Behindertengerechte Sanierung der U-Bahnlinie 2

Behindertengerechte Sanierung der U-Bahnlinie 2

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Berücksichtigung der „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung der U-Bahnlinie 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße, der Zahl und den Namen der behindertengerecht mit einem Aufzug ausgestatteten bzw. nicht ausgestatteten Bahnhöfe auf diesem Abschnitt, den Plänen für die Installation eines Aufzuges an den nicht behindertengerechten U-Bahnhöfen und dem Realisierungszeitpunkt sowie der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass am Verkehrsknoten Potsdamer Platz in baldiger Zukunft ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen Regionalbahn, S-Bahn und Straßenbahn, nicht aber zur U-Bahn möglich sein wird, und was der Senat dagegen unternehmen will. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen der Einbau von Aufzügen entsprechend den „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ vorgesehen sei, dass im Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 zwischen den U-Bahnhöfen Potsdamer Platz und Vinetastraße 11 U-Bahnhöfe lägen, von denen gegenwärtig keiner behindertengerecht zugänglich sei, und dass mit Inbetriebnahme der Verlängerung der U 2 in Richtung Pankow der U- und S-Bahnhof Pankow stufenlos erreichbar sein werde, dass die BVG plane, folgende U-Bahnhöfe im betreffenden Abschnitt mit Aufzügen auszurüsten: Potsdamer Platz 2001/2, Stadtmitte 2001, Spittelmarkt 2001/2, Märkisches Museum 2001, Alexanderplatz 2002, Rosa-Luxemburg-Platz 2002/3, Eberswalder Straße 2003/4 und Schönhauser Allee 2000, dass die genannten Bahnhöfe in der Prioritätenliste zum behindertengerechten Ausbau von U-Bahnhöfen, die von der BVG und den früheren Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Bauen, Wohnen und Verkehr erarbeitet wurde, mit einer hohen Priorität versehen worden seien bzw. sich in der Grundsanierung befänden, und dass für die nicht genannten Bahnhöfe kein konkreter Realisierungszeitraum bestehe, und dass dem Senat nicht bekannt sei, dass in baldiger Zukunft – er verstehe darunter das laufende oder das kommende Jahr – ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen den in der Frage genannten Verkehrsträgern möglich wäre, wie unter 3. genannt, sei von der BVG in Aussicht genommen, den U-Bahnhof Potsdamer Platz 2001/2 behindertengerecht auszubauen, damit werde das wichtige Ziel, den neuen städtischen Bereich am Potsdamer Platz für mobilitätseingeschränkte Menschen durch die U-Bahnlinie U 2 auf kurzem Wege zu erreichen, erfüllt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/267 (Kleine Anfrage Nr. 267)

Kleine Anfrage Nr. 14/267 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Behindertengerechte Sanierung der U-Bahnlinie 2

Ich frage den Senat:

  1. Hat der Senat bei der Sanierung der U-Bahnlinie 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße auch an die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ gedacht, die das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 1991 beschlossen hat? Wenn ja, in welcher Form werden diese Leitlinien berücksichtigt, wenn nein, warum nicht?

  2. Wie viele und welche Bahnhöfe der U 2 zwischen Potsdamer Platz und Vinetastraße sind behindertengerecht mit einem Aufzug ausgestattet und wie viele und welche nicht?

  3. Welche Pläne gibt es jeweils für die nicht-behindertengerechten U-Bahnhöfe für die Installation eines Aufzuges und wann werden sie realisiert (bitte die Planung für jeden Bahnhof einzeln aufführen)?

  4. Ist dem Senat bekannt, dass am wichtigen Verkehrsknoten Potsdamer Platz in baldiger Zukunft ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen Regionalbahn, S-Bahn und Straßenbahn, nicht aber zur U-Bahn möglich sein wird? Wenn ja, was will der Senat mit welchen Schritten wann unternehmen, um diesen Zustand zu beenden?

Berlin, den 23. Februar 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 267

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja, bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen ist der Einbau von Aufzügen, entsprechend den „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“, vorgesehen.

Zu 2.:

Im Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 befinden sich zwischen den U-Bahnhöfen Potsdamer Platz und Vinetastraße 11 U-Bahnhöfe, von denen gegenwärtig keiner behindertengerecht zugänglich ist.

Im Weiteren teilen wir mit, dass mit Inbetriebnahme der Verlängerung der U 2 in Richtung Pankow der U- und S-Bahnhof Pankow stufenlos erreichbar sein wird.

Zu 3.:

Die BVG plant, folgende U-Bahnhöfe im betreffenden Abschnitt der U-Bahnlinie U 2 mit Aufzügen auszurüsten:

U-Bahnhof voraussichtliche Realisierung

Potsdamer Platz 2001/2

Stadtmitte 2001

Spittelmarkt 2001/2

Märkisches Museum 2001

Alexanderplatz 2002

Rosa-Luxemburg-Platz 2002/3

Eberswalder Straße 2003/4

Schönhauser Allee 2000

Die genannten Bahnhöfe wurden in der Prioritätenliste zum behindertengerechten Ausbau von U-Bahnhöfen, die von der BVG und den früheren Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Bauen, Wohnen und Verkehr erarbeitet wurde, mit einer hohen Priorität versehen bzw. befinden sich in der Grundsanierung. Für die nicht genannten Bahnhöfe gibt es keinen konkreten Realisierungszeitraum.

Zu 4.:

Nein, dem Senat ist nicht bekannt, dass in baldiger Zukunft – er versteht darunter das laufende oder das kommende Jahr – ein behindertengerechtes Umsteigen zwischen den in der Frage genannten Verkehrsträgern möglich wäre. Wie unter 3. genannt, ist von der BVG in Aussicht genommen, den U-Bahnhof Potsdamer Platz 2001/2 behindertengerecht auszubauen. Damit wird das wichtige Ziel, den neuen städtischen Bereich am Potsdamer Platz für mobilitätseingeschränkte Menschen durch die U-Bahnlinie U 2 auf kurzem Wege zu erreichen, erfüllt.

Berlin, den 8. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Sanierung der Strassenbahn II

Sanierung der Strassenbahn II

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den für die Jahre 2000 bis 2004 geplanten bzw. noch im Bau befindlichen Sanierungsarbeiten auf Straßenbahnlinien bzw. Gleisabschnitten, den dabei entstehenden Kosten und deren Trägern, den betriebstechnischen Veränderungen und den dadurch erzielten betriebstechnischen Vorteilen und Verbesserungen, den Effekten zur Senkung der Betriebskosten, den Effekten zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs und den lärmmindernden Maßnahmen bei den Sanierungsarbeiten und ihren Effekten auf die Lärmemissionen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, zitiert in ihrer Antwort die Stellungnahme der BVG, wonach bis Ende 1999 ca. 78 % des identifizierten Streckenerneuerungsbedarfs abgearbeitet worden seien und seit 1990 180 km Einfachgleis, 260 km Fahrleitungsanlagen (60 %), 297 Haltestellenanlagen (68 %) und 30 Gleichrichterwerke erneuert bzw. modernisiert worden seien, dass für die Erneuerung und Modernisierung der Straßenbahnstrecken eingeschätzt werde, dass im Jahr 2004 der Abschluss erfolgen und zu einer normal üblichen Instandhaltung übergegangen werden könne, wenn Fördermittel in den nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung stünden, dass die Grunderneuerung und Modernisierung bzw. Grundinstandsetzung im Land Berlin förderfähig sei und die Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln erfolge, darüber hinaus anteilige Kosten durch die Leitungsbetriebe nach dem Wertausgleichsprinzip getragen würden, sofern sie von den Baumaßnahmen betroffen seien, dass der Bedarf für die im Jahr 2000 geplanten Baumaßnahmen sich auf rund 70 Mio. DM belaufe und um bis zum Jahr 2004 die Grunderneuerung und Modernisierung abschließen zu können, jährlich weitere 60 bis 70 Mio. DM bis 2003 und ca. 40 Mio. DM im Jahr 2004 erforderlich seien, dass der Senat ergänzend mitteilt, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2000 für die Grundinstandsetzung der Straßenbahnanlagen 50 Mio. DM eingeplant und im Rahmen der Investitionsplanung bis 2003 zwischen 35 und 40 Mio. DM/a veranschlagt seien und sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, der Senat dies bei der Fortschreibung der Investitionsplanung in Abhängigkeit der übrigen ÖPNV-Vorhaben und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigen werde, dass durch die Streckenerneuerungen der Gleiszustand verbessert, die Leistungsfähigkeit erhöht und attraktive und behindertengerechte Haltestellenanlagen geschaffen würden und durch die Verbesserung des Gleiszustandes seit 1990 gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen auf ein Viertel gesenkt werden konnten, dass soweit möglich, werden bei straßenbündigen Bahnkörpern Maßnahmen zur Trennung des Individualverkehrs vom Straßenbahnverkehr entweder durch bauliche Schaffung besonderer Bahnkörper oder durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wie Bahnkörpermarkierungen, umgesetzt, und dass Effekte sich aus der Sicht der BVG durch die Reduzierung der Instandhaltungsaufwendungen für die Gleis- und Bahnenergieversorgungsanlagen, durch die Reduzierung von Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten und Einsparungen an Fahrstrom durch die Reduzierung von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen ergäben und aus der Sicht der Fahrgäste attraktivere, sichere und behindertengerechte Bahnanlagen und eine höhere Stabilität des Straßenbahnverkehrs entstünden, dass neben dem gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Umsetzung befindlichen Straßenbahnbeschleunigungsprogramm durch die Bevorrechtigung des Straßenbahnverkehrs an Lichtsignalanlagen auch im Rahmen der Streckenerneuerung Beschleunigungseffekte erzielt würden, wie bereits weiter oben erwähnt, würden gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen weiter reduziert und, wo möglich und noch nicht vorhanden, durch die Trennung von Individual- und Straßenbahnverkehr entsprechende Effekte erzielt, Beispiele für geplante Maßnahmen seien (siehe auch Anlage): Prenzlauer Promenade (Ostseestraße – Am Steinberg), Berliner Allee (Pistoriusstraße – Indira-Gandhi-Straße stadteinwärts), Prenzlauer Allee (S-Bahnbrückenbereich) und Möllendorffstraße (Normannenstraße – Storkower Straße), und dass die geltenden Rechtsvorschriften – hier die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (GVBl. S. 1528) – sich nur auf den Bau neuer Schienenwege bezögen, der Senat ungeachtet dieser Rechtslage die Notwendigkeit sehe, im Rahmen der Grunderneuerungsmaßnahmen die technischen Möglichkeiten soweit finanziell machbar auszuschöpfen, die zu einer deutlichen Verringerung der Lärmemissionen des Straßenbahnbetriebes führen, womit das übergeordnete Ziel der Verkehrs- und Umweltpolitik des Senats umgesetzt werde, die Wohn- und Aufenthaltsqualität entlang der Straßenbahnstraßen zu verbessern und die Voraussetzungen für Taktverdichtungen bei der Straßenbahn ohne Nachteile für Anwohner zu schaffen, Verringerungen der Lärmimmissionen insbesondere erreicht würden, wenn gesonderte Bahnkörper hergestellt oder Großverbundplatten gegen Rahmengleise ausgetauscht würden, hierdurch könnten die Lärmpegel in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten erheblich reduziert werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/75 (Kleine Anfrage Nr. 75)

Kleine Anfrage Nr. 14/75 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Sanierung der Straßenbahn (II)

Ich frage den Senat:

  1. Auf welchen Straßenbahnlinien bzw. Gleisabschnitten sind für 2000 bis 2004 welche Sanierungsarbeiten geplant oder noch im Bau (bitte nach Jahren und Abschnitten aufführen)?

  2. Welche Kosten entstehen dabei, und durch wen werden sie getragen?

  3. Welche betriebstechnischen Veränderungen werden dabei durchgeführt, und welche betriebstechnischen Vorteile und Verbesserungen werden dabei erzielt?

  4. Welche Effekte werden durch diese Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten erzielt?

  5. Auf welchen Streckenabschnitten werden welche Effekte zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs erzielt?

  6. Welche lärmmindernden Maßnahmen werden bei den Sanierungsarbeiten durchgeführt mit welchen Effekten auf die Lärmemissionen?

Berlin, den 4. Januar 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 75

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Sanierungsmaßnahmen an den vorhandenen Anlagen der Straßenbahn werden von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) geplant und durchgeführt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft die von der BVG vorgesehenen Maßnahmen und bewilligt die Finanzmittel.

Zu den Fragen 1 bis 5 der o. g. Kleinen Anfrage nimmt die BVG wie folgt Stellung (siehe hierzu auch die Tabellen der „Wesentlichen Bauvorhaben Straßenbahn-Grundinstandsetzungen 2000 bis 2004″):

Zu 1.:

„Bis Ende 1999 wurden ca. 78 % des identifizierten Streckenerneuerungsbedarfs abgearbeitet. Seit 1990 sind

● 180 km Einfachgleis,
● 260 km Fahrleitungsanlagen (60 %),
● 297 Haltestelleninseln (68 %),
● 30 Gleichrichterwerke

erneuert bzw. modernisiert worden.

Für die Erneuerung und Modernisierung der Straßenbahnstrecken wird eingeschätzt, dass im Jahr 2004 der Abschluss erfolgen und zu einer normal üblichen Instandhaltung übergegangen werden kann, wenn Fördermittel in den nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung stehen.

Als Anlage ist das bisher geplante Bauprogramm in den Jahren 2000 bis 2004 dargestellt. Die Umsetzung dieses Programmes ab 2001 ist von den weiteren Abstimmungen mit den übrigen Bauträgern im öffentlichen Straßenland abhängig.“

Zu 2.:

„Die Grunderneuerung und Modernisierung bzw. Grundinstandsetzung ist im Land Berlin förderfähig. Somit erfolgt die Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln. Darüber hinaus werden anteilige Kosten durch die Leitungsbetriebe nach dem Wertausgleichsprinzip getragen, sofern sie von den Baumaßnahmen betroffen sind.

Im Vorjahr des geplanten Baubeginns sind zur Beantragung der Fördermittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Bauplanungsunterlagen durch die BVG einzureichen, die von der Senatsverwaltung geprüft und den zur Prüfergebnis und den zur Verfügung stehenden Mitteln bewilligt werden.

Der Bedarf für die im Jahr 2000 geplanten Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 70 Mio. DM. Um bis zum Jahr 2004 die Grunderneuerung und Modernisierung abschließen zu können, sind jährlich weitere 60 bis 70 Mio. DM bis 2003 und ca. 40 Mio. DM im Jahr 2004 erforderlich.“

Hierzu teilt der Senat ergänzend mit, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2000 für die Grundinstandsetzung der Straßenbahnanlagen 50 Mio. DM eingeplant und im Rahmen der Investitionsplanung bis 2003 zwischen 35 und 40 Mio. DM/a veranschlagt sind. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, wird der Senat dies bei der Fortschreibung der Investitionsplanung in Abhängigkeit der übrigen ÖPNV-Vorhaben und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigen.

Zu 3.:

„Durch die Streckenerneuerungen werden der Gleiszustand verbessert, die Leistungsfähigkeit erhöht und attraktive und behindertengerechte Haltestellenanlagen geschaffen. Durch die Verbesserung des Gleiszustandes konnten seit 1990 gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen auf ein Viertel gesenkt werden. Allein dadurch ergeben sich positive Effekte für die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit.

Soweit möglich, werden bei straßenbündigen Bahnkörpern Maßnahmen zur Trennung des Individualverkehrs vom Straßenbahnverkehr entweder durch bauliche Schaffung besonderer Bahnkörper oder durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wie Bahnkörpermarkierungen, umgesetzt. Der Inhalt und Umfang der Maßnahmen ist von der jeweiligen Örtlichkeit, d. h. von dem zur Verfügung stehenden Straßenraum, abhängig. Vorteile ergeben sich daraus für die Erhöhung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit.“

Ergänzend fügt der Senat zu den Erläuterungen der BVG hinzu, dass auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes berücksichtigt werden.

Zu 4.:

„Effekte ergeben sich aus der Sicht der BVG durch die Reduzierung der Instandhaltungsaufwendungen für die Gleis- und Bahnenergieversorgungsanlagen, durch die Reduzierung von Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten und Einsparungen an Fahrstrom durch die Reduzierung von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen. Aus der Sicht der Fahrgäste entstehen attraktivere, sichere und behindertengerechte Bahnanlagen und eine höhere Stabilität des Straßenbahnverkehrs.“

Zu 5.:

„Neben dem gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Umsetzung befindlichen Straßenbahnbeschleunigungsprogramm durch die Bevorrechtigung des Straßenbahnverkehrs an Lichtsignalanlagen werden auch im Rahmen der Streckenerneuerung Beschleunigungseffekte erzielt. Wie bereits weiter oben erwähnt, werden gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen weiter reduziert und, wo möglich und noch nicht vorhanden, durch die Trennung von Individual- und Straßenbahnverkehr entsprechende Effekte erzielt. Beispiele für geplante Maßnahmen sind (siehe auch Anlage):

— Prenzlauer Promenade (Ostseestraße – Am Steinberg)
— Berliner Allee (Pistoriusstraße – Indira-Gandhi-Straße stadteinwärts)
— Prenzlauer Allee (S-Bahnbrückenbereich)
— Möllendorffstraße (Normannenstraße – Storkower Straße)“

Zu 6.:

Die geltenden Rechtsvorschriften – hier die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (GVBl. S. 1528) – beziehen sich nur auf den Bau neuer Schienenwege.

Ungeachtet dieser Rechtslage sieht der Senat die Notwendigkeit, im Rahmen der Grunderneuerungsmaßnahmen die technischen Möglichkeiten soweit finanziell machbar auszuschöpfen, die zu einer deutlichen Verringerung der Lärmemissionen des Straßenbahnbetriebes führen. Damit wird das übergeordnete Ziel der Verkehrs- und Umweltpolitik des Senats umgesetzt, die Wohn- und Aufenthaltsqualität entlang der Straßenbahnstraßen zu verbessern und die Voraussetzungen für Taktverdichtungen bei der Straßenbahn ohne Nachteile für Anwohner zu schaffen. Verringerungen der Lärmimmissionen werden insbesondere erreicht, wenn gesonderte Bahnkörper hergestellt oder Großverbundplatten gegen Rahmengleise ausgetauscht werden. Hierdurch können die Lärmpegel in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten erheblich reduziert werden.

Berlin, den 1. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Wedding

Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Wedding

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der nicht zeitgleichen Fertigstellung der Aufzugsanlagen an den U-Bahnhöfen Jungfernheide und Westend mit der Inbetriebnahme der gleichnamigen S-Bahnhöfe, der Bewertung dieses Sachverhalts und den Gründen für die damalige Verzögerung, der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und der Absicht des Senats, den Aufzug im U-Bahnhof Wedding so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Wedding möglich ist, sowie der für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendigen Zeitschiene und den Maßnahmen des Senats zu deren Erreichung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass die Aufzugsanlage U-Bahnhof Jungfernheide am 17. Dezember 1997 in Betrieb genommen worden sei, der gleichnamige S-Bahnhof hingegen am 15. April 1997, dass Ziel des Senats und der beteiligten Unternehmen es sei, beim Neubau oder der Wiederherstellung von Umsteigebahnhöfen die zeitgleiche Inbetriebnahme von Aufzugsanlagen der jeweiligen Verkehrsträger sicherzustellen, dazu jedoch zwischen den Unternehmen intensive Abstimmungen notwendig seien, die sowohl die Planung, die planungsrechtlichen Genehmigungen und die Finanzierung beträfen, dass bedauerlicherweise im vorliegenden Fall dieses Ziel nicht umzusetzen gewesen sei, eine zeitnahe Inbetriebnahme der Aufzugsanlage im Bereich der U-Bahn Ende des gleichen Jahres jedoch möglich gewesen sei, dass da seit Beginn der Vorplanungen nunmehr etwa fünf Jahre vergangen seien, eine Aufklärung der unternehmensspezifischen Gründe, die zu der vom Fragesteller genannten achtmonatigen Verzögerung geführt hätten, nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich und in Anbetracht des nunmehrigen Vorhandenseins der Anlagen nicht zu vertreten sei, und dass es sich bei dem zweiten angefragten Bahnhof offensichtlich um den U- und S-Bahnhof Westhafen und nicht um den S-Bahnhof Westend handle, den bekanntlich keine U-Bahnstrecke berühre, beim U-Bahnhof Westhafen die Planung einen Aufzug in unmittelbarer Nähe zu einer Behindertenwerkstatt vorgesehen habe, auf Grund von erheblichen Einwänden eine grundlegende Änderung notwendig gewesen sei, die neue Planung, die von einem behindertengerechten direkten Übergang zwischen U-Bahn (Südende) und S-Bahn ausgehe, gegenwärtig von der BVG erarbeitet werde und im Übrigen auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 4712 vom 17. März 1999 verwiesen werde, dass der Senat an seiner Absicht festhalte, dass die Bauplanungsunterlagen von der BVG beim Senat im II. Quartal 1999 eingereicht worden seien, das Plangenehmigungsverfahren im III. Quartal 1999 eingeleitet worden sei, es nach Auskunft der BVG vorgesehen sei, den Aufzug in 2001 zu realisieren, und der Senat auf die zeitgerechte Inbetriebnahme hinwirken werde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/27 (Kleine Anfrage Nr. 27)

Kleine Anfrage Nr. 14/27 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Wedding*F

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass trotz langjähriger Vorbereitung und zahlreicher Absichtserklärungen es nicht gelungen ist, die Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Jungfernheide und am U-Bahnhof Westend zeitgleich mit der Inbetriebnahme der gleichnamigen S-Bahnhöfe fertigzustellen? Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, und welche Gründe führten seinerzeit zu dieser Verzögerung?

  2. Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG erklärt hat, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und hält der Senat an seiner Absicht fest, den Aufzug im U-Bahnhof Wedding so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Wedding möglich ist? Wenn ne

Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Spittelmarkt

Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Spittelmarkt

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit dem Einbau der Aufzugsanlage am U-Bahnhof Spittelmarkt im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs und der Wiederöffnung der verschlossenen Fenster, der Finanzierung dieser Aufzugsanlage aus GVFG-Mitteln und den Gesamtkosten sowie ihrer Aufteilung, den Bedenken hinsichtlich einer Aufzugsanlage am westlichen Ausgang und deren Berechtigung sowie dem Zeitplan für die Entscheidung des Senats und den Baubeginn. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass es zutreffe, dass die Aufzugsanlage im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs eingebaut und die verschlossenen Fenster wieder geöffnet werden sollen, dass die Kosten für den Aufzugseinbau nach Auskunft der BVG voraussichtlich ca. 2,5 Mio. DM betragen und die gegenwärtige Finanzierungsplanung der BVG davon ausgehe, dass in 2001 etwa 2,0 Mio. DM und in 2002 etwa 0,5 Mio. DM verausgabt werden, dass im Zuge der Planung von den Trägern öffentlicher Belange Hinweise zum genauen Standort des Aufzugs gegeben worden seien, der auch mit dem Planwerk Innenstadt und der hier zu reaktivierenden Wallstraße kompatibel sein müsse, dies habe zu einer geringfügigen Verschiebung des Aufzugs in Richtung Osten in den Bereich des Bahnsteigendes geführt, wo er günstig eingeordnet werden könne, prinzipiell bleibe es hierbei bei einer gewünschten westlichen Lage des Aufzuges, die Einwände würden aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen für berechtigt gehalten, die BVG erstelle gegenwärtig die Planungsunterlagen an der lagekorrigierten Stelle, werde nach entsprechenden Abstimmungen die Unterlagen voraussichtlich in 2000 zur Plangenehmigung einreichen, sodass mit den Bauarbeiten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel in 2001 begonnen werden könne.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/155 (Kleine Anfrage Nr. 155)

Kleine Anfrage Nr. 14/155 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Spittelmarkt

Ich frage den Senat:

  1. Trifft es zu, dass die Aufzugsanlage am U-Bahnhof Spittelmarkt im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs eingebaut und die verschlossenen Fenster wieder geöffnet werden sollen?

  2. Trifft es zu, dass diese Aufzugsanlage aus GVFG-Mitteln finanziert werden soll. Wenn ja, wie hoch sind die Gesamtkosten und wie werden sie aufgeteilt?

  3. Welche Bedenken bestehen von welcher Seite hinsichtlich einer Aufzugsanlage am westlichen Ausgang, und hält der Senat diese Einwände für berechtigt? Wenn ja, warum?

  4. Bis wann gedenkt der Senat, eine Entscheidung zu treffen, und wann kann mit den Bauarbeiten begonnen werden?

Berlin, den 19. Januar 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 155

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja.

Zu 2.:

Ja. Die Kosten für den Aufzugseinbau betragen nach Auskunft der BVG voraussichtlich ca. 2,5 Mio. DM. Die gegenwärtige Finanzierungsplanung der BVG geht davon aus, dass in 2001 etwa 2,0 Mio. DM und in 2002 etwa 0,5 Mio. DM verausgabt werden.

Zu 3. und 4.:

Im Zuge der Planung wurden von den Trägern öffentlicher Belange Hinweise zum genauen Standort des Aufzugs gegeben, der auch mit dem Planwerk Innenstadt und der hier zu reaktivierenden Wallstraße kompatibel sein muss. Dies führte zu einer geringfügigen Verschiebung des Aufzugs in Richtung Osten in den Bereich des Bahnsteigendes, wo er günstig eingeordnet werden kann. Prinzipiell bleibt es hierbei bei einer gewünschten westlichen Lage des Aufzuges. Die Einwände werden aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen für berechtigt gehalten.

Die BVG erstellt gegenwärtig die Planungsunterlagen an der lagekorrigierten Stelle, wird nach entsprechenden Abstimmungen die Unterlagen voraussichtlich in 2000 zur Plangenehmigung einreichen, sodass mit den Bauarbeiten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel in 2001 begonnen werden könnte.

Berlin, den 2. Februar 2000

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

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Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Leopoldplatz

Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Leopoldplatz

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der von der BVG für den Umsteigebahnhof Leopoldplatz entwickelten fertigen Planung für den Einbau von Aufzügen, der Lage und Bewertung der Aufzüge durch den Senat, den Finanzierungstöpfen und dem Zeitplan für Entscheidung, Baubeginn und Inbetriebnahme. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass dem Senat bekannt sei, dass die BVG für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofs Leopoldplatz (U 6, U 9) eine Entwurfsplanung erstellt habe, es sei der Einbau von zwei Aufzügen vorgesehen, diese befänden sich an den Viertelpunkten des U-9-Bahnsteigs und damit im Bereich der anzupassenden Rückseiten der U-6-Seitenbahnsteige, mit diesen Aufzügen würden die Bahnsteige der beiden U-Bahnlinien verbunden, mit dem einen, in der Schulstraße gelegenen, Aufzug gelange man im Mittelstreifen an die Oberfläche, die Planung der BVG gehe vom Beibehalt der stark frequentierten Umsteige-Treppenanlagen aus, was vom Senat unterstützt werde, der behindertengerechte Ausbau dieses Bahnhofs sei wegen der Netzverknüpfung von sehr hoher Bedeutung, in einer von der BVG und den zuständigen Senatsverwaltungen erarbeiteten Prioritätenliste sei der U-Bahnhof Leopoldplatz mit einem vorderen Rang in der höchsten Priorität eingestuft, und dass der Senat sich auf Grund der außerordentlich hohen Bedeutung des Umsteigebahnhofs Leopoldplatz entschlossen habe, den behindertengerechten Ausbau, zusätzlich zu den der BVG zur Verfügung zu stellenden Mitteln aus dem Unternehmensvertrag, zu fördern, hierfür würden aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm Mittel eingesetzt, seitens der BVG sei vorgesehen, die Plangenehmigungsunterlagen noch im Jahr 2000 fertigzustellen und einzureichen, nach erfolgter Plangenehmigung könne mit dem Baubeginn in 2001 und mit der Inbetriebnahme der Anlagen in 2002 gerechnet werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/154 (Kleine Anfrage Nr. 154)

Kleine Anfrage Nr. 14/154 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Leopoldplatz

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass die BVG für den Umsteigebahnhof Leopoldplatz eine fertige Planung für den Einbau von Aufzügen entwickelt hat? Wenn ja, wo befinden sich die Aufzüge und wie bewertet der Senat deren Planung und Notwendigkeit?

  2. Aus welchen Finanztöpfen sollen diese Aufzüge finanziert werden?

  3. Bis wann will der Senat eine Entscheidung treffen, wann kann mit dem Bau begonnen werden, und wann kann der Aufzug in Betrieb genommen werden?

Berlin, den 19. Januar 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 154

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja, dem Senat ist bekannt, dass die BVG für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofes Leopoldplatz (U 6, U 9) eine Entwurfsplanung erstellt hat. Es ist der Einbau von zwei Aufzügen vorgesehen. Diese befinden sich an den Viertelpunkten des U-9-Bahnsteigs und damit im Bereich der anzupassenden Rückseiten der U-6-Seitenbahnsteige. Mit diesen Aufzügen werden die Bahnsteige der beiden U-Bahnlinien verbunden. Mit dem einen, in der Schulstraße gelegenen, Aufzug gelangt man im Mittelstreifen an die Oberfläche.

Die Planung der BVG geht vom Beibehalt der stark frequentierten Umsteige-Treppenanlagen aus, was vom Senat unterstützt wird.

Der behindertengerechte Ausbau dieses Bahnhofs ist wegen der Netzverknüpfung von sehr hoher Bedeutung. In einer von der BVG und den zuständigen Senatsverwaltungen erarbeiteten Prioritätenliste ist der U-Bahnhof Leopoldplatz mit einem vorderen Rang in der höchsten Priorität eingestuft.

Zu 2. und 3.:

Der Senat hat sich auf Grund der außerordentlich hohen Bedeutung des Umsteigebahnhofs Leopoldplatz entschlossen, den behindertengerechten Ausbau, zusätzlich zu den der BVG zur Verfügung zu stellenden Mitteln aus dem Unternehmensvertrag, zu fördern. Hierfür werden aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm Mittel eingesetzt.

Seitens der BVG ist vorgesehen, die Plangenehmigungsunterlagen noch im Jahr 2000 fertigzustellen und einzureichen. Nach erfolgter Plangenehmigung kann mit dem Baubeginn in 2001 und mit der Inbetriebnahme der Anlagen in 2002 gerechnet werden.

Berlin, den 2. Februar 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

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Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Gesundbrunnen

Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Gesundbrunnen

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, der Absicht des Senats, den Aufzug im U-Bahnhof Gesundbrunnen so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Gesundbrunnen möglich ist, sowie der für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendigen Zeitschiene und den Maßnahmen des Senats zu deren Erreichung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass dem Senat die Ankündigung der DB AG bekannt sei und er an seiner Absicht festhalte, dass das Planfeststellungsverfahren für den Aufzug bereits im letzten Jahr durchgeführt worden sei, das Baurecht vorliege, nach Auskunft der BVG mit einem Baubeginn im Jahr 2000 zu rechnen sei und der Senat in Routiningesprächen mit den Beteiligten auf die rechtzeitige Fertigstellung hinwirken werde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/30 (Kleine Anfrage Nr. 30)

Kleine Anfrage Nr. 14/30 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Gesundbrunnen

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG erklärt hat, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und hält der Senat an seiner Absicht fest, den Aufzug im U-Bahnhof Gesundbrunnen so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behinderten-gerechtes Umsteigen am Bahnhof Gesundbrunnen möglich ist? Wenn nein, warum nicht?

  2. Welche Zeitschiene – Plangenehmigung, Planfeststellungsverfahren, Baubeginn, Fertigstellung – ist für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendig, und welche Maßnahmen trifft der Senat, um dieses Ziel zu erreichen?

Berlin, den 6. Dezember 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 30

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Ja.

Zu 2.:

Das Planfeststellungsverfahren für den Aufzug ist bereits im letzten Jahr durchgeführt worden. Das Baurecht liegt vor. Nach Auskunft der BVG ist mit einem Baubeginn im Jahr 2000 zu rechnen.

Der Senat wird in Routiningesprächen mit den Beteiligten auf die rechtzeitige Fertigstellung hinwirken.

Berlin, den 27. Dezember 1999

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Geschlossener Zugang am S-Bahnhof Waidmannslust III

Geschlossener Zugang am S-Bahnhof Waidmannslust III

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit dem geschlossenen südlichen Zugang am S-Bahnhof Waidmannslust, dem Zeitpunkt der Schließung, der Sanierung des Bahnhofs und der Frage, warum der südliche Zugang nicht gleichzeitig mit dem Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder geöffnet wurde, den wiederholten Versprechen des früheren Senators für Verkehr und Betriebe Haase, den Zugang „unverzüglich“ wieder zu öffnen, und der Frage, ob der Senat es für verantwortbar hält, dass die Bewohner des südlichen Eingangsbereichs durch die Schließung weiterhin benachteiligt werden. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass der Senat 1984 mit der BVG als Betreiber die Betriebsrechte des in Berlin (West) gelegenen S-Bahnnetzes von der Deutschen Reichsbahn übernommen habe und der südliche Zugang damals bereits geschlossen gewesen sei, dass dieser Zugang aus Kostengründen anlässlich der Sanierung des S-Bahnhofs 1985/86 zunächst nicht wieder geöffnet worden sei, dass der Senat die seit 1994 dafür zuständige Deutsche Bahn AG wiederholt aufgefordert habe, den südlichen Zugang wieder zu öffnen, und dass die derzeitige Situation sicher verbesserungsbedürftig sei, jedoch keine „Schikane“ darstelle, und die DB AG auf das kontinuierliche Drängen des Senats hin kürzlich zu erkennen gegeben habe, dass sie die kurzfristige Wiederherstellung des Südzuganges nunmehr anstrebe und entsprechende Prüfungen bereits veranlasst habe; wörtlich teilt die DB AG mit, dass Baumaßnahmen zur Wiederinbetriebnahme des südlichen Zugangs vorgesehen seien, genauere Überprüfungen jedoch ergeben hätten, dass dazu umfangreichere Instandhaltungsmaßnahmen im gesamten Bereich (insbesondere Fußgängertunnel) erforderlich würden, für das Empfangsgebäude bereits dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen geplant seien und gegenwärtig geprüft werde, inwieweit auch die Wiederinbetriebnahme des südlichen Zuganges hier einbezogen werden könne.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4946 (Kleine Anfrage Nr. 4946)

Kleine Anfrage Nr. 13/4946 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Geschlossener Zugang am S-Bahnhof Waidmannslust (III)

Ich frage den Senat:

  1. Wann wurde der südliche Zugang am S-Bahnhof Waidmannslust geschlossen, wann wurde der gesamte Bahnhof saniert, und warum wurde der südliche Zugang nicht gleichzeitig mit dem Abschluss der Sanierungsarbeiten des Bahnhofs wieder geöffnet?

  2. Ist dem Senat bekannt, dass der frühere Senator für Verkehr und Betriebe Haase mehrfach der Öffentlichkeit versprochen hatte, dass der südliche Zugang am S-Bahnhof Waidmannslust „unverzüglich“ wieder geöffnet wird? Wenn ja, was hat er unternommen, und warum folgten den Worten keine Taten?

  3. Hält der Senat es für verantwortbar, dass auch weiterhin am S-Bahnhof Waidmannslust die Bewohner(innen) des südlichen Eingangsbereichs durch die Schließung dieses Zugangs schikaniert werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Maßnahmen will er wo und wann ergreifen, damit der südliche Zugang am S-Bahnhof Waidmannslust wieder geöffnet wird?

Berlin, den 9. Juni 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4946

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Im Jahr 1984 hat der Senat von Berlin mit der BVG als Betreiber die Betriebsrechte des in Berlin (West) gelegenen S-Bahnnetzes von der Deutschen Reichsbahn übernommen.

Damals war der südliche Zugang des S-Bahnhofs Waidmannslust bereits geschlossen. Aus Kostengründen wurde dieser Zugang anlässlich der Sanierung des S-Bahnhofs Waidmannslust 1985/86 zunächst nicht wieder geöffnet.

Zu 2.:

Ja. Seitens des Senats wurde die seit 1994 dafür zuständige Deutsche Bahn AG wiederholt aufgefordert, den südlichen Zugang wieder zu öffnen.

Zu 3.:

Die derzeitige Situation am S-Bahnhof Waidmannslust ist sicher verbesserungsbedürftig, sie stellt jedoch keine „Schikane“ dar. Auf das kontinuierliche Drängen des Senats hin hat die zuständige DB AG kürzlich zu erkennen gegeben, dass sie die kurzfristige Wiederherstellung des Südzuganges nunmehr anstrebt und entsprechende Prüfungen bereits veranlasst hat.

Wörtlich hat die DB AG dazu Folgendes mitgeteilt:

„Baumaßnahmen zur Wiederinbetriebnahme des südlichen Zugangs sind vorgesehen.

Genauere Überprüfungen haben ergeben, dass dazu jedoch umfangreichere Instandhaltungsmaßnahmen im gesamten Bereich (insbesondere Fußgängertunnel) erforderlich werden. Für das Empfangsgebäude sind bereits dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen geplant. Gegenwärtig wird geprüft, inwieweit auch die Wiederinbetriebnahme des südlichen Zuganges hier einbezogen werden kann.“

Berlin, den 18. Oktober 1999

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Behindertengerechte Sanierung der Wannseebahn zwischen Schoeneberg und Zehlendorf

Behindertengerechte Sanierung der Wannseebahn zwischen Schoeneberg und Zehlendorf

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Sanierung der Wannseebahn zwischen Schöneberg und Zehlendorf, den Streckenabschnitten, den geschätzten Kosten und den Finanzierungstöpfen, der Anwendung der „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“, der Frage, ob Friedenau und Zehlendorf die einzigen S-Bahnhöfe auf dem Sanierungsabschnitt sind, die nicht behindertengerecht zugänglich sind, der Sinnhaftigkeit der behindertengerechten Ausgestaltung der S-Bahnhöfe Friedenau und Zehlendorf bei einem 5-Minuten-Takt, der Sinnhaftigkeit des Einbaus einer Aufzugsanlage am S-Bahnhof Friedenau mit dem geplanten zusätz

Sanierung der S-Bahnstrecke Grunewald-Wannsee

Sanierung der S-Bahnstrecke Grunewald-Wannsee

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Sanierung der S-Bahnstrecke zwischen Grunewald und Wannsee, den Maßnahmen und dem Zeitpunkt der Sanierung, den Gesamtkosten und den Finanzierungstöpfen, der nicht behindertengerechten Zugänglichkeit der S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee und der Dauer dieses Zustands, den bisherigen Maßnahmen des Senats zur Umsetzung der „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung des Streckenabschnitts und den Möglichkeiten, die behindertengerechte Ausgestaltung der S-Bahnhöfe Nikolassee und Grunewald im Zuge der im nächsten Jahr stattfindenden Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, zitiert in seiner Antwort die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, wonach der Streckenabschnitt Teil der Baumaßnahme „Grunderneuerung S-Bahn Berlin S 3 im Abschnitt Zoologischer Garten (a)–Wannsee (a)“ sei, die Realisierung des Abschnitts in dem EH 1.2A3 Westkreuz (a)–Grunewald (e) und in dem EH 1.2A4 Grunewald (a)–Wannsee (a) vorgesehen sei, auf dem Abschnitt Grunewald–Wannsee (a) folgende Maßnahmen geplant seien: Grunderneuerung Oberbau, zusätzlicher Einbau eines Weichentrapezes vor dem Haltepunkt Nikolassee, Aufbau von bahnstromtechnischen Anlagen (Schaltstellen, AL-Verbundstromschiene, Uw-Nikolassee, 30-kV-Kabelanlagen), Grundsanierung der vorhandenen Brücken, behindertengerechter Zugang zu den Bahnsteigen A und B des Bahnhofs Grunewald und zum Haltepunkt Nikolassee oben, die Realisierung der Baumaßnahmen für den Zeitraum 2004 bis 2007 vorgesehen sei, da auf Grund der Dringlichkeit die Baumaßnahmen auf der Stadtbahn zwischen Zoologischer Garten und Westkreuz vor dem Abschnitt Grunewald–Wannsee vorrangig zu realisieren seien, die Gesamtkosten für den Abschnitt gemäß VEP rund 70 Mio. DM betrügen, wobei die Mittel für die Grunderneuerung einschließlich für die behindertengerechten Zugänge vom Bund und die Mittel für die Instandhaltung von der DB AG getragen würden, und dass dem Senat bekannt sei, dass die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee zurzeit nicht behindertengerecht zugänglich seien, wobei grundsätzlich festzustellen sei, dass mit dem Übergang der S-Bahn an die DB AG zum 1. Januar 1994 diese für den weiteren und vom Land Berlin begonnenen behindertengerechten Ausbau des S-Bahnnetzes zuständig sei, im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn alle S-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet würden und würden, für die von der Grunderneuerung nicht betroffenen S-Bahnhöfe der Senat mit der DB AG ein Aufzugsprogramm vereinbart habe, das von der DB AG schrittweise umgesetzt werde, und die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee im Rahmen der oben genannten Grundinstandsetzung behindertengerecht ausgestattet würden.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4739 (Kleine Anfrage Nr. 4739)

Kleine Anfrage Nr. 13/4739 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Sanierung der S-Bahnstrecke Grunewald-Wannsee

Ich frage den Senat:

  1. Wann, warum und mit welchen Maßnahmen soll die S-Bahnstrecke zwischen Grunewald und Wannsee saniert werden?

  2. Wie hoch sind die Gesamtkosten, und aus welchen Töpfen soll die Sanierung finanziert werden?

  3. Ist dem Senat bekannt, dass auf diesem Streckenabschnitt die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee nicht behindertengerecht zugänglich sind? Wenn ja, wie lange soll dieser Zustand noch andauern, und was will der Senat dagegen unternehmen?

  4. Was hat der Senat bisher getan, um die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung des S-Bahnstreckenabschnittes zwischen Wannsee und Grunewald umzusetzen, und welche Möglichkeiten sieht er, die behindertengerechte Ausgestaltung der S-Bahnhöfe Nikolassee und Grunewald im Zuge der im nächsten Jahr stattfindenden Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen?

Berlin, den 30. März 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4739

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die für die Fragen 1 und 2 zuständige DB AG teilt Folgendes mit:

Zu 1.:

„Der obengenannten Streckenabschnitt ist Teil der Baumaßnahme – Grunderneuerung S-Bahn Berlin S 3 im Abschnitt Zoologischer Garten (a) – Wannsee (a) –.

Die Realisierung des obengenannten Abschnittes ist in dem EH 1.2A3 Westkreuz (a) – Grunewald (e) und in dem EH 1.2A4 Grunewald (a) – Wannsee (a) vorgesehen.

Auf dem Abschnitt Grunewald – Wannsee (a) sind folgende Maßnahmen geplant:

Grunderneuerung Oberbau

Zusätzlicher Einbau eines Weichentrapezes vor dem Hp Nikolassee

Aufbau von bahnstromtechnischen Anlagen (Schaltstellen, AL-Verbundstromschiene, Uw-Nikolassee, 30-kV-Kabelanlagen)

Grundsanierung der vorhandenen Brücken

Behindertengerechter Zugang zu den Bahnsteigen A und B des Bf. Grunewald und zum Hp Nikolassee oben.

Die Realisierung der Baumaßnahmen ist für den Zeitraum 2004 bis 2007 vorgesehen, da auf Grund der Dringlichkeit die Baumaßnahmen auf der Stadtbahn zwischen Zoologischer Garten und Westkreuz vor dem Abschnitt Grunewald – Wannsee vorrangig zu realisieren sind.“

Zu 2.:

„Die Gesamtkosten für den Abschnitt betragen gemäß VEP rund 70 Mio. DM, wobei die Mittel für die Grunderneuerung einschließlich für die behindertengerechten Zugänge vom Bund und die Mittel für die Instandhaltung von der DB AG getragen werden.“

Zu 3. und 4.:

Dem Senat ist bekannt, dass die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee zurzeit nicht behindertengerecht zugänglich sind.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit dem Übergang der S-Bahn an die DB AG zum 1. Januar 1994 diese für den weiteren und vom Land Berlin begonnenen behindertengerechten Ausbau des S-Bahnnetzes zuständig ist. Im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn wurden und werden alle S-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet. Für die von der Grunderneuerung nicht betroffenen S-Bahnhöfe hat der Senat mit der DB AG ein Aufzugsprogramm vereinbart, das von der DB AG schrittweise umgesetzt wird. Die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee werden im Rahmen der o. g. Grundinstandsetzung behindertengerecht ausgestattet.

Berlin, den 20. August 1999

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Baustopp am Bahnhof Spandau

Baustopp am Bahnhof Spandau

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit dem Baustopp für die Fußgängerverbindung vom Bahnsteig über die Klosterstraße bei Inbetriebnahme der S-Bahnverbindung Pichelsberg–Spandau im Dezember 1998, den Möglichkeiten des Senats, diese „Schikane“ insbesondere für die Fahrgäste, die zum Rathaus und zur Altstadt wollten, schnellstmöglich zu beenden, sowie dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Bauarbeiten und der möglichen Nutzung der Fußgängerbrücke über die Klosterstraße. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, zitiert in seiner Antwort die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, wonach auf Grund der Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 29. Februar 1996 der Fußgängerüberweg Klosterstraße des S-Bahnhofs Spandau Bestandteil der Entwurfsplanung und 1997 genehmigt worden sei, die beim Land Berlin beantragten Mittel mit 1. und 2. Zuwendungsbescheid bereitgestellt würden, vom Eisenbahn-Bundesamt Bonn beschieden worden sei, dass es sich bei dem Fußgängerüberweg um ein neues Objekt gegenüber der bestätigten Rahmenplanung handle und dementsprechend ein Antrag auf Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm zu stellen sei, zwischenzeitlich die ursprünglich geplante Fertigstellung mit Auflagerung auf die S-Bahnüberbauten wegen ungünstigen Schwingungsverhaltens verworfen werden musste, da die jetzt geplante Lösung – selbsttragende Fachwerkkonstruktion mit Glaseinhausung und Zugang zwischen Bahnsteig und Übergang – ca. 550 TDM teurer sei, erneute Abstimmungen zwischen dem Senat und der DB Station & Service erforderlich gewesen seien, die Endfassung der Entwurfsplanung der DB Station & Service zur Mitzeichnung vorliege, die Antragsunterlagen zur Einordnung in das GVFG-Bundesprogramm und auf Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vorbereitet seien und werden nach Mitzeichnung der Entwurfsplanung durch die DB Station & Service beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht würden, ein Schreiben an den Senat zur Fortschreibung des Bewilligungszeitraumes der Zuwendungen für Planung und Bauausführung umgehend abgesandt werde, und nach ggf. Einschätzung die Vergabe und der Beginn mit der Ausführungsplanung im IV. Quartal 1999 vorgesehen seien und die Bauausführung sich auf Grund der örtlichen Verhältnisse bis in das III. Quartal 2000 erstrecken werde; ergänzend teilt der Senat mit, dass die genannten Zuwendungsbescheide sich auf die Vereinbarungen mit dem Bund bezögen, nach denen Berlin eine Kostenbeteiligung in Höhe des Komplementäranteils von 40 % der Baukosten zzgl. einer Planungskostenpauschale von 7 % bei von Berlin bestellten Maßnahmen im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn zu leisten habe, und dass die Frage 2 entfalle, da keine „Schikane“ vorliege und die Umsetzung nicht noch weiter beschleunigt werden könne.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5079 (Kleine Anfrage Nr. 5079)

Kleine Anfrage Nr. 13/5079 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Baustopp am Bahnhof Spandau

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass mit Inbetriebnahme der S-Bahnverbindung Pichelsberg – Spandau im Dezember 1998 die Bauarbeiten für die Fußgängerverbindung vom Bahnsteig über die Klosterstraße eingestellt worden sind? Wenn ja, warum?

  2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese Schikane, insbesondere für die Fahrgäste, die zum Rathaus und zur Altstadt wollen, schnellstmöglich zu beenden?

  3. Wann werden die Bauarbeiten für diese Fußgängerverbindung wieder aufgenommen, und wann wird es möglich sein, vom S-Bahnsteig die Fußgängerbrücke über die Klosterstraße zu benutzen?

Berlin, den 16. Juli 1999

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 5079

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 3.:

Die zuständige Deutsche Bahn AG hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

„Auf Grund der Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 29. Februar 1996 wurde der Fußgängerüberweg Klosterstraße des S-Bahnhofs Spandau Bestandteil der Entwurfsplanung und 1997 genehmigt.

Die beim Land Berlin beantragten Mittel wurden mit 1. und 2. Zuwendungsbescheid bereitgestellt. Vom Eisenbahn-Bundesamt Bonn wurde beschieden, dass es sich bei dem Fußgängerüberweg um ein neues Objekt gegenüber der bestätigten Rahmenplanung handelt und dementsprechend ein Antrag auf Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm zu stellen ist.

Zwischenzeitlich musste die ursprünglich geplante Fertigstellung mit Auflagerung auf die S-Bahnüberbauten wegen ungünstigen Schwingungsverhaltens verworfen werden. Da die jetzt geplante Lösung – selbsttragende Fachwerkkonstruktion mit Glaseinhausung und Zugang zwischen Bahnsteig und Übergang – ca. 550 TDM teurer ist, wurden erneute Abstimmungen zwischen dem Senat und der DB Station & Service erforderlich. Die Endfassung der Entwurfsplanung liegt der DB Station & Service zur Mitzeichnung vor.

Die Antragsunterlagen zur Einordnung in das GVFG-Bundesprogramm und auf Baufreigabe in finanzieller Hinsicht sind vorbereitet und werden nach Mitzeichnung der Entwurfsplanung durch die DB Station & Service beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.

Ein Schreiben an den Senat zur Fortschreibung des Bewilligungszeitraumes der Zuwendungen für Planung und Bauausführung wird umgehend abgesandt.

Nach ggf. Einschätzung ist die Vergabe und der Beginn mit der Ausführungsplanung im IV. Quartal 1999 vorgesehen. Die Bauausführung wird sich auf Grund der örtlichen Verhältnisse bis in das III. Quartal 2000 erstrecken.“

Hierzu teilt der Senat ergänzend mit:

Die genannten Zuwendungsbescheide beziehen sich auf die Vereinbarungen mit dem Bund, nach denen Berlin eine Kostenbeteiligung in Höhe des Komplementäranteils von 40 % der Baukosten zzgl. einer Planungskostenpauschale von 7 % bei von Berlin bestellten Maßnahmen im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn zu leisten hat.

Zu 2.:

Entfällt, da keine „Schikane“ vorliegt und die Umsetzung nicht noch weiter beschleunigt werden kann.

Berlin, den 3. August 1999

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt