Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Bauverzug S Bahn am Karower Kreuz, aus Senat

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Frage 1:
Welche Gründe führen zur #Verzögerung des Ausbaus am #Karower Kreuz? Seit wann sind diese Gründe
bekannt? Wer hat diese Gründe verursacht? Wer ist hierfür verantwortlich?
Antwort zu 1:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der gestörte #Bauablauf des #Bahnbauvorhabens am Karower Kreuz ist im Wesentlichen
auf die nicht genügende personelle und maschinelle #Ressourcenausstattung der
bauausführenden Firma und erforderliche #Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen.“
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Frage 2:
Warum konnten die für November geplanten #Brückenbauarbeiten nicht stattfinden?
Antwort zu 2:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Für den Monat November war geplant, die #Kreuzungsbauwerke über den Berliner
Außenring und die Verbindungskurve nach Schönfließ / Oranienburg zu errichten. Der bis
zu diesem Zeitpunkt erzielte Baufortschritt an den Brückenbauwerken ließ die Einrichtung
und zeitgerechte Aufhebung der #Totalsperrung der S-Bahnstrecke Blankenburg-Karow
nicht zu. Die Bahn hat sich deshalb entschieden, den Brückeneinbau auf einen späteren
Zeitpunkt zu verschieben.“
Frage 3:
Wann ist mit einem Baubeginn am Karower Kreuz nun zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der Baubeginn am Karower Kreuz hat am 09.02.2017 stattgefunden.“
Frage 4:
Wann ist mit einer endgültigen #Fertigstellung zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Weiterhin ist die Fertigstellung der Arbeiten an der Bahnstrecke bis Ende 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die #Berufspendler zu entlasten?
Antwort zu 5:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der S-Bahnverkehr wird weitestgehend aufrecht erhalten. In der Zeit der erforderlichen
Totalsperrung wird ein #Schienenersatzverkehr eingerichtet. Für den Regionalverkehr ist
eine Umleitungsstrecke eingerichtet.“
Seitens der Senatsverwaltung findet zusätzlich auch eine Koordinierung der
verschiedenen Baustellen und der dadurch hervorgerufenen Einschränkungen statt, um
die negativen Auswirkungen auf den Schienenersatzverkehr zu minimieren. Aufgrund der
schwierigen Lage in dieser Region mit nur wenigen Querungsmöglichkeiten der
Bahnanlagen lassen sich aber staubedingte Fahrzeitverlängerungen der
Schienenersatzverkehrsbusse nicht vollständig ausschließen.
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Frage 6:
Kann für die Verzögerungen beim Bau Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden? Wenn ja, in
welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Es ist davon auszugehen, dass der Fertigstellungstermin eingehalten wird und derzeit
lediglich Anpassungen an Bauzwischenterminen vorgenommen werden. Ein unmittelbarer
Schaden ist somit nicht ohne weiteres ableitbar. Sehr wohl sind im Vertragsverhältnis mit
der bauausführenden Firma Fertigstellungstermine und Bauzwischentermine pönalisiert.
Inwieweit die Vertragsstrafe auch gezogen werden kann, bleibt einer späteren rechtlichen
Bewertung der Terminverschuldung vorbehalten.“
Berlin, den 11. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz