S-Bahn + BVG: Werbeeinnahmen statt freie Sicht für Fahrgäste – stehen Einnahmen durch Werbung über dem Wohl der Fahrgäste?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antwor-ten auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurde.

Frage 1: Welche Einnahmen erzielte die #BVG AöR durch #Werbung auf bzw. in #Verkehrsmitteln in den Jahren 2011, 2012 und 2013 (bitte aufgeschlüsselt nach Ver-kehrsmittelart und möglichst auch nach Außen- und In-nenflächen)? Antwort zu 1: „Eine Aufteilung nach Innen- und Au-ßenwerbung ist nicht möglich. Die BVG AöR erzielte durch Werbung auf bzw. in Verkehrsmitteln folgende Erträge (netto) in Tsd. EUR: Verkehrsmittel – 2011 – 2012 – 2013 – Tsd. EUR – Tsd. EUR – Tsd. EUR Omnibus – 2.455 – 2.031 – 2.119 Straßenbahn – 450 – 404 – 449 U-Bahn – 771 – 840 – 785 Summe – 3.676 – 3.275 – 3.353“ Frage 2: Erzielt die BVG AöR (in 2011-2013) auch Einnahmen – und wenn ja, in welcher Höhe – durch Wer-bevorrichtungen, die nicht auf oder in Verkehrsmitteln angebracht sind? Bitte ggf. diese Werbevorrichtungen erläutern. Antwort zu 2: „Die BVG AöR erzielte folgende Ein-nahmen (netto) in Tsd. EUR durch Werbevorrichtungen, die nicht auf oder in Verkehrsmitteln angebracht sind: Einnahmen durch Werbung (ohne Verkehrsmittel) – 2011 – 2012 – 2013 – Tsd. EUR – Tsd. EUR – Tsd. EUR Inserate und Anzeigen – 55,6 – 56,2 – 21,5 Werbung Chipkarten Call a bike – 2,5 – 2,5 – 2,5 Summe – 58,1 – 58,7 – 24 Frage 3: Wie hoch sind die Mehreinnahmen (in 2011-2013) durch Werbemaßnahmen, die Fahrzeuge an der Außenseite über die Fensterscheiben hinweg abdecken gegenüber Werbung nur auf Teilflächen dieser Fahrzeuge ohne Auswirkungen auf die Fensterscheiben? Antwort zu 3: „Für die Beantwortung erforderliche Detaildaten liegen nach aktuellem Erkenntnisstand nicht vor. Die konkrete Vermarktung erfolgt durch die Firma Wall.“ Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass die groß-flächige Bemalung von Bussen und Waggons der BVG mehr ein notwendiges Übel zur Einnahmesteigerung, denn ein Beitrag zur Stadtverschönerung ist? Frage 5: Ist der Senat bereit, bei der BVG darauf hin zu wirken, dass die zunehmende Ausdehnung dieser Be-malung auch auf die Fensterflächen so bald als möglich eingestellt wird, da diese bei vielen Fahrgästen ein Gefühl des „Eingeschlossenseins“ erzeugt? Antwort zu 4 und 5: Bei Abschluss des aktuellen Ver-kehrsvertrages zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR im Jahr 2007 wurde als Kompromiss vereinbart, den Status Quo der werblichen Nutzung von Außenflächen auf niedrigem Niveau fest zu schreiben. Dementspre-chend enthält der Vertrag die Vorgabe, dass maximal 25% der Fensterfläche mit transparenten Werbefolien (Lochfolien) beklebt werden dürfen. Für Flächen, die keine Fensterflächen sind, gibt es keine Vorgaben. Der Vertrag gilt bis zum Jahr 2020. Nachverhandlungen zu diesem Regelungsgegenstand sind derzeit nicht vorgese-hen. Da die BVG aber auf Basis eines Nettovertrages finanziert wird und sie damit im Einnahme- und Erlösrisi-ko steht, ist es dem Unternehmen unbenommen, im eige-nen unternehmerischen Interesse die Erkennbarkeit ihres Fuhrparks sowie den positiven Fahrteindruck und die Orientierungsmöglichkeit der Fahrgäste durch eine Redu-zierung der Werbung an den Fahrzeugaußenseiten und insbesondere auf den Fenstern zu stärken. Frage 6: Hält die BVG AöR auch bei neu anzuschaf-fenden Fahrzeugen an einer durchgehend gelben Farbge-bung der Fahrzeuge – mit einem weißen Dach bei Bussen – fest? Antwort zu 6: „Eine Abkehr vom aktuell gültigen Farbkonzept einer durchgängig gelben Lackierung von ÖPNV-Fahrzeugen im Linienbetrieb – mit weißen Da-chelementen bei Bussen und Straßenbahnen sowie teil-weise grauen Stoßkanten – ist nicht geplant. Lediglich bei der Beschaffung von ausschließlich im Schienenersatzverkehr eingesetzten gebrauchten Bussen kann hiervon abgewichen werden.“ Frage 7: Werden für bestimmte Organisationen bzw. Initiativen (ausgenommen der BVG AöR selbst) Werbe-flächen auf oder in Verkehrsmitteln kostenfrei zur Verfü-gung gestellt? Antwort zu 7: „Die BVG AöR stellt keine Werbeflä-chen kostenlos zur Verfügung. Die Werbeleistungen wer-den entweder berechnet oder bei Gegengeschäften mit Gegenleistungen verrechnet.“ Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)

Tarife + S-Bahn + BVG: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn im 1. Halbjahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH (#S-Bahn) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014? Antwort zu 1a): Die BVG teilt dazu mit: „Im ersten Halbjahr 2014 hatte die BVG rd. 494 Mio. #unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (#UBF).“ Antwort zu 1b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die SBahn Berlin GmbH realisierte im 1. Halbjahr 2014 201,4 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein- Kontrolleure standen jeweils im 1. Halbjahr 2014 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2a): Die BVG teilt dazu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene #Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 85 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, die bis zum Ende des Jahres auf 100 Mitarbeiter aufgestockt werden.“ Antwort zu 2b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich 72 bis 80 Kontrolleure im Einsatz. Derzeit ist keine weitere Steigerung vorgesehen.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR setzt weiterhin sowohl Fahrausweisprüfer in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3b): Die S-Bahn teilt dazu mit : „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine offizielle Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im 1. Halbjahr 2014 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgast- zahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4a): Die BVG teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 wurden 171.183 Feststellungen von „Erhöhtem Beförderungsentgelt“ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 7%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst. Gegen über den Vorjahren, die geprägt waren durch den Wechsel des externen Dienstleisters und einer Hochlaufphase im Jahr 2013, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar.“ Antwort zu 4b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Dem Aufgabenträger wird quartalsweise Bericht über die Anzahl der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erstattet. Im ersten Halbjahr 2014 betrug die Quote 4,12 %.“ Frage 5: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im 1. Halbjahr 2014 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5a): Die BVG teilt dazu mit: „Zum besseren Verständnis, möchten wir zunächst die von der BVG angewandte Verfahrensweise erläutern. Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung seien darf. Im Jahre 2012 kam es in Folge eines längerfristigen Vergabeverfahrens bei der Sicherheit- und Kontrollleistung, zu einem drastischen Rückgang der EBEFeststellungen. Dieses hatte auch Auswirkungen auf die gestellten Strafanträge. Bei einer Kontrolltätigkeit im üblichen Maß liegen die Strafanträge im Halbjahr bei rd. 3.000.“ Antwort zu 5b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: Im 1. Halbjahr des Jahres 2014 sind rund 9.000 Vorgänge angezeigt worden.“ Frage 6.: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6a): Die BVG teilt dazu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Antwort zu 6b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen im 1. Halbjahr 2014 bei ca. 7 Mio. Euro.“ Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7a): Die BVG teilt dazu mit: „Beigebrachtes „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 1.HJ. 2014 4.075,7 Tsd. EUR.“ Frage 8: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 8a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR hat den Vertrag mit dem derzeitigen Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR bis zum 31.12.2015 verlängert, somit ist weiterhin sichergestellt, dass täglich bis zu 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR eingesetzt werden können. Weiterhin setzt die BVG AöR den Einsatz der 40 eigenen Fahrausweisprüfer fort. Die bisherige Praxis, die Sicherheits- und Servicekräfte zu anlassbezogenen Fahrausweiskontrollen einzusetzen, wird fort-geführt.“ Antwort zu 8b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 9a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG weist seit 2011 an ihren Fahrausweisautomaten und in den Kundenpublikationen mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nicht autorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden bei Fahrausweiskontrollen Manipulationen oder Fälschungen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Zusätzlich finden kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter zur Identifikation von Fälschungen und Manipulationen statt.“ Antwort zu 9b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können.“ Frage 10: Wann wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöht, dessen Erhöhung auch der Senat in der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 mitbeschlossen hat, wird der Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um gegenüber der Bundesregierung auf die schnellstmögliche Umsetzung des VMK-Beschlusses hinzuwirken? Antwort zu 10): Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat im April 2013 u.a. folgendes beschlossen: 1. Die Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 2. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 2 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarz-fahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden: • unverständliche Tarifbestimmungen, • unzureichender Vertrieb, • schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. Der Berliner Senat verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung möglichst einfacher Tarif- und Vertriebssysteme und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 2 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 2. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Der Senat wird dennoch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat unterstützen, mit dem der Beschluss der VMK vom April 2013 umgesetzt werden soll. Letztlich kann die Erhöhung des EBE aber nur durch den Bund als Verordnungsgeber realisiert werden. Die Länder haben zuletzt in der Sonder-VMK am 11.07.2014 den Bund aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Parallel dazu wird das Land Bayern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Vor diesem Hintergrund kann der Senat keine Angaben zum zeitlichen Ablauf der Verordnungsänderungen und damit zur Erhöhung des EBE machen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

BVG + S-Bahn: Werbung auf Verkehrsmitteln in Berlin Auf dem 100er-Bus ist Reklame am teuersten, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/werbung-auf-verkehrsmitteln-in-berlin-auf-dem-100er-bus-ist-reklame-am-teuersten/10247916.html Die #S-Bahn fährt bald wieder #Werbung spazieren, die #BVG macht das schon lange. Innerstädtische #Buslinien sind am teuersten. Die Unternehmen verraten aber nicht, wie viel sie damit verdienen.

Für einen Heiratsantrag wäre vermutlich ein Großplakat das Mittel der Wahl. So ein Riesenposter im U-Bahnhof kostet pro Tag ab 16,20 Euro; die Angebetete nimmt dann erst die U-Bahn und dann den Antrag an. Könnte ja sein! Allerdings müsste das Plakat elf Tage hängen bleiben – Mindestmietzeit. Mit der Entscheidung der S-Bahn, auf ihren Zügen künftig auch wieder Außenwerbung zuzulassen, sind jetzt noch weitere mögliche Flächen dazugekommen, auf denen geworben werden kann – eher für etwas als um jemanden, ist zu vermuten. Wie groß der Markt ist und welche Einnahmen sich die Bahn von dieser Entscheidung verspricht, konnte S-Bahn- Sprecher Burkhard Ahlert …

BVG + S-Bahn: Gleichzeitige Bauarbeiten bei S-Bahn und BVG Viele Fahrgäste im Norden Berlins beschweren sich, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article130349090/Gleichzeitige-Bauarbeiten-bei-S-Bahn-und-BVG.html

Im Berliner Norden wird zurzeit ziemlich viel gebaut. Die S-Bahn-Linie 1 ist zwischen Waidmannslust und Hohen Neuendorf gesperrt; auch um den Bahnhof Wollankstraße werden Gleise erneuert, was auf der S25 zu Einschränkungen führt. Fahrgäste, die in Richtung Tegel wollen, müssen an der Station Bornholmer Straße umsteigen. Das verlängert die Reisezeit um rund fünf Minuten. Die S-Bahn hat ihren Fahrgästen empfohlen, die Strecke von Friedrichstraße bis Tegel mit der U-Bahn-Linie 6 bis Alt-Tegel zu umfahren – die Verlängerung bei der S-Bahn wäre in etwa kompensiert, rechnet man den Fußweg zwischen S-Bahnhof Tegel und U-Bahnhof Alt-Tegel nicht hinzu. Doch seit Montag ist die U6 keine gute Option mehr. Denn die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bauen nun selbst, an den Bahnhöfen Otisstraße und Scharnweberstraße. Wegen des Pendelverkehrs sitzt man für die Strecke zwischen Friedrichstraße und Alt-Tegel nun 39 statt wie zuvor 20 Minuten im Zug. Die Kritik folgt prompt. „Im Norden ist alles dicht“, beschwert sich ein Fahrgast – und er ist …

S-Bahn + BVG: Vandalismus im ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur teileweise aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahmen gebeten, die in den folgenden Antworten wiedergegeben werden. Frage 1: Wie entwickeln sich die Kosten durch Vandalismus bei der Berliner S-Bahn in den letzten 5 Jahren und gibt es Zahlen für das laufende Jahr? Antwort zu 1: Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Beseitigung von Vandalismus- und Graffitischäden bei der Berliner S-Bahn kostet jährlich rund 6 Millionen Euro. Frage 2: Wie entwickeln sich die Kosten durch Vandalismus bei der Berliner BVG in den letzten 5 Jahren und gibt es Zahlen für das laufende Jahr? Antwort zu 2: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Vandalismuskosten sind von 9,7 Mio. Euro in 2008 kontinuierlich auf 4,0 Mio. Euro in 2013 gesunken. Per April 2014 liegen die vandalismusbezogenen Kosten bei rd. 1,4 Mio. Euro und damit auf dem Niveau des vergleichbaren Zeitraumes des Vorjahres. Frage 3: Wie viele Strafanzeigen gab es wegen Vandalismus, wie viele Ermittlungsverfahren und wie viele Verurteilungen im Zusammenhang mit Vandalismus in den letzten 5 Jahren? Antwort zu 3: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Im Zeitraum 01.06.2009 bis 01.06.2014 wurden im UBahnbereich 9934 Anzeigen/Strafanträge bei der Polizei Berlin wegen Vandalismus gestellt (auch gegen unbekannt). In 4408 Vorgängen liegt der BVG noch kein Verfahrensausgang der Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft vor. In 315 Vorgängen wurden die Täterinnen und Täter verurteilt bzw. es wurden Auflagen erteilt. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Strafanzeigen wurden in den Jahren 2010 – 2013 wie folgt gestellt (aus dem Jahr 2009 liegen der S-Bahn Berlin GmbH keine belastbaren Daten vor): 2010: 2.050 2011: 2.031 2012: 1.869 2013: 1.614 Im laufenden Jahr 2014 ist die Anzahl der Strafanzeigen gestiegen. In den Monaten Januar bis Mai 2014 haben sich die Strafanzeigen gegenüber Vorjahr von 645 auf 839 Fälle erhöht. Alle Strafanzeigen waren auch mit einem Ermittlungsverfahren verbunden. Der S-Bahn Berlin GmbH sind 34 Urteile im Jahr 2011, 27 Urteile im Jahr 2012 und 5 Urteile im Jahr 2013 bekannt. In den Statistiken der Landespolizei wird der Begriff „Vandalismus“ als solcher nicht erfasst. „Vandalismus“ ist kein eigenständiger Straftatbestand, so dass sich die Zuordnung entsprechender Vorfälle auch je nach Unternehmen unterschiedlich darstellen kann. Um die Anzahl von Ermittlungsverfahren bei Vandalismusdelikten im Bereich der BVG und der S-Bahn/Regionalbahn gesamthaft zu veranschaulichen, wurde für die nachfolgende Tabelle aus den polizeilichen Lagebildern ÖPNV der Jahre 2009 – 2013 das Delikt Sachbeschädigung entnommen und dargestellt: Sachbeschädigungsdelikte 2009 – 2013

Im März/April 2012 wurden die Eingabemodi im polizeilichen Erfassungssystem verändert. Dies hat zur Folge, dass ein valider Vergleich zwischen den Werten der Jahre 2009 – 2011 sowie 2012 – 2013 nicht hergestellt werden kann. Ein sinkender Trend der Anzahl von Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung im ÖPNV ist im 5-Jahres-Vergleich dennoch zu erkennen. Im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft Berlin werden Verfahren, die Vandalismus im ÖPNV zum Gegenstand haben, ebenfalls nicht gesondert ausgewiesen. Jedoch werden in der Verfahrensklasse „GRAF“ solche Taten erfasst, die die bildliche oder schriftliche Darstellung (durch Sprühen, Schreiben, Malen, Ritzen oder Ätzen) auf Gegenständen betreffen. Dabei werden allerdings auch Taten erfasst, die nicht im Zusammenhang mit Tatorten im Bereich des ÖPNV stehen. Zu beachten ist zudem, dass die Notierung des Verfahrensmerkmals händisch verfügt werden muss, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Verfahrenszahlen etwas höher liegen, aber in einigen Fällen die Notierung des Verfahrensmerkmals versehentlich unterblieben ist. Für das Verfahrensmerkmal „GRAF“ können für den Berichtszeitraum folgende Ermittlungsverfahren gegen bekannte (Js-Verfahren) und unbekannte Täterinnen und Täter (UJs-Verfahren) festgestellt werden, wobei eine Unterscheidung, ob die Strafanzeigen von Amts wegen oder auf Strafanzeigen von natürlichen oder juristischen Privatpersonen eingeleitet worden sind, nicht erfolgen kann.

Die wesentlichen Arten der Abschlüsse der angeführten Ermittlungsverfahren bei der Staats- und Amtsanwaltschaft Berlin können wie folgt zusammengefasst werden: Da es sich in einer Vielzahl der Verfahren um solche mit jugendlichen oder heranwachsenden Täterinnen und Täter handelt, sind auch die Erledigungen nach dem JGG mit erfasst worden. Sofern die Verfahren bei Gericht anhängig wurden und es nicht zu gerichtlichen Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip gekommen ist, ergeben sich folgende Verfahrensabschlüsse:

Frage 4: Was waren die schlimmsten Vorfälle von Vandalismus im Jahr 2013 bei der BVG und bei der Berliner S-Bahn? Antwort zu 4: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Bezogen auf die auswertbaren Kosten waren die „schlimmsten“ Vandalismus- und Graffitivorfälle im Bereich der U-Bahn-Fahrzeuge und der U-Bahnhöfe zu verzeichnen. In diesem Bereich entstanden in 2013 über 50 % der Gesamtkosten (s. Frage 2). Das Thema Graffitibeseitigung an anderen Gebäuden bzw. Infrastruktureinrichtungen hat verkehrsträgerübergreifend einen Anteil von rund 28 % an den Gesamtkosten in 2013. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Herausragende Vorfälle bei der S-Bahn Berlin im Jahr 2013 waren zum einen eine Hindernisbereitung im April 2013. Hier verklemmte sich ein Einkaufswagen unter einem Drehgestell. Der Schaden beläuft sich auf rd. 20.000,- €. Zum anderen wurden im gleichen Monat 75 Scheiben eines Viertelzugs mutwillig zerstört, auch hier beträgt der Schaden rd. 20.000,-€. Frage 5: Gibt es Schwerpunkte (Linien, Orte) an denen verstärkt Vandalismus im ÖPNV auftritt? Antwort zu 5: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Gemäß statistischer Quartalsmeldung der Berliner Landespolizei sind in 2013 rund 32 % aller Sachbeschädigungen im ÖPNV dem Bereich U-Bahn zuzuordnen. Dabei betrachtet die Polizei Berlin eine vom Kalenderjahr abweichende Periode vom April bis Dezember. Vandalismus tritt verstärkt zentrumsnah an stark frequentierten U-Bahnhöfen auf und betrifft alle Tageszeiten. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Graffitistraftaten werden vorwiegend in den Zugbildungsanlagen im gesamten S-Bahnnetz, sowohl innerhalb als auch außerhalb des S-Bahnrings verübt. Alle anderen Sachbeschädigungen werden vorwiegend auf den Außenästen und zu Zeiten mit geringen Fahrgastaufkommen verübt. Frage 6: Wie hoch waren die durchschnittlichen Ausfallzeiten von Fahrzeugen, die durch Vandalismus beschädigt wurden? Antwort zu 6: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Nicht jede Sachbeschädigung führt zwangsläufig zu einer sofortigen Ausfallzeit. Grundsätzlich ist es aber so, dass das subjektive Sicherheitsempfinden bzw. der „Wohlfühlfaktor“ der Kundinnen und Kunden durch Vandalismusfälle auch ohne Ausfallzeiten des Fahrzeuges negativ beeinträchtigt wird und die BVG deshalb bemüht ist, Vandalismusschäden oder Graffiti schnellstmöglich ohne Beeinträchtigungen des Linienbetriebs zu beseitigen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Ausfallzeit von Fahrzeugen, die durch Vandalismus beschädigt wurden, ist abhängig vom Schadenszustand und kann alleine durch die Werkstattzuführung und Wiederinstandsetzung 4 bis 8 Stunden, im Falle von besonders schwerem Vandalismus -wie der am 1.06.2014 zwischen Mahlow und Lichtenrade demolierte Viertelzug 481 312 -auch mehrere Wochen betragen (eine Kennziffer „durchschnittliche Ausfallzeit“ liegt nicht vor). Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)

BVG + Straßenbahn + Bus + U-Bahn: Funktionalität des Dynamischen Auskunfts- und Informationssystem (DAISY) der BVG, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 10. und 11. (teilweise) wiedergegeben: Frage 1: Wie viele #Bus- und #Tramhaltestellen der #BVG verfügen über ein solches System? (prozentual und absolut) Antwort zu 1.: #Omnibus Von rd. 6.400 Richtungshaltestellen sind 120 mit ins-gesamt 282 Anzeigern und 9 Infotafeln ausgerüstet, das entspricht rd. 1,9 % der Richtungshaltestellen. #Straßenbahn Von 794 Richtungshaltestellen sind 137 mit insgesamt 286 Anzeigern ausgerüstet (rd. 17 %). Kombi 18 Anzeiger an 13 Haltestellenbereichen. Frage 2: Wie viele #DAISYs gibt es insgesamt an den Bus- und Tramhaltestellen der BVG? Antwort zu 2.: Insgesamt verfügt die BVG über 586 Anzeiger. Frage 3: Nach welchen Kriterien werden DAISYs an Haltestellen aufgestellt? Antwort zu 3.: Die Kriterien richten sich nach Priori-täten unter Berücksichtigung einer größtmöglichen Fahr-gastrelevanz, d.h. Haltestellen mit vielen Einsteigerinnen und Einsteigern (> 2000 pro Tag) und Umsteigepunkten zwischen verschiedenen Linien. Frage 4: Wie hoch sind die Kosten für die Anschaf-fung und die Wartung eines DAISYs? Wie hoch ist die geplante Lebensdauer dieser Systeme? Antwort zu 4.: Die Investitionskosten für die Anschaf-fung und Aufstellung betragen je nach Anzahl der Anzei-ger an einem Standort 30 bis 50 Tsd. EUR. Für die Wartung und Betrieb werden ca. 1.500 EUR pro Anzeiger im Jahr angesetzt, d.h. bei der aktuellen Anzahl rd. 900 Tsd. EUR p.a. Die geplante Lebensdauer beträgt 10 Jahre. Frage 5: Wie viele DAISYs sollen noch angeschafft werden? Bis Wann soll dies erfolgen? Antwort zu 5.: Für weitere Ausrüstungen gibt es noch keine konkreten Planungen. Frage 6: Besitzen alle DAISYs die gleiche Funktiona-lität? Wenn nein, worin erklärt sich der unterschiedliche Funktionsumfang? Antwort zu 6.: Ja, alle Anzeiger haben die gleiche Funktionalität. Frage 7: Wie hoch ist der Aufwand bei DAISY-Anzeigen den angezeigten Text zu verändern? Wie lange dauert es, bis ein veränderter Text angezeigt wird? Wie viele Text-Änderungen gibt pro Tag durchschnittlich? Antwort zu 7.: Der Aufwand richtet sich danach, ob der Text für einzelne Anzeiger oder für Gruppen geändert werden muss. Es können nur Zusatz- und Sondertexte geändert werden, keine Abfahrtsanzeigen. In der Regel dauert die Bearbeitung 2 – 10 Minuten. Sobald der Text aktiviert wurde, wird er an den digita-len Funk übergeben, ein Text ist im Durchschnitt (abhän-gig vom Datenaufkommen im Funk) innerhalb einiger Sekunden auf dem Anzeiger zu sehen. Je nach Region, Wochentag und Jahreszeit sind Texte laufend den Gegebenheiten anzupassen. Ein täglicher Durchschnitt ist hier nicht aussagefähig. In Zeiten mit wenigen Veranstaltungen muss mitunter nur einmal täglich ein Text verändert werden, an Tagen mit vielen Veranstaltungen werden mitunter alle 5 Minuten Texte verändert. Frage 8: Wie viele Zeichen kann der angezeigte Text maximal umfassen? Antwort zu 8.: Ein Zusatztext auf der untersten (Lauf)Zeile des Anzeigers kann 180 Zeichen lang sein. Ein Sondertext, der den gesamten Anzeiger beschreibt, kann 5 – 6 Zeilen mit jeweils 35 Zeichen beinhalten. Frage 9: Wie viele DAISYs sind in den letzten 12 Monaten nicht funktionsbereit gewesen? Wie hoch waren dabei die Ausfallzeiten? Antwort zu 9.: Die Verfügbarkeit der Anzeiger liegt regelmäßig über dem vom Verkehrsvertrag geforderten Sollwert von 97 %. Frage 10: Wie viele Mitarbeiter sind für die Betreuung von DAISY zuständig? Antwort zu 10.: Für die Wartung und den Betrieb von DAISY sind vier Mitarbeitende zuständig. Die Texte werden von Mitarbeitenden der Betriebsleitstellen erstellt und bei Bedarf geändert. Frage 11: Wann ist mit der Einführung des Direkten Oeffentlichen NahverkehrsLeitDienstes (DONALD) zu rechnen? Antwort zu 11.: Dieses System ist dem Senat und der BVG nicht bekannt. Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

S-Bahn und BVG heizen Fahrgästen ein, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/sauna-im-nahverkehr-von-berlin-s-bahn-und-bvg-heizen-fahrgaesten-ein/10089596.html

Sie schwitzen grad in der #U-Bahn? Kein Wunder. Das ganze Jahr über ist bei #S-Bahn und #BVG #Heizsaison – sofern es kühl ist. Doch bisweilen geht auch bei Freibadwetter in #Bus und Bahn die Heizung an. „Jetzt ist Sommer, egal ob man schwitzt oder friert.“ Das singt nicht nur die A-capella-Gruppe „Wise Guys“. Das wissen auch die Berliner. Denn die erleben gerade beides täglich. Sie frösteln auf dem Fahrradsattel oder frieren an der Haltestelle bei morgendlichen elf, zwölf Grad, um dann in die Sauna auf Rädern zu steigen. Unter 19 Grad springen die Heizungen an Denn in den BVG-Bussen laufen wieder die Heizungen. Sie springen auch tagsüber an, wenn die Temperaturen höchstens 19 Grad erreichen. Die U-Bahnen kennen dagegen keine klassische Heizung. „Beim Bremsen und Anfahren wird Wärme erzeugt, die über …

Tarife: BERLINER BVG UND S-BAHN Im nächsten Jahr steigen die Fahrpreise, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/berliner-bvg-und-s-bahn-im-naechsten-jahr-steigen-die-fahrpreise,10809298,27480010.html

Fahrgäste sind bereits daran gewöhnt, ärgern dürfte sie es trotzdem: Zu Beginn des kommenden Jahres steigen die #Tarife der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), der #S-Bahn Berlin und der übrigen Unternehmen um rund drei Prozent. Es bleibt dabei: In diesem Jahr werden die #Fahrpreise nicht erhöht. Doch absehbar ist: Gleich zu Beginn des kommenden Jahres gehen die Tarife der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn Berlin und der übrigen Unternehmen um rund drei Prozent nach oben. So ist es geplant, sagte Susanne Henckel, die neue Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), am Freitag. Immerhin: Die BVG, die unbedingt schon im August die Fahrpreise anheben wollte, setzte sich offenbar nicht durch. „Wir sind dabei, die Entscheidung für unseren Aufsichtsrat vorzubereiten, der sich im Oktober mit dem Thema Fahrpreise auseinandersetzt“, sagte Henckel, die an diesem Sonnabend 104 Tage im Amt ist. Die durchschnittliche Preissteigerungsrate soll der jüngsten Tarifanhebung vom August vergangenen Jahres entsprechen. Damals betrug sie …

BVG: Geschäftsbericht 2013 – ein Rekordjahr

http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1827767.html

#BVG #Jahresabschluss Eine schwarze Null beim operativen #Betriebsergebnis – das gab es in der Geschichte der BVG noch nie. Für 2013 steht sogar ein Plus von 5,7 Millionen Euro zu Buche, drei Jahre zuvor lag das operative Ergebnis noch bei minus 62,6 Millionen Euro. Die #Fahrgeldeinnahmen stiegen 2013 um 5,8 Prozent, die #Fahrgastzahlen lagen bei dem Rekordergebnis von 947 Millionen. Auch die Zahl der Abonnenten stieg erneut – um 8,1 Prozent. Ebenfalls erfreulich: erstmals seit Jahrzehnten musste die BVG keine zusätzlichen Kredite aufnehmen. Dennoch hat das Unternehmen auch 2013 kräftig investiert: 280 Millionen Euro in Infrastruktur und neue Fahrzeuge. Weitere Zahlen und Fakten zum Jahresabschluss 2013 finden Sie im gerade erschienenen Geschäftsbericht.

BVG-App mit neuen Funktionen

http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1824195.html

Schon rund 680.000 Mal wurde die #BVG-App „#FahrInfo Plus“ heruntergeladen – alle Nutzer können sich ab sofort über noch größeren Funktionsumfang freuen. Nachdem unlängst die #Echtzeitdaten freigeschaltet wurden, wurde nun unter anderem die Apple-Version ans iOS-7-Design angepasst. In der Verbindungsauskunft gibt es eine Früher-/Späteranzeige sowie Standortpläne und Hinweise zur Fahrradmitnahme. Darüber hinaus wurde der Registrierungsprozess für neue App-User vereinfacht, zudem können persönliche Daten jetzt direkt in der App bearbeitet werden. Auch für das Zurücksetzen des Passworts muss nicht mehr die Website aufgerufen werden. Neue Funktionen und weitere Verbesserungen der BVG-App befinden sich bereits in der Vorbereitung.