Nachtflugregelungen an bundesdeutschen Flughäfen
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den rechtlichen Nachtflugbeschränkungen, Ausnahmeregelungen und den statistischen Flugbewegungen der fünf großen deutschen Verkehrsflughäfen für das Jahr 1998. Im Schlussbericht legt der Bausenator detailliertes Zahlenmaterial zu den nächtlichen Flugbewegungen (22:00 bis 06:00 Uhr) sowie zu den verkehrsstarken Randzeiten (19:00 bis 22:00 Uhr und 06:00 bis 08:00 Uhr) vor. Bestrebungen einer Ausweitung des Nachtflugverbots auf den Zeitraum von 19:00 bis 08:00 Uhr erteilt die Verwaltung eine Absage, da die gesetzliche Nachtzeit im Sinne des Fluglärmgesetzes sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung strikt auf die Stunden von 22:00 bis 06:00 Uhr normiert ist.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4614 (inkl. Zwischen- und Schlussbericht)
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4614
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über: Nachtflugregelungen an bundesdeutschen Flughäfen?
Ich frage den Senat:
1. Welche Nachtflugregelungen gibt es an den Flughäfen Frankfurt/M., München, Düsseldorf, Tegel und Schönefeld?
2. Welche Ausnahmeregelungen für den Nachtflugverkehr gibt es an diesen Flughäfen?
3. Welche tatsächliche nächtliche Flugbewegung gab es an diesen Flughäfen in 1998 (bitte getrennt nach Linienflug, Charterflug, Post, Frachtflug und sonstige Flugbewegung auflisten)?
4. Wie viele Flugbewegungen finden an diesen Flughäfen in den jeweiligen Flugarten in der Zeit von 19.00 bis 22.00 und 6.00 bis 8.00 Uhr statt?
5. Welche Auswirkungen hätte gegebenenfalls eine Ausweitung des Nachtflugverbots auf 19.00 bis 8.00 Uhr an diesen Flughäfen?
Antwort des Senats (Zusammenfassung aus Zwischen- und Schlussbericht)
Die im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP Germany) verankerten, detaillierten örtlichen Flugbeschränkungen und Ausnahmeregelungen (u. a. für medizinische Hilfsflüge, Post- und Regierungsflüge sowie verspätete Linienmaschinen) sind den behördlichen Anlagen zu entnehmen. Alle rechtlichen Zeitangaben basieren auf der mittleren Greenwichzeit (UTC) und verschieben sich in der Berliner Ortszeit um jeweils eine Stunde nach vorn.
Für das Kalenderjahr 1998 weisen die Erhebungen bei den Flughafengesellschaften folgende statistische Verteilung der Flugbewegungen auf:
1. Anzahl der Flugbewegungen im Nachtflugverkehr (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Ortszeit)
| Flughafen | Linie | Charter | Post | Fracht | Sonstige |
|---|---|---|---|---|---|
| Frankfurt/M. | — | — | 34.823 ❶ | — | — |
| München | 8.718 | 838 | 2.015 | 506 | 665 |
| Düsseldorf | 6.247 ❸ | — | — ❹ | 506 | 699 |
| Tegel | 1.844 | 898 | — | 885 ❸ | 131 |
| Schönefeld | 1.857 | 2.175 | 214 | 1.215 | 537 |
2. Anzahl der Flugbewegungen in den Randzeiten (19:00 bis 22:00 Uhr und 06:00 bis 08:00 Uhr Ortszeit)
| Flughafen | Linie | Charter | Post | Fracht | Sonstige |
|---|---|---|---|---|---|
| Frankfurt/M. | — | — | keine Angaben ❷ | — | — |
| München | 64.397 | 3.234 | 77 | 548 | 4.085 |
| Düsseldorf | 49.875 ❸ | — | — ❹ | 171 | 3.818 |
| Tegel | 28.390 | 2.950 | — | 179 ❸ | 142 |
| Schönefeld | 2.095 | 2.715 | 0 | 1.932 | 3.177 |
Erläuterungen zur Statistik:
* ❶ Eine detailliertere Aufschlüsselung nach einzelnen Flugarten wäre in Frankfurt mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden gewesen.
* ❷ Eine solche Auswertung wird in Frankfurt am Main nicht standardmäßig durchgeführt und unterbleibt aufgrund der enormen Datenmenge.
* ❸ Wird statistisch nicht gesondert erfasst bzw. zusammenfassend ausgewiesen.
* ❹ Postflüge werden am Flughafen Düsseldorf nicht durchgeführt.
Berlin, den 30. Juni 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt