Frage 1:
Der #U-Bahnhof #Heinrich-Heine-Straße kann aufgrund fehlender #Aufzüge vor allem von #geheingeschränkten Anwohnenden nicht genutzt werden. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Priorität des #barrierefreien Ausbaus
des U-Bahnhofes Heinrich-Heine-Straße als #dringlich empfunden wird, um #Mobilität für alle zu gewährleisten?
Frage 2:
Im #Personenbeförderungsgesetz (§ 8 Abs. 3 PBefG) ist festgelegt, dass eine vollständige #Barrierefreiheit für die Nutzung des #ÖPNV bis zum Jahresbeginn 2022 erreicht werden sollte. Sieht der Senat hier #Handlungsbedarf, um
das Ziel der BVG und der SenUMVK laut UN- Behindertenrechtskonvention schnellstmöglich umzusetzen?
Frage 3:
Ist es richtig, dass die BVG die benötigten #Genehmigungen zur barrierefreien Erschließung des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße von der Senatsverwaltung noch nicht erhalten hat?