Flughäfen: Beschluss über den Umgang des Senats von Berlin mit dem Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“, aus Senat

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Der Senat schlägt dem Abgeordnetenhaus von Berlin mit dem heutigen Beschluss vor, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, dass der mit dem #Volksentscheid „Berlin braucht #Tegel“ vom 24. September 2017 gem. Art. 62 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin i.V.m. § 40 Abs. 3 Abstimmungsgesetz gefasste Beschluss vom Senat nicht umgesetzt werden kann.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten am 24. September 2017 dem zur Abstimmung gestellten Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ mehrheitlich zugestimmt. Damit wurde der Senat aufgefordert, sofort die #Schließungsabsichten für den #Flughafen Tegel aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu sichern.

Der Senat hat sich mit dem Ergebnis des Volksentscheids intensiv auseinandergesetzt. Zur Prüfung einer möglichen Umsetzung des Volksentscheides wurde eine umfassende Folgenabschätzung eines möglichen Weiterbetriebs des Flughafens Tegel erstellt. Die darin festgestellten rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, finanziellen und stadtentwicklungspolitischen Folgen sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr und Gesundheit sprechen gegen eine Übernahme der Inhalte des Volksentscheides.

Darüber hinaus hat der Senat beim Land Brandenburg und gegenüber der Bundesregierung für die Position des Volksentscheides geworben und dabei eruiert, inwieweit beide Mitgesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg zu einer Abkehr vom Konsensbeschluss aus dem Jahr 1996 bereit sind.
Die Bundesregierung und das Land Brandenburg sind jedoch nicht bereit, unter Aufgabe des Konzeptes eines Singleairports den Flughafen Tegel dauerhaft als Verkehrsflughafen in Betrieb zu lassen.

Der vom Senat mit der Erstellung einer juristischen Begutachtung über den Umgang des Senats mit dem Ergebnis des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“ beauftragte Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Dr. Stefan Paetow, kommt zu der Feststellung, dass ein Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nur zum Preis der Aufgabe der gemeinsamen Landesplanung zwischen Berlin und Brandenburg möglich ist.

Ferner enthält das Gutachten, das zwischenzeitlich den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt worden war, die Feststellung, dass der Weiterbetrieb Tegels nur dann rechtssicher möglich wäre, wenn die Kapazität des BER dauerhaft nicht ausreicht, um dessen Funktion als einziger internationaler Verkehrsflughafen der Region Berlin/Brandenburg zu erfüllen. Durch den vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der FBB zur Kenntnis genommenen Masterplan 2040 wird jedoch schlüssig dargestellt, dass die bis zum Jahr 2040 erwartete und gutachterlich unterlegte Anzahl von 55 Mio. Passagieren durch den BER bewältigt werden kann. Die Inhalte des Masterplans wurden extern durch die Flughafen Zürich AG überprüft und als zielführend und nachvollziehbar bewertet.

Der Gutachter rät von einer Kündigung des Landesplanungsvertrages ab. Der Senat schließt sich dieser Position an. Die Beendigung der gemeinsamen Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg als grundlegende Voraussetzung zur Umsetzung des Ergebnisses des Volksentscheides „Berlin braucht Tegel“ ist mit hohen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Risiken belastet und deshalb für den Senat von Berlin unverantwortbar. Eine gemeinsame Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ist für die nachhaltige Entwicklung der Region auch künftig unverzichtbar. Die „Gemeinsame Landesplanung“ war zudem nicht Gegenstand des Volksentscheides vom 24. September 2017.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040

Berliner Flughafen Tegel Gutachter des Senats: TXL muss schließen Sechs Monate nach BER-Eröffnung kommt das Ende für den alten Flughafen. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-flughafen-tegel-gutachter-des-senats-txl-muss-schliessen/20852254.html

Der Berliner Senat darf nach geltender Rechtslage keine Maßnahmen ergreifen, um den #Volksentscheid #Tegel umzusetzen. Zu diesem Schluss kommt der vom Senat im Oktober als neutraler Gutachter beauftragte Stefan Paetow. Seinen 72 Seiten umfassenden Bericht stellte der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht am Dienstag dem Senat vor – das Gutachten können Sie hier als PDF herunterladen.

