22.05.2026
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die ehemaligen #Görlitzer #Bahnbrücken in #Alt-Treptow verbinden Treptow-Köpenick mit Friedrichshain-Kreuzberg. Die Flächen werden seit Jahrzehnten als Fuß- und #Radwegeverbindung sowie als Grün- und #Erholungsraum genutzt. Nach Angaben des Bezirksamts Treptow-Köpenick befinden sich die Flächen im Eigentum der #Deutschen Bahn; der bestehende #Mietvertrag mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wurde zum 30.06.2026 gekündigt. Danach sollen die Flächen von der Bahn gesperrt werden.
Eine vollständige #Sperrung der vier Brücken und des ehemaligen Bahndamms hätte erhebliche Folgen für die Menschen vor Ort. Treptow und Kreuzberg würden an dieser Stelle faktisch voneinander #getrennt. Ein wichtiger Fuß- und #Radweg würde entfallen, Wege zur Bouché-Schule und in die angrenzenden Kieze würden erschwert oder versperrt, Erholungsflächen und Spielbereiche würden unzugänglich. Zugleich besteht die erhebliche Sorge, dass eine Abriegelung des Geländes nicht zu mehr Sicherheit führt, sondern Vermüllung, Verwahrlosung, Drogenkonsum und Drogenhandel weiter begünstigt, weil soziale Kontrolle, Pflege und öffentliche Nutzung entfallen.
Gerade an schwierigen Orten darf staatliche Verantwortung nicht enden. Wer öffentlichen Raum einfach absperrt, löst kein Problem, sondern verschiebt es. Deshalb muss der Senat darlegen, was er wann über die Sperrpläne wusste, welche Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt wurden, welche rechtlichen, finanziellen und baulichen Handlungsoptionen bestehen und wie die Verbindung zwischen Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg erhalten werden soll.
Frage 1:
Seit wann hat der Senat Kenntnis davon, dass die Deutsche Bahn den Mietvertrag über die ehemaligen Görlitzer Bahnbrücken beziehungsweise die zugehörigen Flächen in Alt-Treptow zum 30.06.2026 gekündigt hat und anschließend eine #Sperrung beabsichtigt?
Antwort zu 1:
Die #Kündigung wurde im Rahmen einer Videokonferenz am 14.04.2026 bekannt.
Frage 2:
Um welche vier Brücken beziehungsweise Bauwerke handelt es sich konkret? Bitte jeweils einzeln darstellen nach: a) genauer Lage, b) Bezeichnung des Bauwerks, soweit vorhanden, c) Grundstück beziehungsweise Flurstück, d) Eigentümer, e) bisheriger Nutzung, f) baulichem Zustand, g) Denkmalschutzstatus, h) verkehrlicher Bedeutung für Fuß- und Radverkehr, i) geplanter Art der Sperrung.
Antwort zu 2:
Seitens der Deutschen Bahn AG wurden die folgenden Angaben übermittelt:
„ zu a)
(Quelle: Deutsche Bahn AG)
zu b)
Bei den Brücken handelt es sich um:
- Brücke #Elsenstraße
- Brücke #Bouchéstraße
- Brücke #Lohmühlenstraße
- Brücke über #Landwehrkanal
zu c)
(Quelle: Deutsche Bahn AG)
zu d)
Betroffene Flurstücke und Besitzer (BK09 DB Immobilien, BK16 DB InfraGO):
| Gemarkung | Nr. | Fläche | Eh. | Besitz | BE- Nummer | Bemerkung |
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 3 | 1.133 | m² | BK09 | AB1100001600 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 4 | 3 | m² | Fremd | ||
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 6 | 1.263 | m² | BK09 | AB1100001599 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 7 | 389 | m² | BK09 | AB1100001599 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 8 | 2 | m² | Fremd | ||
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 12 | 649 | m² | Fremd | Flurstücke 38/ 40 noch im Eigentum BK16 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 38 | 117 | m² | BK16 | AB0000020139 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 40 | 97 | m² | BK16 | AB0000020140 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 31 | 4.104 | m² | BK09 | AB1100001601 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 101, Flurstück | 26 | 948 | m² | Fremd | ||
| Gemarkung Treptow, Flur 105, Flurstück | 1 | 359 | m² | Fremd | ||
| Gemarkung Treptow, Flur 105, Flurstück | 178 | 4.400 | m² | Flurstück neu 218/ 219 | ||
| Gemarkung Treptow, Flur 105, Flurstück | 218 | 655 | m² | Fremd | ||
| Gemarkung Treptow, Flur 105, Flurstück | 219 | 3.905 | m² | BK09 | AB1100001604 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 105, Flurstück | 61 | 10.197 | m² | BK09 | AB1100001605 | |
| Gemarkung Treptow, Flur 105, Flurstück | 189 | 3.500 | m² | Flurstück neu 207/ 208 | ||
| Gemarkung Treptow, Flur 105, Flurstück | 207 | 289 | m² | Fremd | ||
| Gemarkung Treptow, Flur 105, Flurstück | 208 | 7.043 | m² | Fremd | BE9036461001 |
| Gesamt | 26.947 | m² | |
| Davon Eigentum DB | 21.205 | m² | |
| Davon Eigentum Fremd | 5.742 | m² |
zu e)
Die Brücken wurden ursprünglich als #Eisenbahnüberführung für die Görlitzer Bahn genutzt. Seit #1986 ist die Strecke vollständig außer Betrieb. Seit 1994 werden diese als #Mietobjekt durch den Bezirk als Fuß- und Radweg genutzt.
zu f)
Die Brücken benötigen Instandhaltungsmaßnahmen um Stand- und Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.
zu g)
Die Brücken und Teile der baulichen Anlagen (z.B. Stützmauern) sind #denkmalgeschützt.“
zu h) und i)
Die Brücken dienen derzeit als Rad- und #Fußwegebeziehungen. Seitens der DB ist bislang kommuniziert worden, dass aufgrund des Zustandes der Brücken, diese nach dem 30.06.26 (Zeitpunkt der Kündigung) gesperrt werden müssen, so dass die bisherige Wegebeziehung der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stünde.
Frage 3:
Welche Flächen des ehemaligen Görlitzer Bahndamms sind von der Kündigung und der geplanten Sperrung insgesamt betroffen? Bitte mit Lagebeschreibung und, soweit möglich, kartografischer beziehungsweise flurstücksbezogener Darstellung.
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Durch die DB InfraGo AG wurde dem Bezirksamt Treptow-Köpenick mit Schreiben vom 17.02.2026 (eingegangen im Büro der Bezirksstadträtin Dr. Claudia Leistner am 02.03.2026) mitgeteilt, dass der Mietvertrag zur Nutzung der Anlagen der ehem. Görlitzer Bahn aus dem Jahr 1994 (einschl. 4 Nachträge zum Vertrag) gekündigt wird.
Bei dem Mietobjekt handelt es sich um Flächen auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm zwischen der Elsenstraße und der Bezirksgrenze des Bezirkes Treptow-Köpenick zum Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg unmittelbar am Landwehrkanal – ausschließlich der Bereiche der einliegenden Brückenbauwerke über die Elsenstraße, die Bouchéstraße sowie die Lohmühlenstraße.“
Die Deutsche Bahn AG verweist auf die Beantwortung der Frage 2.
Frage 4:
Welche Vertragsverhältnisse bestehen oder bestanden seit 1993 zwischen der Deutschen Bahn, dem Land Berlin, dem Bezirksamt Treptow-Köpenick oder weiteren öffentlichen Stellen bezüglich der Nutzung, Unterhaltung, Verkehrssicherung und Pflege der Brücken und des Bahndamms?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Der zugrunde liegende Mietvertrag zur Nutzung der Anlagen der ehemaligen Görlitzer Bahn wurde am 4. August 1994 geschlossen und in der Folge mehrfach (4 Nachträge, insbesondere Flächenanpassungen) ergänzt. Im zweiten Nachtrag zum Mietvertrag aus dem Jahr 1999 ist geregelt, dass die bauliche Unterhaltungspflicht für die Brücken nicht beim Bezirk, sondern gemäß § 10 Nr. 1 bei der Vermieterin, also der DB liegt. Der Vermieterin obliegt danach die Pflicht zur baulichen Unterhaltung und Erneuerung der ihm gehörenden Bauten und Anlagen, insbesondere der im Mietgegenstand enthaltenen Brücken sowie der Böschungen auf dem Bahndamm.“
Die Deutsche Bahn AG teilt mit:
„ Mietvertrag zwischen Bundeseisenbahnvermögen und Bezirksamt TK 1994.
Vier Nachträge mit Anpassungen der genauen Flächen sowie Übergang der Unterhaltung“
Frage 5:
Welche Stelle war in den vergangenen Jahren jeweils zuständig für: a) bauliche Unterhaltung der Brücken, b) Verkehrssicherung, c) Grünpflege, d) Reinigung, e) Abfallbeseitigung, f) Beseitigung von Spritzen, Matratzen und sonstigen gefährlichen Hinterlassenschaften, g) ordnungsrechtliche Maßnahmen, h) polizeiliche Maßnahmen?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Der Görlitzer Bahndamm befindet sich im Eigentum der DB AG. Dieser obliegt die Pflicht zur baulichen Unterhaltung und Erneuerung der ihr gehörenden Bauten und Anlagen, insbesondere der Brücken und Böschungen. Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.
- DB AG
- DB AG
(für den Bereich der Bauten und Anlagen, insbesondere der Brücken und Böschungen)
Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick
(für die im Bereich des Mietobjektes zur Nutzung als Grünverbindung eingebrachten Anlagen und Ausstattungen / Ausstattungsgegenstände)
c.) Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick d.) Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick e.) Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick f.) Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick g.) Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Polizei Berlin h.) Polizei Berlin“
Die Deutsche Bahn AG teilt mit:
„ zu a) vor 1994 Deutsche Bahn, ab 1994 Bezirk Treptow-Köpenick (TK), ab 2000 DB InfraGO (bzw. Vorgängerorganisation)
zu b) unterhalb der Brücken: DB InfraGO, ansonsten Bezirksamt zu c) – h) Bezirk TK“
Frage 6:
Welche konkreten Gründe hat die Deutsche Bahn gegenüber dem Senat beziehungsweise dem Bezirksamt für die Kündigung des Mietvertrags und die geplante Sperrung angegeben?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Als Gründe für die Vertragskündigung des Mietobjektes wurden wirtschaftliche Erwägungen sowie die Gewährleistung der Verkehrs- und Standsicherheit, insbesondere der Überbauten, angeführt.“
Frage 7:
Liegen dem Senat Gutachten, Prüfberichte, Bauwerksprüfungen, Stellungnahmen oder sonstige Unterlagen zum baulichen Zustand der vier Brücken vor? Wenn ja: Bitte jeweils nach Datum, Auftraggeber, Gutachter, wesentlichem Ergebnis, festgestellten Schäden und empfohlenen Maßnahmen darstellen.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Verkehrssicherheit der vier Brücken aktuell? Bitte jeweils getrennt nach Brücke beantworten.
Antwort zu 7 und 8:
Dem Senat liegen keine Unterlagen zum baulichen Zustand der Brücken und bezüglich der Verkehrssicherheit vor.
Frage 9:
Ist aus Sicht des Senats eine vollständige Sperrung aller vier Brücken zwingend erforderlich oder wären mildere Maßnahmen möglich, etwa: a) Teilsperrungen, b) Lastbeschränkungen, c) provisorische Sicherungsmaßnahmen, d) Geländer- oder Belagssanierungen, e) temporäre Stege, f) abschnittsweise Sanierung bei fortlaufender Nutzbarkeit?
Antwort zu 9:
Die fachliche Einschätzung obliegt derzeit alleine dem Baulastträger der Bauwerke, hier der Deutschen Bahn AG.
Frage 10:
Welche Kosten würden nach Kenntnis des Senats voraussichtlich entstehen für: a) kurzfristige Sicherungsmaßnahmen, b) eine provisorische Offenhaltung, c) eine Grundinstandsetzung, d) eine vollständige Sanierung aller vier Brücken, e) einen Ersatzneubau, f) dauerhafte Unterhaltung und Pflege?
Antwort zu 10:
Die Erhebung der Gesamtkosten ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 11:
Welche Gespräche haben seit 2023 zwischen Senat, Bezirksamt Treptow-Köpenick, Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg und der Deutschen Bahn zur Zukunft der Görlitzer Bahnbrücken stattgefunden? Bitte mit Datum, Teilnehmenden, Gegenstand und Ergebnis aufführen.
Antwort zu 11:
In einem Abstimmungsgespräch am 02.12.2025 informierte die DB AG, dass aufgrund des Bauwerkszustandes der Brückenbauwerke verkehrliche Einschränkungen künftig nicht mehr auszuschließen sind und berichtete zu den Abstimmungsergebnissen mit dem Landesdenkmalamt, wonach die Brücken zwingend zu erhalten sind. Die Deutsche Bahn AG erklärte in dem Gespräch weiterhin die Bereitschaft, das Grundstück einschließlich der Bauwerke im Ist-Zustand dem Land Berlin zu übertragen.
Teilnehmende waren jeweils der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn AG für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, der Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz des Bezirkes Treptow- Köpenick, der Direktor des Landesdenkamtes Berlin, der Abteilungsleiter Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, sowie Mitarbeiter der jeweiligen Häuser.
Am 14.04.2026 wurde in einer Videokonferenz der Umgang mit der erfolgten Kündigung des Mietvertrages erörtert. Im Ergebnis wurde durch die Deutsche Bahn AG betont, dass der
Bauwerkszustand unabhängig der Eigentumsfrage eine Aufrechterhaltung des Verkehrs nicht zulässt. Die Deutsche Bahn AG sieht keine Möglichkeiten für Investitionen in den Bestand und wird nur gefahrenabwehrend tätig. Eine Eigentumsübertragung an das Land Berlin könne nur auf höchster politischer Ebene erfolgen.
Teilnehmende waren jeweils der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn AG für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, der Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz des Bezirkes Treptow- Köpenick, der Abteilungsleiter Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, sowie Mitarbeiter der jeweiligen Häuser.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg war an den Gesprächen nicht beteiligt.
Frage 12:
Trifft es zu, dass Gespräche über eine Übernahme der Flächen durch das Land Berlin bislang erfolglos geblieben sind? Wenn ja: Woran sind diese Gespräche konkret gescheitert?
Antwort zu 12:
Die bisherigen Gespräche konnten bisher nicht erfolgreich abgeschlossen werden, da eine Ablöse durch die DB AG als finanziell nicht stemmbar vermittelt wurde. Vor diesem Hintergrund konnte das Land Berlin die Brücken auch bislang nicht ins Landesvermögen übernehmen, da dies mit einem hohen finanziellen Schaden einhergegangen wäre.
Frage 13:
Hat die Deutsche Bahn dem Land Berlin beziehungsweise dem Bezirksamt eine Übertragung, Schenkung, Veräußerung oder sonstige Überlassung der Flächen angeboten? Wenn ja: Zu welchen Bedingungen?
Antwort zu 13:
Die Deutsche Bahn hat dem Land Berlin eine vollständige Eigentumsübertragung angeboten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 12 verwiesen.
Frage 14:
Welche Senatsverwaltungen sind mit der Angelegenheit befasst oder müssten nach Auffassung des Senats befasst sein? Bitte insbesondere darstellen für: a) Mobilität und Verkehr, b) Umwelt und Grünflächen, c) Finanzen, d) Inneres und Sicherheit, e) Bildung, Jugend und Familie, f) Stadtentwicklung, g) Kultur und Denkmalschutz.
Antwort zu 14:
Eine unmittelbare Betroffenheit ergibt sich für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einschließlich nachgeordneter Behörden.
Frage 15:
Welche Rolle hat die Senatskanzlei bisher übernommen, um eine Lösung zwischen Deutscher Bahn, Land Berlin und den betroffenen Bezirken herbeizuführen?
Antwort zu 15:
Eine Betroffenheit der Senatskanzlei ist bislang nicht gegeben.
Frage 16:
Wie bewertet der Senat die Bedeutung der Görlitzer Bahnbrücken als Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Alt- Treptow und Friedrichshain-Kreuzberg?
Antwort zu 16:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ In der stark verdichteten Innenstadtlage stellt der ehemalige Görlitzer Bahndamm einschließlich der einliegenden Brücken eine sichere und direkte Verbindung zwischen dem Bezirk Treptow- Köpenick und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für den Fuß- und Radverkehr dar. Viele Menschen nutzen diese kurze Wegeverbindung täglich auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder für sonstige Erledigungen – aber auch zu Erholungszwecken.“
Das Land Berlin hat das grundsätzliche Interesse die Verbindung als Fuß- und Radwegeverbindung aufrecht zu erhalten.
Frage 17:
Wie viele Menschen nutzen nach Kenntnis des Senats die Brücken beziehungsweise den Bahndamm täglich oder regelmäßig als Fuß- und Radweg? Falls keine Zahlen vorliegen: Warum wurden angesichts der geplanten Sperrung keine Nutzungsdaten erhoben?
Antwort zu 17:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Das Straßen- und Grünflächenamt führt dazu keine Statistiken dazu. Es liegen insofern keine Daten zur Nutzung vor.“
Frage 18:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung auf Schulwege, insbesondere zur Bouché-Schule, Grundschule, Bouchéstraße 5 in Alt-Treptow?
Frage 19:
Welche alternativen Schulwege müssten Kinder und Familien bei einer Sperrung nutzen, und wie bewertet der Senat diese Alternativen hinsichtlich: a) Wegelänge, b) Verkehrssicherheit, c) Barrierefreiheit, d) Beleuchtung, e) subjektiver Sicherheit, f) Zumutbarkeit für Grundschulkinder?
Frage 20:
Hat der Senat die Bouché-Schule, die Elternvertretungen, die Schulaufsicht, das Bezirksamt oder andere für Schulwegsicherheit zuständige Stellen zu den Folgen der geplanten Sperrung einbezogen? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht?
Antwort zu 18 bis 20:
Alternativ und qualitativ mindestens gleichwertig stünde bzw. steht die beleuchtete, barrierefreie Wegeverbindung über die Treptower Brücke und den Ernst-Heilmannsteg zur Verfügung.
Frage 21:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung auf Spielplätze, Spielbereiche, Grünflächen und sonstige Aufenthalts- und Erholungsflächen im Umfeld des ehemaligen Bahndamms?
Frage 22:
Welche Spielplätze oder Spielbereiche wären durch die Sperrung unmittelbar oder mittelbar schlechter erreichbar oder faktisch nicht mehr nutzbar?
Antwort zu 21 und 22:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Der Görlitzer Bahndamm, der in Treptow-Köpenick liegt, wird als durchgehender Grünzug zwischen der Elsenstraße und dem Lohmühlenufer auch für die fußläufige Erschließung genutzt. Durch Nutzungsuntersagung der DB würde die Verbindung über den Grünzug der Öffentlichkeit entzogen werden. Damit wäre auch der Weg über den Landwehrkanal nach Friedrichshain- Kreuzberg unterbrochen – vorausgesetzt, die DB sperrt die Anlage baulich ab.
Grundsätzlich wäre der Görlitzer Bahndamm als Mietsache mit Ablauf der Mietzeit vom Mieter, also dem Bezirksamt, in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Insofern wäre der Rückbau von allen baulichen Veränderungen notwendig.
Im Laufe der Jahre wurden auf den Flächen kleinere und größere bauliche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört ein Teil des Spielplatzes am Lohmühlenufer. Hier wurde eine Teilfläche des Bahndamms zu einer Spielfläche mit Spielgeräten umgestaltet und dafür teilweise auch die Fläche zur Sicherung des Hangs befestigt. Die umgestaltete Fläche ist anrechenbare Spielfläche in der Spielplatzversorgung erfasst und Bestandteil der Planungsanalyse.
Des Weiteren müssten Treppenanlagen (Baujahr 1997) zur Anbindung an den öffentlichen Straßenraum rückgebaut werden: Zwei Zugänge von der Elsenstraße und ein Zugang von der Bouchéstraße. Darüber hinaus müsste die komplette Ausstattung auf der Mietfläche entfernt werden: Sitzbänke, Abfallbehälter, Spritzenentsorgungsbehälter, Beschilderung, Hundekotbeutelspender, Benjeshecken und Hochbeet.
Ein Rückbau hätte insgesamt folgende Auswirkungen: Wegfall einer planerisch relevanten Spielfläche Entstehung erheblicher Rückbaukosten
Verschlechterung der sozialen und sicherheitsrelevanten Situation vor Ort“
Frage 23:
Wie bewertet der Senat die Sorge, dass eine Sperrung des Bahndamms und der Brückenzugänge Vermüllung, Verwahrlosung, Drogenkonsum und Drogenhandel nicht verhindert, sondern durch fehlende soziale Kontrolle begünstigt?
Frage 26:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung nach Einschätzung des Senats auf die Sicherheitslage in den angrenzenden Wohngebieten in Alt-Treptow, im Bereich Schlesischer Busch, am Görlitzer Park sowie in den angrenzenden Kreuzberger Kiezen?
Antwort zu 23 und 26:
Valide Aussagen zu möglichen Folgen können gegenwärtig nicht gemacht werden.
Frage 24:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat, der Polizei Berlin, dem Ordnungsamt oder anderen Stellen zu Kriminalität, Drogenhandel, Drogenkonsum, Vermüllung, gefährlichen Hinterlassenschaften und Nutzungskonflikten auf dem ehemaligen Bahndamm und im Umfeld der Görlitzer Bahnbrücken vor? Bitte für die Jahre 2021 bis 2026 darstellen.
Antwort zu 24:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick ist für die Grünpflege auf dem Mietobjekt Görlitzer Bahndamm vertragsmäßig verpflichtet. Dies schließt insofern auch die Beräumung von Hinterlassenschaften aus Drogenhandel und -konsum, Vermüllung und gefährlichen Gegenständen mit ein.
Vor diesem Hintergrund ist dem SGA die komplizierte Situation rund um den stattfindenden Drogenhandel und Drogenkonsum einhergehend mit Kriminalitätsvorkommen grundsätzlich bekannt.“
Entsprechende Daten im Sinne der Fragestellung sind im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar.
Frage 25:
Wie viele Einsätze beziehungsweise Vorgänge der Polizei Berlin, des Ordnungsamts, der Grünflächenämter oder anderer Stellen gab es seit 2021 im Bereich der Görlitzer Bahnbrücken und des angrenzenden Bahndamms? Bitte nach Jahr, Anlass und zuständiger Stelle aufschlüsseln.
Antwort zu 25:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Auf den Flächen des Görlitzer Bahndamms im Bezirk Treptow-Köpenick werden durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) regelmäßig folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Pflege und Unterhaltung der Grünflächen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- Schädlingsbekämpfung
- Regelmäßige Kontrollfahrten („ Montagsrunde“ ) gemeinsam mit Polizei und Ordnungsamt, insbesondere aufgrund der Nutzung der Flächen für Drogenverkauf und -konsum
Für den Bereich des Spielplatzes am Lohmühlenufer wird zudem auf die besonderen Reinigungsintervalle und wöchentlichen Turnuskontrollen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit des Spielplatzes und seiner Ausstattung hingewiesen.“
Entsprechende Daten im Sinne der Fragestellung sind im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar.
Frage 27:
Welche Maßnahmen plant der Senat, um bei einer drohenden oder tatsächlichen Sperrung eine Verlagerung von Drogenhandel, Drogenkonsum, Vermüllung und Verwahrlosung in angrenzende Kieze zu verhindern?
Antwort zu 27:
Die Polizei Berlin wird die Situation vor Ort beobachten, analysieren und bei Bedarf lageangepasst reagieren.
Frage 28:
Gibt es ein gemeinsames Sicherheits-, Pflege- und Nutzungskonzept für den Bereich Görlitzer Park, Görlitzer Bahnbrücken, Schlesischer Busch und Alt-Treptow? Wenn ja: Bitte beifügen beziehungsweise darstellen. Wenn nein: Warum nicht, und wann wird ein solches Konzept erarbeitet?
Antwort zu 28:
Für die genannten Bereiche besteht nach aktuellem Kenntnisstand kein gemeinsames, behördenübergreifendes Sicherheits-, Pflege- und Nutzungskonzept. Ungeachtet dessen berät die Polizei Berlin unter den Gesichtspunkten der städtebaulichen Kriminalprävention.
Frage 29:
Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren geprüft oder umgesetzt, um den ehemaligen Bahndamm durch Nutzung, Pflege, Anwohnergärten, Hundegarten, Spiel- und Aufenthaltsangebote oder andere Maßnahmen aufzuwerten und die soziale Kontrolle zu stärken?
Antwort zu 29:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Siehe Antwort zu Frage 25.
Insbesondere wird auf den Bereich des Lohmühlenufers verwiesen, in dem im letzten Jahr mit Mitteln des Berliner Sicherheitsgipfels eine Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes erfolgen konnte.
Es wird zudem darauf verwiesen, dass vorgesehen war, auf dem Görlitzer Bahndamm im Bereich der Bouchéstraße einen Hundegarten zu verorten, welcher durch die KungerKiezInitiative initiiert wurde.“
Dem Senat liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Frage 30:
Warum wurden diese Maßnahmen nach Kenntnis des Senats bislang nicht so umgesetzt, dass eine dauerhafte öffentliche Nutzung des Areals gesichert werden konnte?
Antwort zu 30:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit:
„ Eine dauerhafte öffentliche Nutzung der Flächen auf dem Görlitzer Bahndamm (ausschließlich der Bereiche der einliegenden Brückenbauwerke) könnte zunächst durch Widmung der Flächen nach dem Grünanlagengesetz Berlin gewährleistet werden.
Diesem Ansinnen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick wurde in der Vergangenheit durch die DBAG seit den 90-er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht entsprochen. Letztmalig hat sich das Bezirksamt im Jahr 2026 an die DBAG mit der Bitte um Widmungszustimmung gewandt. Eine Antwort hierzu steht aus.“
Dem Senat liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Frage 31:
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Senat, die Deutsche Bahn zur Sicherung, Unterhaltung, Sanierung oder geordneten Übergabe der Flächen zu verpflichten oder zumindest eine abrupte vollständige Sperrung zu verhindern?
Antwort zu 31:
Als Baulastträger für die Ingenieurbauwerke ist die Deutsche Bahn AG verantwortlich für die Standsicherheit und Verkehrssicherheit seiner Bauwerke und handelt eigenverantwortlich. Eine rechtliche Verpflichtung, die nicht öffentlich gewidmete Wegeverbindung offen zu halten, existiert nicht.
Frage 32:
Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht des Senats, kurzfristig eine Übergangsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zu schließen, damit die Brücken und Wege bis zu einer dauerhaften Lösung weiter genutzt werden können?
Antwort zu 32:
Derzeit wird seitens der DB AG betont, dass der bauliche Zustand der Brücken eine Schließung zur Folge hat, um eine Verschlimmerung der Schäden zu unterbinden. Im Zuge des derzeitigen Austausches erfolgt derzeit auch eine gesamtheitliche Betrachtung für den weiteren Umgang mit den Brücken.
Frage 33:
Welche Förderprogramme, Haushaltstitel oder Sonderfinanzierungen des Landes Berlin, des Bundes oder der EU kommen für Sicherung, Sanierung, Übernahme oder dauerhafte öffentliche Nutzung der Görlitzer Bahnbrücken in Betracht?
Antwort zu 33:
Aufgrund des jahrzehntelangen Instandsetzungsrückstaus schon allein bei den Ingenieurbauwerken des Landes Berlin stehen derzeit keine ausreichenden Kapazitäten und Ressourcen für die Übernahme von Bauwerken und zusätzlicher Unterhaltungslasten zur Verfügung. Gespräche wegen Grundstücksübernahmen und die Schaffung von finanziellen Möglichkeiten halten noch an.
Frage 34:
Ist der Senat bereit, kurzfristig Mittel für eine Zwischenlösung, Sicherung oder Sanierung bereitzustellen? Wenn ja: aus welchem Titel und in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht?
Antwort zu 34:
Die Grundstücke und baulichen Anlagen befinden sich im Eisenbahnvermögen und nicht im Eigentum des Landes Berlin. Für erforderliche Maßnahmen sind im aktuellen DHH 2026/ 27 sowie in der Investitionsplanung keine Mittel vorgesehen. Ob die durch Verkehrssicherungspflichten ab dem 01.7.2026 anstehenden Sperrungen der Anlagen abgewendet werden kann, befindet sich derzeit in Klärung. Für das Treffen dieser Entscheidung ist die Eigentumsfrage nicht unerheblich. Aufgrund von vorliegenden Berechnungen ist davon auszugehen, dass die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der Anlagen einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand bedeutet.
Frage 35:
Welche Abstimmungen gab es mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, da die Sperrung auch den Zugang zum Görlitzer Park und die Verbindung nach Kreuzberg betrifft?
Antwort zu 35:
Abstimmungen mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind derzeit nicht bekannt.
Frage 36:
Welche Abstimmungen gab es mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, insbesondere mit Blick auf Grünflächen, Schulwege, Sicherheit, Ordnung, Kinder- und Familienbelange sowie die Erreichbarkeit des Kiezes?
Antwort zu 36:
Eine gesonderte Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zu den genannten Themenpunkten wird derzeit geführt.
Frage 37:
Wie bewertet der Senat die politische und stadtentwicklungspolitische Wirkung einer vollständigen Sperrung, die an dieser Stelle faktisch eine Verbindung zwischen Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg kappt?
Frage 38:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass in einer verdichteten Innenstadtlage direkte, sichere und barrierearme Fuß- und Radwege nicht ersatzlos aufgegeben werden dürfen? Wenn ja: Welche konkreten Konsequenzen zieht der Senat daraus im vorliegenden Fall? Wenn nein: warum nicht?
Frage 39:
Welche konkreten nächsten Schritte wird der Senat bis zum 30.06.2026 unternehmen, um die Sperrung zu verhindern oder zumindest eine sichere, nutzbare und sozial kontrollierte Übergangslösung zu gewährleisten?
Frage 40:
Bis wann wird der Senat dem Abgeordnetenhaus und den betroffenen Bezirken ein belastbares Konzept zum Erhalt der Verbindung, zur Sicherung der Brücken, zur Finanzierung, zur öffentlichen Nutzung und zur Vermeidung von Verwahrlosung und Kriminalitätsverlagerung vorlegen?
Antwort zu 37 bis 40:
Der durchgehende Grünzug zwischen der Elsenstraße und dem Lohmühlenufer bis in den Görlitzer Park hinein verbindet die Stadtbezirke und schafft in der dicht besiedelten Innenstadtlage einen Erholungsraum für die Bevölkerung.
Grundsätzlich stellen die Brücken im Zuge des ehemaligen Bahndammes der Görlitzer Bahn eine erhaltenswerte Wegebeziehung zwischen den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow- Köpenick dar. Insbesondere die Brücke über den Landwehrkanal bietet eine direkte Anbindung an den Görlitzer Park. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen ist jedoch eine Querung durch die konstruktive Ausbildung als Trog ohne funktionierende Entwässerung mit stehendem Wasser mit Hindernissen verbunden. Über den nordöstlich gelegenen Ernst-Heilmann-Steg in 170 m Entfernung steht eine alternative barrierefreie, beleuchtete Wegeverbindung zur Verfügung.
Der Senat bemüht sich weiterhin um eine Lösung zum Erhalt der Wegverbindung.
Mit dem vorgestellten Masterplan Brücken für die gesamte Stadt wird beschrieben, welche Anstrengungen durch das Land Berlin erforderlich werden, um die bereits vorhandene Brückeninfrastruktur des Landes funktionsfähig zu erhalten. Um dieses ehrgeizige Ziel umzusetzen, müssen die Verwaltungsstrukturen und Ressourcen geschaffen und bereits jetzt nach verkehrlichen und wirtschaftlichen Aspekten priorisiert werden. Für zusätzliche Projekte besteht dahingehend grundsätzlich kein Spielraum und es führt zwangsläufig zu neuen Abwägungsprozessen und künftigen Richtungsentscheidungen.
Berlin, den 20.05.2026
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de