BVG + Tarife: BVG Sechsmal mehr Schwarzfahrer in Berlin, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/bvg-sechsmal-mehr-schwarzfahrer-in-berlin,10809298,28755140.html Die Zahl der festgestellten Straftaten in Berlin steigt, vor allem im #Personennahverkehr. Innerhalb nur eines Jahres hat sich die Zahl der #BVG-#Anzeigen gegen #Schwarzfahren versechsfacht.

In Berlin werden immer mehr Straftaten registriert. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres nahm die Polizei 268.051 Fälle auf. Das war eine Zunahme von neun Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wie die Senats-Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux antwortete. Mehr Drogendelikte, mehr Schwarzfahrer Deutlich stiegen demnach sogenannte Kontrolldelikte – um knapp fünf Punkte auf 17,3 Prozent. Das sind solche Taten, die erst durch Kontrollen entdeckt werden – etwa …

VBB + Tarife: Neue Fahrpreise im VBB ab 1. Januar 2015 Preise steigen um durchschnittlich 2,3 Prozent

http://www.vbb.de/de/article/presse/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2015/22601.html Zum 1. Januar 2015 wird es im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erstmals nach 17 Monaten wieder eine #Tarifanpassung geben. Das hat der Aufsichtsrat des #VBB heute beschlossen. Demnach werden die #Fahrpreise in Berlin und Brandenburg um durchschnittlich 2,3 Prozent steigen. Unverändert bleiben unter anderem die Preise für das Berlin-Ticket S, das ermäßigte Schülerticket Berlin, die Tageskarte VBB-Gesamtnetz und die Anschlussfahrausweise für Berlin und die kreisfreien Städte. Die letzte Fahrpreisanpassung im VBB gab es am 1. August 2013 (damalige Tarifanpassungsrate 2,8 Prozent).

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Mit der jetzigen moderaten Tarifanpassung von 2,3 Prozent investieren wir in die Zukunft eines leistungsfähigen und attraktiven Nahverkehrs und belasten die Fahrgäste nur mäßig. Das Bus- und Bahnangebot im VBB wird kontinuierlich verbessert, es stehen Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur an, gleichzeitig steigen Personal- und Energiekosten bei den Verkehrsunternehmen. Neben den Mitteln der Öffentlichen Hand zur Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs sind wir auf steigende Einnahmen aus den Ticketverkäufen angewiesen. Unser Fokus aber liegt darauf, dass die Fahrpreise nur gering ansteigen. Im Vergleich zu anderen Verkehrsverbünden in Deutschland ist uns das bislang immer gelungen.“ Mehr als 1,32 Milliarden Menschen fuhren im vergangenen Jahr mit den Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Täglich nutzen rund 3,6 Millionen Menschen die Öffentlichen Verkehrsmittel im Verbundgebiet. Den Verkehrsunternehmen bescheinigen die Fahrgäste in den vom VBB regelmäßig durchgeführten Zufriedenheitsbefragungen gute bis sehr gute Noten. Die Kunden schätzen die Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin und Brandenburg. Wachsende Fahrgastzahlen ziehen auch einen höheren Bedarf an Verkehrsleistungen nach sich. Die Sicherung des Anteils der Nutzerfinanzierung ist gerade bei den derzeit steigenden Kosten der Verkehrsunternehmen auch und insbesondere aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen (z.B. EEG-Umlage) von hoher Bedeutung. Derzeit decken die Einnahmen über Ticketverkäufe nur rund die Hälfte des gesamten Finanzierungsbedarfs im Berlin-Brandenburger ÖPNV. Index für Tarifmaßnahmen Der VBB-Aufsichtsrat beschloss weiterhin die Einführung eines sogenannten Index zur Berechnung der VBB-Tarifanpassungen. Künftig soll sich die Tarifanpassungsrate aus der Entwicklung der Verbraucherpreise in Brandenburg und Berlin sowie der Kostenentwicklung bei Kraftstoffen und Strom im Verhältnis 83 zu 8,5 zu 8,5 errechnet werden. Grundlage sind die aus den jeweiligen Indizes des Statistischen Bundesamtes bzw. des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg mittels der Trendfunktion errechneten Werte über den Zeitraum der vergangenen sechzig Monate. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Die Indexberechnung wird das Verfahren bei Tarifmaßnahmen einfacher und nachvollziehbarer machen. Preissteigerungen, die nach dem Index berechnet werden, bedeuten Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für die Verkehrsunternehmen und für die Öffentlichkeit: Die Ausgangsdaten können aus dem Internet ermittelt und nachgerechnet werden. Andere Verkehrsverbünde haben schon seit einigen Jahren gute Erfahrungen mit einem Indexverfahren gemacht.“ Strukturelle Änderungen im VBB-Tarif Kleingruppen-Tageskarten statt Gruppenkarten in den lokalen und regionalen Tarifstufen – außerhalb oder für Fahrten von außerhalb in die Stadtverkehre Um die Gruppentarifierung attraktiver gestalten zu können, sind die Angebote vereinheitlicht worden. So werden die Kleingruppen-Tageskarten für bis zu fünf Personen in allen räumlichen Geltungsbereichen (insbesondere in den lokalen und regionalen Tarifstufen in der Fläche des Landes Brandenburg) angeboten. Fahrpreisänderungen in Berlin In Berlin kostet der Einzelfahrausweis für Berlin AB ab dem 1. Januar 2015 2,70 Euro statt wie bisher 2,60 Euro. Der Preis für die 4-Fahrten-Karte in Berlin AB liegt künftig bei 9,00 Euro statt 8,80 Euro (zukünftig 2,25 Euro pro Fahrt). Der Preis für die Kurzstrecke Berlin erhöht sich von 1,50 Euro auf 1,60 Euro. Die 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke Berlin bleibt mit 5,60 Euro preisstabil. Mit dieser kostet die Einzelfahrt Kurzstrecke weiterhin nur 1,40 Euro. Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin ABC steigt um 10 Cent auf 3,30 Euro. Der Preis für den ermäßigten Einzelfahrausweis Berlin AB wird ebenfalls um 10 Cent auf 1,70 Euro angehoben. Die ermäßigte 4-Fahrten-Karte Berlin bleibt mit 5,60 Euro preisstabil. Die Kleingruppen-Tageskarten werden ebenfalls angepasst: Berlin AB (16,90 Euro statt 16,20), BC (17,20 Euro statt 16,50) und ABC (17,40 Euro statt 16,70). Im Zeitkartentarif steigt der Preis für die Monatskarte VBB Umweltkarte Berlin AB auf 79,50 Euro, für ABC auf 98,50 Euro. Im Abonnement mit jährlicher Abbuchung erhöht sich der Preis für AB um 17 Euro pro Jahr (707 Euro statt 690). Im Abonnement mit monatlicher Abbuchung sowie bei der Jahreskarte in Barzahlung beträgt der Preis zukünftig 740 Euro pro Jahr. Bei den Abonnements der Schüler- und Azubitickets im Berliner AB-Bereich bleibt die Preiserhöhung deutlich unter dem Durchschnittswert (Schülerticket 270 statt 265 Euro, Geschwisterkarte 166 statt 163 Euro, Azubi 524 Euro statt 511 Euro – jeweils im Jahr). Das ermäßigte Schülerticket Berlin bleibt mit 15 Euro (145 Euro im Abonnement) im Preis unverändert. Die 10-Uhr-Karte wird um 1,00 Euro angepasst. Der monatliche Preis liegt damit in Berlin AB zukünftig bei 58,00 Euro und in Berlin ABC bei 71,00 Euro. Das Berlin-Ticket S wird weiterhin zum Preis von 36,00 Euro angeboten. Die Monatskarte Fahrrad für den Geltungsbereich Berlin ABC zum Preis von 12,50 Euro erhöht sich um 20 Cent auf 12,70 Euro, für Berlin AB ebenfalls um 20 Cent von bisher 10 Euro auf 10,20 Euro. Fahrpreisänderungen in Brandenburg Die Fahrpreise für Einzelfahrausweise und Tageskarten Regionaltarif (ab 25 km) werden insgesamt preislich angepasst. Im Gegensatz zu den Einzelfahrausweisen und Tageskarten im Tarifbereich Potsdam, im Lokaltarif (bis 25 km) sowie in den Orten mit Stadtlinienverkehr – diese werden keiner Preismaßnahme unterzogen. Auch in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus werden alle Einzelfahrausweise und Tageskarten im Preis angepasst. In Potsdam kostet die Monatskarte AB künftig 38,80 Euro, in Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Cottbus im Vergleich zu früher jeweils 0,30 Euro mehr (39,90 Euro). Das Schülerticket Potsdam wird weiterhin angeboten und erhöht sich auf: 241,50 Euro (monatliche Abbuchung) und 234,30 Euro (jährliche Abbuchung). Die Fahrrad-Fahrausweise in den kreisfreien Städten bleiben preisstabil. Verbundweite Fahrpreisänderungen Das VBB-Abo 65plus wird wie folgt erhöht: 581,80 Euro im Abonnement mit jährlicher Abbuchung und 598,80 Euro im Abonnement mit monatlicher Abbuchung (49,90 Euro im Monat). Die Tageskarte VBB-Gesamtnetz (21 Euro) und die Tageskarte Fahrrad für das VBB-Gesamtnetz (6 Euro) bleiben preisstabil. Eine Erhöhung findet beim Einzelfahrausweis Fahrrad um 0,10 Euro auf 3,30 Euro sowie bei der Monatskarte Fahrrad um 0,40 Euro auf 20,40 Euro statt (Gültigkeit jeweils für das VBB-Gesamtnetz). Das VBB-Freizeit-Ticket für Auszubildende und Schüler kann weiterhin zum Preis von 15 Euro gekauft werden und sichert Schülern mit einem bestehenden Schüler-Fahrausweis mit mindestens zehnmonatiger Gültigkeit, Schüler-Abonnement oder einer Schüler-Jahreskarte die Mobilität mit den öffentlichen Verkehrsmitteln montags bis freitags ab 14 Uhr sowie am Wochenende, an gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien ganztägig. Tarifbeispiele Berlin Preis 1.8.2013 Preis 1.1.2015 Kurzstrecke 1,50 Euro 1,60 Euro 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke 5,60 Euro 5,60 Euro Berlin AB 2,60 Euro 2,70 Euro 4-Fahrten-Karte Berlin AB 8,80 Euro 9,00 Euro Berlin ABC 3,20 Euro 3,30 Euro Tageskarte AB 6,70 Euro 6,90 Euro Kleingruppen-Tageskarte AB 16,20 Euro 16,90 Euro Monatskarte AB 78,00 Euro 79,50 Euro Monatskarte ABC 97,00 Euro 98,50 Euro Abo AB (mtl. Abbuchung) 722 Euro 740 Euro Abo AB (jährliche Abbuchung) 690 Euro 707 Euro Jahreskarte AB (Barzahlung) 722 Euro 740 Euro Schülerticket AB 28,50 Euro 29 Euro Abo Schülerticket AB 265 Euro 270 Euro Geschwisterkarte AB 17,30 Euro 17,50 Euro Abo Geschwisterkarte AB 163 Euro 166 Euro Azubi AB 55 Euro 56 Euro Abo Azubi AB 511 Euro 524 Euro Tarifbeispiele Brandenburg Preis 1.8.2013 Preis 1.1.2015 Potsdam AB 1,90 Euro 1,90 Euro Brandenburg an der Havel AB 1,40 Euro 1,50 Euro Frankfurt (Oder) AB 1,40 Euro 1,50 Euro Cottbus AB 1,40 Euro 1,50 Euro Monatskarte Potsdam AB 38 Euro 38,80 Euro Azubi/Schüler Potsdam AB 28,50 Euro 29,10 Euro Monatskarte Brandenburg AB 39,60 Euro 39,90 Euro Azubi/Schüler Brandenburg AB 29,70 Euro 29,90 Euro Monatskarte Frankfurt (O) AB 39,60 Euro 39,90 Euro Azubi/Schüler Frankfurt (O) AB 29,70 Euro 29,90 Euro Monatskarte Cottbus AB 39,60 Euro 39,90 Euro Azubi/Schüler Cottbus AB 29,70 Euro 29,90 Euro

