27.11.2024
Frage 1:
Presseberichten zufolge seien infolge der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (#AEG) und der damit verbundenen Erhöhung der rechtlichen Hürden für die #Entwidmung von #Bahnflächen in Berlin neun Projekte mit insgesamt etwa 5800 geplanten #Wohnungen betroffen (Quelle: RND, 20.10.2024, „Hemmschuh für die #Stadtentwicklung“ – Wie ein Patzer im #Eisenbahngesetz zahlreiche Bauprojekte ausbremst).
- Kann der Senat diese Information bestätigen?
- Um welche Bauprojekte handelt es sich im Einzelnen und welchen Projektstatus haben diese Wohnungsbauvorhaben?
- Werden diese Projekte nur durch eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes weiterverfolgt werden können? Wenn ja, wie begründet dies der Senat?