Bahnhöfe: Sicherheit an Berlins Bahnhöfen, aus Senat

06.04.2023

Frage 1:

Wie viele reine #S-Bahnhöfe gibt es in Berlin (bitte einzeln auflisten)?

Antwort zu 1:

Aufgrund der Frage 2 wird davon ausgegangen, dass damit S-Bahnhöfe gemeint sind, an denen kein #Regionalverkehr hält. Von den 132 S-Bahnhöfen im Berliner Stadtgebiet sind demnach folgende 111 Bahnhöfe „ reine S-Bahnhöfe“ :

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Bahnhöfe: Notfallsäulen in U- und S-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind alle #Bahnsteige in den Berliner U- und #S-Bahnhöfen mit #Notfallsäulen oder #Notfallmeldern
ausgestattet?
Wenn nein, auf welchen Bahnhöfen sind noch nicht auf allen Bahnsteigen Notfallmelder?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle #U-Bahnhöfe sind mit Notruf-Informations-Säulen (#NIS) ausgestattet. Weitere
Informationen dazu finden Sie unter https://www.bvg.de/de/Service/Sicherunterwegs/
Handeln-in-Notfaellen“
Die reinen #S-Bahnhöfe sind nicht mit Notfallsäulen ausgestattet, sie verfügen aber
überwiegend über sogenannte Inforufsäulen (#IRS), die in der Regel neben den
Fahrkartenautomaten angebracht sind. Die IRS stehen für Serviceanfragen der Fahrgäste
zur Verfügung. Sie ermöglichen eine Kommunikation mit der S-Bahn Berlin über
Wechselsprecheinrichtungen. Die S-Bahn Berlin GmbH empfiehlt auf ihrer Internetseite in
Notfällen u.a. die Nutzung der Notrufnummern von Polizei, Feuerwehr und 3-S-Zentralen.
2
Frage 2:
Sind die vorhandenen Notfallmelder barrierefrei erreichbar und auch von Menschen mit (körperlichen)
Einschränkungen problemlos bedienbar?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit: „Alle Notfallmelder sind uneingeschränkt barrierefrei nutzbar.“
Frage 3:
Wo befinden sich auf den Bahnsteigen genau diese Notfallmelder und wie sind sie gekennzeichnet?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit: „Die Notfallmelder sind baulich bedingt gleichmäßig über den
Bahnsteig verteilt und mit Piktogrammen gekennzeichnet.“
Frage 4:
Wie lange dauert es, bis der Kontakt zu einer Notfallleitstelle hergestellt ist und der Hilfesuchende Angaben
machen kann?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit: „Je nach Rufaufkommen ist der zeitliche Verbindungsaufbau zur
Leitstelle unterschiedlich.“
Frage 5:
Befinden sich auf allen Bahnsteigen Defibrillatoren?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit: „Es befinden sich derzeit nicht auf allen Bahnsteigen
Defibrillatoren.“
Frage 6:
Gibt es ein generelles Sicherheitskonzept? Wie sieht das Sicherheitskonzept der S und U-Bahnhöfe aus?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Sicherheitsmaßnahmen der BVG können im Sicherheitsbericht unter
https://www.bvg.de/de/index.php?term=sicherheitsbericht&section=search
eingesehen werden. Die im Sicherheitsbericht dargestellten Maßnahmen umfassen auch
die Punkte, die zwischen der BVG und dem Land Berlin 2011 als Maßnahmenpaket für
mehr Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr vereinbart wurden.
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– Der sogenannte „Arbeitsplatz Polizei“ in der Betriebsleitstelle Sicherheit der BVG wurde
gemäß der Vereinbarung der Polizei Berlin mit der BVG technisch vollumfänglich
ausgestattet und wird 24/7 durch die Polizei besetzt.
– Die Zahl der Sicherheitsbeschäftigten der BVG wurde deutlich erhöht. Auch die Anzahl
der durch den privaten Dienstleister eingesetzten Beschäftigten wurde nochmals deutlich
erhöht und durch den Einsatz von Diensthunden in ihrer Wirksamkeit verbessert.
– Alle Bahnhöfe sind mit Kameratechnik ausgestattet. Im Zuge des Ausbaus einer
verbesserten Technik werden sukzessive alle U-Bahnhöfe mit einer vollflächigen
Ausstattung in HD-sicherer Qualität ausgestattet.
– Durch die Betriebsleitstelle Sicherheit können 24/7 anlassbezogen einzelne relevante
Schwerpunktbereiche der U-Bahn kontrolliert und Vorkommnisse gemeldet werden
(hierbei kann auch ggf. in die Situation über Lautsprecheranlage eingegriffen werden).
-Täglich werden sogenannte gemeinsame Einsätze zwischen dem BVG-Sicherheitsdienst
und der Polizei in gemeinsam abgestimmten Bereichen durchgeführt ("Gemeinsame
Sicherheitsstreifen GeSiS“). Diese Maßnahme ist im Laufe der Zeit verfestigt und
ausgeweitet worden.
Zusätzlich zu diesen aufgeführten Hauptpunkten fanden und finden regelmäßig viele
kleinere Maßnahmen, wie z.B. Informationsstände, Präventionsveranstaltungen und
Sensibilisierungskampagnen statt.
S-Bahn:
Für die Sicherheit auf den Bahnhöfen ist primär die DB Station und Service GmbH
zuständig. Die Länder stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis zu diesem
Unternehmen. Es gibt jedoch auch Sicherheitsvorgaben in den aktuellen
Verkehrsverträgen mit der S-Bahn Berlin GmbH (Schwerpunkt Sicherheit in Fahrzeugen),
die auf die Sicherheit an Bahnhöfen ausstrahlen:
Die Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH sehen die regelmäßige Vorlage von
Sicherheitskonzepten durch die S-Bahn vor (Aktualisierung alle 2 Jahre). Die Verträge
fordern in diesem Zusammenhang Aussagen zur Sicherheitsorganisation (u.a. zu
Sicherheitskooperationen, Sicherheitsvereinbarungen mit zuständigen
Sicherheitsbehörden und der Feuerwehr, zur Zusammenarbeit bei besonderen
Sicherheitslagen, zu Meldeketten), zur Statusanalyse der Sicherheitslage (objektive
Sicherheitslage, Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und anonymisierte Statistik über das
strafrechtliche Ergebnis aller zur Anzeige gebrachten Delikte), zu Handlungsstrategien,
Maßnahmen und Maßnahmenbewertung.
Neben dem Einsatz von Sicherheitspersonal in den Zügen ist mit der S-Bahn Berlin GmbH
für das gesamte S-Bahn-System ein Stundenkontingent für den Einsatz von Einsatzteams
bestehend aus jeweils sechs Sicherheitskräften im Rahmen des durchgehenden
Nachtverkehrs und für Doppelstreifen auf den Kreuzungsbahnhöfen des S-Bahnnetzes
(Westkreuz, Gesundbrunnen, Ostkreuz, Südkreuz oder Schöneberg, Friedrichstraße)
vereinbart. Das Sicherheitspersonal hat verkehrsvertraglich vorgegebene Anforderungen
an seine Ausbildung, Weiterbildung, Berufserfahrung und sicherheitsrelevanten
Kenntnisse zu erfüllen. Zum Einsatz des Sicherheitspersonals erhalten die Länder eine
detaillierte monatliche Berichterstattung.
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Frage 7:
Gibt es auf jedem Bahnhof eine ausreichende Fluchtwegebeschilderung bzw. ein Leitsystem das dem
Fahrgast z.B. im Brandfall den kürzesten Weg ins Freie zeigt? Funktioniert dies auch bei Stromausfall? Gibt
es in allen Bahnhöfen flächendeckend Sprinkleranlagen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit: „Alle Bahnhöfe der Berliner U-Bahn haben eine
Fluchtwegbeschilderung nach ASR A1.3. (Technische Regeln für Arbeitsstätten). Die
verwendeten Sicherheitskennzeichen sind reflektierend und nachleuchtend.
Auf den Bahnhöfen der Berliner U-Bahn sind keine flächendeckenden Sprinkleranlagen
vorhanden.“
Frage 8:
Gibt es auf jedem U- und S-Bahnsteig Feuerlöscher? Wenn ja, wo befinden sie sich und sind sie für
jedermann frei zugänglich?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit: „Es gibt auf jedem U-Bahnsteig Feuerlöscher, die sich an den
Notrufsäulen befinden und frei zugänglich sind.“
Frage 9:
Sind alle Bahnhöfe und Bahnsteige mit Blindenleitsystemen gemäß DIN 18040-1 ausgestattet? Wenn nein,
wann genau ist damit zu rechnen?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zur Zeit sind etwa 65 % der Bahnhöfe und Bahnsteige der Berliner U-Bahn mit
Blindenleitsystemen ausgestattet. Es ist beabsichtigt, bis Ende 2020 alle Bahnhöfe und
Bahnsteige der Berliner U-Bahn mit Blindenleitsystemen (Aufmerksamkeitsfelder,
Leitstreifen) auszustatten.“
Berlin, den 27.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Geplante Info-Ruf-Säulen pünktlich zur WM fertig, Verbessert in Sprache, Handhabung und Optik, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Pünktlich zur Fußball-Weltmeisterschaft sind noch zusätzliche #Info-Ruf-Säulen (#IRS) fertiggestellt worden, die nun auf verschiedenen S-Bahnhöfen nicht nur Berlin-Besuchern einen guten Dienst erweisen.

„Wir haben mit Hochdruck gearbeitet, damit die IRS zum WM-Großereignis auf den Bahnhöfen montiert werden konnten“, erklärt Steffen #Uzdil, Projektleiter für das Betriebs- und #Informationssystem bei der S-Bahn Berlin GmbH. 35 Auszubildende, angehende Mechatroniker und Kommunikationselektroniker, montierten unter fachkundiger Anleitung die IRS vom Typ III im Ausbildungszentrum in der #Hauptwerkstatt #Schöneweide.

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BVG-Cross-Border-Leasing: Senat sieht keine unmittelbaren Risiken

BVG-Cross-Border-Leasing: Senat sieht keine unmittelbaren Risiken

Ereignis

Nachdem die amerikanische Steuerbehörde IRS neue Hinweise zur steuerlichen Bewertung von Cross-Border-Leasing-Modellen veröffentlicht hatte, wurden mögliche Risiken für das Land Berlin und die BVG diskutiert. Der Senat erklärte, dass das steuerliche Risiko bei den US-Investoren liege und für Berlin beziehungsweise die BVG keine unmittelbaren Nachteile erwartet würden. 【2-6bad86】

Details

Quelle: Drucksache 15/12481. 【2-6bad86】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Zackenfels (SPD) und Benjamin-Immanuel Hoff (PDS) vom 21. April 2005

Risiken aus Cross Border Leasing 【2-6bad86】

Fragen 1 und 2

Welche Auswirkungen ergeben sich aus der IRS-Mitteilung 2005-13 zu Cross-Border-Leasing-Verträgen? 【2-6bad86】

Antwort zu 1 und 2

Der Senat wurde am 28. Februar 2005 über die neue Entwicklung informiert. Nach Auskunft amerikanischer Steuerexperten stelle die IRS-Mitteilung keine grundlegend neue Rechtsauffassung dar. Die steuerrechtlichen Risiken lägen bei den amerikanischen Investoren. 【2-6bad86】

Die BVG habe mehrere US-Leasing-Verträge abgeschlossen und beobachte die Entwicklung gemeinsam mit deutschen und amerikanischen Anwaltskanzleien. Nach Angaben der BVG sei eine abschließende steuerliche Bewertung ohne Kenntnis der Bilanzierung der jeweiligen Investoren nicht möglich. 【2-6bad86】

Frage 3

Drohen Nachteile für die deutschen Leasingnehmer, falls die steuerlichen Vorteile der Investoren entfallen? 【2-6bad86】

Antwort zu 3

Nach Angaben des Senats tragen die amerikanischen Investoren das steuerliche Anerkennungsrisiko. Daher würden keine vertraglichen Nachteile für Berlin erwartet. Auch die BVG rechne in diesem Fall mit keinen nachteiligen Folgen. 【2-6bad86】

Frage 4

Welche Folgen hätte ein Vertragsbruch auf deutscher Seite? 【2-6bad86】

Antwort zu 4

Die Verträge wurden grundsätzlich unkündbar geschlossen. Bei Vertragsverletzungen könnten allerdings Schadenersatzansprüche oder die Zahlung vertraglich festgelegter Kündigungswerte ausgelöst werden. Zur Vermeidung solcher Risiken betreiben sowohl das Land Berlin als auch die BVG ein laufendes Vertragsmonitoring. 【2-6bad86】

Frage 5

Welche Folgen hätte eine Verschlechterung der Bonität des Landes Berlin? 【2-6bad86】

Antwort zu 5

Bei Unterschreiten bestimmter Bonitätsgrenzen könnten zusätzliche Sicherheiten verlangt werden. Die BVG erklärte jedoch, dass ihre Verträge nicht unmittelbar an ein Rating des Landes Berlin gekoppelt seien. Ausschlaggebend sei vielmehr ihre Stellung als Anstalt öffentlichen Rechts und der Länderfinanzausgleich. 【2-6bad86】

Frage 6

Wurden bereits außerordentliche Rechte ausgeübt? 【2-6bad86】

Antwort zu 6

Nein. Weder beim Land Berlin noch bei der BVG wurden zwischen 2004 und 2005 besondere Sicherungsrechte oder zusätzliche Garantien in Anspruch genommen. 【2-6bad86】

Frage 7

Wer überwacht die Verträge? 【2-6bad86】

Antwort zu 7

Das Vertragsmonitoring erfolgt:

  • für die Berliner Transaktionen durch die Senatsverwaltung für Finanzen,
  • für die BVG-Verträge durch ein eigenes professionelles Vertragsmanagement mit Unterstützung externer Kanzleien. 【2-6bad86】

Berlin, den 01. Juni 2005

In Vertretung

Thöne

Senatsverwaltung für Finanzen 【2-6bad86】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.