U-Bahn + Straßenbahn + Bus: Überfüllt – werden jetzt mehr Busse und Bahnen bei der BVG bestellt?

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie wird die Auslastung der BVG-Linien evaluiert: auf Grundlage welcher Daten, wie werden die Daten erhoben und durch wen erfolgt die Evaluation? In welchen Zeitabständen werden diese ausgewertet? Antwort zu 1.: Für die Analyse der Auslastung der angebotenen Platzkapazitäten führt die BVG AöR regelmä- ßige Datenerhebungen durch. Auf Basis von Stichproben werden für die verschiedenen Linien, Zeiten, und Wochentage die ein- und aussteigenden Fahrgäste und hier- über die Besetzung der Fahrzeuge erfasst. Die Fahrgastzählungen erfolgen hierbei mittels automatischer Zählgeräte oder durch manuelle Zählungen. Die Zähldaten der BVG AöR werden dem Aufgabenträger regelmäßig bzw. anlassbezogen zur Verfügung gestellt. Zudem werden vom Aufgabenträger selbst anlassbezogene Zählungen oder Verkehrsbeobachtungen, beispielsweise aufgrund von Hinweisen von Fahrgästen, sowie in einzelnen Jahren größere Verkehrserhebungen durchgeführt. Die erfassten Daten werden vom Aufgabenträger regelmäßig ausgewertet und bilden eine der Grundlagen für die jährliche Bestellung der Verkehrsleistungen bei der BVG AöR. Hinsichtlich der Evaluation der Zähldaten teilt die BVG AöR mit: „Die Evaluation erfolgt kontinuierlich durch die zuständigen Fachabteilungen der BVG AöR in Abstimmung mit dem Aufgabenträger. Schwerpunktmä- ßig dient die Evaluation der Vor- und Nachbereitung der jährlich stattfindenden Fahrplanwechsel.“ Neben der Fahrgastzählung werden bei Bus, Straßenbahn und U-Bahn sogenannte „100%-Meldungen“ durch das Fahrpersonal ausgelöst, wenn ein Fahrzeug keine weiteren Fahrgäste mehr befördern kann. Diese 100%- Meldungen werden vom Aufgabenträger jährlich für das Vorjahr bei der BVG AöR abgefragt und ausgewertet. Trotz einer subjektiven Beurteilung des Fahrpersonals bei der Abgabe dieser Meldungen bieten diese aus Sicht des Senats einen sehr guten Indikator für Kapazitätsprobleme, da diese besser als automatische Zählgeräte Kapazitätseinschränkungen für Nutzergruppen mit besonderem Platzbedarf (z. B. Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Gepäck) abbilden. In Bezug auf die Bewertung der Auslastung von Fahrten sind jedoch nicht nur die Meldungen von Überbesetzungen maßgebend. Bereits bei geringeren Auslastungen sind aufgrund beengter Platzverhältnisse aus Kundensicht deutliche Qualitäts- und Attraktivitätseinschränkungen festzustellen. Dies gilt insbesondere für die aufgeführten Nutzergruppen mit besonderem Platzbedarf. Gemäß den verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben werden daher bereits regelmäßige Auslastungen von über 65 % der Sitz und Stehplätze (4 Fahrgäste/m2 ) als Überfüllung bewertet. Frage 2: Bus a) Welche Buslinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahrgäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 2. a) und b): Dem Senat liegen die 100%- Meldungen derzeit nur für das Jahr 2012 und die Vorjahre vor. Die zehn Buslinien mit den häufigsten 100%-Meldungen im Jahr 2012 waren die Linien:  TXL 3.892 Meldungen  M29 2.833 Meldungen  M41 2.737 Meldungen  100 2.593 Meldungen  M27 2.036 Meldungen  M45 1.851 Meldungen  122 1.777 Meldungen  136 1.335 Meldungen  M48 1.264 Meldungen  184 1.220 Meldungen. Im Tagesdurchschnitt waren hier Werte von 3,3 bis 10,7 100%-Meldungen pro Linie festzustellen. Setzt man die 100%-Meldungen ins Verhältnis zu der auf den jeweiligen Linien angebotenen Fahrtenanzahl, fallen zudem neben den oben genannten Linien auch die Nachtlinien N8 und N1 auf. Die Anzahl der 100%-Meldungen hat in den letzten Jahren im Busverkehr merkbar zugenommen. Im Vergleich des Jahres 2012 zu 2008 hat sich die Zahl der 100%-Meldungen fast verdoppelt. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Linien TXL, M41 und M29 werden zeitweise von den Fahrer/innen eine [Erreichung bzw. Überschreitung der] Kapazitätsgrenze gemeldet. Die Anzahl der Meldungen liegen bei durchschnittlich 2 % bis 4 % der Fahrten der genannten Linien pro Tag (24 Stunden).“ Frage 3: Straßenbahn a) Welche Tramlinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahrgäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 3. a) und b): Bei Straßenbahn und U-Bahn sind Überbesetzungen aufgrund der größeren Fahrzeuglänge und höheren Wagenanzahl für das Fahrpersonal erheblich schwieriger festzustellen als beim Bus. Durch den bereits erfolgten und weiterhin fortgeführten Wechsel der eingesetzten Fahrzeugtypen auf mehreren Linien infolge der Auslieferung der neuen Flexity-Bahnen ergibt sich ebenfalls eine reduzierte Aussagekraft. Die vorliegenden 100%-Meldungen für die Straßenbahn sind im Vergleich mit dem Bus daher nur eingeschränkt als Indikatoren verwendbar. Dem Senat liegen derzeit nur die 100%-Meldungen für das Jahr 2012 und die Vorjahre vor. Die zehn Straßenbahnlinien mit den häufigsten 100%- Meldungen im Jahr 2012 waren die Linien:  M6 268 Meldungen  M4 204 Meldungen  M10 129 Meldungen  M2 88 Meldungen  M13 67 Meldungen  M1 63 Meldungen  27 51 Meldungen  M8 50 Meldungen  M5 50 Meldungen  50 36 Meldungen. Angesichts der merkbar geringeren Zahl der Meldungen – bei allen Linien ergibt sich im Durchschnitt weniger als eine 100%-Meldung pro Tag – und der eingeschränkten Aussagekraft wird auf eine relative Betrachtung im Verhältnis zur Anzahl der Fahrten verzichtet. Trotz der geringeren Zahl der 100%-Meldungen hat der Senat anhand weiterer Daten festgestellt, dass zu bestimmten Tageszeiten vermehrt hohe Auslastungen zu verzeichnen sind und teilweise Überschreitungen der verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben auftreten. Als Beispiel ist der bislang auf einigen Linien bereits um 8 Uhr vollzogene Übergang von der Früh-Hauptverkehrszeit in die Nebenverkehrszeit zu nennen, der mit einer Taktreduzierung einhergeht. Hier ergibt sich entsprechender Handlungsbedarf. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es gibt keine Linien, die regelmäßig ihre Kapazitätsgrenze erreichen bzw. diese überschreiten. Vereinzelt wird von den Fahrer/innen die [Erreichung bzw. Überschreitung der] Kapazitätsgrenze auf den Linien M6, M4, M13, 50 und 63/67 zwischen Schöneweide und HTW gemeldet. Die Anzahl der Meldungen für die o. g. Straßenbahnlinien liegt bei durchschnittlich 0,05 % bis 0,1 % der Fahrten pro Linie und Tag (24 Stunden).“ Frage 4: U-Bahn a) Welche U-Bahnlinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahrgäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 4. a) und b): In der Antwort zur Frage 3 a) und b) wurde bereits auf die eingeschränkte Aussagekraft der 100%-Meldungen für die U-Bahn hingewiesen. Dem Senat liegen für das Jahr 2012 für die Linien U2, U3, U5, U7, U8 und U9 Meldungen von infolge Überfüllung nicht beförderten Fahrgästen vor. Aufgrund der geringen Zahl der Meldungen je Linie (zwischen 1 und 18 Meldungen) und der beschriebenen Unschärfe bei der Erhebung wird auf eine linienscharfe Darstellung der Zahl der Meldungen verzichtet. Trotz der geringeren Zahl der 100%-Meldungen hat der Senat anhand weiterer Daten festgestellt, dass zu bestimmten Tageszeiten vermehrt hohe Auslastungen zu verzeichnen sind. Als Beispiel ist der bislang auf einigen Linien bereits um 20:30 Uhr vollzogene Übergang von der Nebenverkehrszeit in die Schwachverkehrszeit zu nennen, der mit einer Taktreduzierung einhergeht. Hier ergibt sich entsprechender Handlungsbedarf. Die BVG teilt hierzu mit: „Es gibt keine Linien, die regelmäßig ihre Kapazitätsgrenze erreichen bzw. diese überschreiten. In Einzelfällen melden die Fahrer/innen das Erreichen der Kapazitätsgrenze auf den Linien U1, U2, U3, U5, U6, U7 und U8. Die Meldungen für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 30.11.2013 belaufen sich auf durchschnittlich 0,01 % aller Fahrten für den gesamten Zeitraum.“ Frage 5: Plant der Senat im Rahmen des Nahverkehrsplans den Takt dieser Linien zu erhöhen? Wenn ja, wann sind diese Verbesserungen geplant und welche Linien werden davon in welcher Weise profitieren? Antwort zu 5.: Der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014-2018 sieht als ein Kernthema die erforderlichen Angebotsmaßnahmen in Reaktion auf die wachsende Stadt Berlin vor. Hierbei gilt es den Herausforderungen durch den Nachfrageanstieg der letzten Jahre sowie dem prognostizierten weiteren Wachstum der Stadt mit entsprechenden Angebotsanpassungen und -ausweitungen zu begegnen. Dies umfasst unter anderem die zeitliche Ausweitung dichter Takte bzw. die gezielte zusätzliche Verdichtung für Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg sowie auftretenden Kapazitätsproblemen. Hinsichtlich der genauen zeitlichen und linienscharfen Umsetzung befindet sich der Aufgabenträger derzeit in Abstimmung mit der BVG AöR. Die oben genannten Linien werden für Maßnahmen in Betracht gezogen. Bei einigen der oben benannten Linien resultieren die Kapazitätsprobleme auch aus mangelnder betrieblicher Stabilität bzw. dem Einsatz von zu kleinen Fahrzeugen. Neben Taktverdichtungen sind daher bei bestimmten Linien verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs sowie ein veränderter Fahrzeugeinsatz erforderlich. Des Weiteren wurde bei manchen für 2012 benannten Linien im Zeitraum 2012/2013 bereits nachgesteuert und zusätzliche Angebote eingeführt, beispielsweise sind hier die Linien TXL und M45 zu nennen. Frage 6: Plant der Senat auf überfüllten Linien in Zukunft größere Busse einzusetzen (z.B. Doppelgelenkbus)? Wenn ja für welche Linien sollen diese Busse bestellt werden und ab wann sollen sie zum Einsatz kommen? Antwort zu 6.: Auf einigen bereits im dichten Takt bedienten Hauptachsen im Busverkehr zeigen sich deutliche Kapazitätsprobleme, und zwar in den demographischen Wachstumsgebieten mit stark steigender Tendenz. Zudem sind einige dieser Linien durch eine mangelnde betriebliche Stabilität mit unpünktlichen Abfahrten und Pulkbildungen gekennzeichnet. Weitere aus kapazitativen Gründen eigentlich gebotene Taktverdichtungen können diese betrieblichen Probleme verschärfen. Der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014-2018 sieht daher einen entsprechenden Prüfauftrag vor. Ähnlich wie in anderen Metropolräumen (z. B. Doppelgelenkbusse in Hamburg, Busanhänger in München) soll auch im Berliner Busverkehr der Einsatz größerer Fahrzeuge für eine ausgewählte Metrobuslinie getestet und ganzheitlich bewertet werden. Im Jahr 2014 wird hierzu eine erste Abstimmung mit der BVG AöR erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Entscheidungen zu einer zeitlichen Terminierung und auszuwählenden Linien. Frage 7: Welche Bus- und Tramlinien weisen die häufigsten Verspätungen auf? Auf welche Ursachen gehen diese Verspätungen zurück? Antwort zu 7.: Der Senat hat keine Informationen zu Verspätungen einzelner Linien, da die von der BVG monatlich übermittelten linienweisen Pünktlichkeitsdaten nicht nach Verfrühungen und Verspätungen differenziert aufgeschlüsselt sind. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Aufgrund der vielfältigen Einflüsse im Zentrumsbereich durch zahlreiche Veranstaltungen, Demonstrationen, Bau- und Umleitungsmaßnahmen sowie der allgemeinen hohen Verkehrsdichte sind die Buslinien TXL, 100, 200, M48, M85 und 147 besonders mit Verspätungen belastet. In einer Gesamtauswertung von Januar bis November 2013 waren folgende Buslinien ebenfalls im besonderen Maße Einflüssen ausgesetzt, die zu Verspätungen führten: M11, M27, M29, M41, M46, 101, 104, 125, 171 und 187. In einer Gesamtauswertung von Januar bis November 2013 waren folgende Straßenbahnlinien im besonderen Maße von Verspätungen betroffen: M1, M4, M5, M6, M8 und M13. Auffällig ist hierbei, dass insbesondere die Radiallinien, die ins Zentrum führen, Verspätungen aufweisen. Die Verspätungen sind auf vielfältige Ursachen zurückzuführen:  Fehlende oder außer Betrieb genommene Bevorrechtigungen für Bus oder Straßenbahn  Hohe Verkehrsdichte auf Streckenabschnitten, wo Bus oder Bahn sich den Verkehrsraum mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen müssen  Behinderungen wegen Baumaßnahmen/ Umleitungen  Behinderungen wegen Einengungen im Straßenraum und dadurch Verminderung der Durchlassfähigkeit  Behinderungen wegen Unfällen, Rettungseinsätzen  Behinderungen durch verkehrswidriges Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern (z. B. Blockierung von Busspuren und Haltestellen, Nichteinhaltung der Profilfreihaltung durch haltende oder parkende Fahrzeuge bei notwendiger Stra- ßenbahnvorbei¬fahrt)  Straßensperrungen bei Veranstaltungen, Demonstrationen“. Aus Sicht des Senats sind darüber hinaus auch Verspätungsursachen im Verantwortungsbereich der BVG festzustellen. Beispielsweise entstehen Verspätungen auch durch den Einsatz von Fahrzeugen mit nicht ausreichender Kapazität sowie verspätete Abfahrten an der ersten Haltestelle einer Linie infolge nicht ausreichender Wendezeiten. Frage 8: Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen um in Zukunft Hindernisse auf Bus- oder Tramspuren zu ver-meiden? Antwort zu 8.: Hindernisse auf Bussonderfahrstreifen oder Straßenbahngleisen verursachen erhebliche Störungen bzw. ein totales Erliegen des ÖPNV-Betriebsablaufs und tragen so maßgeblich zu Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit bei. Es ist daher zwingend erforderlich, die Fahrwege des ÖPNV konsequent zu überwachen und die Freihaltung ordnungsrechtlich durchzusetzen. Der Senat ist sich der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung von Bussonderfahrstreifen und Stra- ßenbahngleisen bewusst. Obwohl sich die polizeiliche Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen im fließenden Verkehr konzentriert, findet eine gezielte Überwachung von Bussonderfahrstreifen und Straßenbahngleisen sowohl im täglichen Streifendienst als auch im Rahmen von Schwerpunktkontrollen statt. Die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter kontrollieren die Bussonderfahrstreifen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Dazu gehört im Falle festgestellter widerrechtlich auf den Bussonderfahrstreifen abgestellter Fahrzeuge auch die Veranlassung von Fahrzeugumsetzungen mit dem Ziel der Freiräumung von Hindernissen, um den berechtigten Fahrzeugen (u. a. Bussen, Taxen, Rettungsfahrzeugen) die ungehinderte Fahrt auf diesen Busspuren zu ermöglichen. Über die im ruhenden Verkehr bestehende Parallelzuständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter und der Polizei Berlin hinaus sind auch (polizeilich) besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin befugt, auf Bussonderfahrstreifen, Straßenbahngleisen sowie in Haltestellenbereichen die Umsetzung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in einem beschleunigten Verfahren selbständig zu veranlassen. Berlin, den 21. Januar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2014)

BERLINER VERKEHRSBETRIEBE Millionenwette mit fatalen Folgen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-verkehrsbetriebe-millionenwette-mit-fatalen-folgen,10809148,26024134.html

Obwohl die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) davon nichts verstanden, haben sie einen riskanten Deal abgeschlossen. Schützt Unkenntnis vor Strafe? Experten sind skeptisch. Es geht um Geld. Viel Geld. Mit einer Klage in London verlangt die Großbank JP Morgan von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) exakt 204 422 532 US-Dollar und 71 Cent. Das sind derzeit 150 Millionen Euro plus Zinsen, die noch nicht beziffert wurden. Die Klage ist die Folge eines riskanten #Finanzgeschäfts, das die BVG eingegangen ist, ohne es zu verstehen. „Naiv“ sei man gewesen, heißt es in dem Schriftsatz des Landesunternehmens. Und man sei nicht ausreichend beraten und über Risiken aufgeklärt worden. Doch reicht diese Argumentation aus? Julian Roberts, als Anwalt in Deutschland und Großbritannien mit ähnlichen Fällen betraut, ist …

Regionalverkehr + S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn + Bus: Zug- und Busausfälle in Berlin

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es im Berliner Senat Erhebungsdaten über den Ausfall von Fahrten im Öffentlichen Nahverkehr in den Jahren 2011 und 2012 im Bereich der BVG, SBahn, Deutschen Bahn – und wie lauten diese (unterteilt jeweils nach Nahverkehrsunternehmen und Jahr)? Antwort zu 1.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an die VBB GmbH übergebenen Liefernachweise für die Jahre 2011 und 2012 kam es insgesamt zu folgenden Ausfällen von Zugfahrten: Jahr Anzahl Zugausfälle 2011 122.748 2012 83.733 Gemäß der von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) an die VBB GmbH übergebenen Liefernachweise für die Jahre 2011 und 2012 wurden im Regionalverkehr insgesamt folgende Anzahl Zugkilometer (Zkm) als Ausfälle bewertet:

Gemäß der Berichterstattung der BVG AöR an das Center Nahverkehr Berlin (CNB) wurden für die Jahre 2011 und 2012 insgesamt folgende Leistungsmengen als ausgefallen und damit nicht abrechenbar gemeldet:

Frage 2: Kann der Senat Aussagen treffen, aus welchen Gründen es zu Ausfällen im ÖPNV kommt (Zusammenstellung erbeten)? Antwort zu 2.: Störungsbedingte Ausfälle können in der Regel durch fahrweg-, fahrzeug- oder personalseitige Einschränkungen hervorgerufen werden. Die Verursacher können in Infrastrukturbetreiber, Verkehrsunternehmen sowie Dritte (Fremdeinwirkungen z.B. durch gefährliche Eingriffe in den Betrieb, Suizide, Witterungseinflüsse) unterteilt werden. Die im Oberflächenverkehr fahrenden Verkehrsmittel Straßenbahn und Bus verfügen im Gegensatz zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. zur U-Bahn nicht durchgehend über separate Trassen, sondern müssen sich teilweise den Fahrweg mit dem MIV sowie dem Fahrradverkehr teilen. Die Zahl möglicher Störfaktoren und Behinderungen des ÖPNV-Betriebs und somit möglicher Ausfallursachen ist bei diesen Verkehrsmitteln daher merkbar erhöht. Darüber hinaus kann es bei allen Verkehrsmitteln auch durch geplante Baumaßnahmen, die für die Instandhaltung und Modernisierung des Netzes erforderlich sind, zum Ausfall von Fahrten kommen. Frage 3: Berichten die jeweiligen Nahverkehrsunternehmen über die Ausfälle im ÖPNV (die zu erwartenden und vor allem über die bereits bestehenden Ausfälle)? Antwort zu 3.: Die Nahverkehrsunternehmen legen im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Aufgabenträgern entsprechende Liefernachweise vor, aus denen u.a. Zug- und Leistungsausfälle hervorgehen. Darüber hinaus werden die Ersatzkonzepte geplanter Baumaßnahmen vorab zwischen den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern bzw. den von ihnen mit dem Vertragsmanagement beauftragten Institutionen VBB und CNB abgestimmt. Ziel ist hierbei die Minimierung der Auswirkungen für die Fahrgäste auf das unvermeidbare Maß, d.h. auch eine möglichst geringe Anzahl von Ausfällen. Frage 4: Kann bei Ausfällen im ÖPNV der Verantwortliche in jedem Falle benannt werden und wie sieht die daraus resultierende Regressforderungsquote aus? Antwort zu 4.: Hinsichtlich der vertraglich geregelten Bewertung und Abrechnung der Ausfälle im EisenbahnRegionalverkehr und bei der BVG ist es irrelevant, welche Ursache dem Ausfall zugrunde liegt. Bei der S-Bahn Berlin GmbH wird hinsichtlich der vertraglichen Bewertung zwischen durch den durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. Eisenbahninfrastrukturunternehmen verursachten Ausfällen und solchen, die durch Dritte verursacht werden, unterschieden. Bei der BVG wird lediglich eine Unterscheidung nach Eigen- oder Fremdverschulden berichtet, für die Abrechnung ist dies jedoch nicht relevant. Insofern kann nicht in jedem Fall ein Verantwortlicher benannt und entsprechend herangezogen werden. Frage 5: Zieht der Senat Konsequenzen aus Ausfällen im ÖPNV und wie sehen diese exemplarisch aus? Frage 6: Gab es als Konsequenz aus Ausfällen im ÖPNV „Vertragsstrafen“ oder „Pönalen“, die an das Land Berlin gezahlt werden mussten, wenn ja, wie hoch waren diese und mit welcher Verwendung wurden diese eingesetzt? Antwort zu 5. und 6.: Konsequenzen wie etwa Vertragsstrafen oder Minderzahlungen sind in den einzelnen Verkehrsverträgen zwischen dem Land Berlin (u.U. auch weiteren betroffenen Bundesländern) und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert. Beim Betreiber S-Bahn Berlin GmbH erfolgten als Konsequenz für bereits anerkannte Mängel (Ausfälle) Kürzungen der finanziellen Beiträge durch das Land Berlin bereits in den Abschlagszahlungen. Für die Kalenderjahre 2011 und 2012 sind diese in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr Kürzungen für Zugausfälle 2011 25.230.157 € 2012 6.954.481 € Im Regionalverkehr werden auf Grund von ausgefallenen Leistungen voraussichtlich folgende Abzüge für Ausfälle im Rahmen der Schlussabrechnungen geltend gemacht:

Diese Angaben sind vorläufige Werte, die mit der Erstellung der Schlussabrechnungen endgültig festgestellt werden. Im BVG-Verkehrsvertrag ist eine Leistungs-Übersteuerung in Höhe von zu erwartenden Ausfällen in einem finanziellen Gegenwert von ca. 0,67 Mio. € eingeplant. Diese Ausfall-Erwartung wurde jedoch in 2011 um 1,01 Mio. € und in 2012 um 1,15 Mio. € überschritten und als Minderleistung abgerechnet. Die S-Bahn-Einbehalte ab dem Jahr 2011 werden im Wesentlichen für die Beschaffung von Kleinprofilfahrzeugen für die U-Bahn eingesetzt und zunächst einem Rücklagekonto zugeführt. In den Bereichen barrierefreier Ausbau und Erhöhung der Sicherheit des ÖPNV sollen auch künftig bei kurzfristigem Investitionsbedarf in begrenztem Maß S-Bahn-Einbehalte eingesetzt werden. Weitere SPNV-Einbehalte wurden für die Finanzierung erforderlicher ÖPNV-Mehrleistungen zum Flughafen Tegel aufgrund der Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg sowie für bedarfsgerechte Zubestellungen und Sonderverkehre im SPNV verwendet. Die Minderleistungen der BVG wurden in einen Kontokorrent eingestellt und werden u. a. mit erforderlichen Mehrleistungen der BVG verrechnet. Zudem dienen diese als Rücklage für mögliche künftige Bonuszahlungen und die Finanzierung eines Infrastrukturmonitoringsystems. Frage 7: In wie vielen Fällen waren kriminelle Handlungen Ursprung des Ausfalls und wurden diese Fälle aufgeklärt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein warum nicht? Antwort zu 7.: Bei den in den Liefernachweisen ausgewiesenen Störungsursachen wird nicht erfasst, inwiefern es sich um eine kriminelle Handlung handelte, da dies für die vertragliche Bewertung der Ausfälle nicht relevant ist. Konkrete Angaben zu kriminellen Handlungen und deren Aufklärungsrate können daraus deshalb nicht entnommen werden. Frage 8: Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant, um Zugausfälle zu vermeiden?

BVG: Ab geht’s mit der BVG-App „FahrInfo plus“

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1288436.html

Die #BVG erweitert ihr #Serviceangebot für #Smartphone-Nutzer. Mit der neuen #BVG-#App „#FahrInfo plus“ können Fahrgäste ab sofort nicht nur ihre Route planen, sondern auch Fahrscheine für die Berliner Tarifbereiche ABC als Handyticket kaufen. Einzelfahrscheine, Tageskarten, die Berlin Welcome Card und die Berlin CityTourCard sind direkt aus der Fahrplanauskunft erhältlich – ganz bequem und bargeldlos. Die App wird für iPhones und Android-Smartphones angeboten. Eine Erweiterung des mobilen Serviceangebots um weitere Funktionen ist geplant. Das BVG-Handyticket ist in allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gültig. Die Kosten für die Entwicklung der App lagen bei rund 30.000 Euro. Neben der BVG-App gibt es noch eine weitere Neuerung, die es besonders Touristen noch einfacher macht, in Berlin von Anfang an mobil zu sein: das Print-Ticket. Ab sofort können Hauptstadt-Besucher die Berlin Welcome Card und die Berlin CityTourCard schon vor Reisebeginn zu Hause im Online-Shop der BVG kaufen und ausdrucken. Welche Tickets sind mit „FahrInfo plus“ erhältlich? Zum jetzigen Zeitpunkt können für die Tarifbereiche Berlin AB, BC und ABC per App gekauft werden: Kurzstrecke (Regeltarif, Ermäßigungstarif und Fahrradtarif) Einzelfahrausweis (Regeltarif, Ermäßigungstarif und Fahr-radtarif) Anschlussfahrausweis Tageskarte (Regeltarif, Ermäßigungstarif und Fahrradtarif) Kleingruppen-Tageskarte (bis 5 Personen) Berlin WelcomeCard Berlin CityTourCard Was kann die BVG-App noch? Fahrplanauskunft für Berlin und Brandenburg Umgebungsansicht inklusive Haltestellen Anzeige aller Abfahrten an einer Haltestelle ab einem ge-wählten Zeitpunkt Bestimmen und Speichern von eigenen Fahrverbindungen in „Favoriten“ Zoombare Liniennetzpläne Carsharing-Angebote von car2go: Anzeige von Fahrzeug-Standorten in der interaktiven Umgebungskarte, Reservierung des ausgewählten Fahrzeuges über eine App-to-App-Verlinkung zur car2go-App Wie bzw. wo erhalte ich die App? Die BVG-App steht für das iPhone im iOS App Store und für Android-Smartphones im Google play Store zum Download bereit. Geben Sie einfach unter Suche das Stichwort „Fahrinfo“ ein, gehen Sie auf die BVG-App „FahrInfo““ und installieren sich diese. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein BVG-Handyticket erwerben zu können? Fahrgäste, die ein Handyticket kaufen wollen, benötigen ein internetfähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem (iPhone) und natürlich die BVG-App „FahrInfo plus“. Für den Kauf ist eine einmalige Registrierung notwendig. Für die Datennutzung der Fahrplanauskunft sowie den Kauf des Handytickets muss die Onlineverbindung aktiv sein. Sollte ein Fahrgast nicht über eine Internetflatrate verfügen, können Kosten beim jeweiligen Mobilfunkanbieter für die Datennutzung anfallen. Diese und viele weitere Informationen zur BVG-App gibt es na-türlich auch unter www.BVG.de. Hinweis für Journalisten: Unter www.BVG.de/pk finden Sie eine Kurzpräsentation, FAQ und weitere Materialien zum Download.

Bahnhöfe: BVG kapituliert vor Schmierern, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-tiergarten-bvg-kapituliert-vor-schmierern/9321406.html

Bei Farbattacken sind die Fliesen des #U-Bahnhofs #Mendelssohn-#Bartholdy-Park beschädigt worden. Für eine Sanierung fehlt das Geld. Jetzt greift das Unternehmen zur geblümten #Klebefolie. Schön oder hässlich? Darüber lässt sich streiten. Für die BVG sind sie einfach praktisch, die bedruckten Folien, die sie jetzt auf den Wänden des U-Bahnhofs Mendelssohn-Bartholdy-Park an der U 2 (Pankow–Ruhleben) angebracht hat. Dunkel gehalten mit Blumen als Motiv. Anders wusste sich die BVG nicht mehr zu helfen: Die Natursteinfliesen in der erst 1998 eröffneten Station waren so beschmiert, dass die Farbe nicht mehr zu entfernen war. Für neue Fliesen fehlt schlicht das Geld. Die ursprünglich grau-schwarzen und hellen Platten hatten den Bahnhof elegant wirken lassen. Die Architekten hätten dabei aber polierte Platten einbauen lassen, bei denen die Farbe …

BVG: Das riskante Geschäft der BVG, aus Berliner Kurier

http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/millionenklage-das-riskante-geschaeft-der-bvg,7169128,25861704.html

Berlin – In der Chefetage der #BVG richten sich alle Augen nach London. Vor Gericht beginnt ab Montag ein Verfahren, in dem es für die Verkehrsbetriebe um 130 Millionen Pfund (156 Millionen Euro) geht. Das Geld wird von der Investmentbank J.P. Morgan gefordert. 427 #U-Bahn-Wagen und 511 #Straßenbahnen hatte die BVG zwischen den Jahren 1997 und 2002 gekauft, sie mit einem hoch riskanten Geschäft finanziert. „Cross Border Leasing“ heißt es, basiert auf Tricks bei der Steuer. Durch Verluste sparten die zahlreiche US-Investoren, die Trams und U-Bahnen kauften, sie an Berlin verleasten. Die BVG bekam dafür eine Belohnung – 104 Millionen Euro. Abgesichert wurde der Deal durch Wertpapierkäufe und die Übernahme von Kreditrisiken bei rund …

BVG + Tarife: Freie Fahrt für BVG-Mitarbeiter plus Familie stößt auf Kritik Trotz hoher Millionen-Verluste erhalten BVG-Beschäftigte erhebliche Rabatte. Der „Fahrausweis für Mitarbeiter“ berechtigt zur Gratisnutzung der Bus- und Bahnlinien – auch Angehörige profitieren., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article123196007/Freie-Fahrt-fuer-BVG-Mitarbeiter-plus-Familie-stoesst-auf-Kritik.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe(#BVG) sind mit 810 Millionen Euro hoch verschuldet, das Defizit 2013 liegt bei 36 Millionen Euro, und 375 Millionen Euro wird das Land Berlin im kommenden Jahr an das landeseigene Verkehrsunternehmen überweisen müssen. Dennoch lässt sich die BVG Einnahmen in Millionenhöhe entgehen, weil sie nicht nur Mitarbeitern, sondern auch deren Angehörigen #Freifahrten beziehungsweise großzügige #Fahrpreisermäßigungen gewährt. Der Rechnungshof hatte dies mehrfach gerügt. Doch wirklich geändert hat sich an dieser Praxis so gut wie nichts, wie jetzt aus einem aktuellen Bericht der Senatsverwaltung für Wirtschaft hervorgeht.
Freifahrten und Ermäßigungen in erheblichem Umfang
Rund 20.000 Beschäftigte und Pensionäre und Vorruheständler erhalten jährlich Freifahrten und 7000 weitere Personen Fahrpreisermäßigungen. Der „Fahrausweis für Mitarbeiter“ berechtigt zur …

BVG + Tarife: Freie Fahrt für BVG-Mitarbeiter plus Familie stößt auf Kritik Trotz hoher Millionen-Verluste erhalten BVG-Beschäftigte erhebliche Rabatte. Der "Fahrausweis für Mitarbeiter" berechtigt zur Gratisnutzung der Bus- und Bahnlinien – auch Angehörige profitieren., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article123196007/Freie-Fahrt-fuer-BVG-Mitarbeiter-plus-Familie-stoesst-auf-Kritik.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe(#BVG) sind mit 810 Millionen Euro hoch verschuldet, das Defizit 2013 liegt bei 36 Millionen Euro, und 375 Millionen Euro wird das Land Berlin im kommenden Jahr an das landeseigene Verkehrsunternehmen überweisen müssen. Dennoch lässt sich die BVG Einnahmen in Millionenhöhe entgehen, weil sie nicht nur Mitarbeitern, sondern auch deren Angehörigen #Freifahrten beziehungsweise großzügige #Fahrpreisermäßigungen gewährt. Der Rechnungshof hatte dies mehrfach gerügt. Doch wirklich geändert hat sich an dieser Praxis so gut wie nichts, wie jetzt aus einem aktuellen Bericht der Senatsverwaltung für Wirtschaft hervorgeht. Freifahrten und Ermäßigungen in erheblichem Umfang Rund 20.000 Beschäftigte und Pensionäre und Vorruheständler erhalten jährlich Freifahrten und 7000 weitere Personen Fahrpreisermäßigungen. Der „Fahrausweis für Mitarbeiter“ berechtigt zur …

Bus: Derzeit keine umweltfreundliche Alternative zum Diesel-Bus, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article123151072/Derzeit-keine-umweltfreundliche-Alternative-zum-Diesel-Bus.html

Berlin – Trotz zahlreicher Testreihen mit umweltfreundlicheren Motoren sehen die Berliner Verkehrsbetriebe #BVG derzeit keine Alternative zum #Dieselmotor ihrer Busse. Auf dem Markt werde kein «ausgereiftes #Antriebssystem» angeboten, teilte die Stadtentwicklungsverwaltung in einer Antwort auf eine CDU-Anfrage mit. Außerhalb subventionierter Versuchsreihen seien alle Varianten neben dem Diesel viel zu teuer. Daher könnten die Berliner Busse nicht umgerüstet werden. Vom kommenden Jahr an sollen im Rahmen einer längeren Testreihe mehrere Busse mit #Elektroantrieb auf einer Linie zwischen Marzahn und Friedrichsfelde fahren. Das Projekt zahlt zum Teil …

