Radverkehr: „Verkehrsplanung per Gesetz ist der falsche Weg.“ Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler zum Volksentscheid Fahrrad, aus Senat

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Zum heute vorgestellten #Gesetzestext des "#Volksentscheid #Fahrrad" sagt der zuständige Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: "ÖPNV, Rad- und Fußverkehr haben Vorrang bei der umwelt- und stadtverträglichen Mobilität. Dies muss das Ziel einer gesamtstädtischen Verkehrspolitik sein. Die Umgestaltung von Straßen und öffentlichen Räumen ist ein permanenter Aushandlungsprozess verschiedener Interessen und Bedürfnisse. Maximalforderungen aufzustellen, die nicht umgesetzt werden können, hilft niemandem. Ich begrüße das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Wir werden die laufenden Gespräche über weitere Maßnahmen für den Radverkehr und die Beschleunigung der Umsetzung fortsetzen. Verkehrsplanung per Gesetz ist aber der falsche Weg."Man werde den Gesetzestext jetzt eingehend prüfen, so der Staatssekretär. Schon eine erste grobe Durchsicht zeigt aber, dass viele Vorschläge nichts mehr mit einer sorgfältigen Abwägung der unterschiedlichen Anforderungen an das Verkehrssystem zu tun haben, das gilt – trotz gegenteiliger Behauptung der Initiatoren – auch für die Bedürfnisse von Fußverkehr und ÖPNV. Und nicht jeder Parkplatz und Ladebereich an einer Hauptverkehrsstraße ist überflüssig. Viele Vorschläge der Initiative finden sich aber bereits in der Radverkehrsstrategie des Landes Berlin wieder. Berlin investiert spürbar und sichtbar in den Radverkehr. Im Jahr 2016 sind dafür 15,3 Mio. € vorgesehen. Hinzu kommen Mittel für Radverkehrsanlagen und Fahrradabstellanlagen aus der Unterhaltung und Investition der Bezirke, einschließlich des Sonderprogramms Straßeninstandsetzung/SIWA, sowie Mittel der Städtebauförderung z.B. bei der Karl-Marx-Straße, Turmstraße, Müllerstraße, Warschauer Straße. Auch innerhalb des Straßeninstandsetzungsprogramms werden grundsätzlich Rad-/ und Schutzstreifen saniert. Eine weitere Erhöhung der Mittel ist perspektivisch sinnvoll, muss aber mit den Umsetzungskapazitäten einhergehen. Im besonderen Fokus steht das Fahrradparken im öffentlichen Raum sowie an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV. Aber auch für andere private oder semiöffentliche Flächen in den Bereichen Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Bildung und Kultur, die wichtige Fahrtziele im städtischen Radverkehr darstellen, sind neue Handlungsansätze zum Fahrradparken notwendig.Ein erster Entwurf der "Strategie Fahrradparken" soll im Frühjahr vorliegen. Bilder:

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt