barrierefrei + Mobilität: Barrierefreiheit im ÖPNV, aus Senat

29.06.2023

Vorbemerkung  des Abgeordneten:

Bis Ende 2021 sollten alle Bahnhöfe der U-Bahn #barrierefrei sein, leider wurde dieses Ziel immer wieder gerissen. Darüber hinaus gibt es erhebliche Defizite bei S-Bahnhöfen, sowie Straßenbahn- und Bushaltestellen.

Frage 1:

Welche Bahnhöfe der Berliner U-Bahn sind (Stand 30.05.2023) noch nicht barrierefrei, d.h. nicht #stufenlos erreichbar oder ohne #Blindenleitsystem? Bitte nach U-Bahnlinien gliedern.

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barrierefrei + Bus: Barrierefreie Bushaltestellen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen gibt es aktuell?
Antwort zu 1:
In Berlin gibt es ca. 6.500 #Richtungshaltestellen.
Frage 2:
Wie viele Bushaltestellen sind #barrierefrei (mindestens 16 cm hoch und mit einem #Blindenleitsystem
ausgestattet) ausgebaut? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 2:
Bushaltestellen sind bis auf wenige Ausnahmen Teil des öffentlichen Straßenlandes und
liegen damit in der Baulast der Bezirke. Deren jeweilige Antwort sind nachfolgend
aufgeführt.
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 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Hierzu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf keine
Zahlen vor. Hier muss die BVG angefragt werden.“
 Pankow:
„Eine diesbezügliche Statistik der Bushaltestellen in Pankow, die mindestens 16 cm hoch
und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind, gibt es nicht.“
 Reinickendorf:
„Im Bezirk Reinickendorf wird hierüber keine Statistik geführt.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Darüber werden hier bisher keine Aufzeichnungen geführt, da sie für die
Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Da die Ausbaumaßnahmen, jedenfalls für den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg, ausschließlich durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz finanziert werden, geht das Bezirksamt davon aus, dass die
Senatsverwaltung selbst über Aufzeichnungen verfügt, wie viele Haltestellen sie finanziert
hat.“
 Treptow-Köpenick: siehe Anlage
Frage 3:
Wie viele Bushaltestellen wurden seit 2017 mit einem Bord von 16 cm und wie viele mit einem Bord von 22
cm umgebaut? Bei wie vielen Bushaltestellen konnten auch die 16 cm nicht umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Seit 2017 wurden in Marzahn-Hellersdorf keine Bushaltestellen mit dem Bord von 22 cm
eingebaut. Alle Maßnahmen wurden mit dem Bord von 16 cm umgesetzt.“
 Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
 Reinickendorf:
„Seit 2017 wurden im Bezirk Reinickendorf 18 Bushaltestellen barrierefrei mit einem
Auftritt von 16 cm umgebaut.“
 Spandau:
„Was Borde mit 22 cm Höhe betrifft, verfügen wir in ganz Berlin bisher nur an einer
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einzigen Bushaltestelle darüber, nämlich an der Haltestelle „Obstallee“ und das auch nur
auf einer Seite (stadteinwärts).“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Es wurden seit 2017 2 Bushaltestellen mit Auftritt 16 cm umgesetzt.“
 Treptow-Köpenick:
„61 Bushaltestellen sind insgesamt im Bezirk mit einem Auftritt (Bord) von 16 cm baulich
ausgeführt worden. Es wurde keine Haltestelle mit einem Bordauftritt von 22 cm
umgebaut.“
Frage 4:
Wie weit sind die im Nahverkehrsplan vorgesehenen Abstimmungen, eine entsprechende Prioritätenliste
zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) zu erstellen?
Antwort zu 4:
Hierzu verweise ich auf die Antwort zu der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/22692
vom 30.01.2020: „Bereits vor längerer Zeit wurde den bezirklichen Tiefbauämtern durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Liste der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt, die eine Rangfolge der am meisten
genutzten Haltestellen durch Rollstuhlfahrende aufzeigt. Dies stellt keine Prioritätenliste
dar, kann aber im Einzelfall dazu dienen, einen Schwerpunkt auf die Haltestelle mit der
größeren Wirkung für diese Nutzergruppe zu legen. Letztlich unterliegt die Entscheidung
aber den allein zuständigen bezirklichen Tiefbauämtern.“
Aufgrund der fehlenden Bearbeitungskapazitäten der Bezirke ist es derzeit nicht
darstellbar, eine Prioritätenliste bzw. ein Kataster zeit- und kostenaufwändig erstellen zu
lassen. Auch dessen Pflege müsste durch die Baulastträger gewährleistet werden können,
was aktuell nicht der Fall ist, wie sich insbesondere aus den Antworten der Bezirke zu
Frage 5 ergibt.
Frage 5:
Wie weit ist die Umsetzung des im Nahverkehrsplan verankerten Ziels, die finanziellen und personellen
Voraussetzungen für einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau bis 2022 zu schaffen?
Antwort zu 5:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
“Es sind hierzu noch keine Planungen vorhanden“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Darüber kann das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, keine Auskunft
geben.“
 Pankow:
„Bisher konnten die finanziellen und personellen Voraussetzungen für einen
kontinuierlichen und beschleunigten Umbau nicht erfüllt werden. Derzeit steht für die
Bearbeitung der Prioritätenliste zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) dem
Straßen- und Grünflächenamt (SGA) kein Fachpersonal zur Verfügung.“
 Reinickendorf:
„Hinsichtlich einer personellen Verstärkung für die Umsetzung des barrierefreien Umbaus
von Bushaltestellen ist im Bezirk Reinickendorf nichts bekannt. Finanzielle Mittel können
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nur über die Sonderprogramme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz abgerufen werden.“
 Spandau:
„Am Geld scheitert es nicht. Das Problem sind fehlende Planungskräfte in den Bezirken
und das zu lange dauernde Genehmigungsverfahren (vgl. Nr. 4).“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Es stehen aktuell keine Ingenieurinnen und Ingenieure für die Planung und Bauleitung zur
Verfügung. Im Bezirkshaushalt 2020/21 sind dafür keine Personalstellen vorhanden. Ob
im Bezirkshaushalt 2022/23 Stellen enthalten sein werden, wird zum geg. Zeitpunkt
politisch zu diskutieren sein.“
 Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk stehen weder die finanziellen noch die personellen Voraussetzungen zur
Verfügung, um einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau von Bushaltestellen bis
zum Jahr 2022 zu schaffen. In den letzten Jahren erfolgte der Umbau vorzugsweise im
Zuge von Straßenbaumaßnahmen des Sonderprogramms Straßeninstandsetzung, zum
Teil finanziert aus Eigenmitteln des Bezirks.“
Das Thema war mehrfach Gegenstand von Schriftlichen Anfragen und auch der Beratung
zum Haushalt 2020/2021. Ich verweise wiederum auf die Antwort zu Frage 2 der
Schriftlichen Anfrage 18/22692 vom 30.01.2020: „Hierfür muss jede Behörde im Rahmen
ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist
daher, dass dafür in der Laufzeit des Nahverkehrsplans (NVP) bei den
Straßenbaulastträgern die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen
Voraussetzungen geschaffen werden.“
In der 2. Lesung zum Haushaltsgesetz 2020/2021 am 013.11.2019 im Hauptausschuss
hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Bericht 13 zum
Einzelplan 07, Kapitel 0730, Titel 52115 ausführlich zur Problemlage und zur
Lösungsmöglichkeit Stellung genommen:
„…Es bedarf daher, um die gesetzlichen Vorgaben des PBefG auch nur annähernd
erreichen zu können, einer konzertierten Aktion bzw. einer Konzentration von
Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um das formulierte Ziel von 200
barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen. Die organisatorischen Konsequenzen
wurden für den Radwegeausbau mit der GB infraVelo GmbH bereits gezogen und sollten
für den Haltestellenumbau in analoger Form initiiert werden.“
Es bestünde auch die Möglichkeit der Bündelung dieser Aufgabe in einem oder mehreren
Bezirken auf deren Wunsch hin. Gemäߧ 3 Abs. 3 AZG können „einzelne Aufgaben der
Bezirke … durch einen Bezirk oder mehrere Bezirke wahrgenommen werden. Im
Einvernehmen mit den Bezirken legt der Senat die örtliche Zuständigkeit durch
Rechtsverordnung fest.“
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf hatte sich mit Beschluss 1369/XX-01
ebenfalls für eine Zentralisierung ausgesprochen. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz muss eine solche Initiative jedoch von den für diese
Aufgabe zuständigen Bezirken ausgehen. Auch dann wären die finanziellen und
personellen Voraussetzungen aber durch das Abgeordnetenhaus zu schaffen.
Ergänzend wurde in der letzten „Amtsleiter/in-Sitzung Straße“ am 29.09.2020 zur
Vereinfachung des Verfahrens der Übergang des Straßensanierungsprogrammes und
dessen Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an die
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Bezirke als beispielgebende Regelung diskutiert, da dies zu einer Konzentration von
Zuständigkeit und Finanzmitteln führt. Zudem werde damit der zusätzliche
Bearbeitungsaufwand bei der Senatsverwaltung für die Verwaltung der
Bauplanungsunterlage und die spätere Freigabe der Mittel zur auftragsweisen
Bewirtschaftung durch die Bezirke vermieden. Das Verfahren wird von den Bezirken als
sehr aufwändig bezeichnet, zudem sind die Möglichkeit der Aussteuerung mit Blick auf die
Gesamtstadt für die Senatsverwaltung angesichts der Bearbeitungskapazitäten der
Bezirke nur minimal.
Frage 6:
Wie viele Bushaltestellen und in welchem Zeitraum werden mit einem Kasseler Sonderbord (22 cm)
ausgestattet (nach Bezirken aufgliedern)?
Antwort zu 6:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Wenn Haltestellen gebaut werden sollten, dann ausschließlich mit 16 cm Borden.“
 Lichtenberg:
„Es liegen hierzu keine Informationen vor, bisherige Planungen gehen von 16 cm aus.“
 Marzahn-Hellersdorf:
“Keine.“
 Pankow:
„Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 5.“
 Reinickendorf:
„Es wurden keine Bushaltestellen mit einem 22 cm Auftritt gebaut.“
 Spandau:
„In Spandau sind seit 1 ½ Jahren vier weitere Haltestellen mit Einstiegsborden 22 cm über
Fahrbahnoberkante geplant.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Da dem Bezirk aktuell weder die personellen noch die finanziellen Voraussetzungen
vorliegen, können dazu keine Angaben gemacht werden.“
 Treptow-Köpenick:
„für Treptow-Köpenick Fehlmeldung“
Frage 7:
Was hat die Erprobung der BVG einer Bushaltestelle, die 22 cm hoch ist, ergeben und welche Erkenntnisse
wurden hieraus für die Machbarkeit des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen gezogen?
Antwort zu 7:
Die Erprobung wurde systematisch von der BVG durchgeführt und ausgewertet, sodass
die Ergebnisse die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in die Lage
versetzten, zusammen mit der BVG technische Vorgaben für die Anfahrbarkeit von
Haltestellen zu entwickeln. Diese fanden Einzug in den Nahverkehrsplan 2019-2023
(NVP). Das 22 cm hohe Bord ermöglicht einen vollständig barrierefreien Ein- und Ausstieg
ohne Rampe, benötigt jedoch auch gesicherte und freie An- und Abfahrtsflächen, um das
parallele Halten an der Haltestelle zu gewährleisten.
Leider sind die räumlichen Voraussetzungen zur Errichtung (vgl. NVP, Anlage 6) nicht
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überall gegeben und können auch nicht geschaffen werden. Dennoch ist der Einsatz eines
22 cm hohen Bordes immer als Ausgangspunkt der Planung zu wählen. Die Anlage 6 des
NVP enthält auf Grundlage der Erprobung der BVG eine genaue Beschreibung, welche
Bedingungen (insbesondere Länge des An- und Abfahrtsweges) für eine sichere
Nutzbarkeit sicher zu stellen sind.
Die Barrierefreiheit bedingt ferner ausreichend Bewegungsraum an der Haltestelle. Auch
hierzu sind die Minimalbedingungen in Anlage 6 des NVP festgelegt.
Frage 8:
Wenn laut Nahverkehrsplan 22 cm die Regellösung sein sollen, wie erklärt sich dann, dass der Bezirk
Spandau den Umbau aller Bushaltestellen mit einer 16 cm Bordhöhe plant bzw. bereits 20 Bushaltestellen
dementsprechend umgebaut hat? (https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/busstopp-wirdbarrierefrei_a258922)
Antwort zu 8:
Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, sind die räumlichen Voraussetzungen zur
Errichtung von 22 cm hohen Borden nicht überall gegeben und können auch nicht überall
geschaffen werden. Wenn Haltestellen mit 22 cm hohen Borden gestaltet sind, müssen die
vorgegebenen An- und Abfahrtslängen (vgl. NVP, Anlage 6) eingehalten werden oder die
Haltestellen als Kap ausgebaut sein, welche in gerader Linie anfahrbar sind. Hierfür
müssen u. a. längere An- und Abfahrtswege für die Busse frei gehalten werden als bei
Haltestellen mit niedrigeren Borden.
Der Bezirk Spandau ist nach hiesigem Kenntnisstand der bisher einzige Bezirk, in dem
eine Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Bord errichtet wurde. Darüber hinaus sind
durch den Bezirk vier weitere solcher Haltestellen geplant und deren Finanzierung
beantragt.
Frage 9:
An wie viele Bushaltestellen wird die Verkehrssituation im Hinblick auf Konflikte zwischen Radverkehr und
den Nutzer*innen des ÖPNV, gerade auch unter Berücksichtigung der Belange von Sehbehinderung oder
Mobilitätseinschränkung, kritisch eingeschätzt?
Antwort zu 9:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Grundsätzlich gibt es an allen Omnibushaltestellen neben Radwegen immer ein Potenzial
für Konflikte zwischen Zu- Fuß Gehenden und Radfahrenden, da sich Verkehrswege
kreuzen. Es sind jedoch keine Konfliktschwerpunkte im Bezirk bekannt.
Auf dem Gehweg angelegte Radwege werden in der Regel mit mindestens 2,50 m
Abstand an den Wartebereichen von Omnibushaltestellen herumgeführt oder
vorbeigeführt. Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen
mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung, stellen zum Teil Sichthindernisse, wie
Leuchtenkandelaber, Werbung an Seitenteilen von Bushaltestellen und alle Radwege,
welche an den Haltestellen zu dicht unter (1,50 m) an der Bordsteinkante geführt werden,
dar. Abhilfe können hier baulich angelegte Buskaps und/oder Radfahrstreifen sein.
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Radwege sind als solche oft wegen unzureichender optischer Abgrenzung und
Kennzeichnung von den Gehwegbereichen/Wartebereichen an Haltestellen schlecht oder
erst spät zu erkennen, was ebenfalls zu Konflikten führen kann. Die Abgrenzung durch
weiße Markierung kann hier Abhilfe schaffen.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Konflikte entstehen
aber an fast allen Haltestellen – auch bei Tram-Haltestellen – und sind fast ausschließlich
von den Radfahrenden provoziert. Die Unkenntnis oder Ignoranz der Verkehrsregeln
fördern diese Konflikte.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Eine genaue Anzahl der oben genannten Bushaltestellen kann von Seiten des SGA
Marzahn-Hellersdorf nicht genannt werden. Jedoch weisen alle bisher nicht barrierefrei
umgebauten Bushaltestellen nicht immer den notwendigen verkehrssicheren Zustand auf,
was vom SGA kritisch angesehen wird.“
 Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
 Reinickendorf:
„Hierzu wurden im Bezirk Reinickendorf bisher keine Untersuchungen durchgeführt, somit
kann keine entsprechende Einschätzung abgegeben werden.“
 Spandau:
„Grundsätzlich ist die Situation an Bushaltestellen immer dann kritisch, wenn der Radweg
nicht über die Fahrbahn, sondern über den Gehweg geführt wird.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Das SGA hat keine Erkenntnisse über aktuelle Nutzungskonflikte bei den im Bezirk
existierenden Bushaltestellen. Es geht davon aus, dass ihm solche Nutzungskonflikte von
Nutzenden oder von der BVG benannt worden wären.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Dem Bezirksamt sind Einzelfälle bekannt, über die Gesamtzahl werden keine
Aufzeichnungen geführt.“
 Treptow-Köpenick:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick sieht im nachgefragten Sinn
grundsätzlich ein Problem, Radfahrende aus Platzgründen durch die sogenannte
Wartefläche der Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu führen. Eine
Übersicht, wie viele Haltestellen das im Bezirk bereits betrifft, liegt nicht vor.“
Frage 10:
Welche Haltestellen sollen prioritär barrierefrei umgebaut werden und für welche Bushaltestellen ist der
barrierefreie Umbau bis Ende 2021 bereits geplant? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 10:
Ziel des Senats ist es, alle Bushaltestellen in Berlin barrierefrei auszubauen. Wie in der
Antwort zu Frage 4 ausgeführt, liegt die Zuständigkeit dafür jedoch bei den Bezirken.:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin plant langfristig im Rahmen seiner
personellen Kapazitäten und den zur Verfügung stehenden Mitteln alle
Omnibushaltestellen des Linienverkehrs barrierefrei umzubauen. Priorität sollen hierbei
Haltestellen haben, welche von mehreren Omnibuslinien angefahren werden oder
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Bestandteil eines Straßenumbauvorhabens sind. Der barrierefreie Umbau der
Omnibushaltestelle in der Blücherstraße hinter Brachvogelstraße ist bis Ende 2021 bereits
geplant.“
 Lichtenberg:
„Im Fachbereich liegen derzeit Planungen für drei Haltestellen, die ggf. in 2021 umgesetzt
werden können, wenn die Mittelbewilligung durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz erfolgt und die tangierenden Maßnahmen ebenfalls in diesem
Zeitraum durchführbar sind.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Aktuell sind folgende Bushaltstellen bis Ende 2021 geplant:
 Lemkestraße/Lübecker Straße_2 Stk
 Cecilienstraße/Oberfeldstraße_ 1 Stk
 Marzahner Promenade 30_2 Stk
 Giesestraße nahe J.-Offenbach-Platz_2 Stk“
 Pankow:
„Einen Fahrplan der bezirklichen Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der
Bushaltestellen in Pankow gibt es nicht, da für die Bearbeitung dieses Sonderprogramms
kein Fachpersonal im SGA zur Verfügung steht.“
 Reinickendorf:
„Als nächste Maßnahme ist der Umbau der Bushaltestelle
Hechelstraße/Scharnweberstraße geplant, hierfür liegt die Finanzierung vor. Weiterhin
sind die Bushaltestellen in der Burgfrauenstraße zwischen Berliner Straße und
Hohefeldstraße und die Bushaltestellen Antonienstraße/Auguste-Viktoria-Allee in
Planung.“
 Spandau:
„Siehe Antwort zu Frage 4.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Geplant ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle in der Schloßstraße gegenüber
dem Steglitzer Kreisel. Darüber hinaus werden alle Bushaltestellen im Zuge von investiven
Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsmaßnahmen barrierefrei umgebaut. In 2021
ist der barrierefreie Umbau folgender Haltestellen geplant:
 Steglitzer Damm zwischen Munsterdamm und Bismarcktraße
 Hindenburgdamm zwischen Klingsorstraße und Haydnstraße (Westseite)“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Das Bezirksamt plant im Rahmen von Bauvorhaben, in denen Straßenräume bzw. –
abschnitte komplett erneuert und umgebaut werden, die vorhandenen
Haltestellenstandorte gleich mit barrierefrei auszubauen. Konkret ist aktuell das
Bauvorhaben „Bahnhofstraße Lichtenrade“ mit 4 Haltestellen, bauliche Umsetzung ab
2021“
 Treptow-Köpenick:
„Ein prioritärer Umbau erfolgt im Bezirk Treptow-Köpenick nur im Zuge größerer Fahrbahninstandhaltungsmaßnahmen. Eine Planung, losgelöst von eigenen Straßenbauinstandsetzungen, wäre nur denkbar, wenn die entsprechende Mittelbereitstellung durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kontinuierlich den Bezirken
zugesagt werden könnte. Die Amtsleitungen der Straßen- und Grünflächenamte haben
mehrfach die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darauf hingewiesen,
dass die Mittelbereitstellung nicht ansatzweise den Bedarfen gerecht wird. Darüber hinaus
ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren für diese Mittel langwierig.“
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Frage 11:
Wie ist der voraussichtliche bzw. beantragte Mittelabruf in 2020 und 2021 aus den für die barrierefreie
Gestaltung von Bushaltestellen vorgesehenen Titeln des Haushaltsplans 2020/21 (0730/52115, 0730/72019,
2920/89113) und SIWA (SIWANA IV/73000)? Bitte aufgliedern nach Bezirken und konkrete Auflistung der
umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen. Wie viele Anträge aus den Bezirken oder der BVG liegen vor?
Antwort zu 11:
Die folgende Übersicht bildet lediglich den derzeitigen Stand ab. Die Einreichung der
Bauplanungsunterlagen für die Maßnahmen der Bezirke unterliegt keiner festgelegten
Frist, entsprechend werden die Unterlagen für alle zur Verfügung stehenden Titel des
barrierefreien Ausbaus im Laufe des Jahres bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz eingereicht. Bislang reichen die vorhandenen finanziellen Mittel im
Haushalt der Senatsverwaltung und aus SIWA für die Finanzierung der eingereichten
Bauplanungsunterlagen aus.
0730/52115: Unterhaltungsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen
(verfügbar pro Haushaltsjahr 2020/2021: 650 T€)
Folgende aufgeführte Vorhaben werden nach gegenwärtigem Stand durch diesen Titel im
Haushalt 2020/2021 finanziert:
Spandau: Falkenseer Chaussee / Zeppelinstraße (ca. 70 T€)
Marzahn-Hellersdorf: Bitterfelder Str. / Klettwitzer Str. (ca. 42 T€)
Reinickendorf: Hechelstraße (ca. 50 T€)
0730/72019: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 3 Mio. €, 2021: 5 Mio. €)
Die Mittel des Titels wurden bislang noch nicht für den barrierefreien Ausbau eingesetzt,
da einerseits die Anzahl der vorliegenden Anträge der Bezirke dieses nicht erforderte.
Andererseits wurde dieser Titel 0730/72019 mit dem Haushalt 2020/2021 neu eingerichtet,
um den Kommunalinvestitionsprogrammtitel 0290/72019 „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“ mit Auslaufen des Programms ab dem Jahr 2021 zu ersetzen, für
welchen nun eine Verlängerung bis Ende 2022 kommuniziert worden ist.
Die noch verfügbaren Mittel für 0730/72019 liegen für das Jahr 2020 bei 995.000,00 €. Der
Deckungsvermerk des Titels wurde genutzt, um deckungsgleiche Titel zu stärken.
2920/89113: Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1 Mio. €, 2021: 1 Mio. €)
Derzeit sind keine Ausbaumaßnahmen bekannt, die die BVG auf ihren eigenen
Grundstücken realisiert.
9810/73000: SIWA – Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen
(für 2020 und 2021: 4.502.473,85 €)
Bislang waren die alternativ zur Verfügung stehenden Titel für den barrierefreien Ausbau
auskömmlich, wodurch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieser Titel ausschließlich für
Neubaumaßnahmen von Haltestellen genutzt wurde. Bei einer Erhöhung der
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Antragsanzahl der Bezirke für den barrierefreien Ausbau, wird auch dieser Titel dafür in
Anspruch genommen werden.
2920/72019: Kommunalinvestitionsprogramm – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1,5 Mio. €, 2021: 133 T€)
Einer der wichtigsten Titel für den barrierefreien Ausbau, der gegenwärtig genutzt wird, der
Titel 2920/72019 des Kommunalinvestitionsprogramms „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“, wurde in der Frage nicht gelistet. Er sollte Vollständigkeit halber aber
Erwähnung finden. Die Programmlaufzeit wurde nach aktuellem Kenntnisstand von Ende
des Jahres 2020 bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Der Umgang mit den noch
laufenden Vorhaben wird derzeit vorbereitet und abgestimmt.
Für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen (Realisierung und auch Planung) läuft
gegenwärtig eine Finanzierung mit Mitteln des Titels 2920/72109. Die Gesamtkosten aller
Vorhaben basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der Bauplanungsunterlagen
belaufen sich auf ca. 3,5 Mio. €. Die noch offenen Kosten belaufen sich nach derzeitigem
Kenntnisstand auf insgesamt ca. 2,3 Mio. € (Anschlussfinanzierung bzw.
Übergang/Nutzung anderer Titel des barrierefreien Ausbaus in Vorbereitung).
Charlottenburg-Wilmersdorf: M27 (diverse Haltestellen), Teplitzer Straße,
Hubertusallee,
Olivaer Platz Süd, Steinplatz / Hardenbergstraße,
Amerikahaus / Hardenbergstraße,
Lichtenberg: Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße
Marzahn-Hellersdorf: Myslowitzer Straße
Pankow: M 27 Bf Pankow Florastraße, verschiedene Haltestellen
Linien X54, 155, 107
Reinickendorf: Breitenbachstraße
Spandau: 19 Haltestellen, Ferdinand-Friedensburg-Platz
Steglitz-Zehlendorf: Rathaus Steglitz, Ostpreussendamm-Stadion
Lichterfelde,
Treptow-Köpenick: Grünauer Straße/Keltensteig, Am
Falkenberg/Preußenweg,
Schnellerstraße/Wasserstraße, Schnellerstraße
(stadtein- und stadtauswärts)
Für folgende weitere Bushaltestellen liegen Anträge vor, die derzeit bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet werden und noch
keinem Titel zugeordnet wurden. Die erforderlichen Mittel können noch nicht beziffert
werden, da die Bauplanungsunterlagen noch nicht abschließend geprüft wurden.
Charlottenburg-Wilmersdorf: 8 Haltestellen Neu-Westend, 2 Haltestellen M45
Marzahn-Hellersdorf: Jaques-Offenbach-Platz / Giesestraße, MarzahnerPromenade 30, Cecilienstraße / Oberfeldstraße,
Lemkestraße / Lübecker Straße
Mitte: U-Bf Pankstraße, Boyenstraße
Spandau: Johannesstift / Schönwalder Allee, 22 Haltestellen
Treptow-Köpenick: 2 Haltestellen am Adlergestell
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Frage 12:
Wie ist der Bearbeitungsstand des Gesamtkonzeptes für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung?
Antwort zu 12:
Nachdem die Federführung für die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für Menschen mit
Behinderung“ im Frühjahr 2020 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zugeordnet worden war, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz der Senatskanzlei die Bearbeitung zügig nach Abschluss der Verhandlungen
zum BVG-Verkehrsvertrag zugesagt. Vor dem Hintergrund der andauernd hohen
Arbeitsintensität bei den BVG-Vertragsverhandlungen, entgegen der ursprünglichen
Verhandlungsplanung auch über den Sommer, sowie der pandemiebedingten
Einschränkungen, konnte die Auftaktveranstaltung mit den zu beteiligenden Verbänden
und Senatsverwaltungen noch nicht durchgeführt werden. Um die Probleme im Detail
besser kennen zu lernen und verstehen zu können, die sich für Menschen mit
Behinderung in der Kombination und Verknüpfung der verschiedenen Angebote im
Rahmen des Gesamtkonzeptes ergeben, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz unter anderem in der „AG Bauen und Barrierefrei“ um inhaltliche
Vorschläge und Hinweise gebeten, der Vorschlag zur Absenkung der Eigenbeteiligung am
sog. Taxikonto des Sonderfahrdienstes und zur Zusammenarbeit wurde gerne
angenommen.
Frage 13:
Welche finanziellen Mittel stehen den Bezirken als Straßenbaulastträger zur Verfügung, um neue
Bushaltestellen errichten zu können?
Antwort zu 13:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg
„Dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin stehen keine bezirklichen Mittel zur
Verfügung, um neue Bushaltestellen errichten zu können. Es stehen nur begrenzte Mittel
aus einem Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zum barrierefreien Umbau von Haltestellen auf Antrag in auftragsweiser Bewirtschaftung
zur Verfügung.“
 Lichtenberg:
„Keine zweckgebundenen bezirklichen Haushaltsmittel, nur im Rahmen der
Investitionsplanung.. Die Mittel müssen anhand einer durch die Straßenbaubehörde
erstellten Bauplanungsunterlage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen beantragt werden. Dort werden die Unterlagen geprüft und an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergegeben. Die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt dann die Mittel bereit.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Straßenbaubehörde ausreichend Haushaltsmittel dafür
zweckgebunden bereitgestellt werden.
 Marzahn-Hellersdorf:
„Die Finanzierung erfolgt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
durch freigegebene Mittel speziell für den Bau von Bushaltestellen. Das erfolgt meist im
Laufe eines Jahres. Über Mittel aus einer Investitionsmaßnahme, die den Bau einer
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Bushaltestelle beinhaltet. Zum geringen Teil aus Unterhaltungsmitteln in Verbindung mit
Straßeninstandsetzungsarbeiten die eine Bushaltestelle betreffen.“
 Pankow:
„Derzeit stehen dem SGA Pankow keine finanziellen Mittel für den Umbau neuer
Bushaltestellen zur Verfügung.“
 Reinickendorf:
„Die zur Verfügung stehenden bezirklichen Mitteln für die Unterhaltung des öffentlichen
Straßenlandes lassen keinen Neubau oder barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zu.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Spezielle Mittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen stehen im
Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung. Der Umbau muss entweder aus den Mitteln eines
investiven Bauvorhabens oder aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz zur Verfügung stellt, finanziert werden.“
 Tempelhof-Schöneberg: „Dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen KEINE eigenen
Mittel zur Verfügung. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 5.“
 Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk Treptow-Köpenick stehen keine eigenen Mittel mit der Zweckbestimmung
„Bau neuer Bushaltestellen“ zur Verfügung.“
Für den Neubau von Bushaltestellen steht den Bezirken derzeit ergänzend der SIWA-Titel
„Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen“ (Kapitel 9810/73000) zur Verfügung.
Der Titel wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwaltet.
Die Mittel werden den Bezirken durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung basierend auf einer
geprüften Bauplanungsunterlage zur Verfügung gestellt.
Frage 14:
Welche Bushaltestellen sind aus welchen finanziellen Mitteln 2019 und 2020 neu errichtet worden?
Antwort zu 14:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
Es sind Omnibushaltestellen barrierefrei aus dem Sonderprogramm SIWANA vor der
Friedenstraße Nr. 13 und Nr. 16 und aus dem Sonderprogramm
Radverkehrsinfrastrukturprogramm vor Mehringdamm Nr. 77 in den Jahren 2019 und 2020
umgebaut worden. Neue Bushaltestellen sind in 2019 und 2020 im Bezirk FriedrichshainKreuzberg von Berlin nicht errichtet worden.
 Lichtenberg:
 „Seehausener Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Vincent-van-Gogh-Straße
 Einbecker Straße/Rosenfelder Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Schottstraße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Mellenseestraße / Sewanstraße (beide Haltestellen)
 Marzahn-Hellersdorf:
 „Myslowitzer Straße_2Stk (barrierefreier Ausbau) Gülzower Straße_3 Stk
(barrierefreier Ausbau)
 Bitterfelder Straße/Klettwitzer Straße_1 Stk (im Zuge des Radwegeprogramms
mitfinanziert)
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 Hellersdorfer Straße/Gülzower Straße_1 Stk (barrierefreier Ausbau)
 Hellersdorfer Straße (U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord)_2 Stk (Verbesserung von
Umsteigepunkten im ÖPNV)“
 Pankow:
„Über Klnv-Bescheid, Kap. 2920, Titel 72019 wurden folgende Bushaltestellen barrierefrei
2019 und 2020 ausgebaut:
 Gaillardstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27)
 Mühlenstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27, 155)
 S+U Pankow Fahrtrichtung Hadlichstraße, (Buslinie M27, 155)
 S+U Pankow Fahrtrichtung S+U Jungfernheide, (Buslinie M27)“
 Reinickendorf:
„Im Zuge der Baumaßnahme Oranienburger Straße und Hennigsdorfer Straße
wurden/werden die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgestattet. Hierfür wurden
investive Mittel verwandt.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„In den Jahren 2019 und 2020 sind im Bezirk Steglitz-Zehlendorf folgende Bushaltestellen
neu errichtet worden:
 Kaiser-Wilhelm-Straße/Alt-Lankwitz
 Kaiser-Wilhelm-Straße/Edenkobener Weg“
 Tempelhof-Schöneberg:
„KEINE“
 Treptow-Köpenick:
Im Jahr 2019 wurde die Haltestelle Baumschulenstraße/Südostallee und
Sonnenallee/Heidekampweg errichtet. Im Jahr 2020 erfolgte der Bau von zwei Haltestellen
im Adlergestell zwischen Rudower Chaussee und Köpenicker Straße.“
Die Realisierung des Bushaltestellenneubaus für die Haltestellen Blumberger Damm
Geriatriezentrum (Marzahn-Hellersdorf), Groß-Ziethener-Chaussee (Neukölln) und
Dämeritzsee (Treptow-Köpenick) wurde angeschoben. Der dafür zur Verfügung stehende
SIWA-Titel beinhaltet seit diesem Haushaltsjahr nicht mehr nur die Möglichkeit des
Haltestellenausbaus, sondern auch des Neubaus.
Berlin, den 20.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Vergabe der Werberechte der BVG (AöR), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verträge hat die BVG (AöR) mit #Werbeunternehmen betreffend #Werbung an #Haltestellen, #Bahnhöfen
oder an und in #Verkehrsmitteln geschlossen (bitte aufschlüsseln nach Gegenstand, Laufzeit und
Rechtsgrundlage für den Vertragsabschluss)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Zwischen der BVG und Werbeunternehmen bestehen Verträge zu Werbung an
Wartehallen, Werbung an Immobilien der BVG und an sowie in Verkehrsmitteln.
Rechtsgrundlage für diese Verträge ist jeweils das Berliner Betriebe-Gesetz. Angaben zur
Laufzeit der Verträge kann die BVG aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner nicht machen.“
Frage 2:
Welche #Einnahmen hat die BVG in den Jahren 2016/17 durch die Werbeverträge erzielt (bitte aufschlüsseln
nach Geld- / Sachleistungen / Vertrag)?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Da sich die BVG in einem laufenden Vergabeverfahren befindet, könnten die Bieter bei
einer Beantwortung der Frage Rückschlüsse auf ihre Angebote ziehen. Insofern kann die
Frage nicht beantwortet werden.“
Frage 3:
Welche Gewinne haben die Vertragspartner durch Werbung an Haltestellen, Bahnhöfen oder an und in
Verkehrsmitteln erzielt (bitte aufschlüsseln nach Vertragspartner)?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt dazu mit:
„Angaben zu Gewinnen der Vertragspartner liegen der BVG nicht vor.“
Frage 4:
Wie viele Haltestellen der BVG werden durch die #Wall GmbH gestellt (bitte aufschlüsseln nach Bus-
/Straßenbahn-Haltestellen und Anzahl der Werbeflächen pro Haltestelle)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt dazu mit:
„In dem Verkehrsnetz der BVG befinden sich insgesamt ca. 7.000 #Richtungshaltestellen,
4.619 #Wartehallen mit 6.161 #Werbevitrinen im 4/1-Format.
Da sich die BVG in einem laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren befindet,
können keine über die in der Bekanntmachung hinausgehenden Angaben gemacht
werden.“
Frage 5:
Welche Folgen hatte die öffentlich-private Partnerschaft (BVG AöR/ Wall GmbH) im Bereich Haltestellen der
BVG für Neubau, Sanierung und Modernisierung der Haltestellen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt dazu mit:
„Wall ist als normaler Dienstleister für uns tätig. Die Zusammenarbeit mit Wall erfolgt auf
vertraglicher Basis. Kurz zusammengefasst hat die Wall GmbH das Recht, Werbung an
und in Wartehallen zu machen und ist andererseits verpflichtet, die Wartehallen zu
unterhalten. Eine gemeinsame Gesellschaft zur Erbringung dieser Leistungen besteht
nicht.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mit der Anschaffung und dem jährlichen Unterhalt einer Haltestelle der BVG verbunden
(bitte aufschlüsseln nach Art der Haltestelle Bus /Straßenbahn)?
3
Frage 7:
Welche jährlichen Einnahmen ließen sich schätzungsweise bei einer Selbstvermarktung der Werbeflächen
durch die BVG erzielen (bitte aufschlüsseln nach Haltestellen / Bahnhöfen)?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Vor dem Hintergrund des aktuell laufenden europaweiten Vergabeverfahrens zur Vergabe
von Werbung und Sachleistungen an Wartehallen kann diese Frage nicht beantwortet
werden.“
Berlin, den 28.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz