BVG-Cross-Border-Leasing: Senat sieht keine unmittelbaren Risiken
Ereignis
Nachdem die amerikanische Steuerbehörde IRS neue Hinweise zur steuerlichen Bewertung von Cross-Border-Leasing-Modellen veröffentlicht hatte, wurden mögliche Risiken für das Land Berlin und die BVG diskutiert. Der Senat erklärte, dass das steuerliche Risiko bei den US-Investoren liege und für Berlin beziehungsweise die BVG keine unmittelbaren Nachteile erwartet würden. 【2-6bad86】
Details
Quelle: Drucksache 15/12481. 【2-6bad86】
Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Zackenfels (SPD) und Benjamin-Immanuel Hoff (PDS) vom 21. April 2005
Risiken aus Cross Border Leasing 【2-6bad86】
Fragen 1 und 2
Welche Auswirkungen ergeben sich aus der IRS-Mitteilung 2005-13 zu Cross-Border-Leasing-Verträgen? 【2-6bad86】
Antwort zu 1 und 2
Der Senat wurde am 28. Februar 2005 über die neue Entwicklung informiert. Nach Auskunft amerikanischer Steuerexperten stelle die IRS-Mitteilung keine grundlegend neue Rechtsauffassung dar. Die steuerrechtlichen Risiken lägen bei den amerikanischen Investoren. 【2-6bad86】
Die BVG habe mehrere US-Leasing-Verträge abgeschlossen und beobachte die Entwicklung gemeinsam mit deutschen und amerikanischen Anwaltskanzleien. Nach Angaben der BVG sei eine abschließende steuerliche Bewertung ohne Kenntnis der Bilanzierung der jeweiligen Investoren nicht möglich. 【2-6bad86】
Frage 3
Drohen Nachteile für die deutschen Leasingnehmer, falls die steuerlichen Vorteile der Investoren entfallen? 【2-6bad86】
Antwort zu 3
Nach Angaben des Senats tragen die amerikanischen Investoren das steuerliche Anerkennungsrisiko. Daher würden keine vertraglichen Nachteile für Berlin erwartet. Auch die BVG rechne in diesem Fall mit keinen nachteiligen Folgen. 【2-6bad86】
Frage 4
Welche Folgen hätte ein Vertragsbruch auf deutscher Seite? 【2-6bad86】
Antwort zu 4
Die Verträge wurden grundsätzlich unkündbar geschlossen. Bei Vertragsverletzungen könnten allerdings Schadenersatzansprüche oder die Zahlung vertraglich festgelegter Kündigungswerte ausgelöst werden. Zur Vermeidung solcher Risiken betreiben sowohl das Land Berlin als auch die BVG ein laufendes Vertragsmonitoring. 【2-6bad86】
Frage 5
Welche Folgen hätte eine Verschlechterung der Bonität des Landes Berlin? 【2-6bad86】
Antwort zu 5
Bei Unterschreiten bestimmter Bonitätsgrenzen könnten zusätzliche Sicherheiten verlangt werden. Die BVG erklärte jedoch, dass ihre Verträge nicht unmittelbar an ein Rating des Landes Berlin gekoppelt seien. Ausschlaggebend sei vielmehr ihre Stellung als Anstalt öffentlichen Rechts und der Länderfinanzausgleich. 【2-6bad86】
Frage 6
Wurden bereits außerordentliche Rechte ausgeübt? 【2-6bad86】
Antwort zu 6
Nein. Weder beim Land Berlin noch bei der BVG wurden zwischen 2004 und 2005 besondere Sicherungsrechte oder zusätzliche Garantien in Anspruch genommen. 【2-6bad86】
Frage 7
Wer überwacht die Verträge? 【2-6bad86】
Antwort zu 7
Das Vertragsmonitoring erfolgt:
- für die Berliner Transaktionen durch die Senatsverwaltung für Finanzen,
- für die BVG-Verträge durch ein eigenes professionelles Vertragsmanagement mit Unterstützung externer Kanzleien. 【2-6bad86】
Berlin, den 01. Juni 2005
In Vertretung
Thöne
Senatsverwaltung für Finanzen 【2-6bad86】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.