BVG: Revision des Verkehrsvertrages mit BVG abgeschlossen

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Seit dem 1.1.2008 haben das Land #Berlin und die #BVG die Ausgestaltung, die Qualitätsstandards und Finanzierung des #Verkehrsangebots von #U-Bahn, #Tram und #Bus erstmals auf Basis einer langfristigen vertraglichen Vereinbarung geregelt. Seither bestellt Berlin jährlich das fahrplanmäßige Angebot bei der BVG und der Vertrag legt fest, wie die BVG im Gegenzug ihre vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach festgelegten Parametern gegenüber dem Land abrechnen kann. Aufgrund der langen Vertragslaufzeit bis zum Jahr 2020 haben die Vertragspartner von Anfang an vereinbart, dass es bereits nach den ersten Jahren eine Revision der Vertragsinhalte geben soll, um flexibel auf Anpassungsbedarf aus der täglichen Vertragspraxis reagieren zu können. Beide Seiten haben dazu Revisionsthemen angemeldet und Zahlen, Fakten und Kosten benannt, die dann gemeinsam geprüft und verhandelt wurden. Im Ergebnis haben das Land Berlin und die BVG einen für beide Seiten fairen Kompromiss gefunden. So z.B. bei der Abrechnung der Leistungen und bei der Vereinfachung der Abläufe der Fahrplanbestellung. Schwierigstes Thema war allerdings erwartungsgemäß die Verständigung über finanzielle Vertragsanpassungen. Hauptrevisionsziel der BVG war eine Erhöhung der im Jahr 2007 vereinbarten Ausgleichszahlungen, die das Land an die BVG zahlt. Der Senat konnte der Forderung der BVG nur teilweise entsprechen, da die sehr positive wirtschaftliche Entwicklung der BVG mit deutlich steigenden Fahrgasteinnahmen und erfolgreichen internen Sparanstrengungen eine Erhöhung nicht gerechtfertigt hätte. Der Senat hat aber insbesondere Mehrleistungen im Bereich Sicherheit sowie Mehraufwendungen insbesondere durch gestiegene technische und gesetzliche Anforderungen bei der Infrastruktur anerkannt. Im Ergebnis erhält die BVG daher ab dem Jahr 2014 jährlich um 17,5 Mio. € höhere Ausgleichszahlungen. Um aber auch dem bereits heute spürbaren Bedarf an Mehrleistungen für die aktuell steigende Fahrgastnachfrage und die künftig noch wachsende Stadt gerecht zu werden, hat das Abgeordnetenhaus weitere 4 bzw. 7,5 Mio. € für die Jahre 2014/15 für die zusätzliche Bestellung von Verkehrsleistungen bei der BVG bewilligt. Senator Michael Müller: „Der Verkehrsvertrag hat sich bewährt. Er sichert den Einfluss der öffentlichen Hand auf die Daseinsvorsorge im Nachverkehr, gewährleistet eine transparente Finanzierung und gibt der BVG langfristige Planungssicherheit. Ich freue mich daher sehr, dass es uns gelungen ist, die mit diesem Vertrag vereinbarten Prozesse im Rahmen der Verhandlungen praktikabel weiterzuentwickeln. Auf der Basis des Abgeordnetenhausbeschlusses war es möglich, dass wir nun bei der BVG AöR in Zukunft auch wieder mehr Leistungen bestellen können. Dieses ist vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt inzwischen auch dringend nötig. Ohne einen solchen Leistungsaufwuchs könnten weder neue Wohn- und Gewerbegebiete adäquat erschlossen werden, noch könnte bei Kapazitätsengpässen bei den starken Linien im Bestandsverkehr eine Entlastung durch Mehrleistung geboten werden.“ Dr. Sigrid Evelyn Nikutta : „Ich bin sehr froh, dass wir die erste Revision des Verkehrsvertrages erfolgreich abgeschlossen haben. Wichtige Lösungen und gute Kompromisse wurden gefunden, und es wurde eine solide Basis sowohl für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes in einer wachsenden Stadt als auch für die Sicherung der Leistungsfähigkeit der BVG geschaffen. Ich denke, es ist uns gelungen, den Wert und die Wertigkeit unserer Leistungen auf der gesamten Bandbreite darzustellen. Der gefundene Kompromiss geht in die richtige Richtung, dennoch bleibt für Berlin und die BVG viel zu tun. Zuverlässiger öffentlicher Nahverkehr setzt Werkstätten, Fahrzeuge und gut gepflegte Infrastruktur voraus. Die Kolleginnen und Kollegen der BVG haben mit ihrem langfristig moderaten Tarifvertrag ein wichtiges Zeichen gesetzt. Die Beschäftigten der BVG leisten Herausragendes und sorgen jeden Tag rund um die Uhr dafür dass Berlin auch weiterhin einen herausragenden öffentlichen Nahverkehr hat.“ Die nächste Vertragsrevision ist für 2016 vorgesehen. (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 17.12.13).