23.09.2024
Frage 1:
Wie viele #Verkehrsunfälle mit Verletzten und Todesfällen mit welchen Unfallbeteiligten gab es in der #Friedrichstraße im Abschnitt zwischen #Französischer Straße und #Leipziger Straße
- im Zeitraum 2016 – August 2020?
- im Zeitraum August 2020 – November 2021?
- im Zeitraum Dezember 2021 – Januar 2023?
- im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023?
(Bitte jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt darstellen)
Antwort zu 1:
Die in der Frage 1 a. erbetene Aufschlüsselung nach Monaten würde die Datenmenge in einem solchen Maße erhöhen, dass eine übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung nicht gewährleistet wäre. Daher erfolgt hier eine Aufgliederung nach Jahren.
Zu 1.a:
Unfallfolge / Verkehrsbeteiligung / Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 (bis 31.08.) | gesamt |
getötet | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
zu Fuß Gehende | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Leichtverletzt | 15 | 8 | 12 | 9 | 1 | 45 |
Kleinkraftradführende | 1 | 1 | 2 | 1 | 0 | 5 |
Elektrokleinstfahrzeug- führende mit Versicherungskenn- zeichen | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
Führende von Kraftrollern/ Motorrollern mit Kennzeichen | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Pkw-Führende (auch mit Anhänger) | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 3 |
Fahrradfahrende | 11 | 5 | 4 | 5 | 0 | 25 |
zu Fuß Gehende | 1 | 1 | 4 | 2 | 1 | 9 |
zu Fuß Gehende mit Sport-/ Spielgerät | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
Schwerverletzt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesa mt | 15 | 9 | 12 | 9 | 1 | 46 |
Stand: 12. September 2024
Zu 1.b:
Monat / Jahr | 2020 (ab 01.08.) | 2021 (bis 30.11.) | Unfallfolge/ Verkehrsbeteiligung |
Januar | – | 0 | |
Februar | – | 0 | |
März | – | 0 | |
April | – | 0 | |
Mai | – | 1 | leichtverletzt / Fahrradfahrende |
Juni | – | 1 | leichtverletzt / Elektrokleinstfahrzeugführende mit Versicherungskennzeichen |
Monat / Jahr | 2020 (ab 01.08.) | 2021 (bis 30.11.) | Unfallfolge/ Verkehrsbeteiligung |
Juli | – | 0 | |
August | 0 | 0 | |
September | 0 | 0 | |
Oktober | 0 | 0 | |
November | 0 | 0 | |
Dezember | 0 | – 2 | |
gesamt | 0 |
Stand: 12. September 2024
Zu 1.c:
Monat / Jahr | Dezember 2021 | 2022 | Januar 2023 | Unfallfolge/ Verkehrsbeteiligung |
Januar | – | 0 | 1 | schwerverletzt / zu Fuß Gehende |
Februar | – | 0 | – | |
März | – | 0 | – | |
April | – | 0 | – | |
Mai | – | 0 | – | |
Juni | – | 0 | – | |
Juli | – | 0 | – | |
August | – | 1 | – | leichtverletzt / zu Fuß Gehende |
September | – | 0 | – | |
Oktober | – | 1 | – | leichtverletzt / andere Personen |
November | – | 0 | – | |
Dezember | 0 | 0 | – | |
gesamt | 0 | 2 | 1 |
Stand: 12. September 2024
Zu 1.d:
Monat / Jahr | 2023 (01.02. bis 31.07.) | Unfallfolge/ Verkehrsbeteiligung |
Februar | 1 | leichtverletzt / Fahrradfahrende |
März | 0 | |
April | 0 | |
Mai | 1 | leichtverletzt / zu Fuß Gehende |
Juni | 2 | leichtverletzt / zu Fuß Gehende |
Juli | 0 | |
Gesa mt | 4 |
Stand: 12. September 2024
Frage 2:
Wie hat sich die #Luftqualität und #Lärmbelastung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Französischer Straße und Leipziger Straße entwickelt
- im Zeitraum 2016 – August 2020?
- im Zeitraum August 2020 – November 2021?
- im Zeitraum Dezember 2021 – Januar 2023?
- im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023?
(Bitte #Schadstoffmengen und Dezibel einzeln auflisten)
Antwort zu 2:
Entwicklung der Luftqualität
Im Abschnitt zwischen Französischer Straße und Leipziger Straße besteht in der Friedrichstraße 172 der Messpunkt 562 (MP562) des Berliner Luftgütemessnetzes. Dort werden #Passivsammler zur Bestimmung von #Stickstoffdioxid und ein Ruß- und Benzol-Immissionssammler (#RUBIS) zur Bestimmung von elementaren und organischen #Kohlenstoff betrieben. Die Probenahme erfolgt jeweils über einen Zeitraum von 2 Wochen. Die Analyse erfolgt im Labor.
Für die angefragten Zeiträume wurden die in der Tabelle dargestellten Konzentrationen ermittelt. Für den Zeitraum unter a) werden – soweit möglich – Jahresmittelwerte berichtet.
Komponente | NO 2 | EC | O C |
2016 Jahresmittelwert | 44 | 1,6 | 4,9 |
2017 Jahresmittelwert | 41 | 1,3 | 4,7 |
2018 Jahresmittelwert | 39 | 1,3 | 4,9 |
2019 Jahresmittelwert | 33 | 0,9 | 4,3 |
Januar-August 2020 (03.01.2020 bis 26.08.2020) | 24 | 0,7 | 3,9 |
August 2020 – November 2021 (26.08.2020 bis 01.12.2021) | 18 | 0,6 | 4,0 |
Dezember 2021 – Januar 2023 (01.12.2021 bis 25.01.2023) | 18 | 0,7 | 5,0 |
Februar 2023 bis Juli 2023 (25.01.2023 bis 26.07.2023) | 16 | – | – |
Entwicklung der Lärmbelastung
Für die angefragten Zeiträume liegen keine vollständigen Lärmbelastungsdaten für die Friedrichsstraße vor. Anhand der Daten der Lärmkartierungen 2017 und 2022 können zu a) und d) die folgenden Teilaussagen mitgeteilt werden. In der Friedrichstraße zwischen Französische Straße und Leipziger Straße sind für die Lärmkartierung 2017 und Lärmkartierung 2022 folgende Verkehrslärmpegel ermittelt worden:
Lärmkartierung 2017 – gemäß VBUS
LDEN (gewichteter Mittelwert über 24 h, aufgerundet auf ganze dB)
LN (Beurteilungszeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr, aufgerundet auf ganze dB) XX (es liegen keine Werte vor – unterschiedliche Nutzungsart 2017 vs. 2022)
Friedrichstraße (westliche Seite der Friedrichstraße)
- 172 ► LDEN = 71 dB(A) und LN = 64 dB(A)
- 178 ► LDEN = 71 dB(A) und LN = 63 dB(A)
- 180 ► LDEN = 71 dB(A) und LN = 63 dB(A)
- 181 ► LDEN = 71 dB(A) und LN = 63 dB(A)
- 183 ► LDEN = 71 dB(A) und LN = 63 dB(A)
- 187 ► LDEN = 72 dB(A) und LN = 64 dB(A)
- 191 ► LDEN = 70 dB(A) und LN = 62 dB(A)
Friedrichstraße (östliche Seite der Friedrichstraße)
- 60 ► LDEN = 71dB(A) und LN = 63 dB(A)
- 63 ► LDEN = 73 dB(A) und LN = 65 dB(A)
- 68 ► LDEN = 71 dB(A) und LN = 64 dB(A)
Lärmkartierung 2022 – gemäß BUB-D: Friedrichstraße (westliche Seite der Friedrichstraße)
- 172 ► LDEN = 70 dB(A) und LN = 62 dB(A)
- 178 ► LDEN = XX dB(A) und LN = XX dB(A)
- 180 ► LDEN = XX dB(A) und LN = XX dB(A)
- 181 ► LDEN = XX dB(A) und LN = XX dB(A)
- 183 ► LDEN = XX dB(A) und LN = XX dB(A)
- 187 ► LDEN = 69 dB(A) und LN = 61 dB(A)
- 191 ► LDEN = 70 dB(A) und LN = 62 dB(A)
Friedrichstraße (östliche Seite der Friedrichstraße)
- 60 ► LDEN = 71 dB(A) und LN = 63 dB(A)
- 63 ► LDEN = 70 dB(A) und LN = 62 dB(A)
- 68 ► LDEN = 70 dB(A) und LN = 63 dB(A)
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die derzeitige #Attraktivität der #Friedrichstraße für die ansässigen Gewerbetreibenden und für Menschen, die zu #Fuß oder mit dem #Rad unterwegs sein wollen, und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Senat diese zu verbessern? (bitte benennen)
Frage 7:
Welche Maßnahmen hat der Senat 2023 ergriffen, um die Einzelhändler*innen zu unterstützen, die bereits Konzepte und Veranstaltungen für die Sommersaison in der offenen Friedrichstraße entwickelt hatten?
Antwort zu 3 und 7:
Die Situation der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in der Friedrichstraße ist seit geraumer Zeit schwierig. Detaillierte Daten zu einzelnen Geschäftsstraßen und zu Gründen für #Geschäftsaufgaben liegen dem Senat nicht vor.
#Einkaufsstraßen und Zentren sind Grundlage für ein lebenswertes städtisches Umfeld und ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Daher wird nicht nur in der Friedrichstraße, sondern in allen innenstädtischen Lagen für die Zukunft eine kluge und nachhaltige Stärkung der Einkaufsstraßen weiterhin unabdingbar sein. Der Senat unterstützt daher den stationären Einzelhandel unter anderem im Rahmen des „ Neustartprogramms Wirtschaft“ . Zu den Maßnahmen zählen ein verstärktes Marketing für den Handel in Zusammenarbeit von visit Berlin und dem Handelsverband Berlin Brandenburg e.V. und die Durchführung und Nachbereitung eines Zentrengipfels. Darüber hinaus unterstützt der Senat das Engagement von privaten Eigentümern und Unternehmern in Geschäftsstraßen. Die geplante Novellierung des Berliner Gesetzes zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG), das die Grundlage zur Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) bildet, wurde vom Senat im Entwurf beschlossen und liegt nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Entscheidung vor. Auch eine entsprechende Anschubfinanzierung zur Gründung einer Interessengemeinschaft (Zusammenschluss von Anrainern, Bedarfsanalyse, Netzwerkbildung und -verstetigung) wird seitens des Senats durch das Programm der „ Wirtschaftsdienlichen Maßnahmen (WDM)“ gesichert.
Frage 4:
Wie hat sich in den letzten 12 Monaten der Leerstand der Gewerbeflächen in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Französischer Straße und Leipziger Straße entwickelt? (bitte auflisten)
Frage 5:
Wie viele Geschäfte/ Unternehmen haben in den letzten 12 Monaten ihren Betrieb in der Friedrichstraße aufgegeben? (bitte einzeln benennen)
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Gewerbeflächen werden in der Gewerbedatenbank nicht erfasst, nur die jeweiligen Gewerbebetriebe. In den letzten 12 Monaten haben 87 Unternehmen mit Betriebsstätte in der Friedrichstraße ihr Gewerbe abgemeldet. Ob dadurch in größerem Umfang Leerstand entstanden ist, ist aus den Daten der Gewerbedatenbank aber nicht erkennbar. Die Auflistung der Namen der abgemeldeten Unternehmen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Eine Liste der Unternehmenstätigkeiten dieser Unternehmen ist beigefügt (siehe Anlage).
Frage 6:
An welchen Kriterien macht der Senat einen negativen Einfluss der Flaniermeile auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gewerbetreibenden in der Friedrichstraße seit 2020 fest?
Antwort zu 6:
Ein negativer Einfluss des Projektes „ Flaniermeile Friedrichstraße“ auf die wirtschaftliche Entwicklung ist nicht belegt. Projektbegleitend wurden seitens des Senats und des Bezirks Mitte detaillierte Untersuchungen in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Wirtschaft durchgeführt.
Das ursprüngliche Ansinnen, im Bereich Wirtschaft grundsätzliche Daten zur wirtschaftlichen Situation der in der Friedrichstraße ansässigen Unternehmen und Gewerbetreibenden zu erheben, konnte in Anbetracht der erheblichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den stationären Einzelhandel sowie die örtliche Gastronomie nicht weiterverfolgt werden. Hierzu wäre eine freiwillige Bereitstellung von Daten zum Umsatz und Kundenverkehr durch die Unternehmen erforderlich, wozu die ansässigen Unternehmen nicht bereit waren. In der Folge fokussierten sich die wirtschaftlichen Begleituntersuchungen auf das Nutzungsverhalten, die Aufenthaltsqualität sowie die Wahrnehmung und Bewertung des Projektes und seiner konkreten Ausgestaltung vor Ort.
Frage 8:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere des Einzelhandels in der Friedrichstraße seit 1990? Inwiefern kann der Senat einen Bezug zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung der Friedrichstraße und einem veränderten Verkehrsaufkommen seit 1990 herstellen? (Bitte nach Jahr auflisten)
Antwort zu 8:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen abgemeldete Unternehmen nach fünf Jahren aus dem Datenbestand der Gewerbedatenbank vollständig gelöscht werden. In diesem Zusammenhang werden auch die zuvor erfassten Gewerbeanmeldungen gelöscht. Daher ist eine Auflistung der angemeldeten Einzelhandelsbetriebe aktuell nur ab 2019 möglich. Die Situation der Gewerbetreibenden in der Friedrichstraße ist seit geraumer Zeit schwierig. Detaillierte Daten zu einzelnen Geschäftsstraßen und zu Gründen für Geschäftsaufgaben liegen dem Senat nicht vor. Im Rahmen der Auswertung aus der Gewerbedatenbank Berlin lässt sich allerdings erkennen, dass bislang im Jahr 2024 30 Einzelhandelsbetriebe neu angemeldet wurden, so dass eine leicht positive Entwicklung zu beobachten ist.
· 2019: 33
· 2020: 29
· 2021: 25
· 2022: 25
· 2023: 21
· 2024: bislang: 30
Frage 9:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Entwicklung des Leerstands in der Friedrichstraße seit 1990? (Daten bitte nach Jahr auflisten) Inwiefern kann der Senat einen Bezug zwischen dem Leerstand in der Friedrichstraße und einem veränderten Verkehrsaufkommen seit 1990 herstellen? (Bitte nach Jahr auflisten)
Antwort zu 9:
Es stehen keine Angaben aus der Gewerbedatenbank zur Verfügung.
Frage 10:
Mit welchen Maßnahmen plant der Senat den #Rückzug der Galeries #Lafayette und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Friedrichstraße und die dort ansässigen Gewerbetreibenden zu kompensieren?
Antwort zu 10:
Angesichts der vielen Veränderungen im stationären Einzelhandel setzt sich der Senat grundsätzlich mit der Frage auseinander, wie sich unsere Einkaufsstraßen nachhaltig und zukunftsfähig gestalten lassen. Zentren sollen auch künftig generationenübergreifend Treffpunkte und Orte der Begegnung bleiben. Der Senat hat ein großes Interesse daran, dass Zentren gestärkt werden und dass sich im Fall der Friedrichstraße die Gewerbebetriebe konsolidieren und sich die Friedrichstraße als Einkaufsstraße weiterentwickelt. Der Einzelhandel trägt hierzu maßgeblich bei. Der Senat unterstützt daher mit den o.g. wirtschaftspolitischen Maßnahmen (siehe Ausführungen unter 3.) den stationären Einzelhandel, der sich wiederum auf die einzelnen Zentren auswirkt.
Frage 11:
Bis wann beabsichtigt der Senat eine Entscheidung über die mögliche Nutzung des Gebäudes der Galeries Lafayette als Standort für die Zentrale #Landesbibliothek (#zlb)?
Antwort zu 11:
Eine Entscheidung zur möglichen Nutzung des Gebäudes der Galeries Lafayette wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2024 getroffen.
