Bahnverkehr: 19-Millionen-Wolkenschloss am Dahlemer Weg?, aus Senat

09.02.2024

Frage 1: Wie berechnen sich die laut Morgenpost über vier Jahre veranschlagten Kosten von 19 Millionen Euro für die #Reaktivierung der Bahn am #Dahlemer Weg?

Frage 2: Auf welcher #Datengrundlage basiert die veranschlagte Summe? In welchem Kapitel und Titel des Haushalts sind diese abgebildet?

Antwort zu 1 und 2: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. #Haushaltsmittel im Sinne der Fragestellung gehen auf den öffentlich zugänglichen Beschluss des Haushaltsgesetzgebers zum Haushaltsgesetz für die Jahre 2024/2025 zurück. Im Übrigen hat der Senat keine Kenntnis zu Berechnungen der Morgenpost. 2

Frage 3: Wie plant der Senat, die veranschlagten 19 Millionen Euro auszugeben?

Antwort zu 3: Über den Einsatz der der laut Haushaltsbeschluss verfügbaren konsumtiven Mittel wird im Rahmen der konkreten Umsetzung des Vorhabens entschieden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Fragen 5, 6, 7 und 9 verwiesen.

Frage 4: Gibt es bereits Einschätzungen der #BVG oder der -Bahn bezüglich der #Wirtschaftlichkeit einer #Personenbahn am Dahlemer Weg?

Antwort zu 4: Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die beiden genannten Unternehmen angefragt. Die BVG teilt mit, dass keine Details zu diesem geplanten Personenverkehr (Betriebskonzepte wie Betriebszeiten und Takte, Haltestellenplanungen) bekannt seien. Die DB AG teilt mit: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Deutsche Bahn hierzu keine Aussage treffen.“

Frage 5: Ist im Rahmen der Pläne für die Reaktivierung der Bahnstrecke eine #Machbarkeitsuntersuchung geplant? Welche Kosten sind hierfür veranschlagt?

Frage 6: Den Einsatz welcher #Schienenfahrzeuge möchte der Senat auf dem Dahlemer Weg prüfen? Gibt es diese sowie entsprechende #Wartungsmöglichkeiten bereits in Berlin oder müssten solche neu geschaffen werden?

Frage 7: Wie viele Schienenfahrzeuge sind auf der Strecke vorgesehen? Wenn nur eines, wie plant der Senat mit eventuellen Ausfällen umzugehen? 3

Frage 9: Gibt es bereits Einschätzungen, welche #Maximaltaktung eines Schienenzugs auf der eingleisigen Strecke möglich wäre?

Antwort zu 5, 6, 7 und 9: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5, 6, 7 und 9 gemeinsam beantwortet. Es handelt sich um eine gewidmete #Eisenbahnstrecke, Nutzungen können derzeit gemäß dieser #Widmung erfolgen. Im Übrigen befindet sich der Senat noch im laufenden Prozess von Vorüberlegungen.

Frage 8: Wie viele #Stationen sind entlang der Strecke geplant? Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für den Neubau von #Straßenbahnstationen in Berlin?

Antwort zu 8: Im Allgemeinen wird für eine neue #Straßenbahnhaltestelle mit 2 Gleisen grob mit ca. 0,5 Mio. € kalkuliert, die tatsächlichen Kosten hängen vom jeweiligen Vorhaben und den tatsächlichen Ausgestaltungen ab. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 5,6,7 und 9 verwiesen.

Frage 10: Was macht der Senat, falls die Wirtschaftlichkeit der Bahnstrecke am Dahlemer Weg nicht gegeben sein sollte? Wird diese dennoch mit den 19 Millionen Euro realisiert?

Antwort zu 10: Der Senat trifft seine Entscheidungen im Einklang mit der #Landeshaushaltsordnung (LHO). 4

Frage 11: Hat oder wird der Senat auch die Möglichkeit eines #Rückbaus der Schienenstrecke untersuchen, um entlang des Dahlemer Wegs Buslinien und einen #Fahrradweg zu ermöglichen? Wenn nein, wieso nicht?

Antwort zu 11: Es handelt sich bei der #Goerzbahn um eine gewidmete #Eisenbahnstrecke.

Frage 12: Wie schätzt der Senat die Situation mit den zahlreichen ungesicherten #Bahnübergängen entlang der Strecke am Dahlemer Weg ein? Werden diese alle gesichert? Kann garantiert werden, dass alle Übergänge und Hofzufahrten erhalten bleiben?

Antwort zu 12: Der Senat kann zum jetzigen Planungsstand und mangels Zuständigkeit aktuell keine Aussage treffen, da derzeit die gesetzlich geregelte eisenbahnbehördliche Aufsicht (§ 5 Abs. 1a, 1b Allgemeines #Eisenbahngesetz – AEG) dem #Eisenbahn-Bundesamt obliegt. Zu gegebener Zeit wird die zuständige #Eisenbahnaufsichtsbehörde vor dem Hintergrund des Fahrzeugeinsatzes, des Betriebsprogramms und örtlicher Gegebenheiten die erforderlichen sicherheitstechnischen Anordnungen treffen.

Frage 13: Wie plant der Senat die Bedürfnisse von Anwohnenden zu berücksichtigen, insbesondere zu sicheren Schulwegen, wie sie u.a. in einer Petition vorgebracht wurden, aber aufgrund der Gleise nicht umgesetzt werden konnten?

Frage 14: Ist ein ergebnisoffenes #Beteiligungsverfahren für die anliegenden Bürger*innen zu #Nahverkehr am Dahlemer Weg geplant, welches sich an den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgegebenen Beteiligungs-stufen von „Information“, „Mitwirkung“, „Mitentscheidung“ und „Entscheidung“ umfasst? Wenn ja, wann?

Antwort zu 13 und 14: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet. 5 Die Bedürfnisse der Anwohnenden werden berücksichtigt. Art und Ausgestaltung des Vorgehens wird von den weiteren Schritten abhängen.

Berlin, den 06.02.2024

In Vertretung Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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