohnehin schon sehr hohe Lärmbelastung in dieser Gegend (siehe Grafik) wird sich durch die ratterenden Güterzüge noch mal erhöhen. Zehn bis zwölf Züge pro Tag will die Bahn spätestens ab Ende 2016 auf die Strecke schicken – rund um die Uhr. Zunächst Diesel-Loks, die mit 60 Kilometer pro Stunde fahren. Zu Lärmschutzmaßnahmen ist die Bahn gesetzlich noch nicht verpflichtet. Erst ab 2018, wenn die Strecke elektrifiziert wird. Denn dies stellt laut Gesetz eine „wesentliche Veränderung des Verkehrsweges“ dar. Dann werden auch mehr als …
Source: BerlinVerkehr

GVZ + Güterverkehr: Logistikzentrum und Hafen Wustermark erfolgreich

http://www.lok-report.de/ Vor zwei Jahren wurde der #Hafen von einer neuen Betreibergesellschaft übernommen. Seit dem ist die Zahl der Transporte über den #Wasserweg überdurchschnittlich zwischen Ende 2013 bis Juli 2015 um ca. 200 Prozent gestiegen, die Flächen im #Güterverkehrszentrum sind zu 75 % ausgelastet. Auch ist es gelungen, wieder regelmäßige #Güterzugverbindungen in die deutschen #Seehäfen einzurichten. Bei ihrem Besuch heute in #Wustermark sagte Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Der Standort Wustermark ist sehr gut an die #Transeuropäischen #Verkehrsnetze angebunden und hat sich mit der Kombination aus Hafen, Güterverkehrszentrum und dem Verladebahnhof als ein ideales Drehkreuz für fast alle Güter entwickelt. Mit diesem dreigliedrigen Angebot kann die Betreibergesellschaft des Binnenhafens auf beeindruckende Steigerungszahlen verweisen. Sie belegen, dass die Nutzung der Flüsse und Kanäle in Brandenburg für den Güterverkehr eine Zukunft hat. Der Bund sollte deshalb den im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit begonnenen Ausbau der Wasserwege fortsetzen und vollenden.“ Der Binnenhafen Wustermark ist am 1. August 2013 vom neuen Betreiber als Pächter offiziell eröffnet worden. Er wird betrieben von der HavelPort Berlin GmbH in Zusammenarbeit mit der ElbePort Wittenberge GmbH. An beiden Standorten werden Container, Massen- und Stückgut sowie Schwergut und Projektladung umgeschlagen. Zur Entlastung der deutschen Seehäfen gibt es einmal in der Woche eine regelmäßige Schiffsverbindung zwischen Wustermark, Wittenberge und Hamburg. Das Güterverkehrszentrum Wustermark hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Logistikzentrum in der Hauptstadtregion entwickelt. 33 Investoren haben 3.100 Arbeitsplätze geschaffen. Von den 127 ha Ansiedlungsfläche sind 95 ha, das heißt 75 %, vermarktet. Ebenfalls angelaufen ist die Wiederbelebung des Terminals für den kombinierten Verkehr. Derzeit verkehren Güterzüge einmal pro Woche zwischen Wustermark und Hamburg sowie Bremerhaven. Hintergrund: Der Binnenhafen Wustermark hat eine Gesamtgröße von 28.250 m² (einschließlich gepachteter Fläche) und ist erweiterbar auf über 80.000 m². Der 390 m lange Kai bietet drei Liegeplätze für 6 Großmotorgüterschiffe á 110 m Länge und 11,40 m Breite (Parallelhafen). Der gesamte Liegebereich hat eine Breite von 27 m und verfügt über eine Roll on-Roll off-Rampe. Der Hafen ist straßenseitig an die A10 und B5 sowie wasserseitig an die Strecke Berlin-Magdeburg-Hannover angebunden. Von dort sind die deutschen Seehäfen und die wichtigsten europäischen Binnenwasserstraßen zu erreichen. Die Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2013 über Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze, definiert allgemeine Ziele und Prioritäten sowie spezielle technische Anforderungen für die Verkehrswege. Für das Transeuropäische Verkehrsnetz werden bis 2030 sogenannte Knoten festgelegt. Darunter fallen Binnenhäfen, Grenzübergangsstellen, Schienen-Straßen-Terminals, Passagier- und Frachtflughäfen oder städtische Knoten. In der Hauptstadtregion Berlin/Brandenburg kreuzen sich drei der multimodalen Kernnetzkorridore Orient/östliches Mittelmeer Korridor, Nord-Ostsee-Korridor und der Skandinavien-Mittelmeer-Korridor (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, 10.08.15).
Source: BerlinVerkehr

Bahnlärm belastet die Bürger im Nordosten Berlins, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/belaestigung-durch-zuege-bahnlaerm-belastet-die-buerger-im-nordosten-berlins,10809148,30469830.html Nachts #durchschlafen? Das ist in #Blankenburg, #Buch und #Karow Glückssache. Güterzüge rauben vielen Anwohnern die Ruhe. Nun hat eine Bürgerinitiative den Lärm gemessen – mit interessanten Ergebnissen. Als Ingrid Mehlhausen das Grundstück in Karow besichtigte, war sie angetan. Die pensionierte Bibliothekarin fand ihr künftiges Wohnumfeld sympathisch: Einfamilienhäuser, Gärten, Bäume. „Ruhig war es auch“, erzählt sie. Von der 250 Meter entfernten #Bahnstrecke Richtung Bernau war nichts zu hören. Allerdings war es eine trügerische Ruhe, wie sich herausstellte. „Wir haben das Grundstück am Tag besichtigt. Doch nachts wird es laut, dann kommen die #Güterzüge“, sagt Ingrid Mehlhausen. Jetzt gehen die 64-Jährige und andere Anlieger wieder einmal an die Öffentlichkeit: Sie haben den Krach gemessen – und stellt die Resultate am Dienstag vor. Belastung für die Gesundheit BINO – so nennt sich die Gruppe, die für 19 Uhr in den Künstlerhof Buch einlädt. BINO heißt: „Bürgerinitiative Berlin Nord/Ost – gesund leben an der Schiene“. Ihre Mitglieder leben in Buch, #Panketal und anderen Orten an der #Stettiner Bahn. So heißt die Strecke im Nordosten Berlins, auf der nicht nur S-Bahnen fahren, sondern auch …

Bahnverkehr: Die Deutsche Bahn AG und der Güterfernverkehr auf dem südlichen Innenring, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten. Die von ihr übermittelten Antworten wurden in eigener Verantwortung erstellt und sind hier wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen der Deutschen Bahn AG, den #Südring parallel zur S-Bahn und Autobahn wieder für den #Güterverkehr zu öffnen? Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „Der sogenannte südliche Berliner Innenring, also die #Gütergleise zwischen Berlin-#Halensee und Berlin-#Tempelhof werden im vierten Quartal 2016 wieder für den Verkehr freigegeben. Die #Bestandsnetzstrecke #6170 wird zu diesem Zeitpunkt und in diesem Bereich wieder mit den vorhandenen Parametern (nur Dieseltraktion, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) befahrbar sein. Die #Elektrifizierung der Strecke und eine Geschwin-digkeitserhöhung auf 80 km/h erfolgen dann in einem nächsten Schritt in Abhängigkeit vom Planrechtsverfah-ren.“ Frage 2: Welche Maßnahmen sind für das geplante Vorhaben die nächsten Schritte und müssen wem gegen-über bis wann angezeigt bzw. bei wem beantragt werden? Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Wiederaufnahme des Verkehrs auf diesem Streckenab-schnitt erfordert mehrere einzelne Maßnahmen an der Strecke: Zunächst ist die Brücke über die Gotenstraße neu zu errichten. Daneben sind Stützwände zur Herstellung der Befahrbarkeit erforderlich. An der Eisenbahnüberfüh-rung Blissestraße ist der Einbau von Hilfsbrücken vorge-sehen. Des Weiteren sind Teile der vorhandenen Gleisan-lage auszuwechseln. Nicht alle Maßnahmen sind gegen-über dem Eisenbahnbundesamt anzeigepflichtig. Im Fall der Brücke über die Gotenstraße liegt bereits seit 2013 Planrecht vor. Der Einbau von Hilfsbrücken in der EÜ Blissestraße stellt keinen Eingriff im Sinne des Planrechts dar. Die Gleiserneuerungen auf dem Abschnitt stellen ebenfalls keinen erheblichen Eingriff in die aus rechtli-cher Sicht in Betrieb befindliche Anlage dar. Es handelt sich damit um einen genehmigungsfreien Sachverhalt. Die derzeit geplante Elektrifizierung des Abschnittes in einer späteren Bauphase erfordert jedoch ein umfang-reiches #Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird auch der Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Blissestraße betrachtet. Die Unterlagen für die Planfest-stellung wurden im März 2015 an das Eisenbahnbundes-amt zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens übergeben.“ Frage 3: Welche zusätzlichen Lärmemissionen (tags-über / nachts) und welche zusätzlichen Erschütterungen sind nach Einschätzung des Senats zu erwarten? Antwort zu 3: Es liegen dem Senat derzeit keine ver-bindlichen Informationen über die geplanten #Betriebsprogramme für den zukünftigen Ausbauzustand vor. Daher ist kein Vergleich der heutigen Emissionspegel mit den Zukünftigen möglich. Gleiches gilt für die ggf. zu erwar-tenden Erschütterungen. Hierbei ist zusätzlich zu beach-ten, dass die Erschütterungen in den Gebäuden, die aus den durch den Schienenverkehr eingeleiteten Schwingun-gen resultieren können, von den konkreten Ausbreitungs-bedingungen (Boden und Gebäude) abhängig sind. Die Ermittlung dieser Übertragungsfunktionen erfordert auf-wändige Messungen. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Für die Wiederauf-nahme des Verkehrs auf der in Betrieb befindlichen Stre-cke Berlin-Halensee – Berlin-Tempelhof im Jahr 2016 wird mit nur geringen Zugzahlen gerechnet. Eine Lärmbe-rechnung liegt für diesen Zustand nicht vor, da sich durch die Wiederaufnahme des Verkehrs auf der mit unverän- derten Parametern betriebenen Bestandsstrecke keine Ansprüche auf Lärmvorsorge ergeben. Für die im Planfeststellungsverfahren beantragten Sachverhalte in Zusammenhang mit der Elektrifizierung des südlichen Berliner Innenringes ergeben sich sehr wohl Ansprüche auf Lärmvorsorge durch maßgebliche Ände-rungen an den Bahnanlagen. Die zusätzlichen Emissionen aus Lärm und Erschütterung werden derzeit in einem umfangreichen Gutachten ermittelt und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens veröffentlicht.“ Frage 4: Inwiefern können die zu erwartenden Lärmemissionen durch Lärmschutzmaßnahmen gemildert werden? Antwort zu 4: Die Emissionen der Schienenfahrzeuge können im Bestand zunächst durch Maßnahmen am Zug und an den Wagen gemindert werden. Infrage kommt an den Wagen insbesondere die Umrüstung herkömmlicher Graugussbremssohlen durch moderne Verbundstoff-bremssohlen als mit Abstand wirkungsvollster und effizi-entester Ansatz zur dauerhaften Reduzierung der Emissi-onen des Schienengüterverkehrs. Diesbezüglich enthält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung Ausführungen, dass bis 2020 laute Güterwagen nicht mehr das deutsche Schienennetz befahren sollen. Eine weitere Minderung der Emissionen am Zug ist durch Maßnahmen an den Aggregaten erreichbar. Zur Minderung der Geräuschabstrahlung der Gleise sind Schienenschmiereinrichtungen, Schienenstegdämp-fer, die Brückenentdröhnung und das besonders über-wachte Gleis mögliche Maßnahmen. Als letztes Mittel wirken immissionsseitig Schall-schutzwände. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Lärmemissio-nen im Bereich der Strecke können im Rahmen der aner-kannten Maßnahmen zu Schall- und Erschütterungsschutz gemindert werden. Dazu zählen unter anderem die aktiven Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwände und besonders überwachtes Gleis (BÜG) sowie passive Lärmschutzmaß-nahmen wie Lärmschutzfenster.“ Frage 5: Welchen Lärmschutz plant die Deutschen Bahn AG? Antwort zu 5: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: “Die DB Netz AG plant Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen. Darunter zählen insbe-sondere die unter 4. genannten Maßnahmen. Eine Festle-gung, welche Maßnahmen an welcher Stelle zum Tragen kommen, wird im Planfeststellungsverfahren ermittelt.“ Frage 6: Wie sind die Planungen der Deutschen Bahn AG im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmers-dorf mit der vom Senat beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Beschluss des Bezirk-samts Tempelhof-Schöneberg zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes 7-68 vereinbar? Wenn nicht: welche Flächen, die zur Umsetzung des Vorhabens von der Bahn benötigt werden, müssen nun wieder zu Bahnflächen umgewidmet werden (bitte eine möglichst genaue Aufstellung beifügen)? Antwort zu 6: Diese Fragen sind im weiteren Verfah-ren zu klären. Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Erste Kontakte mit dem zuständigen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg haben stattgefunden. Dieses hat u.a. auf den Beschluss zur Aufstellung z.B. des Bebauungsplans 7-43 sowie die Problematik von Signal- und Sicherungstechnik, auf einzelne Überlegungen zum Rückbau von Gleisen und der Lösungsnotwendigkeiten der diversen auch mit dieser Frage angesprochen Aspekte im weiteren Verfahren hingewiesen. Frage 7: Welchen Einfluss haben die Pläne der Deut-schen Bahn AG auf die aktuellen Gestaltungspläne, die eine verdichtete Wohnbebauung entlang der Bahntrasse vorsehen? Antwort zu 7: Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Frage 8: Inwiefern wird auf diesem Weg die ursprüng-liche großflächige Gewerbe- und Einzelhandelsplanung des Investors wieder aktuell? Antwort zu 8: Eine Stellungnahme ist nicht möglich, da nicht nachvollziehbar ist, auf welches konkrete Vorha-ben die Frage abzielt. Frage 9: Vertritt der Senat die Auffassung, dass hier städtebauliche Potentialflächen verschenkt werden, die im Hinblick auf die wachsende Stadt Berlin für erschwingli-chen Wohnraum dringend benötigt werden? Antwort zu 9: Nein. Frage 10: Welche Möglichkeiten hat der Senat, inner-städtische und ehemals für den Güterverkehr genutzte Flächen für den Wohnungsbau oder die Ansiedlung von Kleinunternehmen von der Deutschen Bahn AG zu er-werben und / oder umzuwidmen? Könnte hiervon im Fall des Güterbahnhofs Wilmersdorf Gebrauch gemacht wer-den? Antwort zu 10: Flächen der DB AG, welche für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigt werden, werden grund-sätzlich öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Bezirke und der Senat können sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Bei Verkäufen von ehemals für den Güterver-kehr genutzten Flächen durch die Deutsche Bahn AG ist das Land Berlin ein Marktteilnehmer, wie jeder andere auch. Eine Privilegierung Berlins gibt es nicht. Im kon-kreten Fall des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf stellt sich die Frage nicht mehr, da die Flächen verkauft und nunmehr in privatem Eigentum sind. Es entspricht der Praxis in Berlin, dass seitens des Berliner Senats bzw. der für die verbindliche Bauleitpla-nung zuständigen Berliner Bezirke solche großen ehema-ligen Bahnflächen umgewidmet bzw. überplant werden. Im konkreten Fall hat der Berliner Senat den Flächennut-zungsplan bereits geändert (Darstellung von gemischter Baufläche M2 statt Bahnfläche) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat den Bebauungsplan 7-68 aufgestellt, der sich derzeit in der frühzeitigen Trägerbe-teiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch befindet. Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung eines sozial, ökolo-gisch und wirtschaftlich tragfähigen Bebauungskonzepts. Für den weit überwiegenden Teil der Flächen sieht die Planung eine Wohnbebauung vor. Dieses Ziel wird vom Berliner Senat unterstützt. Es entspricht den Zielsetzun-gen des Stadtentwicklungsplans Wohnen als auch dem gewachsenen Wohnungsneubaubedarf in Berlin. Frage 11: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, beim Bund mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass Güterver-kehre, die nicht Berlin als Ziel- oder Quellgebiet haben, über den Außenring führen? Antwort zu 11: Der Senat hat zu dieser Problematik unter anderem versucht, über den Eisenbahninfrastruktur-beirat (einem Gremium aus Vertretern des Bundestages und Bundesrates sowie der für die Eisenbahnregulierung zuständigen Bundesnetzagentur) Einfluss zu nehmen. Hintergrund war und ist, dass die Unternehmen ihren Schienengüterverkehr teilweise durch Berlin führen, weil die Trassenpreise durch Berlin offensichtlich günstiger als über den für den Güterverkehr gedachten Berliner Außen-ring sind. Dadurch sind neben Auslastungsproblemen der Infrastruktur auch erhöhte Lärmbelastungen in der Berli-ner Innenstadt verbunden, die zudem gegenüber der Füh-rung über den Außenring zu einer wesentlich höheren Lärmbetroffenheit führen. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur werde dem Problem der lauten Güterzüge mit dem lärmabhängigen Trassenpreissystem begegnet und dadurch ein monetärer Anreiz zur Umrüstung auf leisere Wagen gesetzt. Zurzeit gebe es keine rechtliche Handhabe, laute Güterzüge in ihrem Betrieb zu beschränken, da an vorhandenen Stre-cken aufgrund des Bestandsschutzes kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach dem BImSchG bzw. nach der Ver-kehrslärmschutzverordnung besteht. Es werde geprüft, ob mögliche Betriebsbeschränkungen nach dem Eisenbahn-recht zulässig seien, beispielsweise laute Züge langsamer fahren zu lassen oder umzuleiten, ein Nachtfahrverbot oder ein generelles Fahrverbot für laute Züge ab 2020 einzuführen. Die Normierung von Betriebsbeschränkun-gen sei noch europarechtlich abzuklären. Im sich derzeit in der Abstimmung befindlichen Ent-wurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes des Bundesmi-nisteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist vor-gesehen, das Wegeentgelt für den Schienengüterverkehr nach den Lärmauswirkungen zu differenzieren, um dadurch Anreize für die Umrüstung vorhandener Güter-wagen auf eine Lärm mindernde Bremstechnik zu setzen. Der Senat unterstützt diese vorgeschlagene Regelung. Frage 12: Laut Drs. 17/12834 vom 13.12.2013 hat die Deutschen Bahn AG untersucht, ob das zusätzliche Her-einführen von Güterverkehren in die Stadt Berlin der richtige Weg ist. Welche Ergebnisse haben diese Untersu-chungen erbracht? Antwort zu 12: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die in der Drs. 17/12834 angesprochene Frage, ob das Herein-führen von Güterverkehr in die Stadt grundsätzlich ein richtiger Weg ist, stellt eine Grundsatzfrage für die Politik dar. Klar ist, dass die wachsenden Verkehrsbedarfe durch Industrie und Handel durch fehlende oder schlecht ausge-baute Verkehrswege nicht vermieden, sondern verlagert werden. Steht ein kostengünstiger und leistungsfähiger Schienenverkehrsweg nicht zur Verfügung, wird der Stra-ßenverkehr für den Transport genutzt. Für den südlichen Berliner Innenring ist die Stilllegung aus Sicht von Bund, SenStadt und Bahn keine Perspektive.“ Frage 13: Welche Überlegungen sind dem Senat im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung der Fernbahngleise bekannt? Antwort zu 13: Dem Senat sind Wirtschaftlichkeitsun-tersuchungen der DB Netz zur Reaktivierung der Fern-bahngleise nicht bekannt. Berlin, den 07. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2015)