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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat eine #Verlängerung der #U-Bahnlinie 1 zum #Adenauerplatz?
Antwort zu 1:
Für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 1 ist im Flächennutzungsplan eine
Trassenfreihaltung vorgesehen, so dass auf einen künftigen Bedarf reagiert werden kann.
Hierbei würde es sich um einen Lückenschluss zweier U-Bahn-Linien handeln, die einen
klaren Netzeffekt hätte. Allerdings wäre weiterhin erheblicher Busverkehr Richtung
Grunewald erforderlich.
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat die verkehrstechnische Realisierbarkeit und wirtschaftliche Machbarkeit einer
Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum Adenauerplatz?
Antwort zu 2:
Zur verkehrstechnischen Realisierbarkeit und zur wirtschaftlichen Machbarkeit liegen dem
Senat keine Erkenntnisse vor.
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Die BVG teilt hierzu mit: „Hinter der vorhandenen Abstellanlage #Uhlandstraße müsste der
Tunnel in einfacher Tiefenlage geradlinig unter dem Kurfürstendamm bis zum
#Adenauerplatz geführt werden. Der #Umsteigebahnhof zur #U7 ist bereits im Rohbau
vorhanden. Zwischen den bestehenden Tunnelbauwerken wäre die Strecke in offener
Bauweise zu errichten, da der Einsatz einer Schildvortriebsmaschine hier nur bedingt
möglich ist.“
Durch die Flächenfreihaltung wird jedoch gewährleistet, dass eine verkehrstechnische
Realisierbarkeit in der Zukunft nicht erschwert wird.
Frage 3:
Gibt es seitens der BVG planerische Leistungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum
Adenauerplatz?
Antwort zu 3:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen hierzu mit: „Es existieren keine konkreten
Planungen.“
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat ferner eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 bis zum S-Bahnhof Westkreuz im
Hinblick auf eine verkehrstechnische sowie umweltverträgliche Realisierbarkeit und wirtschaftliche
Machbarkeit?
Antwort zu 4:
Eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 1 bis zum Bahnhof Westkreuz ist derzeit nicht
Bestandteil der Flächennutzungsplanung. Zur verkehrstechnischen Realisierbarkeit sowie
zur Umweltverträglichkeit und zur wirtschaftlichen Machbarkeit liegen dem Senat keine
Erkenntnisse vor, da diese Bewertungen vertieften Untersuchungen vorbehalten wären.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick einer Neugestaltung
des Autobahndreick Funkturms?
Antwort zu 5:
Da die U-Bahn-Linie 1 östlich des Bahnhofs Westkreuz läge und den Bahnhof Westkreuz
im Falle einer Verlängerung auch von Osten erreichen würde, das Dreieck Funkturm
jedoch westlich des Bahnhofs Westkreuz liegt, sieht der Senat keine Berührungspunkte
mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm.
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick auf die
Verkehrsanbindung der Messe Berlin?
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Frage 7:
Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick auf die
Verkehrsanbindung des ZOB?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die genannten Standorte werden derzeit schienengebunden über den S-Bahnhof Messe
Nord/ICC den U-Bahnhof Kaiserdamm erschlossen. Der Messestandort ist weiterhin durch
den S-Bahnhof Messe Süd (Eichkamp) sowie den U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz
angebunden. Im Zuge der Masurenallee bestehen ferner mehrere Busangebote. Das
Verkehrsangebot bietet umsteigefreie Verbindungen zu einer Vielzahl von Zielen, unter
anderem in der City West. Der Senat sieht damit eine gute Verkehrsanbindung der beiden
Standorte derzeit als gewährleistet und der Bedeutung der Messe angemessen an.
Frage 8:
Gibt es von der BVG planerische Leistungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum S-Bahnhof
Westkreuz?
Antwort zu 8:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen hierzu mit: „Es existieren keine konkreten
Planungen.“
Berlin, den 10.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz