Elektromobilität: Wie gut ist Berlin auf die Elektromobilitätsoffensive der Hersteller vorbereitet?, aus Senat

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Frage 1:
Hält der Senat die aktuelle Zahl von 880 #Ladestationen in Berlin angesichts der bevorstehenden #Elektro-
Offensive der Automobilhersteller ab 2020/21 für ausreichend? Wenn nein, auf wie viele Stationen soll das
Netz in welchem Zeitraum erweitert werden und wie viele #Schnell-Ladesäulen sind geplant?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen
des einheitlichen #Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es derzeit
261 be emobil Ladeeinrichtungen mit 487 Ladepunkten im öffentlichen und
halböffentlichen Raum. Darunter sind 11 Schnellladesäulen mit 22 Ladepunkten. Bis zum
30.06.2020 sollen insgesamt bis zu 20 Schnellladesäulen mit 40 Ladepunkten errichtet
werden. Von den 261 Ladeeinrichtungen befinden sich rund 240 Ladeeinrichtungen mit
450 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt. Bis
zum 30.06.2020 sollen bis zu 1140 Ladepunkte errichtet werden. In Relation zu den in
Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot
auf öffentlichem Straßenland. Die Auslastung der Ladeinfrastruktur in Berlin ist
entsprechend gering. Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum Laden auf privaten Grund, wird
der steigenden Nachfrage ausreichend begegnet.
Im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der
Senatswirtschaftsverwaltung sind im Zeitraum 01.07.-31.12.2018 insgesamt 208 Anträge
(davon waren ca. 90% Normal- und 10% Schnell-Ladeinfrastruktur) auf Förderung von
Ladeinfrastruktur im privaten bzw. im privaten, aber öffentlich-zugänglichen Raum, bei der
IBB Business Team GmbH (IBT) eingegangen. Auch für das laufende Jahr 2019 wird mit
weiteren, mehreren hundert Anträgen auf Ladeinfrastrukturförderung im privaten,
betrieblichen Umfeld gerechnet.
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Frage 2:
Wie viel hat das Land Berlin seit 2015 pro Jahr in den Ausbau der Lade-Infrastruktur investiert (Angaben
bitte nach Jahren)?
Antwort zu 2:
Für Leistungen zur Einrichtung und den Betrieb von Infrastruktur für die Elektromobilität
wurden aus den Kapiteln 1270 (bis 2016) bzw. 0730 (ab 2017) folgende Mittel
ausgegeben:
Jahr 2015 2016 2017 2018
Finanzmittel 119.808,48 € 329.973,07 € 459.574,25 € 446.978,46 €
Im Jahr 2018 wurden über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ 208
Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 60.000 € beantragt. Die Mittel werden im
Kapitel 1350, Titel 68317 bereitgestellt.
Frage 3:
Wie viel wird das Land Berlin bis 2021 in die Erweiterung der Ladepunkte investieren?
Antwort zu 3:
Im Haushaltsplan 2019 sind 1.150 T€ vorgesehen. In der Anmeldung zum Entwurf des
Doppelhaushaltsplans 2020/21 sind Folgebeträge berücksichtigt. Vor dem Beschluss des
Senats über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/21 können jedoch keine
Angaben über deren endgültige Höhe gemacht werden.
Für das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ stehen bis Ende 2019 rund 3
Mio. Euro zur Verfügung. Darunter fallen jedoch nicht nur die Förderung von
Ladeinfrastruktur, sondern auch die Förderung der Beratung, die E-Fahrzeugförderung
sowie die Förderung von Modellprojekten zum Thema Sektorenkopplung.
Frage 4:
Trifft es zu, dass der geplante Ausbau durch die Komplexität des Genehmigungsverfahrens erschwert wird?
Wenn ja: Welche Hindernisse hat der Senat erkannt und wie und bis wann will er sie beseitigen?
Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene
zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und
Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden).
Zwischen den Bezirken gibt es Unterschiede im Vorgehen und in der Bearbeitungsdauer.
Der Senat arbeitet hier mit den Bezirken daran, dies zu vereinheitlichen. Darüber hinaus
wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur vor allem durch die ungeklärten Fragen des Messund
Eichrechts des Bundes erschwert. Zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen ist der
Senat mit dem Bund im Gespräch.
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Frage 5:
Wie und bis wann will der Senat sicherstellen, dass an allen Ladepunkten dieselben Karten akzeptiert
werden?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes sieht das Land Berlin eine
betreiberübergreifende und für alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen
diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem einheitlichen
Zugangsmedium vor und setzt dieses um. Dazu schließen alle Mobilitätsanbieter
Zugangsverträge mit den Betreibern von Ladeeinrichtungen oder entsprechend
angeschlossene Roamingplattformen ab. Dadurch können sich die Kunden der
Mobilitätsanbieter an den Ladeeinrichtungen authentifizieren und die be emobil
Ladeinfrastruktur nutzen. Der Mobilitätsanbieter stellt den Nutzern hierfür eine RFID-Karte
zur Verfügung.
Frage 6:
Hält der Senat das Kartensystem fürs Laden noch für zeitgemäß, welche Alternativen sind im Gespräch?
Antwort zu 6:
Der Senat hält die Authentifizierung mittels der heute angewendeten RFID-Karte (Karte
zur Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Welle oder englisch: „radio-frequency
identification“) als Mindestanforderung für zeitgemäß, weil diese eine hohe Verfügbarkeit
und geringe technische Anforderungen besitzt. Es handelt sich dabei um das gleiche
System, welches auch die fahrCard der BVG / des VBB verwendet. Ergänzend ist der
Zugang über eine Mobile App vorgesehen und wird ermöglicht, sobald herstellerseitig die
mess- und eichrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Frage 7:
Wie ist der Sachstand im Streit um das 237 Ladepunkte umfassende Netz des Anbieters Innogy?
Antwort zu 7:
Die Innogy SE betreibt heute über 90 Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum. Der Senat
hat sich intensiv um die Integration dieser Ladeeinrichtungen in das Berliner Modell
bemüht, bisher allerdings ohne Erfolg.
Frage 8:
Wie steht der Senat zu Forderungen, Elektroautos für die Zeit des Ladens kostenlos parken zu lassen?
Antwort zu 8:
Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach
Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45
Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315 (Parken auf Gehwegen) und
Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen, durch die
Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken an
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Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an
Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von
8 – 18 Uhr einheitlich vier Stunden. Dabei ist die Nutzung einer Parkscheibe zwingend. Die
Beschilderungen bedeuten, dass nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs dort
parken dürfen, und dies in der Zeit von 8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Unter
Beachtung dieser Grundsätze sind für die der Ladeinfrastruktur vorbehaltenen Parkstände
keine Parkgebühren fällig. Befindet sich der Ladestationsstandort in einer
Parkraumbewirtschaftungszone, so entwickelt die Beschilderung am Ladestationsstandort
eine Hauptregel und gilt anstelle der Zonenregelung.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Ausbau der Elektromobilität, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie unterstützt das Land Berlin den Auf- und Ausbau von #Ladestationen für #E-Autos/Fahrzeuge bzw. welche Maßnahmen unternimmt der Senat beim Auf- und Ausbau der #Elektromobilität?
Antwort zu 1:
Das Land Berlin hat im Oktober 2012 als erste Stadt in Deutschland die Erweiterung und den Betrieb von #Ladeinfrastruktur EU-weit ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt seit April 2015. Auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre wurden Mittel bis zum Haushaltsjahr 2020 für den Vertrag über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur festgelegt. Ergänzend werden aus der Übernachtungssteuer rund 175.000 EUR für Ladeinfrastruktur auf den Privatgeländen von Hotels und in deren direkten Umfeld bereitgestellt.
Über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur hinaus erfolgt eine Finanzierung der Berliner Agentur für Elektromobilität. Die Förderung von intelligenter (Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City Berlin“ hat für den Senat eine hohe Priorität, um die industrie- und technologiepolitischen sowie die verkehrs-, klima- und umweltpolitischen Ziele des Senats zu erreichen. Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt 2016/2017 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 werden weitere Haushaltsmittel angesetzt.
Frage 2:
Wie viele Ladestationen für E-Autos/Fahrzeuge gibt es in Berlin?
Antwort zu 2:
Angaben zum Gesamtbestand an Ladeinfrastruktur in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland kann derzeit ein Bestand von rund 290 Ladesäulen geschätzt werden.
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Die hierfür erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Mehrere Betreiber haben seit 2008 zahlreiche Ladeeinrichtungen in unterschiedlichen technischen Varianten bei den zuständigen Bezirksverwaltungen beantragt und diese nur teilweise errichtet, etliche Ladeeinrichtungen wurden wieder abgebaut, ein erheblicher Anteil an Ladeeinrichtungen ist nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich.
Der größte Anteil an Ladeinfrastruktur wurde auf Firmengeländen und Betriebshöfen, in Tiefgaragen und Parkhäusern installiert und übernimmt den größten Teil der Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen in Berlin. Diese ist in der Regel nicht öffentlich zugänglich und wird öffentlich nicht erfasst.
Bekannt sind Ladeeinrichtungen, die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit September 2016 auf privatem Grund in bzw. im direkten Umfeld von Berliner Hotels im Rahmen des Projektes "sleep & charge" mit Mitteln aus der Übernachtungssteuer gefördert wurden. Bis Ende 2017 werden rd. 60 Ladepunkte aufgebaut sein, die den Gästen der am Programm teilnehmenden Hotels im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Jahr 2015 vergebenen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur waren bis zum 15.11.2017 insgesamt 393 Ladepunkte installiert. Diese verteilen sich auf 180 Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten, 14 Ladeeinrichtungen an Beleuchtungsmasten mit je einem Ladepunkt, 3 Wallboxen und 8 Schnellladesäulen (mit jeweils drei Ladepunkten (50 kW Chademo-Stecker, 50 kW CCS-Stecker und 43 kW-Stecker Typ 2).
Die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur ist bisher allerdings nur eingeschränkt gegeben. So können die Ladesäulen des Betreibers innogy nur mobilfunkbasiert mit einer speziellen App genutzt werden, die Ladesäulen des Betreibers Vattenfall mobilfunkbasiert und mit einer speziellen Ladekarte. Die im Auftrag des Landes Berlin vom Betreiber Allego errichteten Ladesäulen erfordern eine Ladekarte, die technisch mit der FahrCard des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg (VBB) identisch ist und in diese integriert werden kann. Interoperabilität wurde daher in 2015 als Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der auf öffentlichem Straßenland erforderlichen Sondernutzungsgenehmigung sowie für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Beschilderung festgelegt.
Frage 3:
Ist der Auf- und Ausbau weiterer Ladestationen in Planung und gegebenenfalls in welchem Zeitraum und mit welcher Anzahl?
Antwort zu 3:
Aktuell sind 80 weitere Ladesäulen im Planungsstadium oder im Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden; diese werden im Laufe der nächsten Monate abhängig von den Witterungsverhältnissen realisiert.
Neben der Ergänzung des Angebots um weitere Standorte wird der Reduzierung der Anschlusszeiten auf die erforderliche Ladezeit hohe Priorität eingeräumt. Das Angebot freier Lademöglichkeiten könnte dadurch mindestens verdoppelt werden, denn der
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durchschnittlichen Anschlusszeit von rd. 7 Stunden steht eine Ladezeit von 1-4 Stunden gegenüber.
Frage 4:
Verfolgt der Senat bei Auf- und Ausbau von Ladestationen für E-Autos/Fahrzeuge einen nachfrageorientierten Ansatz oder einen angebotsorientierten Ansatz im Sinne eines Anreizsetzens, dass sich die Bürger für die Anschaffung eines E-Autos entscheiden?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat bis Ende 2016 einen angebotsorietierten Ansatz verfolgt, um ein ausreichendes Angebot für Elektro-Pkw zu schaffen, die in der ersten Markteinführungsphase einen Bedarf zum Laden auf öffentlichem Straßenland erkennen lassen. Parallel hierzu wurden die Voraussetzungen für einen nachfrageorientiertes Angebot geschaffen und seither weiterverfolgt. In der Praxis entscheiden in der Regel die technischen Voraussetzungen, die verkehrlichen Kriterien und Umsetzungskosten über die Wahl der Standorte.
Vergleichende Analysen des Bestands an Elektro-Pkw in Relation zum Ladeinfrastrukturangebot zeigen keinen erkennbaren Zusammenhang. Andere Faktoren beeinflussen die Kaufentscheidung demnach stärker.
Frage 5:
Gibt es Fahrzeuge von Senatsmitgliedern, die elektrisch betrieben werden und
– wenn ja, wie viele und von welchem Hersteller?
– wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Unter den vom Fuhrpark Berlin im Landesverwaltungsamt betriebenen personengebundenen Fahrzeugen des Abgeordnetenhauses und Senats werden derzeit
für Senatorinnen und Senatoren die folgenden Pkw mit Plug-in-Hybrid-Antrieb eingesetzt:
 eine Pkw, Modell Daimler MB E 350 e Limousine
 drei Pkw, Modell VW Passat GTE 1.4 TSI
Berlin, den 05.12.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Elektromobilität: Die BVG kommt bei E-Mobilität nicht voran „Beim Diesel können wir alles“, sagt BVG-Sprecherin Reetz, – aber Elektro? , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-verkehr-in-berlin-die-bvg-kommt-bei-e-mobilitaet-nicht-voran/20153518.html

Die Umstellung ist gar nicht so einfach. Es geht ums Geld und teure Umbauten. Hamburg ist da weiter.
Hamburg macht ernst, und Berlin fährt noch hinterher. An der Elbe wollen die Verkehrsbetriebe weg vom Diesel und 2019/2020 die ersten „Stromer“–Busse in Serie beschaffen – bei der BVG gibt es dagegen noch keine konkreten Pläne. Dabei haben die Hamburger Hochbahn und die BVG 2016 vereinbart, gemeinsam emissionsfreie Busse anzuschaffen. Ziel war es, dass beide Städte spätestens von 2020 an gemeinsam bis zu 200 #emissionsfreie #Busse pro Jahr kaufen. Der Diesel sollte aussortiert werden. Das Hauptproblem: In Deutschland gibt es bisher keinen Hersteller, der solche Busse anbietet.
Die BVG #testet seit 2015 vier elektrisch angetriebene Busse auf der Linie #204 (Südkreuz–Zoologischer Garten) – hergestellt von dem polnischen Unternehmen #Solaris. Der Erfolg war zunächst mäßig; die Fahrzeuge waren häufig defekt. Inzwischen laufe der Betrieb „ziemlich stabil“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Man habe sich „aneinander gewöhnt“.

Probleme gebe es nach wie vor mit den #Ladestationen. Der Bahnhersteller #Bombardier hat dafür ein besonderes System entwickelt; Primove genannt. Wie bei einer elektrischen Zahnbürste erfolgt das Laden der Batterie kabellos durch Induktion. Solche Ladestationen, die es an den beiden Endstellen der Linie 204 gibt, seien sehr wartungsintensiv, sagte Reetz.

Die BVG versucht jetzt auch ein Laden „von oben“ über einen Stromabnehmer. Solche Ladesäulen seien aber „eine Architektur in der Stadt“ und nicht überall problemlos aufzubauen. Dies gelte auch für die klassischen Oberleitungsbusse, die ihre Energie schon im 19. Jahrhundert über eine Oberleitung – wie bei der Straßenbahn – erhielten. Die Rückkehr der längst ausgemusterten O-Busse sei auch deshalb kein Thema, sagte Reetz.
E-Busse sind doppelt so teuer wie herkömmliche Fahrzeuge

Die Zukunft gehöre den Batteriebussen. Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, ist überzeugt, dass der Linienbus-Verkehr …

Straßenverkehr: Ausbau Ladestationen für Elektroautos, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wurden bereits #Vergabeentscheidungen zum flächendeckenden Ausbau von #Ladestationen für #Elektroautos getroffen. Wenn ja, welche Firmen wurden mit dem Ausbau zu welchen Teilen beauftragt? Antwort zu 1.: Es wurden noch keine Vergabeentscheidungen getroffen. Die Aufforderung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Vergabeverfahrens zur Angebotsabgabe wird im Juli 2014 erfolgen, eine Entscheidung im September 2014 wird angestrebt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur soll bedarfsgerecht hinsichtlich der Anzahl der Ladeeinrichtungen, der technischen Ausführung, der räumlichen Verteilung und eines effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel erfolgen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat hierzu ein Standortkonzept entwickelt. Bei der Erweiterung des Infrastrukturangebots soll neben dem öffentlichen Raum auch öffentlich zugänglicher privater Grund berücksichtigt werden. Frage 2: Wie viele Ladestationen für Elektroautos gibt es zur Zeit in Berlin? Bis wann sollen die geplanten 1600 Ladepunkte installiert sein? Frage 3: Welche Firmen betreiben diese Ladestationen? Frage 4: Gibt es unterschiedliche technische Standards für die Ladestationen die in Berlin zum Einsatz kommen? Wenn ja, wie unterscheiden sich diese und können diese Ladestationen von allen Elektrofahrzeuge der unterschiedlichen Hersteller genutzt werden? Wurden die Projekte in der beantragten Höhe bewilligt und wenn nein, wie wird die Differenz finanziert? Antwort zu 2., 3. Und 4.: Die Zahl der derzeit in Berlin im öffentlichen Raum errichteten und öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen sowie deren Betreiberinnen und Betreiber ist dem Senat nicht bekannt. Zahlreiche Betreiberinnen und Betreiber beantragten seit 2009 eine Vielzahl an Ladeeinrichtungen in unterschiedlichen technischen Varianten bei den zuständigen Bezirksverwaltungen und haben die erteilten Sondernutzungsgenehmigungen nur teilweise umgesetzt. Einige Ladeeinrichtungen wurden im Verlauf der vergangenen Jahre wieder abgebaut, etliche Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum sind nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich. Informationen über die auf privatem Grund errichteten Ladeeinrichtungen, deren Technik und Zugänglichkeit liegen dem Senat nicht vor. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt baut derzeit ein Ladeinfrastrukturbüro (LIB) auf, um erstmals alle Informationen über die in Berlin künftig errichteten Ladeinfrastruktur zu bündeln, die Antragsund Genehmigungsprozesse berlinweit einheitlich zu gestalten und Transparenz hinsichtlich des Angebots in Berlin zu schaffen. Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit zahlreichen Bezirken abgestimmte Kooperationsvereinbarung, mit der die Umsetzung der harmonisierten Prozesse angestrebt wird, wurde bisher nur von einem Teil der Bezirksverwaltungen unterzeichnet. Hinsichtlich der technischen Standards der Ladeinfrastruktur orientiert sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei den künftig vom Land Berlin geförderten Ladeeinrichtungen an den internationalen Entwicklungen und dem aktuellen Stand der laufenden Normungsverfahren. Es werden unterschiedliche Ladeeinrichtungen mit einer geringen und mit sehr hohen Ladeleistungen gefördert werden. Da die Hersteller sich nicht auf einen globalen Standard verständigt haben und sich ältere Elektrofahrzeuge mit nicht kompatiblen Anforderungen an die Ladetechnik und die Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung und Fahrzeug im Bestand befinden, kann eine barrierefreie Nutzung durch alle Fahrzeugtypen und Baujahre nicht sichergestellt werden. Das Land wird im Verfahren sicherstellen, dass – ungeachtet unterschiedlicher Hersteller bzw. Betreiberinnen und Betreiber der Ladeeinrichtungen – die Ladeinfrastruktur von den Nutzerinnen und Nutzern als einheitliche Ladeinfrastruktur genutzt werden kann und wahrgenommen wird. Frage 5: Wie hoch sind die Eigenbeiträge, die die Betreiber tragen und welche Kosten entstehen für das Land Berlin? Antwort zu 5.: Angaben zum Zuschussbedarf des Landes Berlin sind erst nach Unterzeichnung der Betreiberverträge möglich. Die Eigenbeiträge der Betreiberinnen und Betreiber wird das Land Berlin nicht beziffern können. Frage 6: Wie viele Elektroautos sind zur Zeit in Berlin zugelassen? Wie Viel davon sind durch Privatpersonen zugelassen und wie viel von Firmen, insbesondere von Car-Sharing-Firmen? Antwort zu 6.: Nach Angaben des Kraftfahrt- Bundesamtes waren am 1. Januar 2014 657 Pkw und 109 Nutzfahrzeuge mit „B-Kennzeichen“ zugelassen. Die in Berlin betriebene Flotte an Elektrofahrzeugen unterscheidet sich hiervon erheblich. Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwecken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unternehmen zugelassen sind. Vergleichbar werden im übrigen Bundesgebiet in Berlin registrierte Elektrofahrzeuge betrieben. Schätzungen gehen davon aus, dass in Berlin derzeit größenordnungsmäßig 1.250 Elektro-Pkw und 100 Elektro- Nutzfahrzeuge im Einsatz sind. Der überwiegende Teil der in Berlin eingesetzten Elektrofahrzeuge ist von Unternehmen zugelassen. Die Flotte der Elektro-Pkw im Carsharing- Einsatz liegt derzeit bei größenordnungsmäßig 400 Fahrzeugen. Berlin, den 30. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)