15.10.2024
Frage 1:
Für welche Maßnahmen wurden #Mittel im Rahmen des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in den Jahren 2020-2024 beantragt? Welche #Maßnahmen wurden bewilligt und welche Gelder wurden verausgabt? (bitte nach Maßnahmen und Jahresscheiben ausweisen)
Frage 2:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für 2025 beantragt? Welche Mittel sind für 2025 bewilligt worden?
Antwort zu 1 und 2:
Für die folgenden kommunalen Maßnahmen wurden vom Land Berlin Bundesfinanzhilfen beantragt, bewilligt und verausgabt:
Maßnahme | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
11G50U, #Grunderneuerung der #U-Bahnlinien U2, 5, 8 | 3.000.000 € | 2.794.800 € | 0 € | 4.561.900 € | 9.500.000 € |
11G52T, Grunderneuerung der #Tram Linien 26, 27 | 7.000.000 € | 5.490.200 € | 6.600.000 € | 7.980.400 € | 6.500.000 € |
11G7043A, Grunderneuerung der U-Bahnlinie U6 | 0 € | 5.929.000 € | 3.800.000 € | 16.057.700 € | 12.800.000 € |
11G7067A, Grunderneuerung der U-Bahnlinie U7 | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 8.200.000 € |
Gesamt | 10.000.000 € | 14.214.000 € | 10.400.000 € | 28.600.000 € | 37.000.000 € |
Die Mittel für das Jahr 2024 sind noch nicht vollständig verausgabt.
Für die folgenden kommunalen Maßnahmen wurden bisher vom Land Berlin für 2025 Bundesfinanzhilfen beantragt. Die Mittel sind vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr noch nicht bewilligt.
Maßnahme | 2025 |
11G50U, Grunderneuerung der U-Bahnlinien U2, 5, 8 | 10.300.000 € |
11G52T, Grunderneuerung der Tram Linien 26, 27 | 3.000.000 € |
11G7043A, Grunderneuerung der U-Bahnlinie U6 | 9.500.000 € |
11G7067A, Grunderneuerung der U-Bahnlinie U7 | 4.100.000 € |
Gesamt | 26.900.000 € |
Für Vorhaben der DB wird das aktuelle Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in folgender Weise in Anspruch genommen:
Maßnahme | bis 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
11D315S, Bau und Ausbau #S-Bahn 21 | 136.960.000 € | 7.190.000 € | 18.720.000 € | 15.020.000 € | 13.330.000 € |
11D353S, Bau und Ausbau S-Bhf #Ostkreuz | 107.900.000 € | 2.800.000 € | 850.000 € | 660.000 € | 320.000 € |
11D1829A, #Reaktivierung #Siemensbahn | 0 € | 0 € | 0 € | 10.000.000 € | 39.850.000 € |
Gesamt | 244.860.000 € | 9.990.000 € | 19.570.000 € | 25.680.000 € | 53.500.000 € |
Frage 3:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Bundesförderprogramms „ Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ in den Jahren 2020-2024 beantragt? Welche Maßnahmen wurden bewilligt und welche Gelder wurden verausgabt? (bitte nach Maßnahmen und Jahresscheiben ausweisen)
Frage 4:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Bundesförderprogramms „ Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ für 2025 beantragt? Welche Mittel sind für 2025 bewilligt worden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Land Berlin hat im Rahmen dieses Programms keine Mittel zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, gleichwohl aber für andere Sachverhalte, beantragt.
Die BVG hat für folgende Maßnahmen Bundesfördermittel beantragt, bewilligt und verausgabt:
DIFA – Digitalisierung der Fahrgastinformation an Verkehrshalten an der Oberfläche und im Untergrund
Förderzeitraum: 01.07.2018-30.04.2023
2020 – 760.000 EUR
2021- 1.180.000 EUR
2022 – 420.000 EUR
2023 – 240.000 EUR
#DIFA2 – #Digitalisierung der #Fahrgastinformation an #Verkehrshalten an der Oberfläche und im Untergrund – Ausbaustufe 2
Förderzeitraum: 01.08.2019-31.12.2024
2020 – 40.000 EUR
2021 – 46.000 EUR
2022 – 95.000 EUR
2023 – 127.000 EUR
2024 – 51.000 EUR (Stand: 07.10.2024)
#ARIES – Ausrüstung der #Baureihe #HK mit #Echtzeit-Fahrgastinformation Förderzeitraum: 01.08.2019-31.12.2024
2020 – 17.000 EUR
2021 – 400.000 EUR
2022 – 92.000 EUR
2023 – 9.000 EUR
2024 – 67.000 EUR (Stand: 07.10.2024)
#Bino – In-Out-System für den einfachen Erwerb digitaler Tickets inkl. #Bestpricing Förderzeitraum: 01.11.2022-31.12.2024
2024 – 52.000 EUR (Stand: 07.10.2024)
#Dream – Digitalisierung der Erstellung der #Fahrgastinformations-Grunddaten für die Baureihe #HK/ #IK
Förderzeitraum: 01.01.2020-30.04.2024
2020 – 2023 13.000 EUR
2024 – 47.000 EUR (Stand: 07.10.2024)
#EEB – Einführung eines #Einsatzmanagementsystems für E-Busse Förderzeitraum: 01.06.2019-31.12.2024
2020 – 79.000 EUR
2021 – 184.000 EUR
2022 – 101.000 EUR
2023 – 425.000 EUR
2024 – 17.000 EUR (Stand: 07.10.2024)
#FANE – Nutzung von #Fahrinformation in #Echtzeit Förderzeitraum: 01.08.2018-31.12.2024
2020 – 54.000 EUR
2021 – 6.000 EUR
2022 – 20.000 EUR
2023 – 27.000 EUR
2024 – 82.000 EUR (Stand: 07.10.2024)
#PIMS – Passenger Information Module Subware – #Fahrgastinformationsmodul #U-Bahn Förderzeitraum: 01.08.2019-31.12.2024
2020 – 60.000 EUR
2021 – 86.000 EUR
2022 – 24.000 EUR
2023 – 78.000 EUR
2024 – 265.000 EUR (Stand: 07.10.2024)
#SIM – #Störungsinformationsmanagement Förderzeitraum: 01.08.2019-31.12.2024
2020 – 132.000 EUR
2021 – 156.000 EUR
2022 – 114.000 EUR
2023 – 45.000 EUR
2024 – 57.000 EUR (Stand 07.10.2024)
Hinzu kommt das Projekt #KI-Kamerasysteme (#KIKA) mit dem Ziel, fortschrittliche KI-basierte #Kamerasysteme in den #Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu implementieren. Dabei soll die bestehende Kamera-Infrastruktur genutzt werden und sie mit #Edge-Computing- Technologie aufgerüstet werden. Damit soll lokale Rechenleistung direkt in den Fahrzeugen bereitgestellt und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für verschiedene Anwendungsbereiche ermöglicht werden. Der Zuwendungsbescheid steht noch aus; genehmigt wurde aktuell die Skizze mit der beantragten Fördersumme in Höhe von 4.300.000 €.
Frage 5:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Bundesförderprogramms „ Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ in den Jahren 2020-2024 beantragt? Welche Maßnahmen wurden bewilligt und welche Gelder wurden verausgabt? (bitte nach Maßnahmen und Jahresscheiben ausweisen)
Frage 6:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Bundesförderprogramms „ #Modellprojekte zur Stärkung des #ÖPNV“ für 2025 beantragt? Welche Mittel sind für 2025 bewilligt worden?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Land Berlin hat im Rahmen dieses Programms keine Mittel zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs beantragt.
Die von der BVG beantragten Maßnahmen wurden abgelehnt.
Frage 7:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Bundesförderprogramms „ Förderung #alternativer #Antriebe im Schienenverkehr“ in den Jahren 2020-2024 beantragt? Welche Maßnahmen wurden bewilligt und welche Gelder wurden verausgabt? (bitte nach Maßnahmen und Jahresscheiben ausweisen)
Frage 8:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Bundesförderprogramms „ Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ für 2025 beantragt? Welche Mittel sind für 2025 bewilligt worden?
Antwort zu 7 und 8:
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Land Berlin hat im Rahmen dieses Programms keine Mittel zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs beantragt.
Von der BVG wurde das Vorhaben #NöffLa (Fünf Ladesäulen im nicht-öffentlichen Straßenland) (2024 – 75.000 €) beantragt.
Die #Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft (#NEB AG) teilt für den Zeitraum 2020 – 2024 mit:
„ Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist leider nicht umsetzbar.
Im Rahmen der Bundesförderung „ Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ , hier: #Marktaktivierung #Schienenfahrzeuge, erhält die NEB AG zu folgenden Projekten folgende Zuwendungen
- Vorhabenthema 1: Beschaffung, Betrieb und Wartung von 17 #Batterie-Elektrischen Triebzügen (#BEMU) im Schienenpersonennahverkehr im #Linienbündel 1 des Netz Ostbrandenburg; Beantragung: 10.744.000,00 Euro, bisher zugewendet: 9.991.920,00 Euro
- Vorhabenthema 2: Beschaffung, Betrieb und Wartung von 14 Batterie-Elektrischen Triebzügen (BEMU) im Schienenpersonennahverkehr im Linienbündel 1 des Netz #Ostbrandenburg; Beantragung: 8.848.000,00 Euro, bisher zugewendet: 8.228.640,00 Euro.“
Frage 9:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Bundesförderprogramms „ Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ in den Jahren 2020-2024 beantragt? Welche Maßnahmen wurden bewilligt und welche Gelder wurden verausgabt? (bitte nach Maßnahmen und Jahresscheiben ausweisen)
Frage 10:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Bundesförderprogramms „ Förderung alternativer Antriebe von #Bussen im Personenverkehr“ für 2025 beantragt? Welche Mittel sind für 2025 bewilligt worden?
Antwort zu 9 und 10:
Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Land Berlin hat im Rahmen dieses Programms keine Mittel zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs beantragt.
Von der BVG wurden folgende Projekte beantragt, die bewilligt und entsprechend auch verausgabt wurden bzw. werden:
#E-Busbeschaffung von bis zu 345 Fahrzeugen – gemäß Förderbescheid: 113,1 Mio. EUR
Infrastruktur – gemäß Förderbescheid: 82,4 Mio. EUR
#Betriebshöfe: #Neubau #Betriebshof #Süd-Ost für E-Busse, #Teilumbau Betriebshof #Indira- Gandhi-Str., #Teilumbau Betriebshof #Spandau – gemäß Förderbescheid: 65,6 Mio. EUR Errichtung #Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet – gemäß Förderbescheid: 16,8 Mio. EUR
BIG 2025 (Beschaffung von Bussen)
2024 – 4.920.000 EUR (Stand : 07.10.2024)
BIG 2025 (Infrastruktur)
2022 – 805.000 EUR
2023 – 2.200.000 EUR
2024 – 860.000 EUR (Stand 07.10.2024)
Berlin, den 15.10.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de