Straßenverkehr: Abriss und Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke, aus Senat

Frage 1:
Ist die Presseberichterstattung aus dem Dezember zutreffend, dass die Bauzeit zur #Errichtung des
#Ersatzneubaus der #Schönhauser-Allee-Brücke nun doch wieder sechs Jahre betragen und 2025
beginnen soll?
Antwort zu 1:
Nach aktuellem Sachstand kann ein Baubeginn in 2025 erfolgen und die Bauzeit
wird voraussichtlich 6 Jahre betragen.
Frage 2:
Welche #Planungsschritte zum #Abriss und #Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke sind bereits erfolgt
und abgeschlossen?
Frage 3:
Welche Ausschreibungen laufen derzeit?


Antwort zu 2 und 3:
Die #Vorplanung für den Rück- und Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke ist
abgeschlossen. Im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsprozesses zum
#Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke werden derzeit fortlaufend
insbesondere Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Dienstleistungen
durchgeführt.
Aktuell erfolgt die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen für
weitere Fachplanungen, zum Beispiel zu bahnspezifischen Fachplanungen bzgl.
der Anlagen der DB AG, zu Fachplanungen bzgl. der Anlagen der U-Bahn sowie
der Straßenbahn und von Vermessungs- und Bestandsaufnahmen.
Frage 4:
Wie ist der konkrete Zeitplan zum Abriss und Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke?
Antwort zu 4:
Erste Erkenntnisse hinsichtlich der groben Bauphasen ergeben sich aus der
Vorplanungsunterlage. Nach aktuellem Planungsstand soll der Ersatzneubau ab
2025 im Rahmen von zwei Hauptbauphasen gebaut werden, so dass sich trotz der
teilweise ergebenden Einschränkungen die ortsnahe Aufrechterhaltung aller
Verkehrsarten, insbesondere auch des Fuß- und Radverkehrs sowie des
Öffentlichen Personennahverkehrs gewährleistet bleibt.
Konkrete Angaben zum Zeitplan können erst nach Abschluss der nächsten
Planungsphasen gegeben werden.
Frage 5:
Welche Kosten werden für das gesamte Bauprojekt veranschlagt, in welchen Haushaltsjahren sollen
diese wie verankert werden und welche Mittel können aus Bundes- oder Europamitteln ergänzend
akquiriert werden?
Antwort zu 5:
Eine erste vorläufige Kostenschätzung auf Basis der Vorplanungsunterlagen geht
von Baukosten in einer Höhe von rund 34 Mio. € aus. Konkrete
Kostenberechnungen ergeben sich erst nach dem Vorliegen der nächsten
Planungsstufen. Eine erste Veranschlagung von Baukosten wird im Haushaltsplan
des Doppelhaushaltes 2024/ 2025 angestrebt. Entsprechend dem gegenwärtigem
Kenntnisstand ist eine Förderfähigkeit der Maßnahme nicht auszuschließen.
3
Frage 6:
Welche Ergebnisse haben die erneuten Statik-Messungen an dem Bauwerk im Dezember letzten
Jahres ergeben?
Antwort zu 6:
Die Ergebnisse aus dem letzten Jahr werden in die Planung mit einbezogen. Diese
haben keinen Anpassungsbedarf an der derzeitigen Planung hervorgerufen.
Frage 7:
Wann hat die letzte #Verkehrszählung auf dem besagten Abschnitt der Schönhauser Allee
stattgefunden und welche Ergebnisse gab es hier zur aktuellen Frequentierung?
Antwort zu 7:
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge an einem Werktag (DTVw, Stand
2019) auf der Schönhauser Allee beträgt bis zu 22.000 Fahrzeuge.
Frage 8:
Welche Daten hat die zuständige Senatsverwaltung zur Nutzung des S-, U- und Trambahnhofs
Schönhauser Allee?
Frage 9:
Mit welchen Verkehrseinschränkungen rechnet der Senat aktuell zu welchen Zeitpunkten der Abrissund Neubauarbeiten?
Frage 10:
Wie weit sind die Planungen der möglichen #ÖPNV-Unterbrechungen für die #Bauzeit – ist
beispielsweise die Einrichtung eines temporären Kopfbahnhofs für die Ringbahn und ein
ergänzender #Schienenersatzverkehr in der Planung und wie soll die Linienführung der #M1 erfolgen?
Antwort zu 8 – 10:
Grundsätzlich soll der Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke unter der
weitestgehenden #Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsbeziehungen
erfolgen. Insbesondere die Anbindungen zum öffentlichen #Personennahverkehr
(ÖPNV) spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Die örtlich erkennbaren
Bestandsverhältnisse lassen aber bereits erkennen, dass die Baumaßnahme eine
komplexe und anspruchsvolle Ingenieursaufgabe darstellt. Einschränkungen und
Behinderungen sind daher nicht auszuschließen, lassen sich jedoch zum
gegenwärtigem Planungsstand noch nicht konkret benennen.
4
Frage 11:
Welche Gremien gibt es zwischenzeitlich zur Koordinierung dieses komplexen Bauvorhabens an
diesem zentralen #Verkehrsknotenpunkt, wer ist daran beteiligt, wie häufig tagen diese Gremien und
wer hat letztlich die #Entscheidungshoheit?
Antwort zu 11:
Im Rahmen der Vorplanung wurden vordinglich die konstruktiven
Randbedingungen des Brückenbauwerks mit den einzelnen Verkehrsträgern auf
und unter der Brücke abgestimmt. In den weiteren Planungsphasen werden die
baulichen Auswirkungen auf die bestehenden Verkehrsbeziehungen konkretisiert
und mit den unmittelbar Betroffenen (z.B. Gewerbetreibenden, Anwohnenden,
Baustellenkoordinierungsrunden) abgestimmt.
Frage 12:
Wie ist sichergestellt, dass die Interessen der Anrainer und Gewerbetreibenden, allen voran der
Schönhauser Allee Arkaden als großem Arbeitgeber, berücksichtigt werden und welche Stelle steht
als Ansprechpartner für deren Anliegen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben?
Antwort zu 12:
In den weiteren Planungsphasen wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert
und beteiligt. Insbesondere die unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen
Anwohnerinnen/Anwohner und Gewerbetreibenden werden dabei intensiv mit
einbezogen.
Es erfolgen zurzeit die Vorbereitungen der ersten #Öffentlichkeitsveranstaltung zur
Vorstellung der aktuellen Ergebnisse aus der Vorplanung. Weitere Informationen
sind der Homepage zur #Baumaßnahme zu entnehmen:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/brueckenbau/schoenhauserallee-bruecke/
Berlin, den 03.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de