19.03.2026
Frage 1:
Welche #S-Bahnhöfe auf dem Territorium von Berlin sind derzeit noch nicht #barrierefrei erreichbar und wann sollen diese barrierefrei erreichbar werden?
Antwort zu 1:
Auf Anfrage hat die DB AG mitgeteilt, dass an folgenden S-Bahnhöfen in Berlin derzeit keine #Stufenfreiheit der #Bahnsteigzugänge gegeben ist und der aktuelle Planungsstand zur Herstellung der #Barrierefreiheit wie folgt aussieht:
Berlin Hirschga rten
Der #S-Bahnhof #Hirschgarten erhält eine neue #Personenunterführung mit jeweils einer #Zugangsrampe auf der Nord- und Südseite des Bahnhofs sowie einem Aufzug zum Bahnsteig.
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung und ist Bestandteil des laufenden Streckenausbauprojektes Berlin – Frankfurt (O der) – Grenze D/ PL.
Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 3. Quartal 2027 erfolgen.
Yorckstra ße
Bis zur Umsetzung des 3. Bauabschnitts des Bauprojekts „ #Neubau #S21“ wird am S-Bahnhof #Yorckstraße (S2) ein #temporärer #Aufzug von der Straßenebene zur Bahnsteigebene errichtet. Die Vergabe der Planungsleistungen ist erfolgt und nach derzeitiger Einschätzung der DB AG könnte der Beginn der Baumaßnahme bis zum Jahr 2030 erfolgen.
Berlin- Marienfelde
Der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofs #Berlin-Marienfelde mit der notwendigen Errichtung von Aufzügen ist für den Beginn der 2030er Jahre vorgesehen.
Nöldnerplatz
Siehe dazu die Antworten zu den Fragen 3 fortfolgende.
Karl- Bonhoeffer- Nervenklinik
Der S-Bahnhof #Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik soll im Rahmen des geplanten zweigleisigen Ausbaus der #S25 Nord von #Berlin-Schönholz bis #Hennigsdorf für die Einrichtung eines 10-min- Taktes zur Verbesserung der Umsteigebeziehung zur U8 und zum Busverkehr umgebaut werden. In diesem Zusammenhang soll der S-Bahnhof dann auch eine barrierefreie Zugänglichkeit erhalten.
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Vorplanung (Bestandteil des länderübergreifenden Ausbauprogramms i2030); eine bauliche Realisierung könnte nach heutiger Einschätzung Mitte der 2030er Jahre erfolgen.
Frage 2:
Wie viele Fahrgäste nutzen den S-Bahnhof #Nöldnerplatz täglich?
Antwort zu 2:
Die Fahrgastzahl beläuft sich auf ca. 13.940 Ein- und Aussteiger am S-Bahnhof Nöldnerplatz pro Werktag (außerhalb der Schulferien, Zählung von 2024).
Frage 3:
Wie lautet der konkrete Zeitplan zum Umbau für den Bahnhof S-Bahnhof Nöldnerplatz?
Antwort zu 3:
Nach Mitteilung der DB AG mussten im Jahr 2024 die erforderlichen Bestellungen zur Fortführung der Planungen für die #Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des S- Bahnhofs Nöldnerplatz durch die DB Netz AG, heute DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, aktualisiert werden. Aufgrund vergaberechtlicher Rahmenbedingungen ist nunmehr vorgesehen, die Ausschreibung der Planungsleistungen voraussichtlich im dritten Quartal 2026 durchzuführen. Im Anschluss daran kann eine neue Rahmenterminplanung für das Gesamtprojekt erstellt werden. Nach aktueller Einschätzung der DB InfraGO AG soll die Modernisierung und der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz bis voraussichtlich Ende 2035 abgeschlossen sein.
Frage 4:
Im Juni 2022 rechnete die Senatsverkehrsverwaltung mit der Vorlage der Vorplanung für den Bahnhof Nöldnerplatz im Jahre 2023, im Jahre 2025, die Planung lag noch immer nicht vor, hieß es seitens der Bahn AG, die Planung liege 2026 vor. Was waren die Gründe für diese Verschiebung und wird die im vergangenen Jahr kommunizierte Zeitschiene nunmehr eingehalten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„ Die Herstellung der Barrierefreiheit am S-Bf. Nöldnerplatz ist ein Teilaspekt des Gesamtprojektes, in dem die dortige #Personenunterführung komplett erneuert wird. Die Herstellung der Barrierefreiheit (beispielsweise durch den Einbau von Aufzügen) ist dabei eng an die Planungen zur Erneuerung der Personenunterführung gekoppelt und kann nicht losgelöst hergestellt werden. Die Vorentwurfsplanung für die Arbeiten an der Personenunterführung musste aufgrund geänderter Gesamtanforderungen an das Projekt angepasst werden. Auch muss die Grundlagenermittlung aus dem Jahr 2020 dahingehend aktualisiert werden, was zu den genannten Verzögerungen geführt hat. Hintergründe für die Verschiebung sind vergaberechtliche Kriterien, da die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen.“
Der Senat steht im regelmäßigen Austausch mit der DB AG und bedauert diese erneute Verschiebung außerordentlich. Der im Frühjahr 2025 seitens der DB AG avisierte Zeitplan mit dem geplanten Abschluss der Vorentwurfsplanung für den barrierefreien Ausbau des S- Bahnhofs Nöldnerplatz bis Ende 2026 kann damit leider nicht eingehalten werden.
Frage 5:
Welche baulichen Veränderungen strebt die Bahn AG im Rahmen der kommunizierten „ kompletten Neugestaltung und Modernisierung“ der Station im Einzelnen an?
Frage 7:
Welche besonderen Herausforderungen sind beim barrierefreien Umbau zu bewältigen und welche Lösungen sind dafür vorgesehen?
Antwort zu 5 und 7:
Die Fragen 5 und 7 werden aufgrund des Sachzusammengangs gemeinsam beantwortet.
Nach Aussage der DB AG zählen folgende Maßnahmenbestandteile zur umfassenden Neugestaltung und Modernisierung des S-Bahnhofs Nöldnerplatz:
- Der #Neubau einer Personenuntenführung,
- die #Erschließung des Bahnsteiges von der neuen Personenunterführung über Treppenanlagen und einen Aufzug (optional mit zusätzlicher Fahrtreppe) und
- die #Modernisierung des Bahnsteigs und des Bahnsteigdaches inklusive Beleuchtungs- und
- Beschallungsanlagen.
Die Realisierung dieser Maßnahmenbestandteile erfolgt im Rahmen der Infrastrukturentwicklung durch die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, mit Ersatz der Eisenbahnüberführung/ Personenunterführung (EÜ/ PU) im S-Bahnhof Nöldnerplatz sowie der barrierefreien Erschließung dieser Personenunterführung vom öffentlichen Straßenland über beidseitige Rampenanlagen (am Archibaldweg und an der verlängerten Kaskelstraße).
Frage 6:
Warum wird angesichts des dringenden Handlungsbedarfs zugunsten von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlnutzenden, älteren Menschen oder Eltern mit Kinderwagen der barrierefreie Umbau nicht mit höchster Priorität betrieben und stattdessen die gleichfalls vorgesehene komplette Neugestaltung sowie Modernisierung der Station in einem planerischen und baulichen Gesamtpaket angestrebt?
Antwort zu 6:
Wie oben bereits erläutert worden ist, kann der barrierefreie Zugang am S-Bahnhof Nöldnerplatz nur im Zusammenhang mit dem Neubau einer Personenunterführung realisiert werden. Die neue Personenunterführung muss in anderer Lage als der Bestandstunnel errichtet werden, wodurch sich wiederum unmittelbare Auswirkungen auf weitere Maßnahmen zur Modernisierung des Bahnsteiges und des Bahnsteigdaches ergeben.
Die DB AG teilt ergänzend hierzu mit:
„ Die DB AG wird weiterhin alles Erforderliche tun, um das Projekt erfolgreich voranzutreiben und die Umsetzung der Barrierefreiheit an der S-Bahnstation Nöldnerplatz zügig zu realisieren. Die Maßnahme ist Bestandteil des Bahnhofsmodernisierungsprogramms Berlin. In den kommenden Jahren wird die DB InfraGO AG als Betreiberin und Bauherrin die erforderlichen Arbeiten zur Modernisierung und Herstellung der Barrierefreiheit an der S-Bahnstation Nöldnerplatz durchführen.“
Frage 8:
Wäre eine separate barrierefreie Lösung möglich und welche Argumente sprechen dagegen?
Frage 9:
Welcher Zeitgewinn zur Herstellung der Barrierefreiheit an dieser Station wäre durch eine solche separate Lösung erzielbar?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammengangs gemeinsam beantwortet.
Nach einer sorgfältigen Prüfung haben sich der Senat und die DB InfraGO AG gemeinsam dagegen entschieden, eine temporäre Lösung zur Herstellung der Barrierefreiheit für den S- Bahnhof Nöldnerplatz herbeizuführen.
Ein solcher potenzieller Lösungsweg wird nicht weiterverfolgt, da keine standardisierten Lösungen für die erforderlichen Maßnahmen vorliegen und demzufolge auch für eine temporäre Lösung alle Komponenten individuell geplant, genehmigt und umgesetzt werden müssten. Dieses würde den Gesamtprozess nicht beschleunigen und somit letztlich auch keinen erheblichen Zeitgewinn für die Herstellung der Barrierefreiheit bewirken, sondern vielmehr zusätzlichen Planungs- und Abstimmungsaufwand verursachen.
Berlin, den 15.03.2026 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de