04.05.2026
Frage 1:
Wann genau startet die #Baumaßnahme zum #Ersatzneubau der #Schönhauser Allee-Brücke? Bitte mit Angabe eines konkreten Datums.
Antwort zu 1:
Entsprechend der aktuellen #Rahmenterminplanung zum Gesamtbauvorhaben ist der Baubeginn für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee-Brücke für Oktober 2026 vorgesehen. Hier sollen die #bauvorbereitenden Bauleistungen der BVG zur bauzeitlichen Stütz- und Abfangkonstruktion des #U-Bahnviaduktes beginnen.
Frage 2:
Welche verkehrlichen Einschränkungen sind zu erwarten und ab wann ist mit diesen zu rechnen?
Antwort zu 2:
Mit dem Baubeginn ab Oktober 2026 sind erste verkehrliche Einschränkungen zu erwarten. Die #Gesamtbaumaßnahme untergliedert sich in mehrere Baulose, mit verschiedenen #Bauphasen und Bauabschnitten, so dass während der gesamten Bauzeit bis ins Jahr 2032 mit wechselnden Verkehrseinschränkungen gerechnet werden muss. Weitere Angaben zu den vier Hauptbauphasen und zum aktuellen Stand der Planungen der Verkehrseinschränkungen werden auf der projektbezogenen Internetseite: https:/ / www.berlin.de/ sen/ uvk/ mobilitaet-und- verkehr/ infrastruktur/ brueckenbau/ schoenhauser-allee-bruecke/ zur Verfügung gestellt. Die konkreten terminlichen Angaben zu den jeweiligen Verkehrseinschränkungen, insbesondere zur Sperrung der Straßenbahnverbindung im Brückenbereich können erst nach Auftragserteilung der Bauhauptleistungen benannt werden, da auch bei diesem Bauvorhaben Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung erwartet werden.
Frage 3:
Welche Auswirkungen sind infolge der Einrichtung der #Leitungsbrücke auf der #Dänenstraße zu erwarten? Wird die gesamte Dänenstraße (bis Malmöer Straße) für den Verkehr gesperrt? Kann die Straße weiterhin als wichtiger Verbindungsweg für zu Fußgehende und Radfahrende in den Kiez genutzt werden?
Antwort zu 3:
Auf Grundlage der aktuellen Fortschreibung der Planunterlagen kann die ursprünglich vorgesehene Leitungsbrücke in der Dänenstraße entfallen. Die bauzeitliche Leitungsführung wird stattdessen durch alternative technische Lösungen im Bereich der Schönhauser Allee gemeinsam mit den Leitungsbetreibern umgesetzt. Der Verbindungsweg für den Fuß- und Radverkehr soll während der Bauzeit erhalten bleiben.
Frage 4:
Mit welchem vermehrten #Verkehrsaufkommen muss der #Arnimkiez in Folge des Bauvorhabens rechnen? Welche Berechnungen wurden hierzu gemacht?
Antwort zu 4:
Die verkehrlichen Auswirkungen infolge der Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit zum Ersatzneubau der Schönhauser Allee-Brücke wurden im Rahmen der Planung untersucht und in ein bauzeitliches Verkehrsführungskonzept überführt.
Dabei wurde auch betrachtet, inwieweit in angrenzenden Wohnquartieren, wie beispielsweise dem Arnimkiez und dem Gleimviertel, mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen beziehungsweise Ausweichverkehren während der Bauzeit zu rechnen ist. Hierzu erfolgte eine Analyse der ein- und ausfahrenden Verkehrszahlen im Umfeld.
Nach derzeitigem Planungsstand ist keine gezielte Führung von Ausweichverkehren durch die angrenzenden Wohnquartiere notwendig. Der Verkehr soll über das übergeordnete Straßennetz abgewickelt werden. Entsprechende Anpassungen der Verkehrsführung und Beschilderung zur Vermeidung von zusätzlichen Verkehrszahlen in den angrenzenden Wohnquartieren werden unter Berücksichtigung der Auflagen der Versorgungs-, Entsorgungs- und Rettungskräften vorgesehen.
Die bauzeitliche Verkehrsführung wird im weiteren Verlauf der Bauzeit kontinuierlich überprüft und nach Bedarf und Möglichkeit angepasst. Ziel ist es, auf verkehrliche Entwicklungen während der Bauzeit zu reagieren und zusätzliche Belastungen für die angrenzenden Wohnquartiere möglichst gering zu halten.
Frage 5:
Wann ist mit der Umsetzung des #Kiezblocks am #Arnimplatz zu rechnen, der unnötige Durchfahrten durch den Kiez erschwert?
Frage 6:
Plant der Senat im Zuge der Baumaßnahmen ein #Einbahnstraßensystem im Arnimkiez, um die Durchfahrten durch das Gebiet stärker zu regulieren, ähnlich wie im Gleimviertel?
Frage 7:
Wird es infolge eines vermehrten Verkehrsaufkommens einen Fußgängerüberweg zur Überquerung der Schivelbeiner Straße auf Höhe der Seelower Straße geben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5, 6 und 7:
Die Fragen 5, 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Abstimmungs- und Koordinierungsprozess mit allen Beteiligten, insbesondere mit den bezirklichen Stellen, zu den konkreten verkehrssteuernden und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen in den angrenzenden Wohnquartieren, wie beispielsweise Einbahnstraßenregelungen oder Durchfahrtsbeschränkungen, konnte aktuell noch nicht abgeschlossen werden. Aus diesem Grund können aktuell keine konkreten Angaben getroffen werden.
Frage 8:
Welche anderen verkehrssichernden Maßnahmen sind für den Kiez geplant?
Antwort zu 8:
Verkehrssichernde Maßnahmen in den angrenzenden Wohnquartieren umfassen im Rahmen der bauzeitlichen Verkehrsführung insbesondere die angepasste und eingeschränkte Führung der #Verkehrsbeziehungen im unmittelbaren Baustellenbereich der Schönhauser Allee-Brücke. Darüber hinaus sind bauliche und markierungstechnische Sicherungen von Zufahrtsstraßen entlang der Schönhauser Allee vorgesehen, welche bauphasenabhängig umgesetzt und fortlaufend angepasst werden.
Frage 9:
Während der Bauzeit ist für die #Tramlinie #M1 ein #Schienenersatzverkehr geplant, der durch die Schivelbeiner Straße und die Schönfließer Straße fährt. Wie häufig soll dieser verkehren? Welches vermehrte Verkehrsaufkommen wird es durch den Ersatzverkehr im Arnimkiez geben?
Antwort zu 9:
Der Schienenersatzverkehr für die Straßenbahnlinie M1 wird während der Bauzeit eingerichtet und verläuft unter anderem über die #Schivelbeiner Straße und die #Schönfließer Straße. Die konkrete Taktung und Ausgestaltung des Ersatzverkehrs befinden sich aktuell noch in der finalen Abstimmung. Es wird angestrebt, die Taktung und die Qualität des Angebots für die Fahrgäste während der Bauzeit so weit wie möglich aufrechtzuerhalten und eine möglichst gleichwertige sowie barrierearme Erreichbarkeit für alle Fahrgäste zu gewährleisten.
Frage 10:
Warum wurde bei der Straßenbahnlinie M1 keine Lösung ohne Umsteigen und Schienenersatzverkehr priorisiert, beispielsweise mit Verschwenkung unter dem Viadukt und durchgehend zweigleisiger Streckenführung auf der jeweils freien Brückenhälfte?
Frage 11:
Inwiefern sieht sich der Senat hier nach dem Mobilitätsgesetz verpflichtet, der dem Umweltverbund Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr gibt?
Antwort zu 10 und 11:
Der gesetzliche Rahmen bildet die Grundlage für die Planungen des Ersatzneubau der Schönhauser Allee-Brücke. Aufgrund der baulichen und betrieblichen Rahmenbedingungen sind Einschränkungen für alle Verkehrsarten zu berücksichtigen.
Eine Lösung ohne Umsteigen und ohne Schienenersatzverkehr, beispielsweise durch eine #Verschwenkung unter dem Viadukt oder eine durchgehend zweigleisige Streckenführung auf der jeweils freien #Brückenhälfte, wurde im Rahmen von Variantenuntersuchungen geprüft.
Diese Varianten sind jedoch aufgrund der baulichen und betrieblichen Rahmenbedingungen der Straßenbahnlinie M1 nicht umsetzbar, da ein stabiler und leistungsfähiger Betrieb unter diesen Bedingungen nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind die Anforderungen der Erreichbarkeit der im unmittelbaren Baustellenbereich befindlichen Gebäude und die damit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.
Frage 12:
Warum hat sicher der Senat gegen den Beschluss der BVV Pankow gestellt, die fordert, die M1 über die #Pappelallee #umzuleiten, um eine durchgängige Linienführung zu erhalten?
Antwort zu 12:
Die aufgeworfene #Umleitung der Straßenbahnlinie M1 über die Pappelallee wurde im Rahmen von Variantenuntersuchungen geprüft. Diese Variante wurde nicht weiterverfolgt, da hierzu umfangreiche Baumaßnahmen, u. a. ein komplexer Ausbau bestehender und zusätzlicher Gleisanlagen, notwendig gewesen wäre. Darüber hinaus wären feststellbare Einschränkungen der Leistungsfähigkeit in den betroffenen Knotenpunkten eingetreten.
Frage 13:
Die Schönhauser Allee ist ein hoch frequentierter #Radweg. Durch die derzeitige Bauplanung ist die #Radverkehrsführung extrem schmal, die Fahrbahn muss gewechselt und es muss im 90 Grad-Winkel verkehrt werden. Welche anderen Verkehrsführungen hat der Senat geprüft, um den durchgehenden Radverkehr zu erleichtern?
Antwort zu 13:
Die bestehende Planung der Verkehrsführung wird durch die gegebenen baulichen und verkehrlichen Zwangspunkte geprägt. Nur durch die bauliche Möglichkeit zur Trennung der bestehenden Brückenkonstruktion wird ein bauzeitlicher Ablauf mit einer abschnittsweisen, halbseitigen Sperrung der Brückenfläche möglich, welche auch die geplanten Verkehrsbeziehungen für den Radverkehr gewährleistet. Diese Bauablaufplanung mit der weitestgehenden Aufrechterhaltung aller bestehenden Verkehrsbeziehungen steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des fortlaufenden Bauwerksmonitorings der Schönhauser Allee- Brücke, der angrenzenden Bauwerke der anderen Infrastrukturträger und der angrenzenden Wohn- bzw. Geschäftsgebäude.
Frage 14:
Hat der Senat mögliche Ersatz-Parkplätze in den Schönhauser Allee Arkaden geprüft, die den Anwohnenden angeboten werden können (insbesondere für Anwohnende der Schönhauser Allee und der Dänenstraße)?
Inwiefern wendet der Senat hier das von der Koalition beschlossene Projekt „ Kiezparkhäuser“ an, bei dem durch Kooperationen mit Parkhäusern die Anzahl von Autos, die auf der Straße parken, verringert werden soll?
Antwort zu 14:
In die laufenden Abstimmungs- und Koordinierungsgespräche mit den entsprechenden Beteiligten werden auch diese Fragestellungen geprüft und bewertet.
Frage 15:
Wird im Zuge des Ersatzneubaus der Schönhauser Allee auch die Schönfließer Brücke erneuert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 15:
Ja, der Ersatzneubau der #Schönfließer #Brücke wird aktuell auch geplant und vorbereitet.
Frage 16:
Wie ist der Zeitplan für diese Baumaßnahme? In welchem Planungsstadium befindet sich die Maßnahme?
Antwort zu 16:
Die Planungen zum Ersatzneubau der Schönfließer Brücke befinden sich aktuell noch in der Phase der Entwurfsplanung. Die Bauzeit wird nach aktueller Terminplanung im Zeitraum von 2027 bis 2028 liegen.
Frage 17:
Bleibt die bestehende Brücke während der Bauarbeiten bestehen, so dass eine Überquerung von der Sonnenburger Straße zur Dänenstraße weiterhin möglich bleibt?
Antwort zu 17:
Unter Berücksichtigung der geplanten Bauabfolge und der räumlichen Möglichkeiten soll zunächst das neue Brückenbauwerk im Zuge der beidseitigen Straßenverbindungen zwischen der Sonnenburger Straße und der Schönfließer Straße errichtet werden, bevor der Rückbau der bestehenden Fußgängerbrücke in einer späteren Bauphase erfolgt. Die Querungsmöglichkeit bleibt damit grundsätzlich auch während der Bauzeit erhalten.
Frage 18:
Mit welchem vermehrten Verkehrsaufkommen muss der Gleimkiez in Folge des Bauvorhabens rechnen? Welche Berechnungen wurden hierzu gemacht?
Frage 19:
Welche Straßen sollen hier zu Einbahnstraßen werden?
Antwort zu 18 und 19:
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Abstimmungs- und Koordinierungsprozess mit allen Beteiligten, insbesondere mit den bezirklichen Stellen, zu den konkreten verkehrssteuernden und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen in den angrenzenden Wohnquartieren, wie beispielsweise Einbahnstraßenregelungen oder Durchfahrtsbeschränkungen, wurde noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund können aktuell keine konkreten Angaben getroffen werden.
Berlin, den 29.04.2026 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de