Straßenverkehr + BVG + S-Bahn + Tarife: Kommentar zur Berliner Luft Bei zu viel Feinstaub kostenlos mit der BVG fahren, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kommentar-zur-berliner-luft-bei-zu-viel-feinstaub-kostenlos-mit-der-bvg-fahren,10809148,29886808.html Mit der Berliner #Luft ist ja so eine Sache. Die einen besingen sie, die anderen betrauern sie. Jedenfalls werden die Grenzen für #Feinstaub im Hauptstadt-Himmel immer wieder überschritten. Deshalb kann man für jeden sinnvollen Vorschlag zur #Luftverbesserung dankbar sein. Die Einrichtung der #Umweltzone in Berlin im Jahr 2008 hat zwar dazu geführt, dass sich der Ausstoß von Schadstoffen in die Luft verringert hat. Doch trotzdem werden die Grenzwerte, beispielsweise für Feinstaub, immer wieder überschritten. Um die Luftqualität weiter zu verbessern, schlagen die Piraten jetzt „umweltfreundliche Alternativen zum Autoverkehr“ vor. Sie fordern, dass Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei einer #Überschreitung der #Schadstoff-#Grenzwerte …

Straßenverkehr: Luftqualität und Kfz-Verkehr – Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen #Messstellen im Berliner Stadtgebiet wurden an welchen Tagen des Jahres 2014 die #Grenzwerte für #Feinstaub (#PM10), #Stickstoffdioxid (#NO2) und #Ozon (#O3) überschritten? (Bitte nach Messstellen und Tagen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Hinweis: Die Angaben in den folgenden Tabellen sind noch vorläufig, da die Qualitätssicherung und Validierung der Daten für das 2014 noch nicht abgeschlossen ist. In den folgenden Tabellen stehen die Stationscodes für folgende Stationen: MC032 = Grunewald, MC077 = Buch, MC085 = Müggelsee, MC117 = Schildhornstraße, MC124 = Mariendorfer Damm, MC143 = Silbersteinstraße, MC174 = Frankfurter Allee, MC220 = Karl-Marx- Straße, MC010 = Wedding, 042 = Neukölln, MC171 = Mitte Der PM10-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde an allen Stationen eingehalten. Tabelle 1 zeigt die PM10-Messwerte für das Jahr 2014 für die Tage, an denen an mindestens einer der Stationen der Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ überschritten wurde sowie in der letzten Zeile die Summe der Überschreitungstage im Jahr 2014 für jede Station. Zulässig sind bis zu 35 Überschreitungstage. Mehr als 35 Überschreitungstage traten an den Verkehrsstationen Schildhornstraße, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee und Karl-Marx-Straße auf. … Der NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde im Jahr 2014 an allen Verkehrsstationen (Schildhornstraße, Mariendorfer Damm, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee,Karl-Marx-Straße und Hardenbergplatz) überschritten. Tabelle 2 zeigt die Tage, an denen der 1- Stundengrenzwert für NO2 von 200 μg/m³ überschritten wurde. Zulässig sind 18 Überschreitungen pro Jahr. Damit ist dieser Grenzwert an allen Stationen eingehalten. … Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon wurde kein Grenzwert festgelegt, sondern ein Zielwert. Dieser Zielwert wurde 2014 in Berlin eingehalten Frage 2: Wie hat sich die Feinstaub-, Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung seit Beschluss des aktuellen Luftreinhalteplans im Jahr 2011 entwickelt? Antwort zu 2: Die Luftbelastung ist in der Tendenz sinkend, wird aber besonders bei Feinstaub stark von der Meteorologie geprägt. Die Grenzwerte für Feinstaub konnten in den Jahren 2012 und 2013 an allen Stationen eingehalten werden. In den Jahren 2011 und 2014 wurde der Tagesgrenzwert an mehreren Stationen nicht eingehalten, wobei im Jahr 2011 die maximale Anzahl an einer Station 54 Tagen und in 2014 48 Tage betrug. In 2011 wurde bereits an den Stadtrandstationen der Tagesgrenzwert an 25 bis 26 Tage, in 2014 an 13 bis 20 Tage überschritten, d.h. es gelangte bereits stark vorbelastete Luft nach Berlin. Hinzu kamen in beiden Jahren ungünstige Bedingungen für die Verdünnung von Luftschadstoffen durch häufigere Situationen mit geringer Windgeschwindigkeiten, wenig Turbulenz und niedriger Mischungsschichthöhen. Die Stickstoffdioxidbelastung ist gemittelt jeweils über alle Straßenstationen und. über die Stationen im städtischen Wohngebieten zwischen 2011 und 2014 um etwa 2 μg/m³ zurückgegangen (an Straßen im Mittel von 54 auf 52 μg/m³, in Wohngebieten von etwa 29 auf 27 μg/m³). Die Konzentration an den Stadtrandstationen liegt unverändert bei 14 μg/m³. Die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid erreichte 2013 und 2014 an einigen Stationen die niedrigsten Werte seit Beginn der Messungen im Jahr 1987. Die Ozonbelastung stagnierte in allen Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau, wobei der Zielwert eingehalten wird. Die Reduzierung der Ozon-Belastung ist nicht Aufgabe von lokalen Luftreinhalteplänen, da es sich bei diesem erst in der Atmosphäre aus anderen Stoffen gebildeten Schadstoff um ein großräumiges Problem handelt und lokale Maßnahmen kaum einen Einfluss haben. Daher ist der Bund zuständig für Maßnahmen zur Reduzierung von Ozon. Frage 3: Laut EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen die Feinstaubgrenzwerte seit Juni 2011 und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid ab 2015 verbindlich eingehalten werden. Welche Folgen für das Land Berlin haben weitere Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte über diese Fristen hinaus in rechtlicher, finanzieller und sonstiger Hinsicht? Antwort zu 3: Werden die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dies würde sich formal gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Ein Vertragsverletzungsverfahren startet mit einem vorgesetzlichen Verfahren, bei dem die Kommission weitergehende Informationen und Gründe für die Nichteinhaltung erfragt und die Abstellung von Verstößen gegen EU-Recht einfordert. Wird keine Einigung erzielt, kann die EU-Kommission gegen den Mitgliedsstaat vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Sollte es zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschlands wegen Nichteinhaltung von Grenzwerten kommen, würde der europäische Gerichtshof zunächst die Verletzung des EUVertrages durch Deutschland feststellen, verbunden mit der Auflage, die Vertragsverletzung so schnell wie möglich durch zusätzliche Maßnahmen abzustellen. Erst für den Fall, dass keine ausreichend ambitionierten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, kann es zu einem erneuten Verfahren kommen, an dessen Ende dann die Verhängung von Strafzahlungen stehen könnte, die die Bundesregierung an das Land Berlin als die für die Luftreinhalteplanung zuständige Verwaltungsebene weiterleiten könnte. Zur Höhe etwaiger Strafzahlungen ist keine Aussage möglich, da die Höhe solcher vom Europäischen Gerichtshof festzustellenden Zahlungen von den konkre- ten Umständen des Einzelfalls abhängen. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte gibt es bislang keinen Präzedenzfall. Daneben können bei Grenzwertüberschreitungen Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände vor deutschen Verwaltungsgerichten auf Einhaltung der Grenzwerte klagen und zusätzliche Maßnahmen fordern. Die Abwägung, welche Maßnahmen ergriffen werden, liegt dabei weiterhin bei der für die Luftreinhaltplanung zuständigen Behörde. Werden (in Plänen nach Absatz 1 oder 2) Maßnahmen im Straßenverkehr erforderlich, sind diese im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbauund Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Für das Land Berlin besteht bei Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten die Verpflichtung zur Aufstellung und Fortschreibung eines Luftreinhalteplans sowie zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Dabei sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Verursachergerechtigkeit und Wirksamkeit zu beachten. Frage 4: Welcher Anteil an der Gesamtbelastung durch Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid ist auf den lokalen und den gesamtstädtischen Kfz-Verkehr zurückzuführen? Antwort zu 4: Der lokale und gesamtstädtische Verkehr trägt zu 76 % zur gesamten Stickstoffdioxidbelastung in verkehrsreichen Straßen bei. Der entsprechende Anteil an der Feinstaubbelastung liegt bei knapp 27%. Ozon ist kein direkter Bestandteil der Kfz-Abgase, sondern entsteht bei Sonneneinstrahlung durch komplexe chemische Reaktionen aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen, die aus natürlichen Quellen, aus der Industrie, Verkehr, Kleingewerbe und Kraftwerken stammen. Der ganz überwiegende Teil des Ozons in Berlin stammt aus Quellen außerhalb der Stadt. Ozon wird durch die Kfz- Abgase in den Straßenschluchten abgebaut, bevor es sich am Stadtrand und außerhalb neu bildet. Eine quantitative Angabe des Anteils ist daher nur mit komplexen Modellsimulationen möglich, die für Berlin nicht vorliegen. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs hat der Senat ergriffen, um luftverunreinigende Emissionen durch Kfz wirksam zu verringern? Antwort zu 5: Vor allem die folgenden bereits umgesetzten oder in Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans Verkehrs, auf den auch der Luftreinhalteplan verweist, dienen der angestrebten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs:  Netzergänzungen und Taktverdichtungen bei SBahn, Straßenbahn und U-Bahn, Verbesserungen im Busnetz,  die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV an Haltestellen, Bahnhöfen und in Fahrzeugen und wesentlicher Fußverkehrsverbindungen,  die verbesserte Informationsbereitstellung im ÖPNV,  die Förderung des Fußverkehrs (z. B. die Fortführung des Bauprogramms für Fußgängerüberwege),  die Verknüpfung des ÖPNV mit den anderen Verkehrsträgern des Umweltverbunds, vor allem mit dem Radverkehr, Ausbau Fahrradleihsystem,  Förderung des Radverkehrs (vgl. Radverkehrsstrategie mit konkretisiertem Handlungsprogramm),  die Erarbeitung einer Strategie „Parken“ (einschließlich Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung),  Stärkung des Carsharings Frage 6: Plant der Senat, bestehende Ausnahmeregelungen der Umweltzone beispielsweise für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei oder Post, für motorisierte Zweiräder oder Fahrzeuge, die für Stadtrundfahrten genutzt werden, zukünftig abzuschaffen oder einzuschränken? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Eine weitere Abschaffung oder Einschränkung von Ausnahmeregelungen für die Umweltzone über die zum 1.1.2015 erfolgte weitgehende Einschränkung ist nicht geplant. Die Ausnahmen für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei, motorisierten Zweiräder oder Oldtimer mit HKennzeichen sind national durch die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und können nicht durch Berlin allein geändert werden. Für die Fahrzeuge der Post gibt es keine eigenen Ausnahmeregelungen. Die Reglungen für lokale Einzelausnahmen für die Umweltzone Berlin wurden zum 1.1.2015 weitgehend abgeschafft. Die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für Trabi-Safaris, wurde nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit unter Einführung einer Stichtagregelung beibehalten, da hier kein Ersatz mit einem neueren Fahrzeug möglich ist. Dies bedeutet, dass es hier nur noch einen Bestandsschutz gibt, aber keine Einzelausnahmen für zusätzliche Fahrzeuge erteilt werden können. Frage 7: Sind angesichts der deutlichen Emissionsminderungen seit Einführung des Lkw-Durchfahrverbots in der Silbersteinstraße im Jahr 2005 weitere Durchfahrverbote geplant? Antwort zu 7: Es sind keine weiteren Lkw- Durchfahrverbote geplant. Für die Silbersteinstraße steht mit der Bundesautobahn (BAB) 100 eine geeignete Umfahrungsstrecke zur Verfügung. Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für andere hochbelastete Straßen. Frage 8: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus der Einführung von Tempo 30 auf der Schildhornstraße gezogen, die laut Luftreinhalteplan zu einer Verringerung der Belastungen durch Feinstaub (-30%), Stickoxide (- 18%) und Stickstoffdioxid (-15%) geführt hat? Frage 9: Wenn sich als „Maßnahme zur Reduzierung der Emission von Abrieb und Aufwirbelung“ und der daraus resultierenden Feinstaubbelastung „nur die Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit bewährt hat“ (siehe DS 17/12017) – warum soll es, wie zuletzt von Stadtentwicklungssenator Geisel (SPD) angekündigt (Tagesspiegel v. 06.01.2015), keine weiteren Ausweisungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen jenseits der Bereiche um Schulen oder Kindertagesstätten geben? Antwort zu 8. Und 9.: Der Senat hat aufgrund der zitierten Auswertungen in den Luftreinhalteplan 2011-17 die Maßnahme 2.12 aufgenommen, mit dem Ziel der „Einführung stadtverträglicher Geschwindigkeiten auf Hauptverkehrsstraßen in Abschnitten, in denen auch 2015 noch mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes zu rechnen ist“. Da die positive Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur dann eintritt, wenn ein stetiger Verkehrsfluss mit möglichst geringem Stauanteil gewährleistet werden kann und zudem die Belange des ÖPNV und die Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist für die grundsätzlich in Frage kommenden Abschnitte eine Einzelfallprüfung notwendig, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine geeignete Maßnahme darstellt. Bei den zu untersuchenden Problemabschnitten handelt es sich um einzelne Straßenabschnitte des Hauptstraßennetzes, in denen neben der hohen NO2-Konzentration auch eine hohe Lärmbelastung sowie eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist. Wie im Tagesspiegel zitiert, ist eine Ausweisung „im großen Stil“ nicht geplant. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Feinstaubgrenzwert in Berlin 2013 an allen Messstationen eingehalten

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1402/nachricht5172.html

Nach 2012 konnten auch im Jahr 2013 an allen Berliner Stationen des #Luftgütemessnetzes die Grenzwerte für #Feinstaub (PM10) eingehalten werden. Der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ wurde an der höchst belasteten Station Silbersteinstraße im vergangenen Jahr an 28 Tagen überschritten – erlaubt sind 35 Überschreitungen. Damit lag der Wert an der Silberstein­straße 2013 noch niedriger als 2012 mit 31 Überschreitungen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen der Berliner #Luftreinhaltepolitik und die auch an Umweltzielen orientierten Verkehrsplanung des Senats haben einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Grenzwerte geliefert. Besonders durch die Umweltzone konnte der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge gesenkt werden. Außerdem fuhren in den letzten Jahren im Durchschnitt weniger Fahrzeuge auf Berliner Straßen. Beides führte dazu, dass die lokale Zusatzbelastung für Feinstaub im Mittel über alle Straßenstationen 2012 und 2013 die niedrigsten Werte seit Beginn der PM10-Messungen erreichte. Betrug in den Jahren 2005 bis 2007, also vor Einführung der Umweltzone, die Zusatzbelastung an Hauptverkehrsstraßen im Vergleich zu weniger verkehrsbeeinflussten Innenstadtgebieten noch zwischen 6 und 10 µg/m³, so ist sie jetzt auf etwa 3 µg/m³ gesunken. Auch bei der Anzahl der Überschreitungstage ist der Unterschied zwischen den Straßenmessstationen und den städtischen Wohngebieten oder dem Stadtrand deutlich kleiner geworden. Die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10) lagen an den Straßenmessstationen im Mittel bei 27 µg/m³ und in Berliner Wohngebieten bei durchschnittlich 24 µg/m³. Am Stadtrand werden etwa 19 µg/m³ erreicht. Damit wird der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³ überall eingehalten. Dabei sah es in der ersten Jahreshälfte noch kritisch aus, wurden doch aufgrund des kalten und langen Winterwetters bereits bis zu 26 Überschreitungen bis Ende April 2013 gezählt. Weiträumiger Transport von Feinstaub aus östlich gelegenen Regionen war dabei an 11 Überschreitungstagen ursächlich für hohe Feinstaub-Konzentrationen. Doch auch Berliner Feinstaubquellen trugen an kalten Tagen zu Überschreitungen bei. Eine zunehmende Bedeutung hat dabei die Verbrennung von Holz, z.B. in Kaminöfen. Daher ist es wichtig, dass die ab 2015 geltenden, strengeren Abgasanforderungen für kleine Feuerungsanlagen konsequent eingehalten werden – damit Klimaschutz durch regenerative Energie nicht zu Lasten der Gesundheit geht. Dass die Anzahl der Überschreitungstage bis zum Ende des Jahres 2013 nicht über dem erlaubten Grenzwert von 35 Tagen pro Kalenderjahr stieg, hing aber auch mit dem Wetter im Herbst und Dezember 2013 zusammen. Milde Temperaturen, viel Regen, gute Bedingungen für die Verdünnung von Luftschadstoffen und häufiger Westwind mit geringer Vorbelastung sorgten für niedrige Feinstaubwerte in Berlin. Niedrigste Luftbelastung durch Stickstoffdioxid seit Beginn der Messungen im Jahr 1987 – an Hauptstraßen aber immer noch zu hohe Werte Kritisch bleibt die Belastung durch Stickstoffdioxid an Hauptverkehrsstraßen. Hier lag die mittlere Konzentration an allen verkehrsnahen Messstationen weiterhin über dem Grenzwert von 40 µg/m³. Mit 63 µg/m³ wurde der höchste Wert am Hardenbergplatz gemessen, wo besonders viele Busse fahren. Um hier die Belastung zu senken, werden derzeit viele Doppeldeckerbusse mit zusätzlichen Abgasreinigungssystemen ausgestattet. Bemerkens­wert ist dagegen die Entwicklung an der Frankfurter Allee. Trotz einer im Vergleich zum Vorjahr etwa 20-prozentigen Zunahme des Lkw-Verkehrs sowie einer leichten Zunahme bei den Pkw sank hier der Jahresmittelwert von 43 auf knapp 41 µg/m³. Dies ist der niedrigste Wert, der je an dieser Station gemessen wurde. Eine wichtige Ursache für die weiterhin hohe straßennahe Belastung durch Stickstoffdioxid liegt in den unzureichenden Stickoxidminderungen der modernen Diesel-Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 5, die gerade im Stadtverkehr kaum besser sind als ältere Euro-4-Fahrzeuge. Denn die Techniken zur Reinigung des Abgases funktionieren oft erst bei höheren Abgastemperaturen. Diese werden zwar auf dem Prüfstand, nicht aber im Stadtverkehr erreicht. Erst mit der strengeren Abgasnorm Euro 6 werden ausreichende Minderungen erwartet. Diese Norm gilt seit Anfang dieses Jahres für Lkw und ab September 2015 auch für Pkw. Wer auf das Auto angewiesen ist, aber etwas für saubere Luft tun und dabei auch noch Kfz-Steuern sparen möchte, sollte daher schon heute beim Neukauf von Diesel-Pkw nach der Abgasnorm Euro 6 fragen. Eine saubere Alternative sind auch Erdgas- und Elektrofahrzeuge. In den städtischen Wohngebieten lag 2013 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im Durchschnitt bei etwa 25 µg/m³ und am Stadtrand bei nur 13 µg/m³. Damit wurden jeweils die niedrigsten mittleren Belastungen für diese Gebiete seit Beginn der Messungen des Luftgütemessnetzes erreicht.

Schiffsverkehr: Umweltbelastung durch Schiffe Fünf Tonnen Feinstaub pro Jahr, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/umweltbelastung-durch-schiffe-fuenf-tonnen-feinstaub-pro-jahr,10809148,25497778.html

#Binnenschiffe belasten die Berliner Luft jährlich mit rund fünf Tonnen #Feinstaub. Die #Stickstoffemissionen betragen rund 200 Tonnen pro Jahr, davon entfallen zwei Drittel auf die #Fahrgastschifffahrt. Trotzdem gilt die Umweltzone weiterhin nicht für Schiffe. Binnenschiffe belasten die Berliner Luft jährlich mit rund fünf Tonnen Feinstaub. Das teilte Umwelt-Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) auf eine Anfrage der Grünen-Umweltpolitikerin Silke Gebel hin mit. Die Stickstoffemissionen betragen rund 200 Tonnen pro Jahr, davon entfallen zwei Drittel auf die Fahrgastschifffahrt. Wer Feinstaub längere Zeit ausgesetzt ist, trägt ein großes Risiko für Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen. Stickstoffdioxid kann der Gesundheit ebenfalls nachhaltig schaden, insbesondere den Atemwegen. Der Senat lehnte es aber ab, die Schifffahrt in die Umweltzone …