Grundsätzliche Aussagen zum Bau der Anhalter Bahn
Ereignis
Die Kleine Anfrage untersucht das zukünftige Betriebsprogramm, die Fahrgeschwindigkeiten sowie die lärmtechnischen Auswirkungen des zweigleisigen Fernbahn-Wiederaufbaus der Anhalter Bahn im Berliner Süden. Der Senat dokumentiert für den Zeithorizont 2010 eine prognostizierte Frequenz von über 150 Fern-, Regional- und S-Bahn-Zügen pro Tag, die im Bereich der Stadtgrenze und der Osdorfer Straße mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h verkehren sollen. Um die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte bei dieser „wesentlichen Änderung“ des Schienenweges einzuhalten, sieht der Planfeststellungsabschnitt 2 auf der Ostseite der Trasse die Errichtung einer rund 660 Meter langen Schallschutzwand sowie ergänzende Lärmschutzfenster für angrenzende Wohngebäude vor.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4803
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4803
des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU)
über: Grundsätzliche Aussagen zum Bau der Anhalter Bahn
Ich frage den Senat:
1. Welche Zugfrequenz (Fern-, Regional- und S-Bahn) ist nach aktuellem Stand auf der o. g. Trasse vorgesehen?
2. Hat es hier seit der Maueröffnung andere Prognosen gegeben?
3. Mit welcher Geschwindigkeit (von Süden kommend) werden Fernzüge im Bereich der Stadtgrenze einfahren?
4. Mit welcher Geschwindigkeit (von Süden kommend) werden Fernzüge im Bereich der Osdorfer Straße einfahren?
5. Mit wie vielen Gleisen ist (gemäß Ortsbeschreibung von Frage 3 und 4) zu rechnen?
6. Welche Lärmbelastung ist für die Anwohner zu erwarten?
7. Welche baulichen Konsequenzen sind hier für die Anwohner vorgesehen (möglicherweise Schallschutzmaßnahmen)?
Berlin, den 20. April 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4803
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das Betriebsprogramm der DB AG Fernbahn sieht für den Abschnitt Südkreuz – Landesgrenze folgende Zugzahlen vor (Prognose 2010):
Fern- und Regionalbahn (Anzahl der Zugpaare in Hin- und Rückrichtung):
• ICE: 19 (Tag, 6–22 Uhr) | 1 (Nacht, 22–6 Uhr)
• IC: 19 (Tag, 6–22 Uhr) | 1 (Nacht, 22–6 Uhr)
• IR: 14 (Tag, 6–22 Uhr) | 0 (Nacht, 22–6 Uhr)
• D-Zug: 0 (Tag, 6–22 Uhr) | 4 (Nacht, 22–6 Uhr)
• RegionalExpress (RE): 14 (Tag, 6–22 Uhr) | 2 (Nacht, 22–6 Uhr)
• RegionalBahn (RB / StadtExpress): 7 (Tag, 6–22 Uhr) | 1 (Nacht, 22–6 Uhr)
Das Betriebsprogramm der S-Bahn umfasst im Zielzustand 92 Zugpaare am Tag und 20 Zugpaare in der Nacht.
Zu 2.:
Ja. Das ursprüngliche Betriebsprogramm für den Knoten Berlin (sogenanntes Pilzkonzept) wurde im Jahr 1995 mit zum Teil deutlichen Modifikationen überarbeitet.
Zu 3. und 4.:
Die Fernzüge werden in beiden Abschnitten mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h verkehren.
Zu 5.:
Es ist mit der Errichtung von 2 Fernbahngleisen zu rechnen (zusätzlich zu den bestehenden S-Bahngleisen).
Zu 6.:
Bei der rechtlichen Beurteilung, ob ein erheblicher baulicher Eingriff eine „wesentliche Änderung“ im Sinne des Immissionsschutzrechts darstellt, zählt gemäß dem gesetzlichen Regelwerk nicht der absolute Wert der Lärmbelastung, sondern der Unterschied zum historischen Streckenbestand (Berücksichtigung der Vorbelastung). Das Lärmgutachten enthält die Einzelnachweise für sämtliche relevanten Schallimmissionen ohne Schallschutzmaßnahmen.
Auszugsweise stellen sich die berechneten Minimal- und Maximalwerte mit ihren Vorbelastungen an den Fassaden wie folgt dar:
• Westseite (Osdorfer Straße):
• Osdorfer Straße 7 (1. Etage, Wohnen): 50,0 dB(A) Bestand → 50,8 dB(A) Planung (Tag) | 45,2 dB(A) Bestand → 45,8 dB(A) Planung (Nacht).
• Osdorfer Straße 13 (3. Etage, Wohnen): 69,9 dB(A) Bestand → 69,2 dB(A) Planung (Tag) | 65,1 dB(A) Bestand → 64,5 dB(A) Planung (Nacht).
• Ostseite (Lankwitz / Lichterfelde):
• Celsiusstraße 9 (1. Etage, Seniorenwohnhaus): 42,8 dB(A) Bestand → 43,1 dB(A) Planung (Tag) | 37,9 dB(A) Bestand → 38,1 dB(A) Planung (Nacht).
• Blankertzweg 32 (3. Etage, Wohnen): 64,8 dB(A) Bestand → 65,6 dB(A) Planung (Tag) | 59,7 dB(A) Bestand → 60,4 dB(A) Planung (Nacht).
Zu 7.:
Um die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte bei einer „wesentlichen Änderung“ einzuhalten, sieht die DB AG in dem Teilbereich des Planfeststellungsabschnittes 2 (von der Hildburghauser-/Osdorfer Straße bis zur Landesgrenze) als „Vorzugsvariante mit besonders überwachtem Gleis“ folgende Maßnahmen vor:
• Ostseite: Errichtung von Schallschutzwänden mit einer Höhe von 2 bis 3 Metern östlich der Fernbahn bis etwa zur Höhe der Celsiusstraße 34 (Gesamtlänge ca. 660 m). Zusätzlich Einbau passiver Schallschutzfenster für die Gebäude Celsiusstraße 8, 12 (Häuser 1 und 2) und 16.
• Westseite: In diesem Abschnitt sind keine aktiven Lärmschutzwände, jedoch der Einbau von Lärmschutzfenstern für die Objekte Fürstenstraße 2 und 3 ausgewiesen.
Berlin, den 30. Juni 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr