02.05.2025
Frage 1:
Welchen Status hat das #Planfeststellungsverfahren für die #Straßen-TVO? Welchen Stand hat die Bearbeitung der Einwendungen?
Antwort zu 1:
Von der #Anhörungsbehörde (#AHB) wurden die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange (#TÖB) und Verbände (60) sowie die Einwendungen der sonstigen Betroffenen (695 Einwendungen von 2.144Einwendenden) Ende September 2024 an den #Vorhabenträger übergeben. Diese werden gegenwärtig durch den Vorhabenträger bearbeitet / bewertet.
Frage 2:
Welche Stellungnahme oder Tendenz zu den Einwendungen gibt es seitens der Senatsverwaltung #MVKU?
Insbesondere zu den Einwendungen, die
a) den Konflikt mit den Klima- und Umweltschutzzielen betreffen und b) den Konflikt mit der #Nahverkehrstangente Süd betreffen?
Der Umgang des Vorhabenträgers mit den Stellungahmen und Einwendungen ist dem Erörterungstermin unter Regie der Anhörungsbehörde vorbehalten.
Frage 3:
Welche Stellungnahme oder Tendenz zu den Einwendungen gibt es seitens der Planfeststellungsbehörde?
Insbesondere zu den Einwendungen, die
a) den Konflikt mit den Klima- und Umweltschutzzielen betreffen und b) den Konflikt mit der Nahverkehrstangente Süd betreffen?
Antwort zu 3:
Die Planfeststellungsbehörde ist nicht in das Anhörungsverfahren eingebunden.
Frage 4:
Welche Änderungen an der Planung werden in Erwägung gezogen, um den unbehinderten, zeitsparenden und mehrkostenvermeidenden Bau der Nahverkehrstangente Süd auf der ursprünglichen #Freihaltetrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 4:
Für den zukünftigen Bau der #Nahverkehrstangente (#NVT) wurde eine Freihaltetrasse abgestimmt und weitestgehend beachtet.
Frage 5:
Wie berücksichtigt der Senat die Aussagen des #EBA zur Nicht-Zuständigkeit des Landes Berlin für die straßen- seitige #Überplanung der #Eisenbahnanlagen? Wie ist der Stand eventueller Abstimmungen mit dem EBA?
Antwort zu 5:
Die Abstimmungen mit dem EBA erfolgen fortlaufend.
Frage 6:
Aus welchen #Finanzierungsquellen des Landes, des Bundes oder anderer sollen nach gegenwärtigem Stand welche Summen oder Anteile der TVO finanziert werden?
Die Finanzierung der Planung und der diesbezüglich notwendigen #Bauherrenleistungen erfolgt bis 2026 zu 10 Prozent aus dem Berliner Landeshaushalt, 90 Prozent werden aus der #Gemeinschaftsaufgabe „ Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (#GRW) finanziert. Nach Planfeststellung erfolgt eine erneute Antragstellung – die Aufteilung der Förderung wird in diesem Zusammenhang neu entschieden.
Frage 7:
Welche nächsten Bearbeitungsschritte sind geplant und wie sind diese terminiert?
Antwort zu 7:
Die Sichtung und Beantwortung der Stellungnahmen und Einwendungen erfordert eine sorgfältige Bearbeitung. Weitere Bearbeitungsschritte können derzeit nicht terminiert werden.
Frage 8:
Das Land Berlin hat beantragt 41 Flurstücke von #Bahnbetriebszwecken freistellen zu lassen. Wie ist der aktuelle Stand des #Freistellungsverfahrens? Wie lange wird das Verfahren schätzungsweise noch dauern? Sind die eingereichten Unterlagen des Landes seitens des EBA mittlerweile prüffähig?
Antwort zu 8:
Die überarbeiteten Unterlagen werden derzeit vom EBA sowie der DB #InfraGO geprüft.
Frage 9:
Wann folgt die #Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Nahverkehrstangente Süd (NVT Süd)? Welche weiteren Bearbeitungsschritte zur Realisierung der NVT Süd sind seit Verkündung des Systementscheids erfolgt? Wie ist der weitere Zeitplan?
Antwort zu 9:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) für die NVT Süd startet im Mai 2025. Mit Abschluss der NKU und einem daran anschließenden Senatsbeschluss zur weiteren Planung kann der weitere Planungsablauf bestimmt werden.
Nach dem Senatsbeschluss zum #Systementscheid für eine #S-Bahn-Lösung für die NVT Süd wurde die #Fahrplanrobustheitsprüfung = #Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (#EBWU) durchgeführt und Ende 2024 abgeschlossen.
Frage 10:
Wie weit ist die Prüfung vorangeschritten die NVT Süd in das #Maßnahmenportfolio von #i2030 aufzunehmen?
Antwort zu 10:
Die Entscheidung zur Aufnahme in das Maßnahmenportfolio ist durch den #Lenkungskreis i2030 zu treffen. Es ist vorgesehen, dass der Lenkungskreis über eine Aufnahme nach Abschluss der NKU beraten wird.
Berlin, den 30.04.2025
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de