Auf der Kantstraße in die Zukunft, mit Fahrrad oder Bus, aus Senat

05.12.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

In der #Kantstraße wurde im Jahr 2020 zwischen Messedamm und Budapester Straße, nachdem hier ein Mensch  auf dem Rad von einem Autofahrer getötet wurde, ein temporärer Radfahrstreifen eingerichtet. Dieser sollte im Jahr 2024 verstetigt werden. Dieser temporäre Radfahrstreifen wurde sehr gut angenommen, die Menschen fühlen sich erstmals sicher auf der Kantstraße.

Viermal so viele Menschen sind dort seitdem mit dem Rad unterwegs. Das ist ein Erfolg.

Nach der Umsetzung dieser temporären Maßnahme wurden entsprechend die Planungen für eine dauerhafte Radverkehrsanlage aufgenommen. Konkret wurde im Abschnitt östlich der Wilmersdorfer Straße die Vorzugsvariante mit geschützter Radverkehrsanlage, Multifunktionsspur/ Bussonderfahrstreifen, MIV-Fahrstreifen (siehe Antwort S19-18853 vom Mai 2023) geplant.

Frage 1:

Wann wurde in der (Neuen) Kantstraße im Abschnitt westlich der Wilmersdorfer Straße die dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung für die #Radverkehrsanlage (#RVA) erteilt, wann erfolgte die #Finanzierungszusage und wann hat das Bezirksamt den #Bauauftrag vergeben?

Antwort zu 1:

Die dauerhafte straßenverkehrsbehördliche Anordnung erfolgte am 26.02.2024, die  Erneuerung der Finanzierungszusage vom 20.04.2023 am 29.02.2024. Die Auftragsvergabe ist nach Angaben des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf am 02.12.2024 erfolgt, die Versendung des Auftrags für die Bau- und Markierungsarbeiten an die zu beauftragende Baufirma soll noch vor Jahresende erfolgen.

Frage 2:

Wann und durch wen (ggf. in Vertretung des zuständigen Straßenbaulastträgers) wurde für die RVA im Abschnitt östlich der Wilmersdorfer Straße die #Entwurfsplanung (Vorzugsvariante mit geschützter Radverkehrsanlage, Multifunktionsspur/ Bussonderfahrstreifen gemäß Antwort S19-18853 vom Mai 2023) abgeschlossen, und wann wurde bzw. wird die dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung erteilt?

Antwort zu 2:

Es wird davon ausgegangen, dass nicht die Schriftliche Anfrage 19/ 18853, sondern die 19/ 15583 gemeint ist. Die Planung der Radverkehrsanlage in der östlichen Kantstraße ist noch nicht abschließend erfolgt, die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt im Anschluss.

Frage 3:

Hat die #StVO-Novelle ggf. bisher bestehende rechtliche Unsicherheiten beseitigt, so dass die geplanten #Bussonderfahrstreifen nun leichter angeordnet werden können?

Antwort zu 3: Nein.

Frage 4:

Wann wird die unter 2. genannte Planung im Abschnitt östlich der Wilmersdorfer Straße umgesetzt?

Antwort zu 4:

Eine Umsetzung erfolgt nach der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung (vgl. Antwort auf Frage 2).

Frage 5:

Gemäß Pressemitteilung vom 25.10.2024 hatte SenMVKU sich wieder für eine andere Planungsvariante entschieden, die durch Tausch mit dem #Parkstreifen den bisherigen Schutz der RVA vor widerrechtlichem Halten und #Parken mit Kfz aufgibt, was Radfahrende zum gefährlichen Ausweichen in den #Kfz-Fließverkehr zwingt.

Wie lässt sich nach Einschätzung von SenMVKU die zusätzliche #Gefährdung von Radfahrenden bei gleichzeitiger Bevorrechtigung des ruhenden Verkehrs mit der StVO, dem #MobG und den nachgeordneten Regelwerken (insb. AV  Konfliktbewältigung)  rechtfertigen?

Frage 6:

Wie lässt sich die zusätzliche Gefährdung von Radfahrenden in der neuen Planungsvariante der CDU (durch auf die Parkplätze ein- und ausparkende Kfz über die ungeschützte RVA) mit dem Grundsatz der Vision Zero, zu der sich Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag bekannt hat, vereinen?

Frage 7:

Gemäß Pressemitteilung vom 25.10.2024 hatte SenMVKU die neue Planung mit dem Stadtrat für Stadtentwicklung sowie interessierten CDU-Vertretern vereinbart. Inwiefern wurde die für die Baulast verantwortliche Bezirksverwaltung an den Abwägungen beteiligt?

Frage 8:

Wie wird die zuletzt favorisierte Planungsvariante (ungeschützte RVA) im Vergleich zur bisher geplanten Variante (geschützte RVA neben Kombispur) hinsichtlich des Ziels einer Förderung des Radverkehrs sowie einer Erhöhung der Verkehrssicherheit (Stichwort Vision Zero) bewertet durch:

  1. durch die SenMVKU
  2. durch die oberste Straßenverkehrsbehörde
  3. durch den Bezirk?

Antwort zu 5 bis 8:

Die Fragen 5 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die gewählte Planungsvariante berücksichtigt neben den Interessen der Radfahrenden, der Anliegerinnen und Anlieger, der Gewerbetreibenden und der #Autofahrenden insbesondere   auch die von dem Bezirk vorgetragenen Erfordernissen des #Brandschutzes. Durch die nun gewählte Planung ermöglicht es der Berliner #Feuerwehr, jederzeit effektiv einen Brand zu bekämpfen und Menschen aus oberen Etagen zu retten. Eine alternativ ins Gespräch gebrachte Verbreiterung der Fahrbahn durch einen schmaleren Mittelstreifen wäre unverhältnismäßig aufwändig und teuer. Die abschließende Bewertung der Planungsvariante im Rahmen der hier einschlägigen Straßenverkehrs-Ordnung erfolgt nach Vorlage der Planungsunterlagen durch die dafür zuständige oberste Straßenverkehrsbehörde.

Berlin, den 04.12.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de