VBB + Tarife: Neue Fahrpreise im VBB ab 1. Januar 2015 Preise steigen um durchschnittlich 2,3 Prozent

http://www.vbb.de/de/article/presse/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2015/22601.html

Zum 1. Januar 2015 wird es im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erstmals nach 17 Monaten wieder eine #Tarifanpassung geben. Das hat der Aufsichtsrat des #VBB heute beschlossen. Demnach werden die #Fahrpreise in Berlin und Brandenburg um durchschnittlich 2,3 Prozent steigen. Unverändert bleiben unter anderem die Preise für das Berlin-Ticket S, das ermäßigte Schülerticket Berlin, die Tageskarte VBB-Gesamtnetz und die Anschlussfahrausweise für Berlin und die kreisfreien Städte. Die letzte Fahrpreisanpassung im VBB gab es am 1. August 2013 (damalige Tarifanpassungsrate 2,8 Prozent).

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Mit der jetzigen moderaten Tarifanpassung von 2,3 Prozent investieren wir in die Zukunft eines leistungsfähigen und attraktiven Nahverkehrs und belasten die Fahrgäste nur mäßig. Das Bus- und Bahnangebot im VBB wird kontinuierlich verbessert, es stehen Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur an, gleichzeitig steigen Personal- und Energiekosten bei den Verkehrsunternehmen. Neben den Mitteln der Öffentlichen Hand zur Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs sind wir auf steigende Einnahmen aus den Ticketverkäufen angewiesen. Unser Fokus aber liegt darauf, dass die Fahrpreise nur gering ansteigen. Im Vergleich zu anderen Verkehrsverbünden in Deutschland ist uns das bislang immer gelungen.“ Mehr als 1,32 Milliarden Menschen fuhren im vergangenen Jahr mit den Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Täglich nutzen rund 3,6 Millionen Menschen die Öffentlichen Verkehrsmittel im Verbundgebiet. Den Verkehrsunternehmen bescheinigen die Fahrgäste in den vom VBB regelmäßig durchgeführten Zufriedenheitsbefragungen gute bis sehr gute Noten. Die Kunden schätzen die Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin und Brandenburg. Wachsende Fahrgastzahlen ziehen auch einen höheren Bedarf an Verkehrsleistungen nach sich.

Die Sicherung des Anteils der Nutzerfinanzierung ist gerade bei den derzeit steigenden Kosten der Verkehrsunternehmen auch und insbesondere aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen (z.B. EEG-Umlage) von hoher Bedeutung. Derzeit decken die Einnahmen über Ticketverkäufe nur rund die Hälfte des gesamten Finanzierungsbedarfs im Berlin-Brandenburger ÖPNV.

Index für Tarifmaßnahmen

Der VBB-Aufsichtsrat beschloss weiterhin die Einführung eines sogenannten Index zur Berechnung der VBB-Tarifanpassungen. Künftig soll sich die Tarifanpassungsrate aus der Entwicklung der Verbraucherpreise in Brandenburg und Berlin sowie der Kostenentwicklung bei Kraftstoffen und Strom im Verhältnis 83 zu 8,5 zu 8,5 errechnet werden. Grundlage sind die aus den jeweiligen Indizes des Statistischen Bundesamtes bzw. des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg mittels der Trendfunktion errechneten Werte über den Zeitraum der vergangenen sechzig Monate. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Die Indexberechnung wird das Verfahren bei Tarifmaßnahmen einfacher und nachvollziehbarer machen. Preissteigerungen, die nach dem Index berechnet werden, bedeuten Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für die Verkehrsunternehmen und für die Öffentlichkeit: Die Ausgangsdaten können aus dem Internet ermittelt und nachgerechnet werden. Andere Verkehrsverbünde haben schon seit einigen Jahren gute Erfahrungen mit einem Indexverfahren gemacht.“

Strukturelle Änderungen im VBB-Tarif

Kleingruppen-Tageskarten statt Gruppenkarten in den lokalen und regionalen Tarifstufen – außerhalb oder für Fahrten von außerhalb in die Stadtverkehre

Um die Gruppentarifierung attraktiver gestalten zu können, sind die Angebote vereinheitlicht worden. So werden die Kleingruppen-Tageskarten für bis zu fünf Personen in allen räumlichen Geltungsbereichen (insbesondere in den lokalen und regionalen Tarifstufen in der Fläche des Landes Brandenburg) angeboten.

Fahrpreisänderungen in Berlin

In Berlin kostet der Einzelfahrausweis für Berlin AB ab dem 1. Januar 2015 2,70 Euro statt wie bisher 2,60 Euro. Der Preis für die 4-Fahrten-Karte in Berlin AB liegt künftig bei 9,00 Euro statt 8,80 Euro (zukünftig 2,25 Euro pro Fahrt). Der Preis für die Kurzstrecke Berlin erhöht sich von 1,50 Euro auf 1,60 Euro. Die 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke Berlin bleibt mit 5,60 Euro preisstabil. Mit dieser kostet die Einzelfahrt Kurzstrecke weiterhin nur 1,40 Euro.

Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin ABC steigt um 10 Cent auf 3,30 Euro. Der Preis für den ermäßigten Einzelfahrausweis Berlin AB wird ebenfalls um 10 Cent auf 1,70 Euro angehoben. Die ermäßigte 4-Fahrten-Karte Berlin bleibt mit 5,60 Euro preisstabil. Die Kleingruppen-Tageskarten werden ebenfalls angepasst: Berlin AB (16,90 Euro statt 16,20), BC (17,20 Euro statt 16,50) und ABC (17,40 Euro statt 16,70).

Im Zeitkartentarif steigt der Preis für die Monatskarte VBB Umweltkarte Berlin AB auf 79,50 Euro, für ABC auf 98,50 Euro. Im Abonnement mit jährlicher Abbuchung erhöht sich der Preis für AB um 17 Euro pro Jahr (707 Euro statt 690). Im Abonnement mit monatlicher Abbuchung sowie bei der Jahreskarte in Barzahlung beträgt der Preis zukünftig 740 Euro pro Jahr.

Bei den Abonnements der Schüler- und Azubitickets im Berliner AB-Bereich bleibt die Preiserhöhung deutlich unter dem Durchschnittswert (Schülerticket 270 statt 265 Euro, Geschwisterkarte 166 statt 163 Euro, Azubi 524 Euro statt 511 Euro – jeweils im Jahr). Das ermäßigte Schülerticket Berlin bleibt mit 15 Euro (145 Euro im Abonnement) im Preis unverändert.

Die 10-Uhr-Karte wird um 1,00 Euro angepasst. Der monatliche Preis liegt damit in Berlin AB zukünftig bei 58,00 Euro und in Berlin ABC bei 71,00 Euro. Das Berlin-Ticket S wird weiterhin zum Preis von 36,00 Euro angeboten.

Die Monatskarte Fahrrad für den Geltungsbereich Berlin ABC zum Preis von 12,50 Euro erhöht sich um 20 Cent auf 12,70 Euro, für Berlin AB ebenfalls um 20 Cent von bisher 10 Euro auf 10,20 Euro.

Fahrpreisänderungen in Brandenburg

Die Fahrpreise für Einzelfahrausweise und Tageskarten Regionaltarif (ab 25 km) werden insgesamt preislich angepasst. Im Gegensatz zu den Einzelfahrausweisen und Tageskarten im Tarifbereich Potsdam, im Lokaltarif (bis 25 km) sowie in den Orten mit Stadtlinienverkehr – diese werden keiner Preismaßnahme unterzogen.

Auch in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus werden alle Einzelfahrausweise und Tageskarten im Preis angepasst.

In Potsdam kostet die Monatskarte AB künftig 38,80 Euro, in Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Cottbus im Vergleich zu früher jeweils 0,30 Euro mehr (39,90 Euro).

Das Schülerticket Potsdam wird weiterhin angeboten und erhöht sich auf: 241,50 Euro (monatliche Abbuchung) und 234,30 Euro (jährliche Abbuchung).

Die Fahrrad-Fahrausweise in den kreisfreien Städten bleiben preisstabil.

Verbundweite Fahrpreisänderungen

Das VBB-Abo 65plus wird wie folgt erhöht: 581,80 Euro im Abonnement mit jährlicher Abbuchung und 598,80 Euro im Abonnement mit monatlicher Abbuchung (49,90 Euro im Monat).

Die Tageskarte VBB-Gesamtnetz (21 Euro) und die Tageskarte Fahrrad für das VBB-Gesamtnetz (6 Euro) bleiben preisstabil.

Eine Erhöhung findet beim Einzelfahrausweis Fahrrad um 0,10 Euro auf 3,30 Euro sowie bei der Monatskarte Fahrrad um 0,40 Euro auf 20,40 Euro statt (Gültigkeit jeweils für das VBB-Gesamtnetz).

Das VBB-Freizeit-Ticket für Auszubildende und Schüler kann weiterhin zum Preis von 15 Euro gekauft werden und sichert Schülern mit einem bestehenden Schüler-Fahrausweis mit mindestens zehnmonatiger Gültigkeit, Schüler-Abonnement oder einer Schüler-Jahreskarte die Mobilität mit den öffentlichen Verkehrsmitteln montags bis freitags ab 14 Uhr sowie am Wochenende, an gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien ganztägig.

Tarifbeispiele Berlin Preis 1.8.2013 Preis 1.1.2015

Kurzstrecke 1,50 Euro 1,60 Euro

4-Fahrten-Karte Kurzstrecke 5,60 Euro 5,60 Euro

Berlin AB 2,60 Euro 2,70 Euro

4-Fahrten-Karte Berlin AB 8,80 Euro 9,00 Euro

Berlin ABC 3,20 Euro 3,30 Euro

Tageskarte AB 6,70 Euro 6,90 Euro

Kleingruppen-Tageskarte AB 16,20 Euro 16,90 Euro

Monatskarte AB 78,00 Euro 79,50 Euro

Monatskarte ABC 97,00 Euro 98,50 Euro

Abo AB (mtl. Abbuchung) 722 Euro 740 Euro

Abo AB (jährliche Abbuchung) 690 Euro 707 Euro

Jahreskarte AB (Barzahlung) 722 Euro 740 Euro

Schülerticket AB 28,50 Euro 29 Euro

Abo Schülerticket AB 265 Euro 270 Euro

Geschwisterkarte AB 17,30 Euro 17,50 Euro

Abo Geschwisterkarte AB 163 Euro 166 Euro

Azubi AB 55 Euro 56 Euro

Abo Azubi AB 511 Euro 524 Euro

Tarifbeispiele Brandenburg Preis 1.8.2013 Preis 1.1.2015

Potsdam AB 1,90 Euro 1,90 Euro

Brandenburg an der Havel AB 1,40 Euro 1,50 Euro

Frankfurt (Oder) AB 1,40 Euro 1,50 Euro

Cottbus AB 1,40 Euro 1,50 Euro

Monatskarte Potsdam AB 38 Euro 38,80 Euro

Azubi/Schüler Potsdam AB 28,50 Euro 29,10 Euro

Monatskarte Brandenburg AB 39,60 Euro 39,90 Euro

Azubi/Schüler Brandenburg AB 29,70 Euro 29,90 Euro

Monatskarte Frankfurt (O) AB 39,60 Euro 39,90 Euro

Azubi/Schüler Frankfurt (O) AB 29,70 Euro 29,90 Euro

Monatskarte Cottbus AB 39,60 Euro 39,90 Euro

Azubi/Schüler Cottbus AB 29,70 Euro 29,90 Euro

Tarife: Erneute Fahrpreiserhöhungen in Berlin und Brandenburg Gefragt ist stattdessen eine andere Verkehrspolitik

(9.10.2014) Heute haben die Gesellschafter des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) eine weitere #Fahrpreiserhöhung beschlossen.Der #DBV lehnt diese Fahrpreiserhöhungen ab und fordert stattdessen eine komplette Überarbeitung des #Tarifangebotes und mehr finanzielles Engagement der Länder Brandenburg und Berlin.

Von Jahr zu Jahr erreichen die #Fahrgastzahlen im VBB-Gebiet immer neue Rekorde. Es ist selbstverständlich, dass insbesondere in der Region Berlin immer mehr Menschen mit Bahnen und Bussen fahren. Das kann aber kein Freibrief für ständige, überdurchschnittliche Fahrpreiserhöhungen sein, wie sie die Politik seit Jahren vornimmt. Denn während die Fahrgäste für die gleichen Leistungen immer tiefer in die Tasche greifen müssen, ziehen sich die Aufgabenträger Berlin und Brandenburg aus ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung zurück. Der Fahrpreis, das hat der DBV-Landesverband bereits in den letzten Jahren kritisiert, hat nichts mehr mit der bezahlten Leistung zu tun. Das Straßenbahn- und Busangebot in Berlin ist in den letzten Jahren kaum ausgebaut oder anderweitig verbessert worden. Gänzlich zum Stillstand ist das Programm zur Beschleunigung und Einrichtung von Busspuren und Vorrangschaltungen an Ampeln gekommen. Jeder Meter Neubau an Straßenbahnstrecke dauert Jahrzehnte (siehe Verlängerung am Berliner Hauptbahnhof). Auch in Brandenburg das gleiche Bild. Das Verkehrsministerium streicht die Zuschüsse für die Straßenbahn- und Busbetriebe immer weiter zusammen. Gerade im unmittelbaren Berliner Umland ist ein Ausbau des Schienenangebotes notwendig. Verdichtung des Angebotes nach Nauen, nach Falkensee, nach Oranienburg, nach Königs Wusterhausen? Neubau einer S-Bahn nach Kleinmachnow/Stahnsdorf? Fehlanzeige. Bedauerlich sind auch die stets gleichen, nicht belegten Begründungen für jede Erhöhung. Die Kosten sind gestiegen … Nun ist der Dieselpreis 2014 im Vergleich zu 2013 sogar deutlich gesunken! Auch hat kein Verantwortlich je die Rechnung aufgemacht, inwieweit es denn tatsächlich nennenswerte Kostensteigerungen gegeben hat, die nicht durch neue Kunden aufgefangen wurden. Um wieder einen Bezug zwischen Fahrpreisen und Angebot herzustellen, könnte sich der DBV deshalb vorstellen, zukünftige Fahrpreissteigerungen an eine entsprechende Erhöhung des Angebotes zu knüpfen. Steigen die Fahrpreise um 2,9 %, muss auch die Bestellleistung um 2,9 % erhöht werden. In den vergangenen Jahren hat der Fahrpreis leider immer weniger mit dem Angebot zu tun. Diese Selbstverständlichkeit muss ein Ende haben. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Tarife: Fahrgastverband IGEB kritisiert geplante VBB-Fahrpreisanhebung

http://www.lok-report.de/ Am kommenden Donnerstag, dem 9. Oktober 2014 will der #VBB-Aufsichtsrat die nächste #Tariferhöhung für Bahnen und Busse in Berlin und Brandenburg zum 1. Januar 2015 beschließen. Sie soll auf der Grundlage eines Index bei durchschnittlich #2,3 Prozent liegen. Der Berliner Fahrgastverband #IGEB kritisiert sowohl die #Erhöhung wie auch das #Verfahren.

Die Fahrpreise sind schon heute zu hoch. Der VBB und die Verkehrsunternehmen rechtfertigen alle Erhöhungen seit Jahren mit vergleichbar hohen oder gar höheren Tarifen in anderen Verbundräumen, z.B. Hamburg, Frankfurt oder München. Unterschlagen wird dabei, dass in den anderen Regionen in den alten Bundesländern die Kaufkraft viel höher ist. Die Berliner und Brandenburger müssen also mehr arbeiten, um sich einen Fahrschein oder eine Umweltkarte leisten zu können als beispielsweise die Hamburger oder Rosenheimer. Beim 3. Forum Nahverkehr Berlin am 15. September im Hause des Verkehrssenators stellte der ehemalige Abteilungsleiter Verkehr, Dr. Friedemann Kunst, fest: Die kaufkraftbereinigten Fahrpreise liegen in Berlin bei den Umweltkarten im oberen Drittel vergleichbarer Städte. Die hohen Fahrpreise führen dazu, dass in Berlin weniger Bahn und Bus gefahren wird als in anderen Metropolen. Dazu Dr. Friedemann Kunst beim Forum Nahverkehr: Im Großstadtvergleich hat Berlin relativ wenige Fahrgastfahrten je Einwohner, in Wien liegt der Wert doppelt so hoch. Die hohen Fahrpreise begrenzen außerdem die Zuwachsraten bei den Fahrgastzahlen. Dr. Friedemann Kunst: Berlin hatte in den letzten Jahren nur einen beschränkten Fahrgastzuwachs, der unter dem VDV-Durchschnittswert lag. Wenn der VBB nun auf dem zu hohen Tarifniveau ab jetzt die Fahrpreise gemäß Index regelmäßig um die allgemeine Preissteigerungsrate erhöht, werden Bahnen und Busse – bezogen auf die Kaufkraft der Bevölkerung – in Berlin und Brandenburg dauerhaft zu teuer sein. Erschwerend kommt hinzu, dass zwar der Index nach objektiven Kriterien ermittelt wird, seine Umrechnung auf die einzelnen Fahrpreise sich aber jeder Überprüfung entzieht. Wenn beispielsweise der Einzelfahrschein Berlin AB von 2,60 Euro um nur 10 Cent verteuert wird, sind das bereits 3,8 Prozent. Eine Verteuerung der Monatskarte Berlin AB von 78 auf 80 Euro wären bereits 2,6 Prozent. Es genügt also, wenige, aber viel genutzte Tarifangebote über den Index hinaus zu verteuern, um bei Einhaltung des intransparenten Durchschnittswertes die Mehrzahl der Fahrgäste weit über dem Index und damit weit über der Inflationsrate zur Kasse zu bitten. Im Übrigen entlässt der Index die Politik aus der Verantwortung, die Rechtfertigung einer Fahrpreiserhöhung zu überprüfen und die Verkehrsunternehmen von vermeidbaren Kosten zu entlasten, indem beispielsweise mehr Busspuren geschaffen und Ampeln mit Vorrangschaltungen für Bus und Straßenbahn ausgestattet werden. Ein weiterer gravierender Mangel: Während die Verkehrsunternehmen im VBB sich stets auf eine Fahrpreiserhöhung einigen, gelingt es seit Jahren nicht, Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten im VBB-Tarif zu beseitigen. Fahrgastwünsche beispielsweise nach einer vollwertigen Umsteigeberechtigung für den Kurzstreckentarif in Berlin oder beliebigen Fahrtmöglichkeiten innerhalb des 2-Stunden-Fahrscheins werden ignoriert, obwohl die Fahrgäste in Berlin mit ihren Tickets immerhin 2/3 des Etats der Verkehrsunternehmen finanzieren. Andererseits wird den Autofahrern Mitsprache eingeräumt: Per Bürgerentscheid wurde in Treptow-Köpenick festgelegt, dass es keine Parkraumbewirtschaftung gibt, also auf öffentlichen Straßen weiterhin kostenlos geparkt werden darf (Pressemeldung IGEB, 08.10.14).

Tarife + Bahnverkehr + Regionalverkehr: Nullrunde in der 2. Klasse und bei BahnCards: Stabile Preise für rund 90 Prozent der DB-Fernverkehrskunden BahnCard 25 am beliebtesten – BahnCard-Kunden in 157 Ländern

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_p/8182850/p20140929a.html

Streckenzeitkarten bleiben im zweiten Jahr #preisstabil • Sparpreistickets werden #günstiger • Normal- und Sparpreistickets der 1. Klasse im Fern-verkehr schließen kostenlose #WLAN-Nutzung sowie #Sitzplatzreservierung mit ein und werden um durchschnittlich 2,9 Prozent #teurer • Nahverkehrs-preise #steigen um durchschnittlich 1,9 Prozent und bleiben deutlich unter den Verkehrsverbünden

(Berlin, 29. September 2014) Bahnfahren bleibt auch 2015 bezahlbar: Rund 90 Prozent aller Fernverkehrskunden der Deutschen Bahn (DB) profitieren zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 von einer Nullrunde in der 2. Klasse. Neben den Normal- und Sparpreistickets für Fahrten innerhalb Deutschlands bleiben auch alle BahnCards und Streckenzeitkarten preisstabil. Pendler können künftig Dauerreservierungen online bestellen und zahlen weniger als bisher. Schon im Vorjahr waren aufgrund der Hochwasserfolgen die Preise auf den betroffenen Fernverkehrsstrecken unangetastet geblieben. Bei der BahnCard 100 und den Streckenzeitkarten verzichtet die DB bereits im zweiten Jahr auf eine Preissteigerung.

„Obwohl wir durch eine steigende EEG-Umlage deutliche Mehrausgaben haben, verzichten wir bewusst darauf, diese Belastungen an die Kunden weiterzu-geben“, sagt Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der DB. „Es geht darum, gerade in Zeiten harter Konkurrenz durch andere Verkehrsträger unseren Fahrgästen entgegenzukommen und sie an uns zu binden.“

Sparpreise gibt es weiterhin ab 29 Euro. Die Servicegebühr von 5 Euro im Reisezentrum, DB-Agenturen oder beim telefonischen Reiseservice entfällt ab Mitte Dezember vollständig. Auch Gruppenpreise im Fernverkehr werden durch eine inkludierte Reservierung einfacher zu buchen und sind künftig schon ab 19 Euro erhältlich.

In der 1. Klasse verteuern sich die Normalpreise im Fernverkehr um durch-schnittlich 2,9 Prozent. Dafür ist künftig bei Normal- und Sparpreistickets der Internetzugang im ICE kostenlos sowie eine Sitzplatzreservierung inklusive. Das Normalpreisticket ermöglicht auch weiterhin die Nutzung eines Fernverkehrs-zuges ohne Reservierung und schränkt die freie Zugwahl nicht ein. Kunden können künftig bis kurz vor Abfahrt ihre Reservierung kostenlos umtauschen.
„Damit erfüllen wir den Fahrgästen einen viel geäußerten Wunsch und bieten für einen kleinen Mehrbetrag einen großen Gegenwert“, so Homburg weiter. „Mit dem kostenlosen Internetangebot in der 1. Klasse im ICE wollen wir testen, für wie viele Kunden wir einen stabilen und zuverlässigen Internetzugang anbieten können. Wenn wir mit unserem Partner Telekom eine stabile technische Verfügbarkeit für alle Kunden in einem ICE gewährleisten können, streben wir perspektivisch eine Ausdehnung auf die 2. Klasse an.“

Aufgrund der stark gestiegenen Transaktionskosten hat sich die DB zur Ein-führung eines Zahlungsmittelentgelts ab 4. November 2014 für innerdeutsche Fernverkehrstickets und BahnCard-Käufe bei Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal entschlossen. Mit dem Lastschriftverfahren und der SOFORT Über-weisung bei bahn.de oder Bargeld und Girocard (ec-Karte) in Reisezentren, DB-Agenturen und an Automaten bietet die DB weiterhin zahlreiche kostenlose Alternativen an. Das Zahlungsmittelentgelt in Höhe von maximal ein Prozent des Einkaufswerts wird erst ab einem Betrag von 50 Euro berechnet und ist auf einen Höchstbetrag von 3 Euro beschränkt. Für den Erwerb von Nahverkehrs-, Verbund- und internationalen Fahrkarten sowie für Reservierungen und die Zahlung mit Kreditkarte im Zug wird kein Zahlungsmittelentgelt erhoben.

Ulrich Homburg: „Statt die Transaktionskosten auf alle Kunden umzulegen, beteiligen wir so nur diejenigen daran, die die Vorteile der Zahlung mit Kreditkarte und PayPal nutzen. Außerdem haben wir sichergestellt, dass unsere Privatkunden nach wie vor über jeden Vertriebsweg entgeltfreie und sichere Alternativen haben.“ Weitere Details zum Zahlungsmittelentgelt sind unter www.bahn.de/zahlungsmittelentgelt abrufbar.

Erstmalig nach zwölf Jahren passt die DB aufgrund zwischenzeitlich gestiegener Prozesskosten die Umtausch- und Erstattungsentgelte von 15 auf 17,50 Euro an. Der Umtausch und die Erstattung von Fahrkarten aus Kulanz bleiben wei-terhin kostenlos, die Bedingungen für Umtausch und Erstattung bleiben gleich.

Im Nahverkehr erfolgen rund 80 Prozent aller Fahrten in DB Regio-Zügen in Verbundverkehren, so dass für die überwiegende Mehrheit der Kunden die jeweiligen Preisanpassungen der Verbünde gelten. Dort unterliegt die DB den entsprechenden Tarifbestimmungen. Für die übrigen 20 Prozent Nahverkehrs-kunden werden die Normalpreise sowie die Aktionsangebote der DB, zu denen zum Beispiel die Länder-Tickets oder das Schönes-Wochenende-Ticket gehören, um durchschnittlich 1,9 Prozent teurer. „Als klares Signal für unsere Vielfahrer haben wir die Zeitkarten für Berufs- und Ausbildungspendler aus-drücklich vom Preisanstieg ausgenommen“, so Homburg. „Damit bleibt die DB auch in diesem Jahr erneut unter den Preissteigerungen der großen deutschen Nahverkehrsverbünde und kann knapp die Hälfte aller Fahrten in den Zügen von DB Regio preisstabil halten.“

Preisanpassungen bei Pauschalpreis-Tickets im Nahverkehr ab 14. Dezember

Neue Preissystematik beim Schönes-Wochenende-Ticket:

Grundpreis 40 Euro und
Mitfahrerpreis 4 Euro je Mitfahrer, max. 4 Mitfahrer

Anhebung des Grundpreises um 1 Euro:

Mecklenburg-Vorpommern-Ticket
Sachsen-/Sachsen-Anhalt-/Thüringen-Ticket
Schleswig-Holstein-Ticket

Anhebung des Mitfahrerpreises um 1 Euro:

Baden-Württemberg-Ticket
Baden-Württemberg-Ticket Nacht
Metropol-Tages-Ticket Stuttgart
Bayern-Ticket

Unveränderter Grundpreis:

Quer-durchs-Land-Ticket
Baden-Württemberg-Ticket, Baden-Württemberg-Ticket Nacht, Metropol-Tages-Ticket Stuttgart
Bayern-Ticket, Bayern-Ticket Nacht
Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht
Rheinland-Pfalz-Ticket, Rheinland-Pfalz-Ticket Nacht, Saarland-Ticket, Saarland-Ticket Nacht

Unveränderter Mitfahrerpreis:

Quer-durchs-Land-Ticket
Bayern-Ticket Nacht
Mecklenburg-Vorpommern-Ticket
Rheinland-Pfalz-Ticket, Rheinland-Pfalz-Ticket Nacht, Saarland-Ticket, Saarland-Ticket Nacht
Sachsen-/Sachsen-Anhalt-/Thüringen-Ticket
Schleswig-Holstein-Ticket

Hinweis für die Redaktionen: Ein O-Ton von Ulrich Homburg ist auf Anfrage über presse@deutschebahn.com oder unter der Telefonnummer 030 297 61030 erhältlich.
Alle Kontaktdaten der Presseansprechpartner der Deutschen Bahn finden Sie unter www.deutschebahn.com/presse

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Tarife + Bahnverkehr + Regionalverkehr: Nullrunde in der 2. Klasse und bei BahnCards: Stabile Preise für rund 90 Prozent der DB-Fernverkehrskunden BahnCard 25 am beliebtesten – BahnCard-Kunden in 157 Ländern

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_p/8182850/p20140929a.html Streckenzeitkarten bleiben im zweiten Jahr #preisstabil • Sparpreistickets werden #günstiger • Normal- und Sparpreistickets der 1. Klasse im Fern-verkehr schließen kostenlose #WLAN-Nutzung sowie #Sitzplatzreservierung mit ein und werden um durchschnittlich 2,9 Prozent #teurer • Nahverkehrs-preise #steigen um durchschnittlich 1,9 Prozent und bleiben deutlich unter den Verkehrsverbünden

(Berlin, 29. September 2014) Bahnfahren bleibt auch 2015 bezahlbar: Rund 90 Prozent aller Fernverkehrskunden der Deutschen Bahn (DB) profitieren zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 von einer Nullrunde in der 2. Klasse. Neben den Normal- und Sparpreistickets für Fahrten innerhalb Deutschlands bleiben auch alle BahnCards und Streckenzeitkarten preisstabil. Pendler können künftig Dauerreservierungen online bestellen und zahlen weniger als bisher. Schon im Vorjahr waren aufgrund der Hochwasserfolgen die Preise auf den betroffenen Fernverkehrsstrecken unangetastet geblieben. Bei der BahnCard 100 und den Streckenzeitkarten verzichtet die DB bereits im zweiten Jahr auf eine Preissteigerung. „Obwohl wir durch eine steigende EEG-Umlage deutliche Mehrausgaben haben, verzichten wir bewusst darauf, diese Belastungen an die Kunden weiterzu-geben“, sagt Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der DB. „Es geht darum, gerade in Zeiten harter Konkurrenz durch andere Verkehrsträger unseren Fahrgästen entgegenzukommen und sie an uns zu binden.“ Sparpreise gibt es weiterhin ab 29 Euro. Die Servicegebühr von 5 Euro im Reisezentrum, DB-Agenturen oder beim telefonischen Reiseservice entfällt ab Mitte Dezember vollständig. Auch Gruppenpreise im Fernverkehr werden durch eine inkludierte Reservierung einfacher zu buchen und sind künftig schon ab 19 Euro erhältlich. In der 1. Klasse verteuern sich die Normalpreise im Fernverkehr um durch-schnittlich 2,9 Prozent. Dafür ist künftig bei Normal- und Sparpreistickets der Internetzugang im ICE kostenlos sowie eine Sitzplatzreservierung inklusive. Das Normalpreisticket ermöglicht auch weiterhin die Nutzung eines Fernverkehrs-zuges ohne Reservierung und schränkt die freie Zugwahl nicht ein. Kunden können künftig bis kurz vor Abfahrt ihre Reservierung kostenlos umtauschen. „Damit erfüllen wir den Fahrgästen einen viel geäußerten Wunsch und bieten für einen kleinen Mehrbetrag einen großen Gegenwert“, so Homburg weiter. „Mit dem kostenlosen Internetangebot in der 1. Klasse im ICE wollen wir testen, für wie viele Kunden wir einen stabilen und zuverlässigen Internetzugang anbieten können. Wenn wir mit unserem Partner Telekom eine stabile technische Verfügbarkeit für alle Kunden in einem ICE gewährleisten können, streben wir perspektivisch eine Ausdehnung auf die 2. Klasse an.“ Aufgrund der stark gestiegenen Transaktionskosten hat sich die DB zur Ein-führung eines Zahlungsmittelentgelts ab 4. November 2014 für innerdeutsche Fernverkehrstickets und BahnCard-Käufe bei Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal entschlossen. Mit dem Lastschriftverfahren und der SOFORT Über-weisung bei bahn.de oder Bargeld und Girocard (ec-Karte) in Reisezentren, DB-Agenturen und an Automaten bietet die DB weiterhin zahlreiche kostenlose Alternativen an. Das Zahlungsmittelentgelt in Höhe von maximal ein Prozent des Einkaufswerts wird erst ab einem Betrag von 50 Euro berechnet und ist auf einen Höchstbetrag von 3 Euro beschränkt. Für den Erwerb von Nahverkehrs-, Verbund- und internationalen Fahrkarten sowie für Reservierungen und die Zahlung mit Kreditkarte im Zug wird kein Zahlungsmittelentgelt erhoben. Ulrich Homburg: „Statt die Transaktionskosten auf alle Kunden umzulegen, beteiligen wir so nur diejenigen daran, die die Vorteile der Zahlung mit Kreditkarte und PayPal nutzen. Außerdem haben wir sichergestellt, dass unsere Privatkunden nach wie vor über jeden Vertriebsweg entgeltfreie und sichere Alternativen haben.“ Weitere Details zum Zahlungsmittelentgelt sind unter www.bahn.de/zahlungsmittelentgelt abrufbar. Erstmalig nach zwölf Jahren passt die DB aufgrund zwischenzeitlich gestiegener Prozesskosten die Umtausch- und Erstattungsentgelte von 15 auf 17,50 Euro an. Der Umtausch und die Erstattung von Fahrkarten aus Kulanz bleiben wei-terhin kostenlos, die Bedingungen für Umtausch und Erstattung bleiben gleich. Im Nahverkehr erfolgen rund 80 Prozent aller Fahrten in DB Regio-Zügen in Verbundverkehren, so dass für die überwiegende Mehrheit der Kunden die jeweiligen Preisanpassungen der Verbünde gelten. Dort unterliegt die DB den entsprechenden Tarifbestimmungen. Für die übrigen 20 Prozent Nahverkehrs-kunden werden die Normalpreise sowie die Aktionsangebote der DB, zu denen zum Beispiel die Länder-Tickets oder das Schönes-Wochenende-Ticket gehören, um durchschnittlich 1,9 Prozent teurer. „Als klares Signal für unsere Vielfahrer haben wir die Zeitkarten für Berufs- und Ausbildungspendler aus-drücklich vom Preisanstieg ausgenommen“, so Homburg. „Damit bleibt die DB auch in diesem Jahr erneut unter den Preissteigerungen der großen deutschen Nahverkehrsverbünde und kann knapp die Hälfte aller Fahrten in den Zügen von DB Regio preisstabil halten.“ Preisanpassungen bei Pauschalpreis-Tickets im Nahverkehr ab 14. Dezember Neue Preissystematik beim Schönes-Wochenende-Ticket: Grundpreis 40 Euro und Mitfahrerpreis 4 Euro je Mitfahrer, max. 4 Mitfahrer Anhebung des Grundpreises um 1 Euro: Mecklenburg-Vorpommern-Ticket Sachsen-/Sachsen-Anhalt-/Thüringen-Ticket Schleswig-Holstein-Ticket Anhebung des Mitfahrerpreises um 1 Euro: Baden-Württemberg-Ticket Baden-Württemberg-Ticket Nacht Metropol-Tages-Ticket Stuttgart Bayern-Ticket Unveränderter Grundpreis: Quer-durchs-Land-Ticket Baden-Württemberg-Ticket, Baden-Württemberg-Ticket Nacht, Metropol-Tages-Ticket Stuttgart Bayern-Ticket, Bayern-Ticket Nacht Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht Rheinland-Pfalz-Ticket, Rheinland-Pfalz-Ticket Nacht, Saarland-Ticket, Saarland-Ticket Nacht Unveränderter Mitfahrerpreis: Quer-durchs-Land-Ticket Bayern-Ticket Nacht Mecklenburg-Vorpommern-Ticket Rheinland-Pfalz-Ticket, Rheinland-Pfalz-Ticket Nacht, Saarland-Ticket, Saarland-Ticket Nacht Sachsen-/Sachsen-Anhalt-/Thüringen-Ticket Schleswig-Holstein-Ticket Hinweis für die Redaktionen: Ein O-Ton von Ulrich Homburg ist auf Anfrage über presse@deutschebahn.com oder unter der Telefonnummer 030 297 61030 erhältlich. Alle Kontaktdaten der Presseansprechpartner der Deutschen Bahn finden Sie unter www.deutschebahn.com/presse Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Tarife: Umtausch von Fahrausweisen für den ÖPNV nach Tarifänderung, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend ge-kennzeichnet wiedergegeben.

Frage 1: Wie lange besteht für Inhaber von durch #Tarifänderung ungültig gewordener #Fahrscheine (VBB/ BVG/S-Bahn) das Recht zum #Umtausch dieser in gültige Fahrscheine? Wenn der Umtausch nicht möglich ist, wo-mit erklärt sich dies? Antwort zu 1: Die Umtausch- und Erstattungsfrist en-det fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Tarifes. Diese Regelung ist in § 10 Absatz 9 im Teil A des Tarifes des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) enthalten. Die BVG hat hierzu ergänzend übermittelt: „Der VBB-Tarif basiert auf der ´Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-bahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen´ (VOAllgBefBed), zuletzt geändert am 08.11.2007. Hiernach ist vorgesehen, dass nicht genutzte Fahrausweise innerhalb 1 Woche nach Ablauf ihrer Gül-tigkeit zur Erstattung vorzulegen sind. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf der Anspruch auf Erstattung zurückzuweisen ist; der Ablauf der Gültigkeit bestimmt sich nach dem Inkrafttreten des neuen Tarifs. Die im VBB zusammengeschlossenen Verkehrsunter-nehmen haben sich im Einvernehmen mit der Genehmi-gungsbehörde entschieden, von der VOAllgBefBed. zu-gunsten der Fahrgäste eine abweichende Regelung zu treffen. Daher ist daher in § 10 Abs. 9 VBB-Tarif gere-gelt, dass im Voraus erworbene, nicht genutzte Fahraus-weise (außer Zeitkarten) erst 14 Tage nach Inkrafttreten einer Tarifänderung ihre Gültigkeit verlieren und so un-gültig gewordene Fahrausweise innerhalb von 5 Monaten nach Inkrafttreten des geänderten Tarifs umgetauscht werden können oder der Kunde sich die Fahrausweise erstatten lassen kann.“ Frage 2: Wie verhält sich der Stichtaggebundene Ver-fall der Gültigkeit von Fahrscheinen im Vergleich zu Postwertzeichen, zu denen nach einer Tarifänderung frist-los Ergänzungen erworben werden können? Antwort zu 2:Die BVG hat hierzu übermittelt: „Da es für Postwertzeichen keine Umtausch-/Er-stattungsmöglichkeiten gibt, arbeitet die Post mit Ergän-zungsmarken. Eine Umsetzung dieser Praxis für Fahr-ausweise im VBB würde vor dem Hintergrund der breiten Palette an Fahrausweisen einen erheblichen Aufwand bei der erforderlichen Umstellung der Vertriebstechnik erfor-dern, welcher in keinem Verhältnis zur erwarteten Inan-spruchnahme durch die Kunden steht.“ Frage 3: Wie informieren die Verkehrsdienstleister ih-re Kunden über den Ablauf der Umtauschfrist ungültig gewordener Fahrkarten außerhalb eines Vermerks in den AGB? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG informiert ihre Fahrgäste umfassend über anstehende Tarifänderungen, über die Gültigkeit der Ti-ckets des alten Tarifs sowie über die Möglichkeiten, Fahrausweise des alten Tarifs umzutauschen bzw. sich diese erstatten zu lassen, u. a. über folgende Kanäle:  Internetauftritt der BVG mit täglich ca. 400.000 Besuchern  Kundenmagazin PLUS mit einer Auflage von 300.000 Stück monatlich  Monitore in allen Kundenzentren der BVG  Aushänge und Plakate in allen BVG-Verkaufsstellen  U-Bahn-Fernsehen  diverse Infovitrinen auf den Bahnhöfen / an den Haltestellen der BVG Des Weiteren wird zu jedem Tarifwechsel eine umfas-sende Pressemitteilung vom VBB sowie ggf. von den beteiligten Verkehrsunternehmen herausgegeben.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Unseren Kunden stehen im Vorfeld bzw. zum Zeit-punkt eines Tarifwechsels neben ausführlichen Pressemit-teilungen jeweils folgende Informationen zur Verfügung: a) Kundenzeitung ´punkt 3´: Hier wird im Vorfeld umfänglich auf die bevorstehende Tarifmaßnahme inklusive Umtausch- und Erstattungsfrist hinge-wiesen. b) S-Bahn-Website: Auf http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/infobroschueren.htm#2 kann bspw. durch Eingabe des Suchbegriffs „Um-tausch“ die entsprechende Info abgerufen werden. c) Fahrkartenausgaben und Kundenzentren In unseren Verkaufsstellen besteht jederzeit die Möglichkeit, sich bezüglich des Umtausches von Fahrausweisen zu erkundigen. d) Informationsplakat des VBB zur bevorstehenden Tarifmaßnahme, welches auf Bahnhöfen ausge-hangen wird. e) Tarifspiegel (Auszug aus dem VBB-Tarif mit den wichtigsten Tarifpositionen). Im allgemeinen Informationsplakat des VBB (unter d) sowie im vereinfachten Tarifspiegel (unter e) ist der Um-tausch allerdings nicht explizit erwähnt, da hier der Schwerpunkt auf der Kommunikation des Termins sowie der neuen Fahrpreise liegt.“ Frage 4: Gibt es Planungen, die Kunden bei einer zu-künftigen Tarifänderung besser über die Umtauschfristen zu informieren? Betrachtet der Senat diese Idee als wün-schenswertes Vorhaben? Antwort zu 4: Der Senat hat die Verkehrsunternehmen bereits vor einiger Zeit die Verkehrsunternehmen darum gebeten, die Informationen zu den Umtauschbedingungen von VBB-Fahrausweisen bei Tarifänderungen zu verbes-sern. Die Verkehrsunternehmen haben daraufhin ihre Informationen verbessert bzw. haben zugesagt, dies bei zukünftigen Tarifänderungen vorzusehen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Sofern im nächsten Jahr eine Tarifanpassung erfolgt, werden wir in der Ankündigung dieser Tarifmaßnahme einen Hinweis auf die Umtauschbedingungen integrieren. Die Umtauschbedingen werden sich, sofern eine Tarifan-passung umgesetzt wird, in verschiedenen Printmedien und auf der Website der S-Bahn Berlin wiederfinden. Bereits im letzten Jahr hat die S-Bahn Berlin ihre Webseite neu gestaltet und dabei besonderen Wert auf Übersichtlichkeit und einfache Bedienung gelegt. Darüber hinaus wurde durch eine spezielle App die mobile Nut-zung ermöglicht. Die Gestaltung der Suchfunktion zum Thema ´Umtausch und Erstattung bei Tarifwechsel´ wird derzeit optimiert, so dass der Kunde zukünftig mittels Eingabe des Suchbegriffs ´Umtausch´ oder ´Erstattung´ direkt zur tariflichen Detail-Information verlinkt wird. Die erforderlichen Informationen zum Thema ´Erstattung´ waren bisher ausschließlich über den Web-Link zur aktu-ellen Tarifausgabe (pdf) verfügbar.“ Berlin, den 17. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2014)

Tarife + VBB: Ticketpreise steigen Ein BVG-Fahrschein kostet künftig 2,70 Euro, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/ticketpreise-steigen-ein-bvg-fahrschein-kostet-kuenftig-2-70-euro,10809148,28370614.html Berlin – Das Konzept für die neuen #Fahrpreise ab Januar #2015 liegt vor. #Tickets für Busse und Bahnen sollen im Schnitt #2,3 Prozent #teurer werden. Erstmals wurde die Verteuerung nach einem Preisindex berechnet.

Am 1. Januar 2015 ist es wieder so weit: Die Fahrpreise im Berliner und Brandenburger Nahverkehr steigen. Fahrten mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der S-Bahn Berlin GmbH und anderen Unternehmen werden teurer. Doch diesmal soll die Tariferhöhung bei Bus und Bahn deutlich moderater ausfallen als bisher. Nach Informationen der Berliner Zeitung ist geplant, dass die Preise im Durchschnitt um 2,3 Prozent steigen. Zuletzt stiegen die Tarife um jeweils durchschnittlich 2,8 Prozent. Den Planungen zufolge soll ein Fahrschein für das Berliner Stadtgebiet von Januar an 2,70 Euro kosten – derzeit sind es …

Tarife + S-Bahn + BVG: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn im 1. Halbjahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH (#S-Bahn) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014? Antwort zu 1a): Die BVG teilt dazu mit: „Im ersten Halbjahr 2014 hatte die BVG rd. 494 Mio. #unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (#UBF).“ Antwort zu 1b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die SBahn Berlin GmbH realisierte im 1. Halbjahr 2014 201,4 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein- Kontrolleure standen jeweils im 1. Halbjahr 2014 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2a): Die BVG teilt dazu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene #Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 85 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, die bis zum Ende des Jahres auf 100 Mitarbeiter aufgestockt werden.“ Antwort zu 2b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich 72 bis 80 Kontrolleure im Einsatz. Derzeit ist keine weitere Steigerung vorgesehen.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR setzt weiterhin sowohl Fahrausweisprüfer in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3b): Die S-Bahn teilt dazu mit : „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine offizielle Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im 1. Halbjahr 2014 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgast- zahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4a): Die BVG teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 wurden 171.183 Feststellungen von „Erhöhtem Beförderungsentgelt“ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 7%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst. Gegen über den Vorjahren, die geprägt waren durch den Wechsel des externen Dienstleisters und einer Hochlaufphase im Jahr 2013, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar.“ Antwort zu 4b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Dem Aufgabenträger wird quartalsweise Bericht über die Anzahl der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erstattet. Im ersten Halbjahr 2014 betrug die Quote 4,12 %.“ Frage 5: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im 1. Halbjahr 2014 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5a): Die BVG teilt dazu mit: „Zum besseren Verständnis, möchten wir zunächst die von der BVG angewandte Verfahrensweise erläutern. Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung seien darf. Im Jahre 2012 kam es in Folge eines längerfristigen Vergabeverfahrens bei der Sicherheit- und Kontrollleistung, zu einem drastischen Rückgang der EBEFeststellungen. Dieses hatte auch Auswirkungen auf die gestellten Strafanträge. Bei einer Kontrolltätigkeit im üblichen Maß liegen die Strafanträge im Halbjahr bei rd. 3.000.“ Antwort zu 5b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: Im 1. Halbjahr des Jahres 2014 sind rund 9.000 Vorgänge angezeigt worden.“ Frage 6.: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6a): Die BVG teilt dazu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Antwort zu 6b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen im 1. Halbjahr 2014 bei ca. 7 Mio. Euro.“ Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7a): Die BVG teilt dazu mit: „Beigebrachtes „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 1.HJ. 2014 4.075,7 Tsd. EUR.“ Frage 8: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 8a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR hat den Vertrag mit dem derzeitigen Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR bis zum 31.12.2015 verlängert, somit ist weiterhin sichergestellt, dass täglich bis zu 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR eingesetzt werden können. Weiterhin setzt die BVG AöR den Einsatz der 40 eigenen Fahrausweisprüfer fort. Die bisherige Praxis, die Sicherheits- und Servicekräfte zu anlassbezogenen Fahrausweiskontrollen einzusetzen, wird fort-geführt.“ Antwort zu 8b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 9a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG weist seit 2011 an ihren Fahrausweisautomaten und in den Kundenpublikationen mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nicht autorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden bei Fahrausweiskontrollen Manipulationen oder Fälschungen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Zusätzlich finden kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter zur Identifikation von Fälschungen und Manipulationen statt.“ Antwort zu 9b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können.“ Frage 10: Wann wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöht, dessen Erhöhung auch der Senat in der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 mitbeschlossen hat, wird der Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um gegenüber der Bundesregierung auf die schnellstmögliche Umsetzung des VMK-Beschlusses hinzuwirken? Antwort zu 10): Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat im April 2013 u.a. folgendes beschlossen: 1. Die Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 2. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 2 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarz-fahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden: • unverständliche Tarifbestimmungen, • unzureichender Vertrieb, • schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. Der Berliner Senat verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung möglichst einfacher Tarif- und Vertriebssysteme und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 2 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 2. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Der Senat wird dennoch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat unterstützen, mit dem der Beschluss der VMK vom April 2013 umgesetzt werden soll. Letztlich kann die Erhöhung des EBE aber nur durch den Bund als Verordnungsgeber realisiert werden. Die Länder haben zuletzt in der Sonder-VMK am 11.07.2014 den Bund aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Parallel dazu wird das Land Bayern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Vor diesem Hintergrund kann der Senat keine Angaben zum zeitlichen Ablauf der Verordnungsänderungen und damit zur Erhöhung des EBE machen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)