Sanierung der S-Bahnstrecke Grunewald-Wannsee
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Sanierung der S-Bahnstrecke zwischen Grunewald und Wannsee, den Maßnahmen und dem Zeitpunkt der Sanierung, den Gesamtkosten und den Finanzierungstöpfen, der nicht behindertengerechten Zugänglichkeit der S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee und der Dauer dieses Zustands, den bisherigen Maßnahmen des Senats zur Umsetzung der „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung des Streckenabschnitts und den Möglichkeiten, die behindertengerechte Ausgestaltung der S-Bahnhöfe Nikolassee und Grunewald im Zuge der im nächsten Jahr stattfindenden Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, zitiert in seiner Antwort die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, wonach der Streckenabschnitt Teil der Baumaßnahme „Grunderneuerung S-Bahn Berlin S 3 im Abschnitt Zoologischer Garten (a)–Wannsee (a)“ sei, die Realisierung des Abschnitts in dem EH 1.2A3 Westkreuz (a)–Grunewald (e) und in dem EH 1.2A4 Grunewald (a)–Wannsee (a) vorgesehen sei, auf dem Abschnitt Grunewald–Wannsee (a) folgende Maßnahmen geplant seien: Grunderneuerung Oberbau, zusätzlicher Einbau eines Weichentrapezes vor dem Haltepunkt Nikolassee, Aufbau von bahnstromtechnischen Anlagen (Schaltstellen, AL-Verbundstromschiene, Uw-Nikolassee, 30-kV-Kabelanlagen), Grundsanierung der vorhandenen Brücken, behindertengerechter Zugang zu den Bahnsteigen A und B des Bahnhofs Grunewald und zum Haltepunkt Nikolassee oben, die Realisierung der Baumaßnahmen für den Zeitraum 2004 bis 2007 vorgesehen sei, da auf Grund der Dringlichkeit die Baumaßnahmen auf der Stadtbahn zwischen Zoologischer Garten und Westkreuz vor dem Abschnitt Grunewald–Wannsee vorrangig zu realisieren seien, die Gesamtkosten für den Abschnitt gemäß VEP rund 70 Mio. DM betrügen, wobei die Mittel für die Grunderneuerung einschließlich für die behindertengerechten Zugänge vom Bund und die Mittel für die Instandhaltung von der DB AG getragen würden, und dass dem Senat bekannt sei, dass die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee zurzeit nicht behindertengerecht zugänglich seien, wobei grundsätzlich festzustellen sei, dass mit dem Übergang der S-Bahn an die DB AG zum 1. Januar 1994 diese für den weiteren und vom Land Berlin begonnenen behindertengerechten Ausbau des S-Bahnnetzes zuständig sei, im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn alle S-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet würden und würden, für die von der Grunderneuerung nicht betroffenen S-Bahnhöfe der Senat mit der DB AG ein Aufzugsprogramm vereinbart habe, das von der DB AG schrittweise umgesetzt werde, und die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee im Rahmen der oben genannten Grundinstandsetzung behindertengerecht ausgestattet würden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4739 (Kleine Anfrage Nr. 4739)
Kleine Anfrage Nr. 13/4739 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Sanierung der S-Bahnstrecke Grunewald-Wannsee
Ich frage den Senat:
- Wann, warum und mit welchen Maßnahmen soll die S-Bahnstrecke zwischen Grunewald und Wannsee saniert werden?
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Wie hoch sind die Gesamtkosten, und aus welchen Töpfen soll die Sanierung finanziert werden?
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Ist dem Senat bekannt, dass auf diesem Streckenabschnitt die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee nicht behindertengerecht zugänglich sind? Wenn ja, wie lange soll dieser Zustand noch andauern, und was will der Senat dagegen unternehmen?
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Was hat der Senat bisher getan, um die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung des S-Bahnstreckenabschnittes zwischen Wannsee und Grunewald umzusetzen, und welche Möglichkeiten sieht er, die behindertengerechte Ausgestaltung der S-Bahnhöfe Nikolassee und Grunewald im Zuge der im nächsten Jahr stattfindenden Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen?
Berlin, den 30. März 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4739
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die für die Fragen 1 und 2 zuständige DB AG teilt Folgendes mit:
Zu 1.:
„Der obengenannten Streckenabschnitt ist Teil der Baumaßnahme – Grunderneuerung S-Bahn Berlin S 3 im Abschnitt Zoologischer Garten (a) – Wannsee (a) –.
Die Realisierung des obengenannten Abschnittes ist in dem EH 1.2A3 Westkreuz (a) – Grunewald (e) und in dem EH 1.2A4 Grunewald (a) – Wannsee (a) vorgesehen.
Auf dem Abschnitt Grunewald – Wannsee (a) sind folgende Maßnahmen geplant:
Grunderneuerung Oberbau
Zusätzlicher Einbau eines Weichentrapezes vor dem Hp Nikolassee
Aufbau von bahnstromtechnischen Anlagen (Schaltstellen, AL-Verbundstromschiene, Uw-Nikolassee, 30-kV-Kabelanlagen)
Grundsanierung der vorhandenen Brücken
Behindertengerechter Zugang zu den Bahnsteigen A und B des Bf. Grunewald und zum Hp Nikolassee oben.
Die Realisierung der Baumaßnahmen ist für den Zeitraum 2004 bis 2007 vorgesehen, da auf Grund der Dringlichkeit die Baumaßnahmen auf der Stadtbahn zwischen Zoologischer Garten und Westkreuz vor dem Abschnitt Grunewald – Wannsee vorrangig zu realisieren sind.“
Zu 2.:
„Die Gesamtkosten für den Abschnitt betragen gemäß VEP rund 70 Mio. DM, wobei die Mittel für die Grunderneuerung einschließlich für die behindertengerechten Zugänge vom Bund und die Mittel für die Instandhaltung von der DB AG getragen werden.“
Zu 3. und 4.:
Dem Senat ist bekannt, dass die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee zurzeit nicht behindertengerecht zugänglich sind.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit dem Übergang der S-Bahn an die DB AG zum 1. Januar 1994 diese für den weiteren und vom Land Berlin begonnenen behindertengerechten Ausbau des S-Bahnnetzes zuständig ist. Im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn wurden und werden alle S-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet. Für die von der Grunderneuerung nicht betroffenen S-Bahnhöfe hat der Senat mit der DB AG ein Aufzugsprogramm vereinbart, das von der DB AG schrittweise umgesetzt wird. Die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee werden im Rahmen der o. g. Grundinstandsetzung behindertengerecht ausgestattet.
Berlin, den 20. August 1999
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt