Baustopp am Bahnhof Spandau
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit dem Baustopp für die Fußgängerverbindung vom Bahnsteig über die Klosterstraße bei Inbetriebnahme der S-Bahnverbindung Pichelsberg–Spandau im Dezember 1998, den Möglichkeiten des Senats, diese „Schikane“ insbesondere für die Fahrgäste, die zum Rathaus und zur Altstadt wollten, schnellstmöglich zu beenden, sowie dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Bauarbeiten und der möglichen Nutzung der Fußgängerbrücke über die Klosterstraße. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, zitiert in seiner Antwort die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, wonach auf Grund der Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 29. Februar 1996 der Fußgängerüberweg Klosterstraße des S-Bahnhofs Spandau Bestandteil der Entwurfsplanung und 1997 genehmigt worden sei, die beim Land Berlin beantragten Mittel mit 1. und 2. Zuwendungsbescheid bereitgestellt würden, vom Eisenbahn-Bundesamt Bonn beschieden worden sei, dass es sich bei dem Fußgängerüberweg um ein neues Objekt gegenüber der bestätigten Rahmenplanung handle und dementsprechend ein Antrag auf Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm zu stellen sei, zwischenzeitlich die ursprünglich geplante Fertigstellung mit Auflagerung auf die S-Bahnüberbauten wegen ungünstigen Schwingungsverhaltens verworfen werden musste, da die jetzt geplante Lösung – selbsttragende Fachwerkkonstruktion mit Glaseinhausung und Zugang zwischen Bahnsteig und Übergang – ca. 550 TDM teurer sei, erneute Abstimmungen zwischen dem Senat und der DB Station & Service erforderlich gewesen seien, die Endfassung der Entwurfsplanung der DB Station & Service zur Mitzeichnung vorliege, die Antragsunterlagen zur Einordnung in das GVFG-Bundesprogramm und auf Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vorbereitet seien und werden nach Mitzeichnung der Entwurfsplanung durch die DB Station & Service beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht würden, ein Schreiben an den Senat zur Fortschreibung des Bewilligungszeitraumes der Zuwendungen für Planung und Bauausführung umgehend abgesandt werde, und nach ggf. Einschätzung die Vergabe und der Beginn mit der Ausführungsplanung im IV. Quartal 1999 vorgesehen seien und die Bauausführung sich auf Grund der örtlichen Verhältnisse bis in das III. Quartal 2000 erstrecken werde; ergänzend teilt der Senat mit, dass die genannten Zuwendungsbescheide sich auf die Vereinbarungen mit dem Bund bezögen, nach denen Berlin eine Kostenbeteiligung in Höhe des Komplementäranteils von 40 % der Baukosten zzgl. einer Planungskostenpauschale von 7 % bei von Berlin bestellten Maßnahmen im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn zu leisten habe, und dass die Frage 2 entfalle, da keine „Schikane“ vorliege und die Umsetzung nicht noch weiter beschleunigt werden könne.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5079 (Kleine Anfrage Nr. 5079)
Kleine Anfrage Nr. 13/5079 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Baustopp am Bahnhof Spandau
Ich frage den Senat:
- Ist dem Senat bekannt, dass mit Inbetriebnahme der S-Bahnverbindung Pichelsberg – Spandau im Dezember 1998 die Bauarbeiten für die Fußgängerverbindung vom Bahnsteig über die Klosterstraße eingestellt worden sind? Wenn ja, warum?
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Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese Schikane, insbesondere für die Fahrgäste, die zum Rathaus und zur Altstadt wollen, schnellstmöglich zu beenden?
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Wann werden die Bauarbeiten für diese Fußgängerverbindung wieder aufgenommen, und wann wird es möglich sein, vom S-Bahnsteig die Fußgängerbrücke über die Klosterstraße zu benutzen?
Berlin, den 16. Juli 1999
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 5079
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 3.:
Die zuständige Deutsche Bahn AG hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
„Auf Grund der Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 29. Februar 1996 wurde der Fußgängerüberweg Klosterstraße des S-Bahnhofs Spandau Bestandteil der Entwurfsplanung und 1997 genehmigt.
Die beim Land Berlin beantragten Mittel wurden mit 1. und 2. Zuwendungsbescheid bereitgestellt. Vom Eisenbahn-Bundesamt Bonn wurde beschieden, dass es sich bei dem Fußgängerüberweg um ein neues Objekt gegenüber der bestätigten Rahmenplanung handelt und dementsprechend ein Antrag auf Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm zu stellen ist.
Zwischenzeitlich musste die ursprünglich geplante Fertigstellung mit Auflagerung auf die S-Bahnüberbauten wegen ungünstigen Schwingungsverhaltens verworfen werden. Da die jetzt geplante Lösung – selbsttragende Fachwerkkonstruktion mit Glaseinhausung und Zugang zwischen Bahnsteig und Übergang – ca. 550 TDM teurer ist, wurden erneute Abstimmungen zwischen dem Senat und der DB Station & Service erforderlich. Die Endfassung der Entwurfsplanung liegt der DB Station & Service zur Mitzeichnung vor.
Die Antragsunterlagen zur Einordnung in das GVFG-Bundesprogramm und auf Baufreigabe in finanzieller Hinsicht sind vorbereitet und werden nach Mitzeichnung der Entwurfsplanung durch die DB Station & Service beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.
Ein Schreiben an den Senat zur Fortschreibung des Bewilligungszeitraumes der Zuwendungen für Planung und Bauausführung wird umgehend abgesandt.
Nach ggf. Einschätzung ist die Vergabe und der Beginn mit der Ausführungsplanung im IV. Quartal 1999 vorgesehen. Die Bauausführung wird sich auf Grund der örtlichen Verhältnisse bis in das III. Quartal 2000 erstrecken.“
Hierzu teilt der Senat ergänzend mit:
Die genannten Zuwendungsbescheide beziehen sich auf die Vereinbarungen mit dem Bund, nach denen Berlin eine Kostenbeteiligung in Höhe des Komplementäranteils von 40 % der Baukosten zzgl. einer Planungskostenpauschale von 7 % bei von Berlin bestellten Maßnahmen im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn zu leisten hat.
Zu 2.:
Entfällt, da keine „Schikane“ vorliegt und die Umsetzung nicht noch weiter beschleunigt werden kann.
Berlin, den 3. August 1999
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt