BrückenbauSchönhauser Allee – Folgen für Menschen, die hier unterwegs sind, aus Senat

19.09.2024

Frage 1:

Wie haben sich bei der Linie #M1 nach Informationen der BVG die #Fahrgastzahlen im Abschnitt zwischen U #Vinetastraße und U #Eberswalder Straße in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)

Antwort zu 1:

Die BVG führt hierzu aus:

„ Die Fahrgastzahlen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt (Tabelle)

JahrGesa mtwert im Abschnitt in beiden Richtungen
201421.222
201520.791
201622.836
201722.398
201826.310
2019Keine Ergebnisse vorhanden
202018.108
202119.876
202223.790
202326.169*
2024Keine Ergebnisse vorhanden

* NUR Tagesschätzwert, da für 2023 keine Ergebnisse vorhanden sind, wurde ein Aufschlag von 10% aus dem Tageswert 2022 angenommen.

Aus den bis heute nachgeführten Auswertungen zum Fahrgastaufkommen seit der Corona-Pandemie sehen wir, dass wir derzeit bei ca. 10 % über dem Vor-Corona-Niveau liegen.

Quelle: ein ausgewählter Hochrechnungs-Zeitraum des jeweiligen Jahres Ergebnisse sind durchschnittliche Tageswerte für Mo-Fr Abschnitt:  U Vinetastr.- U Eberswalder Str.“

Frage 2:

Welche Varianten für #alternative #ÖPNV-Verbindungen während der #Brückenbauarbeiten wurden durch die BVG geprüft und welches Konzept wird aktuell verfolgt (bitte für die Varianten aufschlüsseln: Vorteile, Nachteile, Hinderungsgründe, zusätzliche Umstiege, Fahrtzeitverlängerungen)

Antwort zu 2:

Die BVG führt hierzu aus:

„ Folgende Varianten wurden geprüft:

  1. #Umleitung d er #Straßenbahn über Wisbyer Straße / Stahlheimer Straße / Pappelallee: Diese Variante erfordert die #Herstellung neuer #Gleise in den Abbiegebeziehungen  Berliner Straße – Wisbyer Straße und Wisbyer Straße – Stahlheimer Straße, da hier noch keine Gleise liegen. Zudem hätte sie starke Leistungsfähigkeitseinbußen für den Straßenverkehr am Knotenpunkt Schönhauser Allee / Bornholmer Straße / Wisbyer Straße zur Folge, welcher jetzt schon an der Leistungsgrenze liegt. Die Fahrzeitverlängerung würde ca. 5 Minuten betragen. Der Abschnitt der Schönhauser Allee zwischen
  2. Eberswalder Straße und Bornholmer Straße würde nicht von der Straßenbahn bedient werden. Hier wäre Schienenersatzverkehr erforderlich mit Umstieg am U-Bahnhof Vinetastraße und an der Straßenbahnhaltestelle U Eberswalder Straße.
  • Umleitung d er Stra ßenb a hn üb er Wisb yer Stra ße / Prenzla uer Allee / Da nzig er Stra ße: Diese Variante erfordert die Herstellung neuer Gleise in der Abbiegebeziehungen Berliner Straße – Wisbyer Straße und Danziger Straße – Kastanienallee, da hier noch keine Gleise liegen. Zudem hätte sie starke Leistungsfähigkeitseinbußen für den Straßenverkehr am Knotenpunkten Schönhauser Allee / Bornholmer Straße / Wisbyer Straße und Schönhauser Allee / Danziger Straße / Eberswalder Straße zur Folge. Die Fahrzeitverlängerung würde ca. 10 Minuten betragen. Der Abschnitt der Schönhauser Allee zwischen Eberswalder Straße und Bornholmer Straße würde nicht von der Straßenbahn bedient werden. Hier wäre Schienenersatzverkehr erforderlich mit Umstieg am U-Bahnhof Vinetastraße und an der Straßenbahnhaltestelle U Bahnhof Eberswalder Straße.
    • Komp lette Einstellung d es Stra ßenb a hnverkehrs a uf d er Schönha user Allee zwischen Eb erswa ld er Stra ße und Bornholmer Stra ße:

Die Linie M1 endet auf der Südseite an der Weichenverbindung in der Pappelallee oder wird weitergeführt. Auf der Nordseite wird sie in Richtung Bornholmer Straße zur Björnsonstraße abgeleitet. Der Schienenersatzverkehr verläuft zwischen U-Bahnhof Vinetastraße und an der Straßenbahnhaltestelle U Eberswalder Straße. Es hat sich herausgestellt, dass ein Wenden über die Weichenverbindung in der Pappelallee aufgrund der Wendezeiten zu betrieblichen Einschränkungen führt und nur bei einer Reduzierung der Taktfrequenz bei den Linien M1 und 12 möglich ist.

  • Ba uweichenverb ind ung und Eingleisig keit a uf der nicht vo n d en Brücken-b a uma ßna hmen b etroffenen Seite:

Aufgrund geometrischer Zwänge durch die engen Abstände der Stützen des U-Bahn- Viaduktes sowie dessen lichter Höhe bestehen nur an der Kreuzung Schönhauser Allee / Gleimstraße sowie nördlich der Erich-Weinert-Straße Möglichkeiten, diesen zu unterqueren. Die Länge der Eingleisigkeit beträgt ca. 500 m. Dieser Abschnitt wäre unter Berücksichtigung eines Haltes am S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee sowie Beeinflussungen durch den Straßenverkehr vor allem an den signalisierten Knotenpunkten nur mit einer sehr stark ausgedünnten Taktfrequenz der Linie M1 zu betreiben, da keine Begegnungsmöglichkeit besteht.

  • Wie Va ria nte 4, a b er mit einem zusä tzlichen zweiten G leis im Bereich d er Ha ltestelle a m S- und U- Ba hnhof Schönha user Allee a uf od er nörd lich d er Brücke:

Bei einer Lage des zweiten Gleises nördlich der Brücke entstehen zwei eingleisige Abschnitte davor und dahinter mit 200 m bzw. 220 m Länge. Diese Abschnitte wären unter Berücksichtigung der Beeinflussungen durch den Straßenverkehr vor allem an den signalisierten Knotenpunkten weiterhin nur mit einer ausgedünnten Taktfrequenz der Linie M1 zu betreiben, da es keine Begegnungsmöglichkeit besteht.

  • Wie Va ria nte 4 a ber d urchg ehend zweig leisig :

Diese Variante würde einen gleichzeitigen Straßenverkehr zwischen Gleimstraße und Bornholmer Straße nahezu ausschließen.

  • Trennung d er Linie M1 mit Hera nführung d er Stra ßenb a hng leise jeweils b is a n d ie Brücke: Aus betrieblichen Gründen kann die provisorische Endstelle auf der Nordseite nur zweigleisig ausgebildet werden, da der nördlich anschließende Abschnitt mit einer Länge von ca. 200 m keine weitere Begegnungsmöglichkeit zulässt (Alternativ deutliche Taktreduzierung). Der Abschnitt zwischen Brückenbaustelle und der Kreuzung  Schönhauser Allee / Schivelbeiner Straße / Wichertstraße ist für die Errichtung eines zweigleisigen Abschnittes mit Haltestelle zu kurz. Zudem befinden sich direkt neben den Straßenbahngleisen unter dem U-Bahn-Viadukt Betriebsgebäude, so dass die Straßenbahngleise abgeschwenkt werden müssten, um hier noch eine Haltestelle
  • platzieren zu können. Diese Variante ist nur bei vollständiger Einstellung des Straßenverkehrs möglich. Auf der Südseite genügt ein Kehrgleis direkt nördlich der Kreuzung Schönhauser Allee / Gleimstraße.

8.    Vorzugsva ria nte (wird weiterverfolgt)

#Trennung d er Linie M1 mit #Heranführung b is a n d ie Brückenb a ustelle nur süd lich d er Brücke:

Die Haltestelle und das Kehrgleis liegen direkt nördlich der Kreuzung Schönhauser Allee / Gleimstraße. Nördlich der Brücke erfolgt Schienenersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Vinetastraße. Die Linie M1 wird in die Bornholmer Straße abgeleitet. Der Schienenersatzverkehr verläuft ringförmig vom U-Bahnhof Vinetastraße kommend über Berliner Straße / Bornholmer Straße / Schönfließer Straße / Schivelbeiner Straße / Schönhauser Allee mit Halt an der Kreuzung Schönhauser Allee / Bornholmer Straße und in der Schivelbeiner Straße.“

Frage 3:

Wie bewertet einerseits die BVG, andererseits die Senatsverkehrsverwaltung die naheliegende Variante einer Fortführung der M1 durch Verschwenkung auf die jeweils befahrbare Brückenseite mittels Bauweichen?

Antwort zu 3:

In Abstimmung mit der BVG musste seitens der Senatsverwaltung die naheliegende Variante einer Fortführung der M1 verworfen werden. Aus den Variantenuntersuchungen ist eindeutig hervorgegangen, dass die Fortführungvariante zu einer erheblichen Minderung der Betriebsqualität ggü. der gewählten Variante bedeutet.

Die BVG führt hierzu aus:

„ Siehe hierzu Antwort auf Frage 2 – Varianten 4, 5 und 6“

Frage 4:

Wie viele zusätzliche Fahrgäste wird infolge der M1-Unterbrechung nach Schätzungen der BVG die #U2 transportieren und welche Auslastung erwartet die BVG angesichts der geplanten Taktreduzierungen?

Antwort zu 4:

Die BVG führt hierzu aus:

„ Die U2 hat heute zwischen #Schönhauser Allee und #Eberswalder Straße eine durchschnittliche Auslastung von knapp unter 30 %. Von der M1 werden vorrausichtlich max. 300 Fahrgäste in der Spitzenstunde zusätzlich die U2 als Fahralternative nutzen.

Durch die deutlich dichteren Takte und vergleichsweise höheren Kapazitäten der U-Bahn wird mit den zusätzlichen Fahrgästen eine Auslastungssteigerung von maximal 2 bis 3 % im Abschnitt Schönhauser Allee <> Eberswalder Straße erwartet. Auch im folgenden Streckenverlauf Eberswalder Straße <> Alexanderplatz sind werden damit zukünftig höchstens Auslastungen 36 bis 37 % erwartet.“

Frage 5:

Wie sollen während der beiden Bauphasen Fuß- und #Radverkehr so über die jeweils befahrbare Brückenseite geführt werden, dass die Sicherheit von Menschen zu #Fuß und auf dem #Rad nicht beeinträchtigt wird?

Antwort zu 5:

Während der Sperrung einer Brückenseite soll der nicht-motorisierte Individualverkehr über die jeweils befahrbare bestehende Brückenseite geführt werden. Der auf der befahrbaren bestehenden Brückenseite vorhandene Radverkehr wird über den baulich angelegten Radfahrstreifen auf dem Gehweg geführt. Der entgegengesetzte Radverkehr wird über einen eigenständigen Radfahrstreifen auf der Innenseite der verbleibenden Fahrbahn geführt. Der Radfahrstreifen besitzt eine Breite von ca. 2,50 Metern und wird zusätzlich durch eine Sicherungseinrichtung vom Kfz-Verkehr getrennt. Die bestehenden und außer Betrieb  stehenden Gleisanlagen werden provisorisch geschlossen, um eine Sturzgefahr zu vermeiden. Somit sind während der Bauzeit für den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen eigenständige Radverkehrsanlagen vorgesehen. Der gesamte Fußverkehr wird über den Gehweg auf der befahrbaren bestehenden Brückenseite geführt.

Zur Sicherung des Querverkehrs von den außenliegenden Gehwegen zu den U-Bahn- Zugängen und provisorischen Straßenbahnhaltestellen unter dem Viadukt sind auf der befahrenen Brückenseite jeweils zwei mobile Fußgänger-Lichtsignalanlagen (Fußgänger- Anforderungsanlagen) als Übergangshilfe pro Bauzustand vorgesehen.

Frage 6:

Ist nach Auffassung der Senatsverkehrsverwaltung mit der aktuell geplanten bauzeitlichen Verkehrsführung der Vorrang des Umweltverbunds als Hauptziel des MobG BE ausreichend berücksichtigt worden?

Antwort zu 6:

Ja, der notwendige Ersatzneubau der Brücke erfolgt unter Berücksichtigung des Mobilitätsgesetzes.

Berlin, den 13.09.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de