Telebus und BZA vor dem Aus?
Ereignis
Der CDU-Abgeordnete Gregor Hoffmann fragte nach der Zukunft des Berliner Telebus-Angebots für Menschen mit Behinderungen. Der Senat bestätigte Planungen, den Sonderfahrdienst schrittweise in die BVG zu integrieren und die Umstrukturierung bis Ende 2004 abzuschließen. Die operative Durchführung soll künftig bei der BVG liegen, während rechtliche Rahmenbedingungen weiterhin in der Verantwortung des Senats bleiben. 【2-fa0d7d】
Details
Quelle: Drucksache 15/10590, Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann (CDU). 【2-fa0d7d】
Telebus und BZA vor dem Aus? 【2-fa0d7d】
Antwort (Schlussbericht)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-fa0d7d】
Zu 1.:
Der Zeitpunkt und die Bedingungen einer Übernahme der Aufgaben des Berliner Zentralausschusses für soziale Aufgaben (BZA) durch die BVG stehen noch nicht abschließend fest. Die Ergebnisse laufender Gespräche mit der BVG über die Eingliederung des Sonderfahrdienstes in den öffentlichen Personennahverkehr müssen zunächst bewertet werden. 【2-fa0d7d】
Zu 2.:
Der Senat plant, mit der Umstrukturierung zu beginnen, sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind. Die Strukturänderungen sollen bis Ende 2004 abgeschlossen werden. 【2-fa0d7d】
Zu 3.:
Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche soll die BVG künftig das operative Geschäft übernehmen. Dazu gehören insbesondere Disposition und Fahrgastinformation. Die Verantwortung für Berechtigungskriterien, die Verordnung zum Sonderfahrdienst und die rechtlichen Rahmenbedingungen verbleibt beim Senat. 【2-fa0d7d】
Zu 4.:
Nutzer, Betreiber, Behindertenverbände, Fraktionen des Abgeordnetenhauses sowie der Landesbeauftragte für Behinderte werden laufend in die Gespräche einbezogen. Nach Angaben des Senats besteht Einigkeit über den geplanten Strukturwandel. 【2-fa0d7d】
Zu 5.:
Der Senat geht davon aus, dass die bestehenden Fuhrunternehmer auch künftig die Fahraufträge ausführen werden. Ob ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird, kann erst nach Abschluss der Gespräche mit der BVG und den zuständigen Verwaltungen entschieden werden. 【2-fa0d7d】
Zu 6.:
Ja. Die Verträge des bisherigen Betreibers werden gemäß der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes nur mit Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung abgeschlossen. 【2-fa0d7d】
Zu 7.:
Der Senat sieht in der Integration des Sonderfahrdienstes in den öffentlichen Personennahverkehr die einzige realistische verkehrs- und behindertenpolitische Perspektive, um den Mobilitätsanspruch von Menschen mit Behinderungen langfristig sicherzustellen. Alternative Konzepte werden daher nicht verfolgt. 【2-fa0d7d】
Berlin, den 03. Juni 2003
In Vertretung
Dr. Petra Leuschner
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.