An die gesetzliche Vorgabe, Tegel nach Inbetriebnahme des #BER zu schließen, seien alle Gesellschafter der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (#FBB) wie auch die Firma selbst gebunden, solange diese Gesetzeslage nicht im Einvernehmen aller Gesellschafter geändert worden ist. Das ist bisher nicht der Fall, weder Brandenburg noch der Bund sind dazu bereit. Und selbst wenn sich die Haltung der Miteigner ändern sollte, könnte Tegel dem Gutachten zufolge nur dann offen bleiben, wenn nachgewiesen wäre, dass der BER seine Funktion als einziger internationaler #Verkehrsflughafen in der Region auf Dauer nicht erfüllen könnte. Das wäre aber nur der Fall, wenn „anders als bisher angenommen der künftige BER bereits bei Inbetriebnahme oder kurze Zeit später an #Kapazitätsgrenzen stößt“ oder wenn Erweiterungen diese Kapazitätsengpässe nicht beseitigen könnten.
Bestünden hingegen nach Eröffnung des BER und in den Folgejahren keine oder keine gravierenden Engpässe, wäre nach Ansicht des Juristen eine Änderung des Landesentwicklungsplans rechtswidrig. Eine Offenhaltung Tegels würde zwar nicht den Planfeststellungsbeschluss für den BER ernsthaft gefährden, aber ein neues Planfeststellungsverfahren für Tegel nötig machen. Damit wäre ein nahtloser Fortbetrieb des City-Airports ausgeschlossen. Berlin könnte zwar, um eine Umsetzung des Volksentscheids zu versuchen, den gemeinsamen Landesentwicklungsplan einseitig kündigen. Allerdings würde dies laut Paetow erst frühestens zum 1. Januar 2022 wirksam. Da der BER nach derzeitigem Stand im Oktober 2020 eröffnen soll, Tegel nach derzeitiger Rechtslage sechs Monate später …

Radverkehr: „Noch kein Kilometer Radweg gebaut“ Fahrradaktivisten vermissen Fortschritte in der Verkehrspolitik, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/verkehrspolitik-in-berlin-noch-kein-kilometer-radweg-gebaut/20400488.html

Jeder kleinste Fortschritt wird gefeiert – wie jetzt an der Blücherstraße.
„Es weht ein neuer Wind“, hatte der grüne #Verkehrsexperte Stefan #Gelbhaar im März den Berliner #Radfahrern versprochen. Verkehrssenatorin Regine #Günther hatte gerade 20 Millionen Euro locker gemacht für 90 Projekte. Passiert ist in der Wahrnehmung von Radfahrern jedoch kaum etwas. Vor zwei Wochen twitterte Denis Petri, Aktivist beim #Volksentscheid Fahrrad, frustriert: „Noch kein Kilometer Radweg gebaut“.
Tatsächlich sind in dem März-Paket überwiegend Flickereien oder Ministücke verpackt. Beispiel Oderstraße in Neukölln: Ein durch 15 Zentimeter hohe Wurzelaufbrüche lebensgefährlicher Pflasterradweg wurde an den schlimmsten Stellen repariert. Unübersichtlich und eng bleibt der Zweirichtungsweg, der als Hauptzubringer zum Tempelhofer Flughafen stark frequentiert wird. In Schulnoten: Statt einer „6“ verdient die Oderstraße jetzt maximal eine 4 minus. Ein deutlicher Sprung nach vorne – die Asphaltierung der Kopfsteinpflasterstraße soll noch drei Jahre auf sich warten lassen – finanziert und geplant vom Bezirk, nicht der grünen Senatorin.

Schutzstreifen werden kritisiert – weil sie ständig zugeparkt sind

Derweil werden kleinste Verbesserungen gefeiert. In Kreuzberg eröffnete der grüne Baustadtrat Florian Schmidt den „radfreundlichen Umbau“ der Kreuzung Blücher- und Zossener Straße – hier gab es Farbe auf der Straße und 100 Meter neuen Asphalt.
Auch vom 20-Millionen-Euro-Programm der Verkehrssenatorin wird viel in sogenannte Schutzstreifen gesteckt – weiße Markierungen auf der Fahrbahn. Seit Jahren kritisieren nicht nur Fahrradexperten, dass diese nutzlos sind, weil sie ständig …

Radverkehr: „Verkehrsplanung per Gesetz ist der falsche Weg.“ Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler zum Volksentscheid Fahrrad, aus Senat

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Zum heute vorgestellten #Gesetzestext des "#Volksentscheid #Fahrrad" sagt der zuständige Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: "ÖPNV, Rad- und Fußverkehr haben Vorrang bei der umwelt- und stadtverträglichen Mobilität. Dies muss das Ziel einer gesamtstädtischen Verkehrspolitik sein. Die Umgestaltung von Straßen und öffentlichen Räumen ist ein permanenter Aushandlungsprozess verschiedener Interessen und Bedürfnisse. Maximalforderungen aufzustellen, die nicht umgesetzt werden können, hilft niemandem. Ich begrüße das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Wir werden die laufenden Gespräche über weitere Maßnahmen für den Radverkehr und die Beschleunigung der Umsetzung fortsetzen. Verkehrsplanung per Gesetz ist aber der falsche Weg."Man werde den Gesetzestext jetzt eingehend prüfen, so der Staatssekretär. Schon eine erste grobe Durchsicht zeigt aber, dass viele Vorschläge nichts mehr mit einer sorgfältigen Abwägung der unterschiedlichen Anforderungen an das Verkehrssystem zu tun haben, das gilt – trotz gegenteiliger Behauptung der Initiatoren – auch für die Bedürfnisse von Fußverkehr und ÖPNV. Und nicht jeder Parkplatz und Ladebereich an einer Hauptverkehrsstraße ist überflüssig. Viele Vorschläge der Initiative finden sich aber bereits in der Radverkehrsstrategie des Landes Berlin wieder. Berlin investiert spürbar und sichtbar in den Radverkehr. Im Jahr 2016 sind dafür 15,3 Mio. € vorgesehen. Hinzu kommen Mittel für Radverkehrsanlagen und Fahrradabstellanlagen aus der Unterhaltung und Investition der Bezirke, einschließlich des Sonderprogramms Straßeninstandsetzung/SIWA, sowie Mittel der Städtebauförderung z.B. bei der Karl-Marx-Straße, Turmstraße, Müllerstraße, Warschauer Straße. Auch innerhalb des Straßeninstandsetzungsprogramms werden grundsätzlich Rad-/ und Schutzstreifen saniert. Eine weitere Erhöhung der Mittel ist perspektivisch sinnvoll, muss aber mit den Umsetzungskapazitäten einhergehen. Im besonderen Fokus steht das Fahrradparken im öffentlichen Raum sowie an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV. Aber auch für andere private oder semiöffentliche Flächen in den Bereichen Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Bildung und Kultur, die wichtige Fahrtziele im städtischen Radverkehr darstellen, sind neue Handlungsansätze zum Fahrradparken notwendig.Ein erster Entwurf der "Strategie Fahrradparken" soll im Frühjahr vorliegen. Bilder:

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr: Unterschriften sammeln für besseren Radverkehr, aus Die Zeit

Unterschriften sammeln für besseren Radverkehr

Einigen Berliner #Radfahrern reicht es. Sie sind das Warten auf eine moderne und sichere #Infrastruktur für Radfahrer leid und haben sich zusammengetan, um den #Volksentscheid Fahrrad” auf den Weg bringen. Seit Freitag sammeln sie dafür #Unterschriften im Internet. In ihren ersten drei Zielen geht es um: Sicherheit, Sicherheit und Sicherheit. 

Sichere Fahrradstraßen auch für Kinder und Senioren, sichere Radspuren für jede Hauptstraße und mehr Sicherheit an Kreuzungen – das ist der Kern ihrer ersten drei Forderungen. Sexy klingt das nicht. Aber Radfahren in Berlin ist auch selten sexy. Wer in Berlin auf der Fahrbahn fährt, sollte sportlich und selbstbewusst sein. In Kopenhagen und Amsterdam ist so eine Haltung überflüssig. Dort ist die Infrastruktur für Radfahrer aller Altersgruppen gemacht, vom Grundschüler bis zum Rentner.

Viele der Forderungen im Volksentscheid Fahrrad sind im Grunde im überarbeiteten Radverkehrskonzept des Berliner Senats enthalten. Den Initiatoren des Volksentscheids geht es um die Grundversorgung der Radfahrer mit zeitgemäßer Infrastruktur, die jetzt gebaut werden muss, weil ihre Instandhaltung und Anpassung an neue Standards jahrelang vernachlässigt wurden. Das beginnt bei Radwegen, die bereits seit 1997 nur in Ausnahmefällen separat geführt werden sollen, und hört bei Stellplätzen auf. Wer in Berlin zu Bahnhöfen oder U-Bahn-Stationen geht, passiert Unmengen von Fahrrädern, die mangels Abstellmöglichkeiten jeden Zentimeter Zaun und jeden Laternenpfahl mit Beschlag belegen. Das ist weder schön, noch schließen Radfahrer auf diese Art gern gute Räder an.

Bereits im Sommer hat der Berliner ADFC ein Umsetzungskonzept zur Radverkehrsstrategie der Bundeshauptstadt verfasst. Der Titel: Handeln statt Schönreden. Die wichtigste Forderung: mehr Personal. Das war ein wichtiges Signal für die Berliner Verkehrspolitik: Den Radfahrern dauert der Umbau zu lange. Doch das Personal fehlt weiterhin, damit die Radverkehrsstrategie spürbar schneller umgesetzt werden könnte.

Deshalb ist es ein schlauer Schachzug, jetzt den Volksentscheid anzustoßen. Denn im September 2016 wird in Berlin gewählt. Jetzt haben die Parteien noch Zeit, sich verkehrspolitisch …