Teststrecke für Schienenfahrzeughersteller ohne Beteiligung der Privaten?

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Teststrecke für Schienenfahrzeughersteller ohne Beteiligung der Privaten?

Ereignis

Die Kleine Anfrage untersucht die raumordnerischen Auflagen, projektseitigen Eigentümerstrukturen und finanziellen Lastenverteilungen für die Errichtung des geplanten „Bahntechnischen Erprobungszentrums“ bei Hennigsdorf (Landkreis Oberhavel). Wirtschaftssenator Branoner berichtet über den erfolgreichen Abschluss des Raumordnungsverfahrens zum 28. April 1999 und betont die strukturpolitische Bedeutung für die gemeinsame Kompetenzregion Schienenfahrzeugindustrie Berlin-Brandenburg. Zur Standortsicherung bestehender Industriekapazitäten tragen die öffentliche Hand (Land Brandenburg, Kreis, Kommune) und die beteiligten privaten Schienenfahrzeugzeughersteller die veranschlagten Planungskosten von rund 10 Millionen DM zu jeweils 50 Prozent, während das Land Berlin die Bereitstellung geeigneter Flächen aus dem Vermögen der Berliner Stadtgüter kaufmännisch prüft.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4788

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4788
des Abgeordneten Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Teststrecke für Schienenfahrzeughersteller ohne Beteiligung der Privaten?

Ich frage den Senat:
1. Wie ist der gegenwärtige Planungs- und Genehmigungsstand für das Vorhaben Testring für Schienenfahrzeuge in der Nähe von Hennigsdorf, Landkreis Oberhavel?
2. Inwieweit entspricht dieses Vorhaben den Festlegungen des Landesentwicklungsplanes für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg?
3. Welche Konflikte gibt es in den Bereichen Landschaftsschutz und Dorfentwicklungsplanung?
4. Inwieweit und von welcher Seite (Länder, Kommune) werden öffentliche Fördermittel zum Einsatz kommen (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen von der gesamten Investitionssumme)?
5. Inwieweit beteiligt sich Berlin an diesem Vorhaben durch die kostenlose bzw. verbilligte Bereitstellung von Stadtgutflächen, und welche indirekte Fördersumme könnte dabei in Ansatz gebracht werden?
6. Inwieweit beteiligen sich die Schienenfahrzeughersteller finanziell an dem Investitionsvorhaben?
7. Sind die Schienenfahrzeughersteller auch Gesellschafter der zuständigen Planungsgesellschaft, und welche anderen Gesellschafter gibt es?
8. Inwieweit ist die Umsetzung des mit dem Testring verbundenen Vorhabens Gewerbepark Bahntechnik gelungen, welche konkreten Investitions- und Arbeitsplatzzusagen aus welchen Branchen liegen verbindlich vor?
9. Inwieweit sind für den Gewerbepark öffentliche Fördermittel von welcher Seite zugesagt bzw. gezahlt worden (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen von der Investitionssumme)?

Berlin, den 13. April 1999

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4788
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Das Raumordnungsverfahren wurde mit Datum vom 28. April 1999 abgeschlossen. Im Anschluss an das Raumordnungsverfahren wird ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein, um das Vorhaben genehmigungsfähig zu machen.

Zu 2.:
Bei Einhaltung der in der landesplanerischen Beurteilung definierten Maßgaben entspricht das Vorhaben den im Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg – Berlin (LEPeV) festgelegten Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung.

Zu 3.:
Gegenstand des Raumordnungsverfahrens waren unter anderem auch das Raumordnungssachgebiet „Siedlungsentwicklung und Freiraum“ und das Umweltschutzgut „Landschaft“. Wesentliche Maßgabe in diesem Bereich sind die Prüfung einer Verschiebung der östlichen Gleisschleife nach Osten, die Verlagerung des Betriebshofes räumlich anschließend an die Gewerbegebiete von Velten, und der Verzicht auf die Kaianlage am Havelkanal.

Sollten Gründe nachweisbar sein, die die Verschiebung ausschließen, wird die Verlegung der freiraumunverträglichen Betriebshallen als raumordnerisch bedeutsame Teile des Betriebshofes auf vorhandene Gewerbeflächen oder an diese anschließend unter Beibehaltung der funktionalen Verflechtung mit den Testanlagen als gleichwertige eingriffsmindernde Maßnahme bewertet.

Zu 4.:
Die Projektentwicklungsgesellschaft hat einen Förderantrag im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) bei der zuständigen Investitions- und Landesbank des Landes Brandenburg gestellt. Dieser Antrag ist noch nicht beschieden, so dass auch deshalb keine Aussagen zu Prozentsätzen oder Absolutzahlen möglicher Fördermittel gemacht werden können.

Zu 5.:
Es gibt Verhandlungen über die Bereitstellung von Flächen aus dem Verwaltungsvermögen der Stadtgüter Berlin. Ein Gutachten zur Bewertung der Flächen liegt noch nicht vor.

Zu 6.:
Es liegt eine Vereinbarung vor, wonach vorgesehen ist, dass die öffentliche Hand (Land Brandenburg, Kreis Oberhavel, Stadt Hennigsdorf) und die Schienenfahrzeughersteller je 50% der Projektentwicklungs- und Planungskosten von ca. 10 Mio. DM für das Bahntechnische Erprobungszentrum übernehmen.

Zu 7.:
Gesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaft sind der Kreis Oberhavel und die Stadt Hennigsdorf.
Zu 8.:
Das Bahntechnische Erprobungszentrum soll der Erprobung von bahntechnischen Systemen und Komponenten dienen. Die Entwicklung eines zusätzlichen Gewerbeparks ist nicht vorgesehen. Es geht um die Standortsicherung vorhandener Industriebetriebe und Arbeitsplätze. Die Zusage konkreter Investitionen und Arbeitsplätze ist von den weiteren Planverfahren und dem Baurecht abhängig.
Die beiden Länder Berlin und Brandenburg haben sich zur Stärkung der Kompetenzregion „Schienenfahrzeugindustrie Berlin-Brandenburg“ klar für das Projekt ausgesprochen. Dies geschah vor dem Hintergrund der erheblichen Struktureffekte, die von der Basisinvestition Bahntechnisches Erprobungszentrum erwartet werden.
Zu 9.:
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4. und 6. verwiesen.
Berlin, den 14. Mai 1999
Hermann B o r g h o r s t (i.V. Branoner)
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt