Barrierefreiheit: Telebus soll bis Ende 2004 in den OePNV integriert werden

Plant der Senat, den Telebus abzuschaffen?

Ereignis

Der CDU-Abgeordnete Gregor Hoffmann fragte nach der Zukunft des Telebus-Angebots für Menschen mit Behinderungen. Der Senat bekräftigte die Absicht, den Sonderfahrdienst in den öffentlichen Nahverkehr zu integrieren. Die BVG soll künftig wesentliche operative Aufgaben übernehmen, während die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin bei der Senatsverwaltung verbleiben. Die Umstrukturierung soll bis Ende 2004 abgeschlossen werden. 【2-ca8e01】

Details

Quelle: Drucksache 15/10714, Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann (CDU). 【2-ca8e01】

Plant der Senat, den Telebus abzuschaffen?

Ich frage den Senat:

  1. Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Umorganisation des Telebusses bezüglich der Angliederung an die BVG?

  2. Welches Angebot hat die BVG dem Senat für die Übernahme dieses Leistungspaketes unterbreitet und wie sieht dieses aus?

  3. Welche finanziellen Rahmenbedingungen sind gegeben und werden die Betreiber mit in den Gestaltungsprozess einbezogen?

  4. Wer würde für das soziale Angebot des Telebusses zuständig sein, wenn es in die Trägerschaft der BVG fiele?

  5. Werden die Fahrten bei Übernahme durch die BVG ausgeschrieben oder wird das komplette Angebot durch die BVG realisiert bzw. würde die BVG „nur“ die logistische Aufgabe des BZA übernehmen?

  6. Welche Folgen ergeben sich für die besonderen Investitionen der Betreiber der jetzigen Telebustaxis?

  7. Wird es rechtzeitige Vertragsangebote geben und steht der Wechsel planerisch bereits zum Jahr 2004 bevor? 【2-ca8e01】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Es besteht weiterhin die Planung, den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen in den ÖPNV zu integrieren. 【2-ca8e01】

Zu 2.:

Die BVG ist daran interessiert, gemeinsam mit einer Beratungsgesellschaft ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das als Grundlage für die Umsetzung dienen soll. 【2-ca8e01】

Zu 3.:

Für den Sonderfahrdienst sind folgende Haushaltsansätze vorgesehen:

  • 2003: 12,483 Mio. €
  • 2004: 12,083 Mio. €
  • 2005: 12,083 Mio. €

Die Betreiber werden weiterhin in die Gestaltungsprozesse eingebunden. 【2-ca8e01】

Zu 4.:

Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche soll die BVG das operative Geschäft wie Disposition und Fahrgastinformation übernehmen. Zuständigkeiten für Berechtigungskriterien und rechtliche Rahmenbedingungen verbleiben bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. 【2-ca8e01】

Zu 5.:

Über Ausschreibungen kann erst nach Abschluss der Gespräche zwischen BVG und Senatsverwaltungen entschieden werden. 【2-ca8e01】

Zu 6.:

Der Senat geht davon aus, dass die bisherigen Fuhrunternehmer auch nach einem Trägerwechsel die Fahrten durchführen werden. Besondere Nachteile für die bisherigen Teletaxenbetreiber werden daher nicht erwartet. 【2-ca8e01】

Zu 7.:

Die Umstrukturierung soll beginnen, sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind. Ziel des Senats ist es, die Strukturänderungen bis Ende 2004 abzuschließen. 【2-ca8e01】

Berlin, den 15. September 2003

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.