20.03.2025
Frage 1:
Wie stellt sich der aktuelle #Zeitplan für den #barrierefreien #Umbau des S-Bahnhofs #Nöldnerplatz dar und wird der bisherige Plan, mit den #Modernisierungsarbeiten (inkl. #Barrierefreiheit) im Jahr 2030 zu beginnen, gehalten?
Antwort zu 1:
Gemäß Aussage der DB AG erfolgte im Jahr 2024 die Aktualisierung der Bestellungen für die Weiterführung der #Planung für die #Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des S- Bahnhofs Nöldnerplatz durch die DB AG, Netz Berlin.
Der nächste Schritt ist die Erstellung der #Vorentwurfsplanung (Lph 2 HOAI), deren Abschluss Ende 2026 geplant ist. Weitere Projekttermine ergeben sich aus der Erstellung des Terminplanes im Rahmen der nun gestarteten Vorentwurfsplanung.
Abhängig von einer durchgängigen Planung und Finanzierung des Vorhabens geht die DB AG aktuell von einer Inbetriebnahme Ende 2035 aus.
Frage 2:
Wann ist mit Abschluss des Ersatzneubaus der #Eisenbahnüberführung am Nöldnerplatz zu rechnen, die im zeitlichen Zusammenhang mit den geplanten Modernisierungsmaßnahmen steht?
Frage 3:
Ist damit zu rechnen, dass der Ersatzbau im vorgesehen Zeitplan fertiggestellt wird und den Beginn der Modernisierungsmaßnahmen nicht verzögert?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf den derzeit laufenden Ersatzneubau der Eisenb a hnüb erführung a m Nöld nerp la tz teilt die DB AG mit, dass bis Juni 2025 die Eisenbahnüberführungen (EÜ) „ Nöldnerstraße“ und „ Kietz“ an der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke 6140 Berlin Frankfurter Allee – Berlin- Rummelsburg erneuert werden. Für den Ersatzneubau dieser EÜ finden nach Aussage der DB AG aktuell noch #Restarbeiten wie beispielsweise Rückbauarbeiten sowie das Beräumen der Baustellenfläche statt. Auch die Komplettierung der #Lärmschutzwand und Herstellung von #Stützwänden an der S-Bahn-Trasse läuft noch.
Dieses Vorhaben wird demzufolge vor der geplanten Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz fertiggestellt.
Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage NR. 19/ 21605 (Antwort zu 1) vom 24.02.2025 ausführlich dargelegt worden ist, ist die Erneuerung der Eisenb a hnüberführung im S-Ba hnhof Nöld nerp la tz (gleichbedeutend mit der #Personenunterführung des S-Bahnhofs Nöldnerplatz) Bestandteil des Gesamtprojektes zur Modernisierung und zum barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz.
Frage 4:
Welche konkreten Modernisierungsmaßnahmen sind für welchen Zeitpunkt geplant und im Finanzierungsvertrag festgehalten, der mit DB #Station&Service im Juli 2022 geschlossen wurde?
Antwort zu 4:
Im Juli 2022 wurde zwischen dem Land Berlin und der damaligen DB Station&Service AG (heute DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe) der „ #Finanzierungsvertrag über die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI für die Infrastrukturmaßnahme Modernisierung und Herstellung der Barrierefreiheit an der S-Bahnstation Nöldnerplatz“ geschlossen.
In diesem Finanzierungsvertrag wurde geregelt, dass durch die DB Station&Service AG die Planung und Herstellung der barrierefreien Erschließung zum Bahnsteig an der neuen Personenunterführung erfolgt. Dabei bezieht sich die Beteiligung des Landes Berlin an den Gesamtkosten im Wesentlichen auf die folgenden Maßnahmenbestandteile:
- die barrierefreie Erschließung des Bahnsteiges über Treppenanlagen und einen Aufzug (optional mit zusätzlicher Fahrtreppe),
- die Modernisierung des Bahnsteigs und des #Bahnsteigdaches inklusive #Beleuchtung und #Beschallung.
Die Realisierung dieser Maßnahmenbestandteile erfolgt wiederum im Rahmen der Infrastrukturentwicklung mit Ersatz der Eisenbahnüberführung/ Personenunterführung (EÜ/ PU) im S-Bahnhof Nöldnerplatz sowie der barrierefreien Erschließung dieser Personenunterführung vom öffentlichen Straßenland (Archibaldweg und Kaskelstraße) über Rampenanlagen durch die DB Netz AG (heute DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg), die nicht Besta nd teil dieses Fina nzierung svertra g es sind.
Aussagen zur Zeitplanung können der Antwort zu 1 entnommen werden.
Frage 5:
Wann ist mit dem Abschluss aller Arbeiten am Bahnhof Nöldnerplatz zu rechnen?
Antwort zu 5:
Gemäß heutiger Einschätzung der DB AG soll die Bahnhofsmodernisierung und der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz bis Ende 2035 abgeschlossen werden.
Frage 6:
Auf welche Höhe belaufen sich die #Kosten für die geplanten Maßnahmen und ist die Finanzierung und damit Umsetzung der Maßnahme auf Grund der Haushaltslage gefährdet?
Antwort zu 6:
Nach Aussage der DB AG sind für das Vorhaben zum jetzigen Planungsstand
Gesamtprojektkosten in Höhe von ca. 9,7 Mio. EUR kalkuliert. Diese sollen aus Bundes-/ Landes- und DB-eigenen Mitteln finanziert werden. Eine Finanzierungszusage liegt aktuell nur für die Leistungsphasen 1-4 vor. Für die weiteren Leistungsphasen des Projektes ist eine fortlaufende Finanzierung erforderlich.
Das Land Berlin hat bislang nur die anteilige Finanzierung der Planungen für die Leistungsphasen 1-4 gemäß des o.g. Finanzierungsvertrages (vgl. Antwort zu 4) gesichert.
Die anteilige Finanzierung der dort geregelten Maßnahmenbestandteile für die Leistungsphasen 5-9 (also inklusive baulicher Realisierung) durch das Land Berlin wird angestrebt. Dazu muss nach Abschluss der Leistungsphase 4 und einer technisch- wirtschaftlichen Prüfung der Bauplanungsunterlagen zwischen dem Land Berlin und der DB InfraGO AG ein „ Realisierungs- und Finanzierungsvertrag“ geschlossen werden. Der Vertragsschluss ist dabei vom Vorliegen der nötigen haushalterischen Voraussetzungen – insbesondere den nötigen Haushaltsmitteln im dann laufenden Haushaltsjahr und ausreichenden Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre – zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abhängig, die mit dem Beschluss des jeweiligen Haushalts vom Haushalsgesetzgeber festgelegt werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt dazu noch keine Aussage getätigt werden kann.
Berlin, den 18.03.2025 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21826.pdf