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Vorbemerkung der Abgeordneten:
Bezugnehmend auf Rote Nummer 0516 K Zwischenergebnisse der #Markterkundung #S-Bahn-Fahrzeug-
Beschaffung1 stellen sich folgende Fragen:
Frage 1:
Wird vom Senat erwogen, auch eine neue Werkstatt für die betriebsnahe #Instandhaltung errichten zu lassen
und ggf. durch den Lieferanten/Hersteller betreiben zu lassen – im Übrigen ein wirksames Instrument für
eine effektive Qualitätssteigerung – und wenn ja, wo soll diese errichtet werden?
Antwort zu 1:
Die Themen #Werkstätten und Instandhaltung sowie Qualität sind neben weiteren Aspekten
Gegenstand der laufenden Erwägungen des Senats im Hinblick auf die anstehende
#Vergabe von #S-Bahnverkehrsleistungen mit #Neufahrzeugeinsatz.
Dies schließt auch Überlegungen zu Standorten und der Organisation der Instandhaltung
ein. Die Abstimmung mit dem Land Brandenburg zu den Eckpunkten des
Vergabekonzeptes läuft derzeit, so dass über konkrete Festlegungen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht berichtet werden kann.
Frage 2:
Die derzeitigen Werkstätten der S-Bahn Berlin lassen kein #Drittel-Zug-Konzept zu, weil sie schlicht nicht lang
genug sind. Wenn eine, modernen Anforderungen entsprechende, Werkstatt errichtet wird, weshalb wird
dann nicht die Chance ergriffen, auch auf ein Drittelzug-Konzept umzusteigen (Hamburg hat beste
Erfahrungen mit diesem Umstieg gemacht)?
1 https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0516.K-v.pdf
2
Antwort zu 2:
Die in der Fragestellung aufgestellte Behauptung, dass eine nicht ausreichende Länge der
derzeitigen #Werkstätten kein Drittel-Zug-Konzept zulasse, wird vom Senat nicht bestätigt.
Der Senat verweist zur Bewertung von Vor- und Nachteilen des Drittelzugkonzepts
gegenüber dem Halb- und Viertelzugkonzept auf die Ausführungen der Roten Nummer
0516 K, Ziffer 2.
Frage 3:
Kann der Senat bestätigen, dass die S-Bahnen für die Nord-Süd-Strecken – wie auch die Vorgänger-
Baureihen – spezielle Entwicklungen sind, die nur in Berlin fahren können und sollen? Wenn dieses so ist,
weshalb sollen die Wagen-Längen für eine Neuentwicklung nicht den Berliner Bahnsteiglängen angepasst
werden können? Statt vier Viertelzügen (also 8 Wagen) würde man drei Drittelzüge (9 Wagen) haben; der
Vorteil ist der Betrieb von nur zwei Drittelzug-Einheiten (mit 6 Wagen) in Schwachlastzeiten.
Antwort zu 3:
Nein, der Senat kann nicht bestätigen, dass die genannten S-Bahnen nur in Berlin fahren
können und sollen. Die Fahrzeuge werden auch für den Einsatz auf S-Bahn-Strecken in
Brandenburg vorgesehen. Maßgeblich dafür, inwieweit an Schienenfahrzeugen, die im
System der Berliner S-Bahn einzusetzen sind, besondere Anforderungen gestellt werden,
die zu speziellen Entwicklungen führen, sind die technischen Netzzugangsbedingungen
der Deutschen Bahn Netz AG als zuständigem Infrastrukturbetreiber; inwieweit solche
Schienenfahrzeuge auch für andere Einsatzgebiete vermarktet werden können, obliegt
den Einschätzungen der Fahrzeughersteller.
Zur Bewertung von Vor- und Nachteilen des Drittelzugkonzepts gegenüber dem Halb- und
Viertelzugkonzept wird auf die Ausführungen der Roten Nummer 0516 K, Ziffer 2
verwiesen.
Berlin, den 23.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz