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Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zur Bewältigung des steigenden Verkehrsbedarfs auf der #Ostbahn der
#Takt von Berlin bis Müncheberg von 60 Minuten auf 30 Minuten verdichtet werden muss und dass dazu im
Bereich zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf ein #zweigleisiger Abschnitt erforderlich ist, auf dem sich
die Züge während der Fahrt ohne Wartezeiten begegnen können?
Antwort zu 1:
Der Verkehrsvertrag, über den die Verkehrsleistung der #RB26 erbracht werden, wird im
Jahr 2024 neu vergeben. Im Rahmen der Neuausschreibung wird berücksichtigt, in
welchem Rahmen bereits auf der vorhandenen Infrastruktur eine Verdichtung des
Fahrplanangebotes umsetzbar ist.
Der Senat hat im Rahmen der Anmeldungen zum #Bundesverkehrswegeplan 2030 den
#zweigleisigen #elektrifizierten #Ausbau der Ostbahn im Abschnitt #Biesdorfer Kreuz bis
#Landesgrenze Berlin/Brandenburg ins Verfahren eingebracht. Die Einbindung in die
#Bedarfsprojekte der Bundesregierung wurde jedoch im Verfahren abgelehnt. Aufgrund der
Langfristigkeit der Umsetzung des zweigleisigen elektrifizierten Ausbaus der Ostbahn liegt
noch keine Detailplanung vor.
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Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen der Bauarbeiten für ein #elektronisches
Stellwerk auf der freien zweiten #Gleisachse einen #Kabelkanal errichtet?
Antwort zu 2:
Ja, das ist dem Senat bekannt.
Frage 3:
Inwiefern wurde der Senat darüber seitens der DB AG informiert?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des Planrechts-/Plangenehmigungsverfahren über die
beiden Vorhaben
· Neubau des Elektronischen Stellwerks (ESTW) auf der S5 Ost (ESTW S-Bahn)
· ESTW Berlin-Lichtenberg (Fernbahn), 4. Baustufe, Bahnhof Kaulsdorf
Eingleisstelle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
beteiligt.
Der Planrechtsbeschluss zum ESTW S5 Ost (S-Bahn) wurde am 21.03.219 erteilt.
In der Planrechtsunterlage ist die neue Kabelgefäßanlage im Bereich des Bahnhofs
Kaulsdorf zwischen den beiden F-Bahn-Gleisen 3 und 5 (und somit in der Lage des alten
nicht mehr vorhandenen Gleises 4) dargestellt.
Der Planrechtsbeschluss des ESTW 4. Baustufe (Fernbahn) – erteilt am 21.03.2019 –
enthält im Wesentlichen die Ergänzung der Kabelkanalanlage aus dem Verfahren „S5 Ost“
für die Belange der Fernbahn und die Errichtung einer Eingleisstelle im Bahnhof
Kaulsdorf.“
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass die #Wiedererrichtung des zweiten Gleises dadurch
erschwert, verteuert oder verzögert wird?
Antwort zu 4:
Im Zuge des zweigleisigen elektrifizierten Ausbaus ist eine Umverlegung des Kabelkanals
nötig, da die Leit- und Sicherungstechnik ohnehin an die dann neue Situation angepasst
werden muss. Die zwischenzeitliche Nutzung der Gleisachse des 2. Gleises ist daher
hinnehmbar.
Frage 5:
Warum wird der neue Kabelkanal nicht auf der genügend großen Fläche südlich der Gleise angelegt?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Wiedererrichtung des 2. Gleises war zum Zeitpunkt der Planerstellung (2016-2018)
und ist bis heute bei der DB Netz AG nicht bestellt. Die Kabelkanalanlagen werden in der
Regel gleisnah errichtet, um die Anbindungen an die Außenelemente (Weichen, Signale,
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Achszähler) möglichst platzsparend und auf Bahngelände zu ermöglichen. Nur so können
die Auswirkungen bei der Errichtung der Kabelkanalanlagen (Rodung von Vegetation im
Randbereich, Inanspruchnahme Flächen Dritter, Grunderwerb) in einem vertretbaren
Rahmen gehalten werden.
Für das ESTW S5 Ost (S-Bahn) kommt noch ergänzend hinzu, dass aufgrund der engen
Platzverhältnisse die Hauptkabeltrasse zwischen den Fernbahn-Gleisen und nicht
bahnlinks der S-Bahn errichtet werden musste. Unter Berücksichtigung der örtlichen
Verhältnisse sowie mit dem Ziel der Reduzierung der notwendigen Querungen erfolgte die
Planung zwischen den F-Bahn-Gleisen.“
Frage 6:
Welche Vorstellungen hat der Senat im Zusammenwirken mit der Deutschen Bahn AG, künftig die
Zweigleisigkeit der Ostbahn im Bereich des Bahnhofs Kaulsdorf herzustellen?
Antwort zu 6:
Der Senat hält weiterhin an der Planung fest und wird im Prozess zur Aufstellung eines
Folge-Bundesverkehrswegeplans das Vorhaben erneut für eine Aufnahme in die
Bedarfsplanprojekte des Bundes vorschlagen.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Bahnhof Kaulsdorf hat heute neben den beiden Streckengleisen der S-Bahn zwei FBahngleise. Eine Bestellung seitens des Landes Berlin die Zweigleisigkeit über den
Bahnhof Kaulsdorf hinaus in Richtung Biesdorfer Kreuz bzw. Mahlsdorf auszubauen, liegt
der DB Netz AG bisher nicht vor. Sobald diese Bestellung vorliegt, ist ein komplexer
Ausbau zur Herstellung der Zweigleisigkeit erforderlich, der dann auch mit
Kabelumverlegung verbunden sein wird.“
Frage 7:
Wie wird die Notwendigkeit beurteilt, die Bauarbeiten vor dem Hintergrund der dargelegten Probleme vorerst
zu stoppen und eine Umplanung zu veranlassen, um Mehrkosten, Zeitverzögerungen und eventuelle
Betriebseinschränkungen beim nochmaligen Umbau zu vermeiden?
Antwort zu 7:
Vor dem Hintergrund der Langfristigkeit der Realisierung des zweigleisigen elektrifizierten
Ausbaus der Strecke ist ein Stoppen der aktuellen Bauarbeiten nicht zielführend. Die
Erneuerung der Stellwerkstechnik in dem Abschnitt war zwingend erforderlich, um die Leitund Sicherungstechnik der S-Bahn an die heutigen Bestimmungen anzupassen und die
Betriebsgenehmigung des S-Bahn-Netzes aufrecht zu erhalten.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für beide ESTW-Maßnahmen wurde die Hauptkabeltrasse bereits errichtet und die
Kabelverlegung hat begonnen bzw. wurde schon abgeschlossen.
Für das ESTW 4. Baustufe (Fernbahn) hat die Firma Siemens bereits in 12/19 mit der
Ausrüstung begonnen. Für das ESTW S5 Ost (S-Bahn) startet die Firma Siemens mit der
Ausrüstung in 02/20. Die Inbetriebnahme des ESTW S5 Ost ist in 10/2020 und die
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Inbetriebnahme der 4. Baustufe (Fernbahn) sowie des ESTW Biesdorfer Kreuz (Fernbahn)
erfolgt in 11/2020.“
Berlin, den 05.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz