Flughäfen: Muss der Verkehrsflughafen Schönefeld-Alt mit der BER-Eröffnung zwingend geschlossen werden?, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit dem #Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des #Verkehrsflughafens #Schönefeld vom 13. August
2004 gab es zahlreiche Festlegungen und Verfügungen zum #Flughafenausbau am Standort Schönefeld.
Die Verfügungen haben hierbei keinen empfehlenden Charakter, sondern sie besitzen einen nicht verhandelbaren
und nicht interpretierbaren Status.

  1. Wie geht der Senat mit den verfügenden Festlegungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-
    Schönefeld im Teil A des Planfeststellungsbeschlusses um bzw. was hat er getan, um den rechtlichen
    Verpflichtungen daraus zu entsprechen?
    Zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Umsetzung der planfestgestellten
    Maßnahmen bindend und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Ausbaumaßnahmen.
    Die weiterführenden Planungen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden
    auf Konformität mit der Planfeststellung geprüft. Die hierzu erforderlichen
    Anträge und Nachweise sind durch die FBB den zuständigen Genehmigungsund
    Planfeststellungsbehörden vorzulegen.
  2. Stehen aus Sicht des Senats die Pläne zum #Weiterbetrieb von #SXF nach #Eröffnung des #BER im
    Widerspruch zu den Regelungen zu SXF des Planfeststellungsbeschlusses?
  3. Was hat der Senat bzw. die Gesellschafter der FBB GmbH getan, um die unter Punkt 7.3.6 „Weiternutzung
    bestehender Anlagen“ bzw. im Unterpunkt 7.3.6.1 „Regierungsflüge/Protokollteil“ auf Seite
    477 nicht gewährleistete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld-Alt als Verkehrsflughafen, wie es
    die Planung der FBB als Nutzung von SXF als T5 vorsieht, zu garantieren?
  4. Wie haben die Gesellschafter bzw. die FBB GmbH agiert, um die beschränkenden Regelungen des
    Planfeststellungsbeschlusses von 2004 auf Seite 477 aufzuweichen, wonach der bisherige Verkehrsflughafen
    Schönefeld-Alt ausschließlich für Regierungsflüge und „für protokollarische Zeremonien zum
    Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt“
    werden darf und nur ein Ausbau/Umbau für diesbezügliche Protokollanlagen etc. zugelassen ist?
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  5. Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage halten Senat, Aufsichtsrat und Flughafengesellschaft
    sowie die FBB-Gesellschafter an der Offenhaltung von Schönefeld-Alt nach Eröffnung
    des BER fest, wenn der geltende Planfeststellungsbeschluss zum BER eine entsprechende Weiternutzung
    als Verkehrsflughafen, T5, mit geplanten ca. 8 Mio. trotz Eröffnung des BER Passagieren per
    annum nicht zulässt?
    Zu 2. bis 5.: Der Weiterbetrieb der heute in Nutzung befindlichen Terminalanlagen in
    Schönefeld-Alt nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) steht
    nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. Eine Nutzung
    der bestehenden Anlagen zur Passagierabfertigung wurde nicht untersagt. Die
    Ansiedlung der Anlagen des Bundes in Schönefeld-Alt wurde mit dem 20. Änderungsplanfeststellungsbeschluss
    vom 15.09.2011 konkretisiert. Für den zeitlich befristeten
    Double-Roof-Betrieb hat die FBB mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung getroffen,
    die eine parallele Nutzung ermöglicht.
  6. Wie beurteilt der Senat, dass diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbetrieb
    und den Ausbau des Flughafens „Schönefeld – Alt“ (SXF) auf unbestimmte Zeit eingereicht
    wurde?
    Zu 6.: Die FBB teilte mit, dass ihr eine Klage gegen eine Nutzung von Schönefeld-Alt
    auf unbestimmte Zeit nicht bekannt sei. Beklagt werden die mit dem 27. Änderungsplanfeststellungsbeschluss
    genehmigten temporären Maßnahmen von Flugbetriebsflächen
    für die sichere Abwicklung des Rollverkehrs für den temporären Double-Roof-
    Betrieb.
    Berlin, den 20.12.2018
    In Vertretung
    Dr. Margaretha Sudhof
    Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Berlin-Schönefeld darf Großflughafen der Region werden Hohe Auflagen für Lärm- und Umweltschutz Letzte Entscheidung fällt Bundesverwaltungsgericht, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/berlin-schoenefeld-darf-grossflughafen-der-region-werden-hohe-auflagen-fuer-laerm-und-umweltschutz/538978.html

Berlin – Der #Flughafen Berlin Brandenburg International (#BBI) kann – zumindest theoretisch – erweitert werden. Am Freitag erteilte das Land Brandenburg eine grundsätzliche #Ausbaugenehmigung. Der #Flugbetrieb soll im brandenburgischen #Schönefeld von 2010 an auch #nachts möglich sein. Allerdings hat das Land anspruchsvolle Auflagen gemacht. Nach Angaben der Planfeststellungsbehörde entsprechen diese den Richtlinien, die im neuen #Fluglärmschutzgesetz vorgesehen sind. Zu welchen Mehrkosten die Lärm- und #Umweltauflagen führen, ist noch nicht ermittelt. Bisher nannten die Planer Gesamtkosten für den #Flughafenausbau in Schönefeld in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Der neue Flughafen soll Ende 2010 eröffnet werden.

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Flughäfen: Passagiere müssen keinen „Schönefeld-Taler“ zahlen Gebühr für Flughafen-Ausbau ist vom Tisch., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/passagiere-muessen-keinen-schoenefeld-taler-zahlen/486004.html

Das #Finanzierungskonzept für den #Flughafenausbau in #Schönefeld wird zwar noch entwickelt, doch steht bereits fest, dass Passagiere keine #Extragebühren dafür zahlen müssen. „Einen #Schönefeld-Taler wird es nicht geben“, sagte der neue technische Geschäftsführer der #Flughafengesellschaft, Thomas Weyer, dem Tagesspiegel. Das #Rahmenkonzept für die Finanzierung des Zwei-Milliarden-Euro-Projekts soll Ende März vorliegen. Ende 2005 könnten dann die Verträge mit den Banken unterzeichnet werden.

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Flughäfen: Großflughafen kommt 2008, Passagiere zahlen ab 2003 Flughafengebühr wird verdoppelt , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/grossflughafen-kommt-2008-passagiere-zahlen-ab-2003/341568.html

Der #Flughafenausbau in #Schönefeld soll zu einem großen Teil von den Passagieren finanziert werden. Zum Konzept, das an diesem Freitag förmlich beschlossen werden soll, gehört die Erhöhung der #Flughafengebühr von derzeit 6,60 Euro um zunächst 3 Euro pro Passagier ab 2003. Nach Aufnahme des Betriebs sollen sie noch einmal um 5,10 Euro steigen. #Fluggesellschaften haben bereits Widerstand angekündigt. Sie hatten schon die letzte Erhöhung nicht mitgemacht.

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