Zuständigkeiten und Verfahren zur Kontrolle der Verkehrssicherheit von Radverkehrsanlagen, aus Senat

23.03.2026

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Nach Nr. IV VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO sind #Straßenverkehrsbehörden, #Straßenbaubehörden und #Polizei gehalten, #Radverkehrsanlagen regelmäßig auf #Zweckmäßigkeit und #Zustand zu überprüfen und ggf. Maßnahmen anzuregen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Zuständigkeitsstruktur

Frage 1:

Welche #Behörden sind in Berlin jeweils zuständig für

  1. die #Kontrolle des baulichen Zustands von Radverkehrsanlagen (z. B. Hochbordradwege), b) die Kontrolle markierter Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen),

c) die Überwachung von Verkehrssicherheit und Benutzbarkeit insgesamt?

Frage 2:

Wie verteilen sich diese Zuständigkeiten zwischen a) Senatsverwaltung (z. B. Hauptstraßennetz),

  • Bezirken,
  • Polizei Berlin?

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