Flughäfen: Zahl der Nachtflüge in Tegel erneut gestiegen Obwohl in Tegel ein Nachtflugverbot gilt, gab es dort vergangenes Jahr zwischen 23 Uhr und 5.59 Uhr so viele Starts und Landungen wie noch nie. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fluglaerm-in-berlin-zahl-der-nachtfluege-in-tegel-erneut-gestiegen/21224312.html

Der #nächtliche #Krach am Himmel über dem #Flughafen #Tegel hat im vergangenen Jahr erneut stark zugenommen. Zwischen 23 Uhr und 5.59 Uhr, wenn – mit Ausnahmen – ein #Flugverbot besteht, gab es 1792 Starts und Landungen, teilte die Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Carsten Schatz und Harald Wolf jetzt mit. Ein Jahr zuvor gab es 1479 Flüge in diesem Zeitraum. 650 Post-, Ambulanz- und Regierungsflüge fielen 2017 nicht unter das Verbot. 2016 waren es 728.
Behörden können von verspäteten Airlines Geld fordern

In Hamburg, wo seit 2016 ein eigenes Fluglärmschutzbeauftragten-Gesetz gilt, können Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Gesellschaften eingeleitet werden, die sich nicht an das Nachtflugverbot halten. Wenn die Unternehmen bei der Anhörung keine Angaben über die Gewinne durch von ihnen unzulässigerweise vorgenommene Starts und Landungen machen, können die Behörden nach Angaben von Staatssekretär Jens-Holger Kirchner die Gewinnabschöpfung …

Regionalverkehr: Bahn streicht Sonderzüge zur Baumblüte An diesem Wochenende fallen die geplanten Sonderzüge zum Baumblütenfest in Werder aus. Grund ist eine Grippewelle beim Bahnpersonal. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bluetenfest-in-werder-bahn-streicht-sonderzuege-zur-baumbluete/21224306.html

Der Weg zum #Baumblütenfest in #Werder wird an diesem Wochenende mühsam. Die meisten der von der Bahn geplanten #Sonderzüge fallen aus. Nach Angaben eines Sprechers hat es durch die lang anhaltende und ungewöhnlich intensive #Grippewelle in den vergangenen Monaten #Personalengpässe gegeben, deren Auswirkungen auch noch jetzt im April zu spüren seien. Dadurch könnten die Sonder- und #Ausflugszüge an diesem Wochenende nicht in vollem Umfang gefahren werden. Der „#Baumblüten-Express“ sollte stündlich zwischen Friedrichstraße und Werder fahren.
Regelzüge als Alternative

Der aktualisierte Fahrplan ist auf dieser Seite veröffentlicht. Die betroffenen Züge sind in den Online-Auskünften unter www.bahn.de, www.vbb.de und in den Apps DB Streckenagent, DB Navigator und VBB-App „Bus und Bahn“ ersichtlich. Beim Planen der Sonderzüge war der Personalmangel offenbar noch nicht zu erkennen.

Wer mit dem Zug zur Baumblüte und zurück will, muss nun meist in einen der Regelzüge steigen, die auch ohne Festbesucher meist gut gefüllt sind. Die Züge des RE 1 fahren alle 30 Minuten zwischen Berlin und Werder. In einer Mitteilung der Stadt heißt es, die Bahn sei eine sehr wichtige Anreisevariante, zumal man wegen der Sperrkreise von der Fahrt mit dem Auto dringend abraten müsse. Für künftige Feste sei zu wünschen, dass man wieder zu einer professionellen Form der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn zurückkehren könne.
Wie lange die Züge ausfallen, ist ungewiss

Das Fest beginnt am Sonnabend; gefeiert wird bis zum 6. Mai. Besonders an den Wochenenden war in den vergangenen Jahren der Andrang sehr groß – und die Züge …

Straßenverkehr: Die Autobahn am ICC könnte einen Deckel bekommen Derzeit laufen die Vorplanungen für das Deckeln der Berliner Stadtautobahn am Dreieck Funkturm., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf-die-autobahn-am-icc-koennte-einen-deckel-bekommen/21219850.html

Wir die #Stadtautobahn am #Autobahndreieck #Funkturm #gedeckelt? Keine der sechs Fraktionen im Abgeordnetenhaus hat grundsätzliche Einwände. Das wurde am Donnerstag bei der Debatte im Plenum sehr deutlich. Derzeit läuft die Vorplanung. Die Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung lassen von der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) ein stadtplanerisches Gutachten erstellen, das für Ende des Jahres erwartet wird. Nicht vor 2021 wird die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens möglich sein.
Oben drüber Wohnungen?

„Das Deckeln der Stadtautobahn am Dreieck Funkturm käme tatsächlich den Anwohnern sehr gelegen. Ebenso würde es sicherlich helfen, die Umgebung des ICC und des Zentralen Busbahnhofes aufzuwerten. Auch der Expansion der Messe Berlin wäre es dienlich“, sagte SPD-Fraktionsvize Ülker Radziwill. Bei der Entscheidung müssten Anwohnerinitiativen ebenso wie die Messe Berlin eingebunden werden. Die Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke), Daniela Billig (Grüne), Oliver Friederici (CDU) und Henner Schmidt (FDP) betonten, dass bei einer Überbauung die Anwohner vor Emissionen und Verkehrslärm geschützt werden würden. Frank Scholtysek (AfD) hob hervor, dass solche Baumaßnahmen ein Meilenstein sein könnten, um Wohnraum zu schaffen.
Der Autobahnverknüpfungspunkt ist stark belastet

Das Autobahndreieck Funkturm ist bundesweit der am stärksten befahrene und belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von rund 230.000 Kraftfahrzeugen …

Straßenverkehr: Entwidmete Straßen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele und welche Straßen wurden in den letzten 20 Jahren im Berliner Stadtgebiet entwidmet? Bitte Auflistung nach Bezirken.

Frage 2:

Wem gehört der Grund und Boden dieser entwidmeten Straßen und wie wird er heute genutzt?

Antwort zu 1 und zu 2:

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Rückmeldungen der Bezirke werden wie folgt wiedergegeben:

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

Mitte

 

 

2015

 

 

Am Nordhafen

 

Sechste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG

 

 

nach B-Plan 1-47

 

Reinickendorf

 

2008

 

Am Packerei- graben

 

Bezirksamt Reinickendorf

 

Weg Steinbergpark (Grünanlage)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spandau

 

2006

 

Am Industriege- lände

 

Straßen- und Grünflächenamt

 

Durch den Neubau der Verlängerung des Brunsbütteler Dammes ist die Straße unter- gegangen und Bestandteil des Brunsbütteler Dammes geworden

 

2009

 

An der Spitze

 

Sonnenplatz Immobilien GmbH, Andersenstr. 3,

10439 Berlin

 

Private Erschließungsstraße

 

1997

 

Krielower Platz

 

div. Wohnungs- und Teileigentümer

 

Wohnbebauung. Die Restflächen des Krielower Platzes sind Bestandteil des Krielower Weges und des Hellebergeweges geworden

 

1998

 

Maselakeweg

 

GEWOBAG

 

Wohnbebauung

 

2008

 

Philipp- Gerlach-Weg

 

Grünflächenamt

 

Öffentliche Parkanlage

 

2009

 

Schifffahrtsufer

 

Grünflächenamt

 

Uferweg für den Wassertourismus

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spandau

 

2008

 

Weg zwischen Am Dorfwald und Gautinger Weg

 

Berliner Forsten

 

Forstweg

 

2004

 

Parkhaus Altstädter Ring

 

Contipark International Parking GmbH

 

Privatwirtschaftliche Nutzung

 

2001

 

Parkhaus Stabholzgarten

 

Contipark International Parking GmbH

 

Privatwirtschaftliche Nutzung

 

Es wurden noch diverse Kleinflächen als öffentliches Straßenland eingezogen. Die Ermittlung dieser Flächen war dem Bezirksamt im Rahmen der vorgegeben Frist jedoch nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tempelhof- Schöneberg

 

2009

 

Neue Steinmetzstr.

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Alboinplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Cosimaplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Ceciliengärten

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Friedensplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Metzplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Perelsplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Renée-Sintenis- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tempelhof- Schöneberg

 

2010

 

Viktoria-Luise- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Bayerischer Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Grazer Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Adolf-Scheidt- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Augsburger Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Ekensunder Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Lessingplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Leopoldplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

2015

Naumannstraße zw. Lotte- Laserstein-Str. und Hedwig- Dohm-Str.

privat

tlw. Vorplatz Bahnhof und tlw. Bauland (B-Plan 7-47)

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

1997

 

Eichbuschallee (40678),

teilweise von neue Krugallee bis Kiehn- werderallee, Flurstück 10

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

 

 

 

1997

 

Kiehnwerderallee (41532), teilweise

s. Abl. Nr. 38 / 08.08.1997, S. 28 von Baumschu- lenstraße bis Einfahrt Eierhäuschen

FS 56, 12 und

126, FS 1225

und 126 tlw. sind davon ausgenommen

 

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

1997

 

Poetensteig Teilfläche des FS 1045, Flur

111, Gmkg. Treptow

 

 

 

BIM

 

 

 

Spreepark

 

 

 

1997

 

Wasserweg Flurstücke 1034, Flur 111

und FS 117,

116, Flur 112 –

Gmkg. Treptow

 

 

 

BIM

 

 

 

Spreepark

 

 

 

 

2001

 

Straßen 17, 19,

20 und 21 Teilflächen der FS 48/15, 60/16

(ggf.3, 81/1tlw.), Flur 46, Gmkg. Treptow

 

 

 

 

Land Berlin

 

 

 

 

Kleingartenanlage

 

 

 

2001

 

Straße 206 (stat. Schl.nr. 3161)

FS 11 tlw., Flur 163, Gmkg.

Treptow

 

 

 

Land Berlin

 

 

 

Kleingartenanlage

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

 

2006

 

Straße zum Teufelssee, Geh- und Radweg

FS 1 tlw. Kbl. 10001; FS 5 tlw. Kbl. 10101¸FS

281 tlw. Kbl.

40101

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

Bohnsdorfer Straße (40385), teilweise zw.

Waldstraße und Tegernseestr./ Wassersport- allee

FS 105 tlw., Flur 416 sowie FS

FS 12, Flur 405

und FS 3029,

Flur 305 Gmkg. Köpenick

 

 

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

 

 

Waldweg

 

Folgende Bezirke haben pauschal geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf

Ganze Straßen wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten 20 Jah-

ren nicht eingezogen. Über die Einziehung von Straßenabschnitten oder -teilen er- folgt keine statistische Erfassung. Einziehungen werden grundsätzlich mit Angaben zu den jeweiligen Flächen und den Hintergründen im Amtsblatt für Berlin veröffent- licht. Auflistungen darüber, wem Teilbereiche von eingezogenen Straßen gehören und wie deren jetzige Nutzung ist, existieren nicht, so dass hierzu keine Auskünfte gegeben werden können.

Friedrichshain-Kreuzberg

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind in den letzten 20 Jahren keine Straßen ent- widmet worden. Eine Straße ist fachlich eine Verkehrsanlage, die u.a. aus Fahrbahn, Radweg und Gehweg bestehen kann. In unserem Bezirk sind nur kleine Flächen von Verkehrsanlagen arrondiert worden und dementsprechend eingezogen, bzw. ent- widmet worden. Eine Statistik dieser arrondierten Flächen existiert nicht.

Marzahn-Hellersdorf

Eine statistische Erfassung über entwidmete Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgt nicht.

Pankow

Im genannten Zeitraum wurden keine Straßen vollständig für den öffentlichen Ver- kehr eingezogen. Die vom Bezirk vorgenommenen Einziehungen betrafen lediglich Teilflächen gewidmeten Straßenlandes.

Die Bezirke Lichtenberg, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf von Berlin haben keine Rückmeldung gegeben.

Durch die Abteilung V –Tiefbau– der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli- maschutz wurden keine öffentlichen Straßen eingezogen.

Berlin, den 24.04.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die #Beleuchtung im
öffentlichen Raum?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Straßengesetz regelt die #Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten
Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des
Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der
Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die
öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung.
In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen
haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten
auch diese Anlagen.
Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der
öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung.
Frage 2:
Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin?
Antwort zu 2:
Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im
Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die
2
öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt,
ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Frage 3:
Gibt es Unterschiede bei der #Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den
„Außenbereichen“? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur #Beleuchtungsstärke resultieren aus den
Straßenkategorien.
Frage 4:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem
Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen.
Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem
Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der
übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die
Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche
Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher
Trennung.
Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe.
Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin.
Frage 5:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der
dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche?
Antwort zu 5 und zu 6:
Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur
Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der
Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der
Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert.
3
Frage 7:
Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus,
welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist.
Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
einher.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit?
Antwort zu 8:
Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit
warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz
von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden
erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine
zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen.
Frage 9:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur
Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats
berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen
Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend.
Frage 10:
Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg?
Antwort zu 10:
Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert.
Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die
Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die
Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet,
diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die
Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LEDLeuchten
werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser
Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich
4
ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter
anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der
Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa
1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt.
Frage 11:
Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen
Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen?
Antwort zu 11:
Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine
Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen
Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es
bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige
Verwaltung anfragen.
Frage 12:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der
vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach
Bezirken)
Frage 13:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen
Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr
2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Frage 14:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015
verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Antwort zu 12, zu 13 und zu 14:
Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen
einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße.
Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine
Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht.
Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu
Ansatz und Ausschöpfung in Euro):
Kapitel 0740 Titel 540 49
Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das
Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen
Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels
72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
5
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00
Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62
Kapitel 0740 Titel 720 14
Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie
Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz
von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00
Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24
Kapitel 0740 Titel 720 15
Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63
Kapitel 0740 Titel 892 01
Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel
entfällt ab 2018.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00
Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93
Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem
Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige
Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Frage 15:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen
Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 15:
Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den
Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel
waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin.
Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor
dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig.
6
Frage 16:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite
eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 16:
Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine
lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches
Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine
einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige
Anordnung der Straßenleuchten.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: VBB-Kompetenzstelle Bahnhof nimmt Arbeit auf Mehr als die Hälfte der 337 Empfangsgebäude an Brandenburger Bahnhöfen ist in einem mittleren oder schlechten Zustand. aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-kompetenzstelle-bahnhof-nimmt-arbeit-auf/1747553.html

Mehr als die Hälfte der 337 #Empfangsgebäude an Brandenburger #Bahnhöfen ist in einem mittleren oder schlechten Zustand. Der Landtag hatte die Landesregierung deshalb unter anderem aufgefordert, eine #Kompetenzstelle einzurichten, die die #Modernisierung von Bahnhofsgebäuden unterstützt und für ungenutzte Bauten an betriebenen Stationen des Bahn-Regionalverkehres eine Nachnutzung initiiert. Diese Kompetenzstelle nimmt ab Juni beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ihre Arbeit auf.

Verkehrsministerin Kathrin #Schneider: „Der Bahnhof ist für die Menschen nicht nur der Bahnsteig, das Gleis und die Sitzbank, sondern vor allem auch das #Bahnhofsgebäude. Die meisten davon sind nicht mehr im Eigentum der DB AG. Es ist daher eine große Herausforderung, Ideen für die Sanierung und Nutzung zu finden und dann auch umzusetzen. Dabei soll die VBB-Kompetenzstelle Bahnhof helfen. Sie wird die Akteure vor Ort bei der Erarbeitung von Nutzungs- und Finanzierungskonzepten beraten und unterstützen. Ziel ist es, so viele Gebäude wie möglich zu erhalten.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel: „Für die Stadt oder Gemeinde sind die Bahnhofsgebäude nicht nur wie eine Visitenkarte, sie sind auch kulturelle Zeugnisse einer Zeit, als ohne die Eisenbahn kein Fortschritt denkbar war. Diese Zeiten sind wieder da, die Bahn ist Teil der Lösung unserer Verkehrsprobleme und sanierte Gebäude Ausdruck einer vorzeigbaren Aufenthaltsqualität. Dank gilt dem Land Brandenburg, ohne dessen finanzielle Hilfe die Kompetenzstelle Bahnhof beim VBB nicht denkbar wäre.“

In den letzten Jahren wurden an den meisten Brandenburger Stationen Bahnsteiganlagen modernisiert und Vorplätze erneuert. Häufig stehen Empfangsgebäude in unmittelbarer Nähe, die nicht genutzt werden und zunehmend verfallen. Nur wenige dieser Bauten dienen dem Bahnverkehr, die, wie Bahnsteige und Zuwegungen, der DB Station und Service AG zugehörig sind. Die Übrigen wurden bzw. werden verkauft: Nur 15 Gebäude verbleiben künftig in DB-Eigentum. Bei 60 Prozent der Bahnhofsgebäude sind die derzeitigen Eigner privat oder unklar. Die VBB-Kompetenzstelle Bahnhof wurde gegründet, um kompetente Hilfestellung zu leisten, diese Anlagen für die Fahrgäste und die Gemeinden wieder aufzuwerten, denn 60 Prozent der Bauten befinden sich in einem schlechten, vernachlässigten Zustand. Zu den Aufgaben gehören die Kontaktvermittlung zu potenziellen Beteiligten, wie Bahnunternehmen, Eigentümern und Gemeinden, die Aufklärung zu finanziellen Fördermöglichkeiten für Konzept, Ausbau oder Betrieb, das Aufzeigen von Nutzungskonzepten, aber auch die fachliche Begleitung zu Rechts- und Umsetzungsfragen. Ziel ist es, die ungenutzten Empfangsgebäude zum Beispiel durch Dienstleistungsangebote wiederzubeleben und damit das Bahnhofsumfeld insgesamt aufzuwerten.

Die Baustile und Größen der Empfangsgebäude sind ausgesprochen unterschiedlich: Die Spannbreite reicht von Fachwerk (Ferch-Linnewitz, sehr klein) über Klinkerbauten mit Heimatmotiven (Perleberg, groß) bis hin zu vormaliger Tudorgotik (Brandenburg an der Havel, sehr groß). Im Land Brandenburg gibt es bereits gute Beispiele der Nachnutzung: In Luckenwalde befindet sich eine Bibliothek im Bahnhof, in Ludwigsfelde ein Museum, in Velten ein Backshop und in Chorin ein Fahrradverleih.

Die Landesregierung beauftragte die VBB GmbH mit ihrer Einrichtung. Die Entwicklung der Bahnhöfe im Land Brandenburg ist Bestandteil des Landesnahverkehrsplans.

Kontakt zur VBB-Kompetenzstelle

Hardenbergplatz 2 10623 Berlin

VBB.de/ksb

Kompetenzstelle-bahnhof@VBB.de

Telefon: (030) 25 41 42 20

Regionalverkehr + Bahnverkehr: Kulturzug Berlin-Wrocław bis Ende 2019 verlängert Wochenendausflug ins Nachbarland Polen gesichert , aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/kulturzug-berlin-wroc-aw-bis-ende-2019-verlaengert/1747452.html

Der #Kulturzug Berlin – #Breslau geht in die Verlängerung bis Ende 2019. Bereits seit zwei Jahren verbindet der Kulturzug an jedem Wochenende die zwei europäischen Kultur-Metropolen. Mehr als 35.000 Fahrgäste und über 300 Künstlerinnen und Künstler sind bislang mit dem Kulturzug unterwegs gewesen. Aufgrund des großen Erfolges wird das Angebot gemeinsam von DB Regio und der Niederschlesischen Eisenbahn Koleje #Dolnośląskie (#KD) bis Ende 2019 weitergeführt, beauftragt durch die Länder Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB).

Geburtstagsfeier zum Zweijährigen

Am kommenden Samstag wird der zweite Geburtstag mit den Fahrgästen, Lokführer*innen und Schaffner*innen im Bahnhof #Legnica in der Kunstgalerie der KD „Stacja Kultura“ gefeiert. Nach 40 Minuten Festprogramm mit Torte und Gesang geht es mit dem nächsten KD-Zug weiter. Alle Fahrgäste sind herzlich eingeladen. Kulturzug-Tickets gelten an dem Tag auch im Anschlusszug.

Kultur im Zug

Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Saison bildet die kreative und gemeinsame Betrachtung der Regionen, die der Zug durchfährt. In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Programm im Kulturzug stark profiliert, entstanden sind spezielle Veranstaltungsformate, wie „Gespräche in Fahrt“, „Clubnächte“ und „Tanztee“. Am ersten Maiwochenende richtet sich das Angebot insbesondere an Jimmy Hendrix-Fans und Gitarrespielende, die am Guiness-Weltrekordversuch in Wrocław teilnehmen wollen. Am 19. Mai ist die Premiere der interaktiven Seifenoper „Die Stadt an der Grenze“ geplant. Programminfos unter VBB.de/kulturzug und facebook.com/vbbpolen.

Im vergangenen Jahr gewann der Kulturzug den Europäischen Kulturmarken Award „Aurica®“. Das Kulturprogramm wird in diesem Jahr von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa finanziert.

Fahrplan

Der Kulturzug startet jeden Samstag- und Sonntagmorgen um 8.24 Uhr in Berlin-Lichtenberg und trifft gegen 13 Uhr in Breslau ein. Am Samstagabend und Sonntagnachmittag geht die Fahrt wieder zurück nach Berlin. Die Fahrpläne sind im Netz unter VBB.de/kulturzug, Bahn.de/Kulturzug, kolejedolnoslaskie.eu sowie in der VBB-App Bus&Bahn abrufbar. Aufgrund von Baustellen auf der Strecke kann es zu Fahrplanabweichungen kommen. Bitte prüfen Sie die Zeiten vor der Reise.

Für Fahrgäste aus Wrocław besteht am Wochenende eine alternative Verbindung in Richtung Berlin. Mit Umstiegen in Forst und Cottbus kann man mit gut auf einander abgestimmten Zügen der KD und der ODEG samstags gegen 13 Uhr Berlin erreichen und sonntags nachmittags zurück nach Wroclaw kehren. Die Fahrtzeit ist etwa gleich solang wie die des Kulturzugs.

Ticketkauf

Eine einfache Fahrt mit dem Kulturzug kostet 19 Euro (79 PLN), Kinder zahlen die Hälfte. Für Clubbesucher und Nachtschwärmer gibt es das besondere Angebot „Berlin-Clubnight-Ticket“: Die Hin- und Rückfahrt (Wrocław – Berlin – Wrocław) für nur 19 Euro (79 PLN). Das Kulturzug-Ticket im Breslauer Stadtverkehr als Tageskarte. Tickets sind online auf www.dbregio-shop.de, an allen DB-Automaten, sowie in DB-Reisezentren und im Zug selbst erhältlich. Eine Sitzplatzreservierung ist in den Reisezentren und den DB-Automaten möglich.

Straßenbahn: 21 geteilt durch zwei. In der Eldenaer Straße in Friedrichshain wird die BVG in den nächsten vier Monaten die Gleise der Straßenbahn austauschen und die Gleisanlagen von Grund auf sanieren., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2490

In der #Eldenaer Straße in Friedrichshain wird die BVG in den nächsten vier Monaten die Gleise der #Straßenbahn austauschen und die #Gleisanlagen von Grund auf sanieren. Das ist notwendig, damit auch in Zukunft die Straßenbahnen weiter zuverlässig rollen.

Die Linie #21 wird wegen dieser Bauarbeiten von 30. April bis 27. August 2018, jeweils Betriebsbeginn, aufgeteilt. Die Linie verkehrt dann zum einen vom S-Bahnhof Schöneweide zum #Bersarinplatz und weiter bis Kniprodestraße/Danziger Straße. Zum anderen von S+U Lichtenberg/Gudrunstraße bis #Loeperplatz und weiter bis S+U Frankfurter Allee (Müggelstraße). An den Haltestellen in der Eldenaer Straße, die nicht von der Straßenbahn bedient werden können, halten barrierefreie Busse. Diese fahren als Ringlinie vom Bersarinplatz über die Eldenaer Straße bis zum Loeperplatz und über die Frankfurter Allee zurück zum Bersarinplatz.