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1. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen, den Betrieb und die #werbliche #Vermarktung der
#Wartehalleninfrastruktur an ihren Haltestellen im Bus- und Trambereich neu zu vergeben und haben
diesbezüglich ein Ausschreibungsverfahren am 23. März 2018 gestartet, so dass im Rahmen der europaweiten
Bekanntmachung zwei Lose ausgeschrieben wurden: Ein# Los für Vermarktung der in den
Wartehallen integrierten Werbevitrinen mit der Option für den Bieter, auch etwaige #Glasbrucharbeiten
zu beseitigen sowie ein weiteres Los für die Reinigung der #Glasflächen in bzw. an den Wartehallen;
wie der Bekanntmachung zu entnehmen war, sollen die neuen Verträge zum 1. Januar 2019 in Kraft
treten, hält der Senat dies für realistisch?
Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass im Vergabeverfahren über die werbliche Nutzung
von Wartehallen und Beseitigung von Glasbruchschäden sowie Reinigung die Zuschlagserteilung
im Dezember 2018 geplant ist. Insoweit erscheint aus Sicht des Senats
ein Inkrafttreten der Verträge zum 1. Januar 2019 realistisch.
2. Während deutschlandweit üblicherweise Neuerrichtung bzw. Modernisierung von Wartehallen, Reinigungs-,
Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in Verbindung mit den Werberechten an den Wartehallen
in einem Paket ausgeschrieben werden, um die entsprechenden Synergien aus einer Kombination
zu realisieren, hat sich die BVG für eine Aufteilung auf einzelne Lose entschieden – warum?
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, vor der Ausschreibung eine Markterkundung durchgeführt
zu haben. Sowohl das Ergebnis dieser Markterkundung als auch die Erfahrungen
der BVG in der Vergangenheit haben zu der jetzigen Losaufteilung geführt.
3. Wie soll zukünftig die Instandhaltung der Wartehallen und die Reparatur der Wartehalleninfrastruktur
organisiert bzw. zum 1. Januar vergeben werden, wenn derzeit nur die Vermarktung mit optionaler
Glasbruchbeseitigung sowie die Glasreinigung ausgeschrieben worden sind? Wer wird für die Reparatur
und den Betrieb der Wartehalleninfrastruktur zuständig bzw. verantwortlich sein?
– 2 –
4. Wie und von wem sollen zukünftig die unterschiedlichen Dienstleister im Haltestellenbereich koordiniert
werden, wenn es nicht mehr einen verantwortlichen Vertragspartner gibt wie bisher, sondern
möglicherweise drei bis vier Vertragspartner, also einen Vermarkter für die Werbevitrinen sowie je einen
Dienstleister für Glasbruchreparatur, Reinigung der Glasflächen und die Reparatur/
Instandhaltung?
Zu 3. und 4.: Die BVG AöR teilt mit, dass für den Betrieb, die Instandhaltung und die
Koordinierung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
5. Wie soll die Qualität des Fahrgastkomforts an den Bus-/Tramhaltestellen sichergestellt und noch
weiter verbessert werden?
Zu 5.: Die BVG AöR teilt mit, dass die Ansprüche der BVG an eine gute Qualität und
stetige Verbesserung auch für die Wartehalleninfrastruktur gelten.
6. Wie viele Arbeitsplätze sind infolge der Neuausschreibung der Wartehallenverträge bei dem derzeitigen
Vertragspartner der BVG von der Neuausschreibung betroffen?
Zu 6.: Die BVG AöR teilt mit, dass aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
des derzeitigen Vertragspartners keine Angaben dazu gemacht
werden können.
7. Was beabsichtigt der Senat bzw. die BVG zur Sicherung bzw. zum Erhalt dieser Arbeitsplätze zu
tun? Wird es wie bei der Privatisierung der BVG-Werbetochter „VVR Berek“ im Jahr 2006 Arbeitsplatzund
Beschäftigungsgarantien für die betroffenen Mitarbeiter geben?
Zu 7.: Die BVG AöR sieht aktuell keine Gefährdung von Arbeitsplätzen.
8. In welchem Verfahrensstand befindet sich derzeit das zuvor genannte Ausschreibungsverfahren?
Zu 8.: Die Ausschreibung wurde veröffentlicht. Die Teilnahmeanträge liegen vor.
9. Wie beabsichtigt die BVG die Wartehalleninfrastruktur zukünftig zu modernisieren bzw. dem gestiegenen
Bedarf an Fahrgastinformationen und Fahrgastservices anzupassen?
Zu 9.: Hierzu verweist die BVG AöR auf die Antwort der Frage 5.
10. Ist eine vollständige Erneuerung der Wartehallen geplant? Wenn ja, wann soll diese durch wen
und in welchem Zeitrahmen erfolgen?
11. Wann wird ggf. eine Modernisierung der Wartehallen ausgeschrieben? Gibt es hierfür bereits ein
Konzept? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
Zu 10. und 11.: Die BVG AöR teilt mit, dass eine Erneuerung der Wartehallen dann
vorgenommen wird, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
12. Wie soll ggf. die Finanzierung des Austausches der Wartehalleninfrastruktur erfolgen, wenn diese
nicht mehr Gegenstand von sog. Stadtmöblierungsverträgen sind, also durch Werbung refinanziert
werden?
Zu 12.: Eine Finanzierung der Wartehalleninfrastruktur durch Werbeeinnahmen ist
nach wie vor möglich. Das Land Berlin hat mit der BVG AöR einen öffentlichrechtlichen
Vertrag über die Werbung in und an Wartehallen geschlossen, wonach
die BVG AöR die Wartehallen selbst oder durch einen Dritten im Wege der Werbung
vermarkten darf. Von den erzielten Einnahmen soll der Erhalt des Wartehallenbestands
finanziert werden. Dies umfasst die Reinigung, Instandhaltung, ggf. den Austausch
und den Neubau von Wartehallen.
– 3 –
13. Welche Vergabekriterien legt die BVG bzw. der Senat für die laufenden bzw. noch bevorstehenden
Vergabeverfahren im Bereich der Wartehalleninfrastruktur neben dem bisher in der Bekanntmachung
einzig genannten Kriterium „Preis“ zugrunde?
14. Ist es beabsichtigt, Vergabekriterien wie Soziale Sicherheit/Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit/ Umweltschutz,
Standortfaktoren für Berlin oder Innovationskraft zu berücksichtigen? Wenn ja, wie und wenn
nein, warum nicht?
Zu 13. und 14.: Die BVG AöR teilt mit, dass mit der Bekanntmachung zum laufenden
Vergabeverfahren auch die Vergabekriterien „Konzept“, „Werbeumfang“ und „Kostenbewusstsein“
veröffentlicht wurden.
15. In welcher Form wurde die Ausschreibungskonzeption zuvor zwischen dem Senat und der BVG
abgestimmt? Welche Senatsverwaltungen waren daran zu welchem Zeitpunkt beteiligt?
16. In welcher Form wurden die Berliner Bezirke in die Entscheidung bzw. zum Vorgehen involviert?
17. Warum wurde das Abgeordnetenhaus bei einer derart relevanten Angelegenheit für die Zukunft
des öffentlichen Personennahverkehrs und vor allem der Relevanz für das Berliner Stadtbild nicht im
Vorwege beteiligt?
Zu 15. – 17.: Das Recht zur Werbung in den Wartehallen des Bus- und Straßenbahnverkehrs
der BVG AöR wurde wegen der mit der Wartehallenwerbung verbundenen
Besonderheiten auf die BVG übertragen. Hierzu hat das Land Berlin, vertreten durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mit der BVG AöR den
öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Werbung in und an Wartehallen geschlossen.
Die BVG AöR führt die Vermarktung ihrer Werbeflächen an Wartehallen in eigener
unternehmerischer Verantwortung durch. Hierzu gehört auch die Erstellung einer
Ausschreibungskonzeption.
Berlin, den 03. Juli 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
……………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
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