Frage 12:
In wieweit entspricht die bauliche Gestaltung der Friedrichstraße dem im Koalitionsvertrag angekündigten Anspruch an #Verkehrssicherheit, #Fußgängerfreundlichkeit und #Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen im öffentlichen Raum?
Antwort zu 12:
Bei der Friedrichstraße handelt es sich um eine typische Berliner Stadtstraße mit verschiedensten Nutzungsüberlagerungen (Fuß-, Rad-, Kfz-Verkehr, Aufenthalt). Im Zuge des Masterplans für die Berliner Mitte wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das „ Regelwerk zur #Straßenraumgestaltung #Friedrichstadt“ überarbeitet. Hierbei sind eine verbesserte Aufenthaltsqualität und Klimaanpassungen wichtige Kriterien. Die Friedrichstraße stellt keinen Gefahrenpunkt dar und ist auch für zu Fuß gehende durch barrierefreie Gehwege, Bordsteinabsenkungen und verbesserte Ampelschaltungen gut nutzbar, so dass diesbezüglich derzeit keine Anpassungen erforderlich sind.
Frage 13:
Welche verkehrlichen Maßnahmen plant der Senat zur Steigerung der Attraktivität der Friedrichstraße? Frage 14:
Welche verkehrlichen und baulichen Maßnahmen plant der Senat zur Steigerung der Verkehrssicherheit der Friedrichstraße?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft des Bezirksamts ist die Anordnung bestimmter verkehrlicher Maßnahmen erst erforderlich, wenn ein konkretes städtebauliches Konzept für die Umgestaltung der Friedrichstraße vorliegt. Da sich die Friedrichstraße im Zentralen Bereich im Sinne des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes nach Nummer 10 der Anlage zu § 4 Absatz 1 Satz 1 befindet, werden die entsprechenden Planungsvorgaben von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemacht. Diese entwickelt derzeit ein verkehrliches Innenstadtkonzept im Rahmen des „ Masterplan Berliner Mitte“ . Zusammen mit den in Entwicklung befindlichen Gestaltungsrichtlinien für den öffentlichen Raum in der Südlichen Friedrichstadt wird hier eine notwendige Aktualisierung und Zusammenführung bestehender Planwerke und Richtlinien erarbeitet.
Der Senat hat daher nachvollziehbarerweise gebeten, während der Erarbeitung des verkehrlichen Innenstadtkonzepts keine neuen Maßnahmen in dem Bearbeitungsbereich durchzuführen. Dies schließt die Friedrichstraße ein. Auf neue Maßnahmen wird der Bezirk entsprechend vorerst verzichten und beteiligt sich gerne an der Entwicklung der neuen Konzepte. Die notwendige Umgestaltung der Friedrichstraße in einen klimaangepassten öffentlichen Raum mit Berücksichtigung der vielfältigen Interessenslagen aus Verkehr, Baukultur, Denkmalschutz und Wirtschaft ist eine große Herausforderung, an welcher der Bezirk konstruktiv mitwirkt. Insbesondere Ideen und Konzepte, die auf Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit abzielen, werden durch den Bezirk begrüßt und unterstützt.
Frage 15:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, welche Faktoren zum Erfolg einer Einkaufsstraße beitragen, und wie werden diese Erkenntnisse bei der Entwicklung der Friedrichstraße berücksichtigt?
Frage 16:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die Bedürfnisse der Nahversorgung der umliegenden Wohn- und Bürostandorte an der Friedrichstraße zu erfüllen, und auf welches Kaufpublikum muss sich nach seiner Ansicht die Entwicklung der Einzelhandelsstruktur ausrichten?
Antwort zu 15 und 16:
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Erfolgreiche Einkaufsstraßen prägen mit einem ausgewogenen Erlebnischarakter und einem entsprechenden Branchenmix die Zentrenkulisse einer Stadt wie Berlin. Zugleich ist es erforderlich, die Einkaufsstraßen zukunftssicher und krisenfest zu gestalten. Hierzu braucht es innovative und zukunftsfähige Nutzungskonzepte mit einer attraktiven und abwechslungsreichen Mischung, damit lebenswerte und gesellige Räume für Bürgerinnen und Bürger erhalten und gezielt weiterentwickelt werden können. Wichtig ist dabei der richtige Mix aus Wohnen, Arbeiten, Handel, Wirtschaften und Erleben. Der Senat unterstützt mit den vorgenannten Maßnahmen (siehe Antwort zu Frage 3) die Berliner Einkaufsstraßen und sorgt damit für möglichst optimale Rahmenbedingungen und eine gute Entwicklung. Darüber hinaus begrüßt der Senat ein möglichst breites Kaufpublikum an der Friedrichstraße. Allerdings obliegt die Ausrichtung des Angebots sowie die Wahl der jeweiligen Geschäftskonzepte den Gewerbetreibenden und stellt damit eine unternehmerische Entscheidung dar.
Frage 17:
Im Beteiligungsverfahren „ #Masterplan für die Berliner Mitte – mehr Aufenthaltsqualität durch moderne Straßenräume“ steht unter allen angelegten Ideen die „ Einrichtung einer Fußgängerzone in der Friedrichstraße“ auf
Platz 2 im Ranking der beliebtesten Ideen. Wie fließen die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in die Entwicklung der Friedrichstraße ein? Wird der Senat dem Votum aus dem Beteiligungsverfahren folgen? Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 17:
Die Ergebnisse aus dem Online-Beteiligungsformat sind ein wichtiger Bestandteil für die Grundlagenanalyse und Maßnahmenentwicklung im Zuge der Bearbeitung des verkehrlichen Innenstadtkonzepts, eine automatische Übernahme der Vorschläge erfolgt jedoch nicht. Welche konkreten Maßnahmen an welchen Orten letztendlich Eingang in das finale Konzept finden, wird auf Basis der fachlichen Qualifizierung und weiterer Beteiligungsformate erarbeitet.
Berlin, den 20.09.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
MIGEWA AUSWERTUNG VOM: 12.09.2024 09:39:29
******************************************************************* Bezeichnung: SenWEB – Aufgabe in Friedrichstr
Datenquelle: Betrieb (Stammdaten)
Filterkriterien: Betriebsstätte: Plz BEGINNT MIT „10“ UND Betriebsstätte: Straße Bezeichnung BEGINNT MIT „Friedrichstr“ UND Letzte Meldung: Art GLEICH „Abmeldung“ UND Letzte Meldung: Datum
GRÖßER GLEICH 01.09.2023 UND Letzte Meldung: Datum KLEINER GLEICH
Sortierfelder: keine
—————————————————————————————————————————————————————————————————————————
Tätigkeit Text
—————————————————————————————————————————————————————————————————————————
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Bautischlerei und -schlosserei
Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Versand- und Internet-Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Versand- und Internet-Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel
Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel Güterbeförderung im Straßenverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr
Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren Einzelhandel mit Getränken
Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln
Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Einzelhandel mit Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g.
Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen Einzelhandel mit Spielwaren
Einzelhandel mit Bekleidung Einzelhandel mit Bekleidung
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln Elektrizitätserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung Gaserzeugung ohne Verteilung
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) Drucken a. n. g.
Unterricht a. n. g. Heilpraktikerpraxen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g. Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g. Sonstige Beherbergungsstätten a. n. g.
Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit Selbstbedienung
Cafés Cafés Cafés
Schankwirtschaften Schankwirtschaften Bars
Verlegen von Büchern
Verlegen von sonstiger Software Verlegen von sonstiger Software Verlegen von sonstiger Software
Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken Beteiligungsgesellschaften
Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen Sonstige Softwareentwicklung
Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte Unternehmensberatung
Unternehmensberatung Unternehmensberatung Unternehmensberatung Unternehmensberatung Werbeagenturen
Interior Design und Raumgestaltung
Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g. Reisebüros
Private Wach- und Sicherheitsdienste Allgemeine Gebäudereinigung
Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
—————————————————————————————————————————————————————————————————————————
Es wurden 87 Datensätze gelesen.
www.berlin.de