Straßenbahn: Wie weiter beim Tramausbau in der Turmstraße?, aus Senat

19.09.2023

Frage 1:
Wie stellt sich die #Zeitschiene dar für den #Planungs- und #Umsetzungsprozess für den #zweiten #Bauabschnitt der
#Tram vom -Bahnhof #Turmstraße bis zum U-Bahnhof #Jungfernheide?
Antwort zu 1:
In 2024 soll das #Planfeststellungsverfahren eingeleitet und in Abhängigkeit anschließend der #Baubeginn angestrebt werden.
Frage 2:
Welche Vorbereitungen hat der Senat für das dazugehörige Planfeststellungsverfahren getroffen und wie weit ist dieses?
a. Inwiefern wird der Senat hier den von der #Stadtteilvertretung Turmstraße vorgeschlagenen Vorschlag des #Kasseler Modells für die Planung zur Verlängerung der Tram im weiteren Verfahren berücksichtigen und wenn nein,
warum nicht?


Frage 3:
Inwiefern wurde der Vorschlag der Stadtteilvertretung Turmstraße bei der #Bewertungsmatrix für den zweiten Bauabschnitt der Tram berücksichtigt?
a. Wer hat warum entschieden den Vorschlag der Stadtteilvertretung für die Bewertungsmatrix zu verändern?
b. Sofern der Vorschlag nicht verändert worden wäre- wie hätte sich das auf die Bewertung dieser Variante im Rahmen der Bewertungsmatrix ausgewirkt?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Projekt befindet sich in der #HOAI-Leistungsphase 3 – #Entwurfsplanung. Die notwendigen
#Gutachten sind durch die Vorhabenträgerin (#BVG) in der Erstellung. Die #Verkehrsplanung ist
gekennzeichnet durch einen #iterativen Planungsprozess mit #Fachbeteiligung verschiedener
zuständiger Referate und Abteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz
und Umwelt, den zuständigen Bezirken, der BVG sowie dem beauftragten Planungs- und
Ingenieurbüro. Konzepte zur #Straßenraumaufteilung werden gesamthaft geplant, geprüft und
abgewogen. Es gelten die Vorgaben zur Planung des Bundes und des Landes Berlin. Eine
Variante berücksichtigt einen #Mittelstreifen, ähnlich der #Friedrich-Ebert-Straße in Kassel. In der
gesamthaften fachlichen Abwägung hat sich die Kasseler Lösung nicht als die planerisch zu
bevorzugende Variante bestätigt. Bewertungen außerhalb des iterativen Planungsprozesses
finden nicht statt.
Frage 4:
Wie wurde die Bewertungsmatrix im Detail berechnet und wie wurden welche Faktoren dabei von wem wie
prozentual bzw. absolut gewichtet?
Antwort zu 4:
Die Bewertungsmatrix sowie das Vorgehen bei der Bewertung sind angelehnt an den Vorgaben
des Formalisierten Abwägungs- und Rangfolgeverfahrens (FAR) der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Eine mathematische Gewichtung der bewerteten Kriterien
ist im Sinne der Verfahrensanleitung der FGSV nicht vorgesehen.
Frage 5:
Wie kommt der Senat zur Feststellung, dass bei der Variante des Kasseler Modells der Stadtteilvertretung
Turmstraße Reisezeitverzögerungen von 611 Minuten pro Tag entstehen würden?
Antwort zu 5:
Eine überschlägige Einschätzung von Beförderungszeiten im Planungsabschnitt 1 beruht auf
Fahr- und Beförderungsgeschwindigkeiten von besonderem Bahnkörper im Vergleich zu
anderen Bahnkörperformen z. B. straßenbündiger Bahnkörper in deren Hochrechnung auf
einen Betriebstag der Linie M10.
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Frage 6:
Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Straßenbäume auf den Gehwegen in der Turmstraße und
der Huttenstraße in diesem Bauabschnitt zu erhalten und nicht zulasten von Hochboardradwegen zu fällen und
wenn nein, warum nicht?
Frage 7:
Inwiefern ist eine Planvariante möglich ohne Baumfällungen auf den Gehwegen und mit geschützten Radwegen
auf der Turmstraße und was spräche gegen diese Variante?
Antwort zu 6 und 7:
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im iterativen Planungsprozess wird durchgängig der Erhalt von Bäumen geprüft. In den vier
entwickelten Konzepten kommt aktuell keine Variante ohne auszugleichende oder
kompensierende Baumfällungen auf den Gehwegen aus, da die individuellen, infrastrukturellen
Anforderungen an Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Kfz- und Wirtschaftsverkehr berücksichtigt
werden müssen. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen eines
landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) dargestellt.

Berlin, den 19.09.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de