S-Bahn: Fahrscheinkontrollen bei der S-Bahn Berlin GmbH, aus Senat

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Frage 1:
Finden in der Zeit des #Corona-Shutdowns bei der -Bahn Berlin GmbH #Fahrscheinkontrollen statt?
Frage 2:
Falls ja, wie wird die Abstandsregel umgesetzt?
Frage 3:
Falls ja, in gleichem oder in vermindertem Umfang im Vergleich zu der Zeit vor dem Shutdown?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Das #Erlössicherungskonzept der S-Bahn Berlin GmbH wurde entsprechend der
anspruchsvollen Rahmenbedingungen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben haben
und unter Berücksichtigung des Fahrgast- und Mitarbeiterschutzes angepasst und intern
zwischen der S-Bahn Berlin GmbH, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgestimmt.
Regelmäßig wird weiterhin der Anpassungsbedarf des Konzepts überprüft.“
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Frage 4:
Falls nein oder vermindert, wie hoch sind die #Einnahmeausfälle?
Antwort zu 4:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und des damit einhergehenden reduzierten
Fahrgastaufkommens sind zur Zeit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
signifikante Einnahmerückgänge zu verzeichnen.“
Frage 5:
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Werden nicht alle Prüfkapazitäten gebunden, setzen die im Prüfdienstauftrag der S-Bahn
Berlin GmbH tätigen Unternehmen ihre Mitarbeitenden u.a. in anderen
Dienstleistungsaufträgen ein.“
Frage 6:
Falls die freigesetzten Mitarbeiter nicht oder teilweise nicht beschäftigt werden: Warum werden sie nicht zu
Desinfektionsmaßnahmen (Haltestangen, Türöffnungsvorrichtungen, etc.) der Fahrzeuge eingesetzt?
Antwort zu 6:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Die gesamte im #Fahrgastbetrieb eingesetzte #Fahrzeugflotte der S-Bahn Berlin wird
mehrmals täglich durch speziell geschultes Fachpersonal gereinigt. Dies passiert tagsüber
u.a. während der sog. Wendereinigung, d.h. am Endpunkt der Linien, in der nächtlichen
Abstellung sowie in den Werkstätten während des planmäßigen Reinigungsprozesses. Es
werden dabei Reinigungsmittel eingesetzt, die auf den Leitlinien des Robert Koch-Instituts
basieren (#Flächendesinfektionsmittel). Konkret werden im Fahrzeug alle Kontaktflächen,
wie Griffe, Mulden, Haltestangen und Türöffnungsschalter (innen und außen) gereinigt.“
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Corona Virus im ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:
Wie oft und mit welchen #Desinfektionsmitteln (Hersteller, Produktbezeichnung, Wirkstoffe) werden Busse,
Straßenbahnen, U- und S-Bahnen #gereinigt? Insbesondere Haltestangen und -schlaufen, Tür- und
Haltewunschknöpfe?
Frage 3:
Falls nicht an jeder #Endhaltestelle gereinigt/desinfiziert wird, warum nicht?
Antwort zu 1 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die #Fahrzeugreinigungen und die Reinigung der damit verbundenen Fahrerkabinen
wurden intensiviert. Die Fahrzeuge werden täglich gereinigt. Hierfür ist es notwendig, dass
sich das Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht im Fahrgasteinsatz befindet. Daher erfolgt
die #Reinigung der Busse und Straßenbahnfahrzeuge grundsätzlich nachts. Die U-Bahnen
werden sowohl in Kehranlagen als auch in den Betriebswerkstätten gereinigt. Den Umfang
der täglichen Reinigung haben wir erhöht, insbesondere die Handläufe in den Fahrzeugen
werden verstärkt abgewischt.
Die Fahrerkabinen der U-Bahnfahrer erhalten verstärkte Reinigungen während der
Wendezeiten in den Kehranlagen. Zusätzlich zu der nächtlichen Reinigung haben wir an
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zahlreichen Endhaltestellen der Busse und bei Fahrerwechsel auf dem Betriebshof mobile
Reinigungsteams im Einsatz, die insbesondere die Haltestangen und Türtaster reinigen.
Die Reinigungsintervalle der Bahnhofsflächen, z. B. der Fußböden und Handläufe, sind
konstant, wobei stark frequentierte Bahnhöfe öfter gereinigt werden. Die verwendeten
Reinigungsmittel enthalten teils einen Anteil Desinfektionsmittel.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Die gesamte im Fahrgastbetrieb eingesetzte Fahrzeugflotte wird mehrmals täglich
gereinigt. Dies passiert tagsüber u.a. während der sog. Wendereinigung, d.h. am
Endpunkt der Linien, in der nächtlichen Abstellung sowie in den Werkstätten während des
planmäßigen Reinigungsprozesses. Es werden dabei Reinigungsmittel eingesetzt, die auf
den Leitlinien des Robert Koch-Instituts basieren: Bis zur Kalenderwoche 14 wurden
Neutralreiniger mit alkoholischer Wirkung verwendet und ab Kalenderwoche 15
#Flächendesinfektionsmittel. Konkret werden im Fahrzeug alle Kontaktflächen, wie Griffe,
Mulden, Haltestangen und Türöffnungsschalter (innen + außen) gereinigt.
Jede Wendereinigungsstelle ist personell besetzt, wobei das Angebot angesichts der
Pandemie noch aufgestockt wurde. Lediglich auf drei Stationen wird aus infrastrukturellen
oder temporären Gründen eine Wendereinigungsstelle nicht genutzt werden
(Hermannstraße, Warschauer Straße und Ostbahnhof), so dass die Reinigung an einer
alternativen Wendereinigungsstelle im Linienverlauf durchgeführt wird. Fahrzeuge, die auf
den Ringlinien S41 und S42 verkehren, werden im Rahmen einer sog.
Unterwegsreinigung desinfiziert, regelmäßig zwischen den Bahnhöfen Hohenzollerndamm
und Westend. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die im Fahrgasteinsatz befindlichen
Fahrzeuge regelmäßig gereinigt werden, insbesondere während der morgendlichen und
abendlichen Hauptverkehrszeiten.“
Frage 2:
Wie wird die Reinigung/Desinfektion dokumentiert und kontrolliert?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Reinigungsleistungen der Fahrzeuge und Bahnhöfe werden durch Mitarbeitende der
BVG regelmäßig überprüft, dokumentiert (per Listen bzw. Datenbank) und wenn
notwendig angepasst.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Die Reinigungen der Fahrzeugflotte werden systematisch pro Fahrzeug erfasst. Die
Qualitätskontrollen werden regelmäßig am Tag und in der Nacht durch zertifizierte
Qualitätsprüferinnen und -prüfer durchgeführt.“
Frage 4:
Wie schätzen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat die unter 1. beschriebene Vorgehensweise
hinsichtlich des Infektionsschutzes für die Fahrgäste ein?
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Antwort zu 4:
Der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) orientiert sich an
den allgemeinen Hygienemaßnahmen und aktuellen Empfehlungen. Demnach gilt die
Einhaltung eines Abstandes von 1,50 – 2,00 Metern zu anderen Personen als wichtigster
Faktor zur Minimierung der Ansteckungsgefahr. Um diesen Abstand soweit wie möglich zu
ermöglichen, sah der Aufgabenträger für den ÖPNV es von Anfang an als notwendig an,
zunächst weiterhin das bestellte Verkehrsangebot sowie mit den größtmöglichen
Fahrzeugen zu fahren. Die Verkehrsunternehmen setzen dies im Rahmen der aktuellen
Möglichkeiten um, müssen aber gleichwohl auf die betriebliche Verfügbarkeit von
Ressourcen reagieren können. Sehr wichtig ist daher die Sensibilisierung der Fahrgäste
zur gegenseitige Rücksichtsname. Zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen erscheinen
dennoch sinnvoll, da sie zusätzlich zu den Hygienemaßnahmen nach Beendigung der
Fahrt insbesondere eine Übertragung über die Hände zu den Schleimhäuten im Gesicht
verringern.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Unseren Informationen zu Folge lässt sich die Hülle des Virus bereits mit herkömmlichen
Reinigungsmitteln zerstören und somit das Virus inaktivieren. Unsere
Reinigungsleistungen haben wir deshalb intensiviert.
Der Effekt einer Flächendesinfektion unserer Fahrzeuge wäre bereits in dem Moment
aufgehoben, in dem der erste Fahrgast wieder einsteigt und der Wagen damit nicht mehr
desinfiziert ist. Deshalb informieren wir und appellieren an unsere Mitarbeitenden und
Fahrgäste, die persönlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählt, Abstand zu
halten, in die Armbeuge zu husten oder zu niesen und sich oft die Hände zu waschen. Zu
diesem Zweck laufen Ansagen in den Bahnhöfen und auf den Anzeigen in Deutsch und
Englisch.
Zusätzlich öffnen unsere Türen (da wo es technisch möglich ist) automatisch, um einen
Kontakt mit dem Türöffner für die Kundinnen und Kunden zu vermeiden.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Das Bundesinstitut für Risikobewertung setzt sich auf seiner Internetseite mit einer Studie
auseinander, wonach der maßgebliche Übertragungsweg für das neuartige Coronavirus
die Mensch-zu-Mensch-Übertragung und eine Ansteckung über Kontaktflächen noch nicht
nachgewiesen ist. Trotzdem hat die S-Bahn Berlin GmbH die Reinigungsleistungen
sicherheitshalber wie unter der Antwort zu den Fragen 1-3 beschrieben erhöht: Die Züge
werden täglich und intensiv gereinigt. Unter anderem werden dabei alle üblichen
Kontaktflächen wie Griffe, Griffmulden, Stangen, Sprechstellen und Türöffnungsschalter
(innen und außen) gesäubert. Dies flankiert die hinlänglich bekannten Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen für
mindestens 20 Sekunden. Beim Husten und Niesen, Mund und Nase mit gebeugtem
Ellbogen oder Papiertaschentuch bedecken – Papiertaschentuch sofort wegwerfen.
Möglichst nicht ins Gesicht fassen, auf Händeschütteln verzichten. Bei Fieber, Husten und
Atembeschwerden zu Hause bleiben und telefonisch medizinische Hilfe über die örtlichen
ärztlichen Bereitschaftsdienste oder den Hausarzt veranlassen.
Abschließend sei festgehalten, dass angesichts der häufigen Reinigung der Fahrzeuge
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und strikter Beachtung der Hygieneregeln aller ÖPNV-Teilnehmenden nicht von einem
erhöhten gesundheitlichen Risiko der Benutzung der Berliner S-Bahn Berlin auszugehen
ist.“
Berlin, den 14.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz